Urheberrecht für E-Learning Materialien: Übergangsjahr 2016

Kurzmitteilung

In einer gemeinsamen Pressemeldung gaben die KMK und die VG Wort bekannt, dass die Pflicht zur Einzelerfassung von im E-Learning verwendeten Materialien nun doch nicht am 01.01. 2016 beginnt, sondern um ein Jahr aufgeschoben wird:

In der Mitteilung wurde über den Stand der Vertragsverhandlungen zu §52a UrhG informiert. Die sog. Einzelfallvergütung wird demnach – falls ein vereinfachtes Verfahren gefunden wird – frühestens ab 2017 eingeführt. Für Lehrende bedeutet dies konkret, dass die aktuelle rechtliche Situation ein weiteres Jahr bestehen bleibt.

>> zur Pressemitteilung der KMK und VG Wort

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