Rückblick: Mediengestützte Lehre und Urheberrecht

Im Rahmen unseres Fortbildungprogramms konnten wir in dieser Woche ein weiteres Mal unseren „Lieblingsanwalt“ Dr. Till Kreutzer begrüssen. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt und Partner von i.e., dem Büro für informationsrechtliche Expertise in Hamburg und Berlin. Als Rechtsanwalt berät er unter anderem Medienunternehmen aller Art und zudem schwerpunktmäßig öffentliche Institutionen (Hochschulen, Archive, Forschungs-gesellschaften, Bibliotheken, etc.) in urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen sowie IT-Rechtsfragen, erstellt Expertisen, Gutachten und „Transfer- und Schulungsmaterial“ (Leitfäden, Schulungsunterlagen, Broschüren oder ähnliches). Darüberhinaus publiziert er als Redaktuer der Plattform irights.info regelmäßig zu den Themen „Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt“.

Im Kontext von E-Learning referierte Herr Kreutzer bei uns u.a. zu den folgenden Fragen:
Darf ich fremde Bilder in meinen Folien nutzen? Was ist urheberrechtlich geschützt? Wem stehen die Rechte zu? Welche Verwertungsrechte gibt es und wie kann man diese erwerben? Was darf man in sozialen Medien mit fremden Bildern oder Texten tun? Was sind freie Inhalte bzw. was ist Open Content? Unter welchen Voraussetzungen dürfen fremde Inhalte ohne Zustimmung der Rechtsinhaber genutzt, etwa zitiert oder online gestellt werden?

Weitere Infos:

 

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