Frauen in Konflikt- und Kriegssituationen: Beiträge, Herausforderungen und Potentiale.

Anwendung auf das Beispiel Ruanda und den Völkermord 1994

Paula Härtge (SoSe 2023)

Einleitung

„Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird zur Frau gemacht.”

Mit diesen Worten beschreibt Simone de Beauvoir, dass das soziale Geschlecht ein Konstrukt ist, dem gesellschaftliche Ideale und Überzeugungen zugrunde liegen. Frauen weltweit versuchen, ihren Alltag innerhalb dieses Konstrukts zu gestalten und immer wieder gibt es Bestrebungen, das Konstrukt aufzulösen. Doch auch 2023 zeigt der Global Gender Gap Report, dass die Lücke zur Parität erst um 68,4% geschlossen ist und wenn sich der Fortschritt im aktuellen Tempo weiterentwickelt, wird die Welt erst in 131 Jahren paritätisch sein.[1]

In Konflikt- und Kriegssituationen ändern sich Lebensrealitäten enorm, Normen und Werte verschieben sich. Dies wirkt sich auch auf die Alltagserfahrung von Frauen aus. Diskriminierung ihnen gegenüber verstärkt sich, sie sind verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt und agieren dennoch sowohl als Täterinnen und Opfer. Anhand des Völkermords in Ruanda, der sich 1994 ereignete und das Land in Schrecken zurückließ, wird in der folgenden Arbeit analysiert, wie Frauen Konfliktsituationen erleben und wie sich dies auf langfristige politische Entwicklungen auswirkt. Dem Konflikt wird besondere Bedeutung beigemessen, da das Land in den folgenden Jahren eine Vorbildfunktion hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit einnahm.

In der folgenden Arbeit geht es primär um Frauen, deren Rolle oft pauschalisiert betrachtet wird. Das Bewusstsein darum, dass Frauen keine homogene Gruppe sind, lag dieser Pauschalisierung stets zugrunde und wo möglich wurden Konkretisierungen vorgenommen. Für den Völkermord in Ruanda existieren nahezu keine Daten zu der Rolle von INTA*-Personen, weshalb eine diesbezügliche Einordnung ungenau und spekulativ wäre. Wann immer möglich, wurde versucht, das Binaritätsprinzip aufzubrechen und Daten abseits dieses Konstrukts zu verwenden. Der Völkermord in Ruanda und geschlechtliche Gewalt in Kriegen allgemein sind sensible Themen, deren Lektüre belastend sein kann. In dieser Arbeit werden explizit Handlungen geschlechtlicher Gewalt sowie Mord thematisiert.

Definition gender

Um verstehen zu können, inwiefern der Aspekt der Geschlechtsidentität Auswirkungen auf Konfliktsituationen hat, muss dieser vorerst definiert werden.

Die Basis dessen ist die Unterscheidung zwischen dem biologischen und dem sozialen Geschlecht. Als soziales Geschlecht bezeichnet man die „gesellschaftlich geprägte […] und individuell erlernte […] Geschlechterrolle. Diese Geschlechterrolle wird durch die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Organisation einer Gesellschaft und durch die in ihr geltenden rechtlichen und ethisch-religiösen Normen und Werte bestimmt.“[2] Der Begriff des biologischen Geschlechts bezeichnet alle körperlichen, geschlechtsspezifischen Merkmale.[3] Obwohl die beiden Begriffe des biologischen und sozialen Geschlechts eng miteinander zusammenhängen, sind sie doch voneinander unabhängig. Beide sind per definitionem nicht eindeutig und vor allem wandelbar. Geschlecht wird als Spektrum verstanden und das Prinzip der Binarität wird in aktuellen Betrachtungsweisen immer weiter abgelegt.[4] Das Konzept gender ist ein hierarchisches und erzeugt Ungerechtigkeiten. Minderheiten sind so nicht nur jeden Tag verschiedensten Formen der Diskriminierung ausgesetzt, sondern auch expliziten Gefahren, wie zum Beispiel einem schlechteren Zugang zu gesundheitlicher Versorgung. Doch nicht nur der Zugang wird deutlich erschwert, auch Behandlungen sind oft geprägt von Fehldiagnosen oder dem Absprechen von Entscheidungskompetenzen.[5]

