Am 25. Januar 2022 haben die weiblichen Angehörigen der FU die Wahlgremien der haupt- und nebenberuflichen Frauenbeauftragten gewählt – oder genauer: Sie hatten die Möglichkeit dazu. Zugegeben, für diejenigen, die im HomeOffice arbeiteten, war es etwas mühselig, von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn dazu musste rechtzeitig Briefwahl beantragt werden, und zwar gleich zweifach:(a) beim Zentralen Wahlvorstand für das Wahlgremium zur Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und (b) das Gleiche nochmal „in grün“ beim dezentralen Wahlvorstand. Vor Ort reichte es, beide Wahlvorgänge im Wahlbüro zu vollziehen.
Zunächst mal herzlichen Dank an alle Kolleginnen, die gewählt haben: Wie die Abbildung unten verdeutlicht, lag die Wahlbeteiligung an unserem Fachbereich deutlich über derjenigen der gesamten FU.
Fast ein Drittel der sonstigen Mitarbeiterinnen, knapp ein Viertel der Professorinnen und fast 8% der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen beteiligten sich in unserem Fachbereich an den beiden Wahlen. Das ist eine tolle Unterstützung für unsere Arbeit! DANKE!!