Kurzmitteilung
In einer gemeinsamen Pressemeldung gaben die KMK und die VG Wort bekannt, dass die Pflicht zur Einzelerfassung von im E-Learning verwendeten Materialien nun doch nicht am 01.01. 2016 beginnt, sondern um ein Jahr aufgeschoben wird:
In der Mitteilung wurde über den Stand der Vertragsverhandlungen zu §52a UrhG informiert. Die sog. Einzelfallvergütung wird demnach – falls ein vereinfachtes Verfahren gefunden wird – frühestens ab 2017 eingeführt. Für Lehrende bedeutet dies konkret, dass die aktuelle rechtliche Situation ein weiteres Jahr bestehen bleibt.