gender und Konfliktbearbeitung

Die Stereotypisierung des sozialen Geschlechts kann in allen Lebensbereichen wahrgenommen werden und dennoch lässt sich dezidiert feststellen, wie sich diese Annahmen in gesellschaftlichen Krisen und Konflikten verhärten. Moderne Kriegsführung lässt die Grenzen zwischen der öffentlichen und privaten Sphäre verschwimmen und die Fragestellungen der Sicherheitspolitik werden auf verschiedene Bereiche erweitert.[6] So werden Themen wie Klimagerechtigkeit, Ressourcenschutz und soziale Gerechtigkeit als Teil einer funktionierenden Sicherheitsstrategie verstanden. Um diese Strategien kohärent verfolgen zu können, spielen zunehmend auch nichtstaatliche und zivilgesellschaftliche Akteure eine große Rolle, da sie eine andere Expertise einbringen können.[7]

So sehr der Blickwinkel verschiedener Sicherheitsstrategien erweitert wird, noch ist die Realität der Kriegsführung eine andere. So zeigt sich weiterhin, dass Kriegssituationen bereits bestehende geschlechtliche Ungerechtigkeiten und Diskriminierung verstärken. Zum Beispiel nimmt die häusliche Gewalt zu, während Frauen gleichzeitig deutlich mehr Care-Arbeit übernehmen. Trotzdem ist ihr Zugang zu humanitären Hilfen deutlich eingeschränkt.[8] „Flüchtende und Opfer sexualisierter Kriegsgewalt sind meist Frauen und Menschen der LGBTIQ+ Community. Transpersonen in Kriegssituationen werden meist nicht anerkannt und geschützt.”[9] Auch in Friedensprozessen werden Frauenrechte häufig als irrelevant abgetan und die von ihnen erlittene Gewalt wird nicht aufgearbeitet. Täter*innen geschlechtsspezifischer Gewalt müssen sich für ihre Taten meist nicht verantworten und haben so häufig auch keine Konsequenzen zu befürchten. Hinzu kommt, dass Frauen in Friedensprozesse selten aktiv einbezogen werden.[10] „In Friedensabkommen wird die Frage der geschlechtsspezifischen Verfolgung und Gewalt meist ausgeklammert und bei der Umsetzung der Abkommen weitgehend ignoriert.”[11]

