Neuerungen bzgl. der Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material im Rahmen von E-Learning-Aktivitäten
Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das UrhWissG verabschiedet, welches übersichtliche und verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an den Hochschulen schafft. Dieses Gesetz tritt am 1. März 2018 in Kraft.
Nach dieser Neuregelung ist es erlaubt, bis zu 15 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werkes passwortgeschützt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Lehrveranstaltung oder eines Forschungsprojekts zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit der Nutzung bezieht sich nicht auf Zeitungen (Bsp. Aktuelle Tagespresse) oder Publikumszeitschriften. Diese dürfen nach der neuen Regelung nicht mehr im Rahmen von e-Learning Aktivitäten ohne eine Nutzungsrechtseinräumung bereitgestellt werden. In § 60d UrhWissG werden erstmalig wissenschaftliche Forschungsmethoden, die sich der automatisierten Auswertung (sog. Text- und Data-Mining) bedienen, gesetzlich normiert.
Weitergehende Informationen und Hinweise zu diesem Thema finden Sie unter http://www.fu-berlin.de/sites/bibliotheken/service/urheberrechtsgesetz/index.html
Bitte beachten Sie als Lehrende und Forschende die Hinweise der Webseite zum Umgang mit den rechtlichen Vorgaben zur Nutzung fremder Materialien im Rahmen der E-Learning-Aktivitäten und im Rahmen der Forschung an der Freien Universität Berlin.

Am 9. November 2011 jährt sich der Fall der Berliner Mauer zum 22sten Mal.
Solche und ähnliche Mails erfreuen oft genug das müde Auge, wenn es allmorgendlich das E-Mail-Postfach nach wirklich wichtigen Inhalten durchforstet. Dennoch scheinen Phishing-Mails erfolgreich, da sie offenbar immer noch ernst genommen werden, weil unvorsichtige Nutzer/innen freizügig persönliche Informationen und Daten im Netz preisgeben. Und dies nicht nur gegenüber vermeintlichen Banken oder Sparkassen, sondern zunehmend auch in sozialen Netzwerken wie Facebook, Google +, Twitter & Co.