In unserer Fortbildung rund um das Bloggen (27.10.2016) haben wir – neben den „technischen“ Rahmenbedingungen – auch diskutiert, wie Blogs in Lehre und Forschung eingebunden werden können. Dabei fokussierte sich die Diskussion u.a schnell auf Themen des Datenschutzes und des Urheberrechts.
Dies überrascht nicht vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Anwendung des §52a UrhG und die Änderungen hinsichtlich der Online-Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Schriftwerke ab 2017. Neben dem Learning Management System Blackboard und dem Content Management System der Freien Universität, sind vor allem auch die Blogs von diesen Änderungen und Regelungen „betroffen“. Denn auch in Blogs werden immer wieder Texte, Bilder oder Filme verwendet, deren Urheberrechte sorgfältig geprüft werden sollten, um juristische Probleme zu vermeiden.
Wir möchten daher – auch aus aktuellem Anlass – diese Notwendigkeiten nochmals unterstreichen und unsere FU Kolleginnen und Kollegen auf das FU interne Wiki zu „Rechtsfragen zum IT- und Urheberrecht“ (Login nur mit FU Account) verweisen. Allen Interessenten empfehlen wir darüberhinaus die Seiten des Portals „irights.info“, auf dem Sie umfassende und fundierte Hinweise zum Urheberrecht aber auch weitere relevante juristische Fragestellungen zum kreativen Schaffen im Internet erhalten.
Die Thematik des §52a UrhG wird u.a in diesem Beitrag (Lesen!) sehr gut zusammengefasst.