Einigung von Bund und Ländern über die Wissenschaftsfinanzierung in den 20er Jahren

Ausgangssituation

  • Hochschulpakt 2020 ist ausgelaufen
  • am 3. Mai wurden von der GWK von Bund und Ländern Verhandlungen zum Folgepakt geführt, im Vorfeld fanden Aushandlung des Bundesbildungsministeriums (BMBF) und der Wissenschaftsminister der Länder statt
  • BMBF forderte als weiteren Parameter der Mittelvergabe „unbefristetes wissenschaftliches Personal“

Zusammenfassung der Ergebnisse

  • Verstetigung des Hochschulpakts im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, daher fordern GEW, Verdi und NGA Wiss:
    • die Mittel des Folgepakts sollen für Entfristung der Stellen verwendet werden
    • Verpflichtung zur Dokumentation durch die Länder
  • mehr Planungssicherheit für Forschungsinstitute und Hochschulen durch Steigerung der Bundesfinanzierung beim Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (vorher: Hochschulpakt) um 170 Millionen auf 2,05 Milliarden Euro
  • mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse für die Lehre an den Hochschulen durch dauerhafte Förderung ab dem Jahr 2021
  • keine Kürzung beim Pakt für Forschung und Innovation, 3-prozentiger Aufwuchs für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
  • Kürzungen beim Qualitätspakt für Lehre (künftiger Name: „Innovation in der Hochschullehre“) um 50 Mio Euro
  • Finanzierung von 2021 bis 2023 durch den Bund, ab 2024 gemeinsam, (Bund 110 Millionen Euro und die Länder 40 Millionen Euro jährlich)

Reaktionen

Deutscher Hochschulverband

Professor Bernhard Kempen, Präsident des DHV: „Die Erleichterung, dass sich Bund und Länder bei den Wissenschaftspakten geeinigt haben, ist groß. Aber die Ergebnisse stellen nicht den Durchbruch dar, den sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von den Verhandlungen erhofft haben. Die Hochschulen werden auch in den nächsten Jahren lediglich mit dem Allernotwendigsten versorgt werden.“

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender: „Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit einem Zeitvertrag abgespeist, die Hälfte der Verträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Dieses Befristungsunwesen fortzusetzen, wäre nicht nur ein Schlag ins Gesicht der hoch qualifizierten und motivierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, auch Kontinuität und Qualität von Lehre und Studium würden gefährdet. Es ist zu begrüßen, dass der „Zukunftsvertrag“ ab 2021 auf unbefristete Zeit laufen wird. Absolut unverständlich ist, dass die aus dem Pakt finanzierten Dozentinnen und Dozenten weiterhin semesterweise geheuert und gefeuert werden können. Pakt entfristet, Personal befristet – das passt überhaupt nicht zusammen.“

Unser Fazit:

Nun müssen wir auf Landesebene den Unileitungen auf die Finger schauen, was sie mit dem Geld tatsächlich tun. Wir fordern weiter: Finanzierung von Dauerstellen in Forschung und Lehre aus den Dauergeldern!

Mehr dazu

https://www.forschung-und-lehre.de/politik/bund-und-laender-einigen-sich-auf-zukunftsvertrag-1733/

https://www.freitag.de/autoren/martina-mescher/frist-frisst-seele-auf

https://www.jmwiarda.de/2019/05/03/planungssicherheit-bis-2030/

https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gew-hochschulpakt-wird-entfristet-personal-bleibt-befristet/

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