Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat in der vergangenen Woche ihre „Messer-App“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Unter der URL http://messerhauptstadt.berlin sollen sich die Berliner, so die AfD, „ab sofort einen Überblick über Messerstraftaten in der Hauptstadt verschaffen“ können. Dabei werden vor allen Dingen Daten der Polizei ausgewertet und für die App aufbereitet.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen durch die Abgeordnetenhausfraktion dürfte dabei rechtswidrig sein. Zwar enthält das Berliner Fraktionsgesetz keine ausdrücklichen Regelungen über die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen. § 8 Abs. 4 FraktG Bln schreibt aber ausdrücklich vor, dass die Fraktionsmittel nur zur Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgaben eingesetzt werden. Darunter fällt die Aufarbeitung und Neupräsentation von Informationen, die die Polizei öffentlich zur Verfügung stellt, offensichtlich nicht.
Bei derartigen Verstößen sieht das Berliner Fraktionsgesetz allerdings keine Sanktionierung vor, sondern lediglich die Möglichkeit der Rückforderung der zweckwidrig verausgabten Gelder. Dies erfolgt nach Prüfung durch den Landesrechnungshof.
Auch wenn die zeitliche Nähe der Aktion zu den im September 2026 stattfindenden Abgeordnetenhauswahlen auffällig ist, dürfte es sich bei der Maßnahme nicht um eine illegale Parteispende handeln. Dafür wäre erforderlich, dass mit der App erkennbar für die AfD geworben würde – und sei es mittelbar. Hier ist der Partei- bzw. Fraktionsbezug allerdings so zurückgenommen, dass diese Schwelle nicht überschritten sein dürfte.
