Im Rahmen unserer Fortbildung E-Teaching und unseres allgemeinen Fortbildungprogramms haben wir in dieser Woche ein weiteres Mal den Rechtsexperten Dr. Till Kreutzer begrüssen können. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner des iRights.Lab. Als Rechtsanwalt berät er unter anderem Medienunternehmen und öffentliche Institutionen (Hochschulen, Archive, Forschungs-gesellschaften, Bibliotheken, etc.) in urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen sowie IT-Rechtsfragen. Als Redakteur der Plattform irights.info publiziert er darüberhinaus regelmäßig zu den Themen „Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt“. Seine Promotion behandelt das Thema: „Das deutsche Urheberrecht und Regelungsalternativen“.
Im Kontext von E-Learning referierte Herr Kreutzer bei uns u.a. zu den folgenden Themen:
- Darf ich fremde Bilder in meinen Folien nutzen?
- Was ist urheberrechtlich geschützt
- Wem stehen die Rechte zu?
- Welche Verwertungsrechte gibt es und wie kann man diese erwerben?
- Was darf man in sozialen Medien mit fremden Bildern oder Texten tun?
- Aktuelle Diskussion zum „Urheberrechtsparagrafen“ §52a UrhG
- Was sind freie Inhalte bzw. was ist Open Content?
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen fremde Inhalte ohne Zustimmung der Rechtsinhaber genutzt, etwa zitiert oder online gestellt werden?
Weitere Infos:
- Präsentation Till Kreutzer „Urheberrecht in Forschung und Lehre„
- Leitfaden zu Rechtsfragen beim E-Learning
- Open Content Lizenzen – Ein Leitfaden für die Praxis
- Bitte löschen: Unerwünschte Fotos aus Netzwerken entfernen
- Wir machen das Gleiche wie immer – und plötzlich sind wir kriminell
- FU-Informationen zum §52a UrhG