Google Analytics und Datenschutz

Da wir schon mehrfach im Kontext der Blogs nach der Möglichkeit der Einbettung von Google Analytics gefragt wurden, hier eine aktuelle Pressemitteilung, die die datenschutzrechtlichen Aspekte der Google Software verdeutlicht.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar hat die Verhandlungen mit Google über das Tracking-Programm „Google Analytics“ abgebrochen. Unternehmen, die die Tracking-Software weiterhin einsetzen, könnte ein „empfindliches Bußgeld“ drohen. Auch ein Musterprozess wird erwogen. […]

„Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat“, sagte Caspar am Montag der F.A.Z. „Wir müssen deutlich sagen: Was Google anbietet, reicht nicht.“ Google Analytics (GA) ist eine weitverbreitete „Tracking-Software“. Mit ihr können die Betreiber von Internetangeboten Statistiken über die Nutzung ihrer Websites erstellen und Informationen über das Verhalten von Internetsurfern sammeln. Google stellt die Software kostenlos zur Verfügung. Wird sie eingesetzt, werden die erhobenen Nutzerdaten einschließlich der sogenannten IP-Adresse an Google-Server in Amerika übertragen und dort verarbeitet. Dieses Verfahren halten alle im „Düsseldorfer Kreis“ organisierten Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder für unzulässig.
(Quelle: FAZ)

Für die Blogs haben wir übrigens die Verwendung der Tracking Software aus eben diesen Datenschutzgründen verworfen.

Ein Gedanke zu „Google Analytics und Datenschutz“

  1. Das Abbrechen solcher Gespräche hat offensichtlich keinerlei Auswirkungen für Google. Es ist wirklich erstaunlich, dass bestehende Gesetze nicht angewendet werden können.
    Vermutlich werden clevere Abmahnanwälte diese Grauzone nutzen um richtig Geld zu machen. Aber auf der anderen Seite könnte das dazu führen, dass die Webseitenbesitzer zumindest die Karten offenlegen und auf ihren Seiten daraufhinweisen, welche Daten sie sammeln

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