Lesetipp: Urheberrecht für Lehrende/Blogger

Fragen, die im Zusammenhang mit Lehren und Lernen immer wieder aufkommen, sind solche zum Urheberrecht an Texten, Folien, Skripten etc. Aber auch die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Vorlesungen aufgezeichnet oder mitgeschnitten werden dürfen sind brisant. Sicher auch interessant für Bloggerinnen und und Blogger…

Antworten auf diese und andere Fragen finden sich oft auf den Seiten von iRights.info, dem Portal zu Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt.

Aktuell befasst sich ein Artikel mit einigen zentralen Fragen zum Urheberrecht für Lernende:

1. Was ist ein Zitat, was ein Plagiat?
2. Darf ich Vorlesungen oder Seminare aufzeichnen oder per Video übertragen?
3. Darf ich Klausuren, Vorlesungsskripte, Übungsaufgaben oder Präsentationsfolien im Netz veröffentlichen oder in sozialen Netzwerken tauschen?

  • Sonderfall 1: Gemeinfreie Inhalte kann jeder verwenden
  • Sonderfall 2: Open Educational Resources erlauben mehr

4. Eigene Arbeiten veröffentlichen: Was muss ich beachten?
5. Was ist Open Access?
6. Wann ist eine Zweitveröffentlichung erlaubt?
7. Team- und Auftragsarbeit: Wem gehört was?
(Quelle: iRights.info)