„…Der Mensch ist von Natur aus gut, ich glaube es, nachgewiesen zu haben…“ (Rousseau 1755)

Rousseau 1753, Gemälde von Maurice Quentin de La Tour – Public Domain, via Wikimedia Commons

 

Der Philosoph, Schriftsteller und Staatstheoretiker Jean-Jacques Rousseau wurde 1712 in Genf geboren und starb 1778 in Paris. Er gilt als einer der Größten Denker des 18. Jahrhunderts, dem Zeitalter der Aufklärung und vertat die Lehre der Freiheit und Gleichheit der Menschen. Sein von uns betrachtetes Werk „Contrat Social“ von 1762 fordert den „Zusammenschluss der freien Bürger aus der Basis gleicher Rechte“. Im folgenden soll nun weiter auf sein Werk eingegangen und wichtige Begrifflichkeiten betrachtet werden.

 

Der Naturzustand

Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau hatten beide die Vorstellung eines Naturzustandes. Der Naturzustand von Hobbes besagt, dass alle Menschen grundsätzlich gleich sind, angetrieben von der Selbsterhaltung, jedoch agieren sie misstrauisch, egoistisch und hinterhältig (Mehr zu Hobbes im Blogbeitrag).

 

Von Hobbes zu Rousseau

Bei Rousseau sind im Naturzustand alle Menschen gleich und auch glücklich und zufrieden sind. Sie werden von Selbsterhaltung bzw. Selbstliebe und Empathie angetrieben. Konflikte werden erst durch Eigentum ausgelöst, dies sorgt nämlich für Ungleichheit, Misstrauen und ist letztendlich Grund für Krieg.

Rousseaus Theorie

Rousseaus Theorie ist vor allem durch den Begriff des  „Willen“s geprägt. Zum einen prägt Rousseau seinen Freiheitsbegriff damit: Freiheit ist den eigenen Willen auszuüben; Solange man tut, was man will, ist man frei. Jedoch wird der eigene Wille („volonté particulière“) dem Gemeinwillen (volonté générale) untergeordnet, dass heißt der Gesamtwille einer Gesellschaft kann mitbestimmt werden, jedoch muss sich der eigen Wille unterordnen zum Wohle der Gesellschaft. Daraus ergibt sich der Gesamtwille („volonté de tous“).

Dies wurde am Beispiel der Todesstrafe besprochen: Wenn das Töten einer Person der Gesellschaft hilft/schützt/ sie erhält, dann ist die Tötung gerechtfertigt. „Der Gesellschaftsvertrag hat die Erhaltung der Vertragschließenden zum Zweck. Wer den Zweck will, will auch die Mittel und diese Mittel sind mit einigen Gefahren, selbst mit einigen Verlusten untrennbar verbunden“ (Seite 37). Es gibt in diesem Sinne also keine Rechte-Übertragung sondern eine Willens-Übertragung, heißt das akzeptieren/annehmen des Gesamtwillen trotz gegenteiliger bzw. anderer Einstellung.

Des weiteren prägt Rousseau den Begriff Souverän. Mit Souverän betitelt er den Staat, bestehend aus dem Volk, welcher den Gemeinwillen ausübt. Die Vereinigung des Einzelnen mit der Gesellschaft beschreibt er wie folgt: „Je­der von uns stellt ge­mein­sam sei­ne Per­son und gan­ze Kraft un­ter die obers­te Richt­li­nie des all­ge­mei­nen Wil­lens; und wir neh­men in die Ge­mein­schaft je­des Mit­glied als un­trenn­ba­ren Teil des Gan­zen auf.“ (Rousseau 1961: 44)

Durch die Zuordnung des Souveränitätsbegriff zu einer bestimmten Personengesamtheit begründet er die Idee der Volkssouveränität. Souveränität ist nach Rousseau „unveräußerlich; unteilbar“ und beruht auf einem „heiligen“ Vertrag. Macht kann an den Souverän übertragen werde, aber nicht der eigene Wille.

„Jeder Vorbehalt von Menschenrechten des Einzelnen wird von Rousseau ausdrücklich und nachdrücklich verworfen […] Rousseau kennt keine persönliche Freiheit des Einzelnen, die vom Staat zu respektieren wäre“ -Sibylle Tönnies (Tönnies 2011: 83)

Die Französische Revolution – Sturm auf die Tuilerien 1792 – Gemälde von Jean Duplessi-Bertaux – Public Domain via Wikimedia Commons

Rousseau als Inspiration der Französischen Revolution?

Das Motto „Liberté, Egalité, Fraternité“ prägte die Französische Revolution von 1789 bis 1799 und überschneidet sich auf den ersten Blick mit dem Denken Rousseaus: Liberté als natürliche Freiheit des Menschen, Egalité als natürliche Gleichheit der Menschen und Fraternité als Souveränität des Volkes. Die Verteidigung des Gemeinwillens gegenüber dem absolutistischen Staat war eines der wichtigsten Ziele der Revolution.

Deshalb liegt es nahe Rousseau als Begründer der Französischen Revolution zu sehen. Auch viele Revolutionäre sahen sich als Umsetzer der Ideen Rousseaus. Das lag aber nicht am „Gesellschaftsvertrag“. Im Vergleich zu anderen Werken Rousseaus (etwa dem Erziehungsratgeber „Émile“) war dieser im vor-revolutionären Frankreich kaum verbreitet, sogar verboten. Das führte dazu, dass sich Revolutionäre wie La Révellière-Lépeaux oder d’Eymar zwar auf Rousseau bezogen, tatsächlich aber Ideen propagierten, die seinen Ansichten widersprachen. Die Missverständnisse betrafen etwa Rousseaus Idee von gesellschaftlicher Freiheit als Mitentscheidungsrecht, zu deren Gunsten die persönliche Freiheit zurücktreten sollte. Auch seine Vorstellungen vom „unteilbaren Gemeinwillen“ und „unveräußerbarer Souveränität“ deckten sich nicht mit so manchen Forderungen von Revolutionären, etwa nach repräsentativer Demokratie.

Rousseaus „Gesellschaftsvertrag“ war also nicht Auslöser der französischen Revolution. In der Zeit nach 1789 wurde ihm allerdings zunehmend Interesse geschenkt – auch von Vertretern der Restauration, die beweisen wollten, dass Rousseau falsch verstanden worden war.

Rousseaus Menschenbild

Das Menschenbild Rousseaus werden wir noch eingehender in der nächsten Sitzung im Vergleich zu Constant betrachten.

Weiterführende Quellen:

Jean Starobinski: „Rousseau – Eine Welt von Widerständen“; Fischer Taschenbuch, 2012.

Quellen

Joane McDonald: „Rousseau and the French Revolution 1762-1791“; Bloomsbury Academic, 2013.

J. J. Rousseau: „Vom Gesellschaftsvertrag“ (Originaltitel: Du Contrat Social); Reclam Verlag, 1986.

Sibylle Tönnies: „Die Menschenrechtsidee – ein abendländisches Exportgut“; VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2011.