Ruanda und die Rolle von Frauen nach dem Völkermord 1994

Konflikt

Als in Ruanda 1994 circa 3,5 Millionen Menschen einem Völkermord zum Opfer fielen, geschah dies nicht aus dem Nichts, sondern stellte die Eskalation eines langanhaltenden Konflikts dar. Der Völkermord ereignete sich in knapp hundert Tagen zwischen April und Juli 1994 und traf vor allem Angehörige der Bevölkerungsminderheit der Tutsi.[12] Der dem Völkermord zugrunde liegende ethnische Konflikt reicht bis weit in die Kolonialzeit zurück. Ruanda wurde von 1884 bis 1916 von Deutschland kolonialisiert, bis Belgien nach dem Ersten Weltkrieg die unterdrückende Kolonialmacht wurde. Beide Staaten übten eine rassistische Kolonialpolitik aus, welche die Tutsi-Minderheit als herrschende Klasse etablierte. Die Tutsi-Minderheit hatte sich als Krieger*innen und Viehzüchter*innen ausgezeichnet, während die Hutu, welche circa 90% der Bevölkerung ausmachten, von der Landwirtschaft lebten. Die künstliche Hervorhebung der Tutsi erzeugte unüberbrückbare soziale Spannungen.[13] Vor 1884 gab es zwischen beiden Kulturen gemeinsame Traditionen und Verbindungen, die ein Gefühl der Zusammengehörigkeit erzeugten. Doch die Einführung sogenannter Personalpapiere, welche die Unterscheidung verschriftlichte, zerstörte diese Bindungen nachhaltig.[14] Die bestehenden Machtverhältnisse änderten sich 1959 durch Hutu-Aufstände, in Folge welcher tausende Tutsi aus Angst vor gewaltvollen Konsequenzen flohen. So hatte sich die Situation, als Ruanda 1962 unabhängig wurde, gewendet und eine autoritäre Hutu-Elite beherrschte das Land. Nicht alle Tutsi nahmen diese Machtumkehr stillschweigend hin und so formierte sich im burundischen Ausland ein Widerstand. 1972 kam es dort zu Massakern, bei welchen circa 300.000 Hutu starben. Als Folge davon kam es 1973 zu einem Militärputsch in Ruanda, bei dem Hutu Juvénal Habyarimana an die Macht kam. Dies ließ erst eine Hutu-Rachefeldzug vermuten, welcher entgegen aller Erwartungen jedoch ausblieb. Nach Drängen aus dem Ausland versuchte der neue Machthaber ein Proporzsystem einzuführen. Da die beiden Volksgruppen zu tief verfeindet waren, scheiterte der Versuch.[15]

Der Tutsi-Widerstand organisierte sich fortlaufend im Ausland und im benachbarten Uganda gründete sich die „Front Patriotique Rwandaise“ (FPR). Nach Ruanda kehrten sie 1990 als Kämpfer*innen zurück, um gegen das Regime vorzugehen. Sie eroberten dabei weite Teile des Nordens und stießen bis in die Landeshauptstadt vor. Unter ihnen befanden sich auch oppositionelle Hutu-Kämpfer*innen, was verdeutlicht, wie kompliziert die Situation und wie tief die Gräben zwischen den beiden Völkern waren.[16] „Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrags von Arusha (Tansania) im August 1993 schien der Bürgerkrieg vorerst beendet. Das Abkommen sah unter anderem eine breit angelegte Übergangsregierung unter Einbeziehung der RPF sowie die Einführung eines Mehrparteiensystems vor.”[17] Daraufhin beschloss der Sicherheitsrat der UN die Resolution 872, um bei der Stabilisierung des Landes zu helfen. Diese Resolution erteilte jedoch keine Legitimation für ein militärisches Eingreifen. Radikale Hutu akzeptierten diese Resolution aber nicht, sie radikalisierten sich stattdessen weiter und gründeten Milizen. Der Rassenhass wurde immer weiter angeheizt, insbesondere durch Radiosendungen, in denen die Tutsi-Minderheit diffamiert wurde. Doch auch öffentliche Todeslisten führender Tutsi waren tägliche Praxis der Diskriminierung.[18] Als konkreter Auslöser des Völkermordes wird der Abschuss des Flugzeugs von Machthaber Habyarimana gewertet. Als direkte Konsequenz wurden bereits eine halbe Stunde später moderate Hutu-Politker*innen und zahlreiche Tutsi ermordet. Diese Mordserie nahm in den folgenden hundert Tagen Fahrt auf und die Weltbevölkerung sah zwischen April und Juni 1994 zu, wie fast die gesamte Minderheit der Tutsi und zahlreiche gemäßigte Hutu ermordet wurden.[19] Der Genozid endete, nachdem es der RFP gelang, ganz Ruanda zu erobern. Daraufhin wurde eine Übergangsregierung gegründet, maßgeblich bestehend aus Bizimungu, einem Hutu, als Präsident und Paul Kagame, einem Tutsi und Anführer der RPF, als Vizepräsident. [20]

Das Land war zerrüttet und die Aufarbeitung des Völkermordes dauert bis heute an. Da besonders Frauen von Gewalttaten betroffen waren, gründeten sich unterstützende Netzwerke. Die Frauen bekommen dort Unterstützung bei der Gesundheitsvorsorge, der Traumaverarbeitung und bei der Erfahrung aktueller sowie vergangener Gewalt.[21]

Geschlechtliche Gewalt während des Völkermords

Der Völkermord versetzte ein ganzes Land in Angst und Schrecken, die Einwohner*innen wurden Zeug*innen eines unvergleichlichen Blutbades. Während ehemals Verbündete zu Feind*innen wurden, fürchteten Tutsi um ihr Leben. Doch gerade in den ersten Tagen der Gewalteskalation wähnten sich viele Tutsi-Frauen in Sicherheit, da bei vergangenen Pogromen meist ausschließlich Tutsi-Männer angegriffen wurden. Diese falsche Einschätzung hatte verheerende Folgen, denn die Frauen entschieden sich sehr spät, ihre Häuser zu verlassen.[22] Auf ihrer Flucht werden viele Tutsi-Frauen nach Ausweisdokumenten gefragt, deren Herausgabe sie meist kollektiv verweigern. Die dem zugrunde liegende Hoffnung, nicht als Tutsi identifiziert werden zu können, wird zuhauf durch eine stereotype Zuordnung aufgrund physiognomischer Merkmale zunichte gemacht.

So müssen tausende Frauen schwere Vergewaltigungen ertragen, bei denen die Penetration oftmals auch durch Gegenstände wie abgeschlagene Flaschen erfolgt. Die Täter[23] lassen die Frauen schwer verletzt zurück, nicht selten werden Genitalien verstümmelt und Brüste oder Nasen abgeschnitten.[24]

Abgesehen von den direkten, schweren Verletzungen müssen die circa 500.000 Opfer der Vergewaltigungen noch viele langfristige Schäden erleiden. Viele von ihnen sind schwer traumatisiert, der Zugang zu psychologischer Hilfe wird ihnen jedoch auch nach 1994 oft verwehrt. Außerdem infizieren sich viele Frauen mit HIV. Die vielen Kinder, die aus den Vergewaltigungen hervorgingen, werden als „vergessene Opfer” des Völkermordes bezeichnet. Sie müssen sich nicht nur der Stigmatisierung der Gesellschaft aussetzen, sondern haben oftmals ein sehr schwieriges Verhältnis zu ihren Müttern. Da sie in den meisten Fällen nach 1994 geboren sind, wird ihnen die staatliche Unterstützung zur Verarbeitung des Völkermordes nicht zuteil.[25]

Frauen als Täter*innen

Während Tutsi-Frauen Opfer unvorstellbarer Verbrechen wurden, beteiligten sich auch tausende Frauen als Täterinnen am Völkermord. Zwar gibt es keine Zahlen dafür, wie viele Frauen Gewaltverbrechen ausübten, doch der Anteil der weiblich Inhaftierten belief sich auf circa 6%. Die Dunkelziffer an Frauen, die nicht nur direkte körperliche Gewalt ausübten, sondern auch Verstecke verrieten oder zum Morden aufhetzten, ist vermutlich deutlich höher.

Auch wenn die Anzahl der Täterinnen in verschiedenen Berichten stark variiert, wird meist deutlich: Der Großteil aller Täterinnen nahm eine führende oder Machtposition innerhalb der ruandischen Gesellschaft ein.

Die von den Frauen verübten Taten stehen im Widerspruch zu gängigen feministischen Theorien, die Frauen eine gewaltfreie Neigung zuschreiben. Es wurde also versucht, verschiedene Handlungsmotivationen der Frauen auszumachen. Die Antworten scheinen alle eindimensional und nicht alle Faktoren beachtend. So wird einigen Täterinnen ihr Frau-Sein abgesprochen, während andere Erklärungen die Täterinnen als Ungeheuer bezeichnen. Dabei wird sich darauf berufen, dass Frauen, die gegen Stereotype verstießen, keine richtigen Frauen sein könnten, weshalb sie Ungeheuer sein müssten. Außerdem ist oft die Sprache von männlicher Einflussnahme, welche die Frauen zu Täterinnen mache.[26] Es kann also keine alleinige Handlungsmotivation festgestellt werden. “Sowohl der Versuch, [das] Verhalten [der Frauen] zu entschuldigen, als auch, es als Bruch der üblichen Geschlechterrollen zu verurteilen, führt zu einem stereotypen Frauenbild und wird der Vielschichtigkeit, in der Frauen Gewalt erfahren und ausüben, nicht gerecht.”[27]

Auswirkungen auf die langfristige Entwicklung

UN Sicherheitsresolution 1325

Der Völkermord in Ruanda hinterließ viele Frauen mit schweren Traumata, deren Folgen weitreichend sind. Dennoch gibt es in der feministischen Forschung immer wieder Stimmen, welche die zeitlich folgenden progressiven Entwicklungen direkt mit dem Völkermord verbinden. Denn erstmals erkannte die Weltbevölkerung geschlechtsspezifische Gewalt als ein Kernelement der Kriegsführung gegenüber der Zivilgesellschaft an. So wurden auf der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking Frauen in bewaffneten Konflikten zum zentralen Thema gemacht. Anschließend forderte der UN-Botschafter Anwarul Chowdhury aus Bangladesch, dass sich auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit dem Thema auseinandersetzen müsse. Eine Resolution des Sicherheitsrats ist vor allem deswegen entscheidend, da sie völkerrechtlich bindend ist. Auf den Vorschlag Chowdhurrys hin formulierten mehrere NGOs und Kanada einen Gesetzesentwurf, der nach intensiver Lobbyarbeit schließlich abgestimmt wurde. Seit dem 31. Oktober 2000 sind somit die Rechte von Frauen explizit niedergeschrieben und rechtlich bindend.[28]

„Wesentliche Elemente der Resolution 1325 sind der besondere Schutz von Frauen und Mädchen in Kriegsgebieten sowie die Stärkung der Teilhabe von Frauen an politischen Prozessen und Institutionen bei der Bewältigung und Verhütung von Konflikten.”[29] Dabei wird anerkannt, dass Frauen in Konflikten nicht nur Opfer sind, sondern sie auch einen aktiven Beitrag in friedensschaffenden Prozessen leisten.[30]

Frauenrechte in Ruanda heute

Zwei Jahrzehnte nach dem Völkermord wurde Ruanda häufig als sehr fortschrittliches Land hinsichtlich der Gleichberechtigung bezeichnet und verdiente sich Beinamen wie “Paradies für Frauen”. Das lag vor allem an der 2005 gesetzlich eingeführten Quotenregelung, die Frauen mehr Führungspositionen ermöglichen sollte. Diese erwies sich als erfolgreich und so waren 2019 61,3% des Parlaments weiblich besetzt. Insbesondere zivilgesellschaftliche Akteure (vor allem Menschenrechtsorganisationen) kritisierten jedoch die vermeintliche Progressivität des Landes und taten sie als reine Symbolpolitik ab.[31] Der größte Kritikpunkt ist dabei die Diskrepanz zwischen öffentlicher und privater Rolle der Frau. Während Frauen in öffentlichen Positionen nicht nur repräsentative Macht haben, sind im häuslichen Umfeld patriarchale Strukturen fest verankert. Es wird als gegeben vorausgesetzt, dass Frauen die Care-Arbeit erledigen, während Männer als unbestrittenes Familienoberhaupt angesehen werden.[32] Im jüngsten Global Gender Gap Report (2023) zeigt sich zudem, dass das Land auf dem Weg zur Parität Rückschritte macht. Während Ruanda im Vorjahr noch Platz 6 der 146 bewerteten Länder belegte, liegt es 2023 nur noch auf Platz 12. Begründet ist dieser Rückschritt vor allem in der Covid-Pandemie und ihren wirtschaftlichen sowie sozialen Auswirkungen.[33] Der Sustainable Development Report postuliert bei SDG 5[34], dass bei diesem Ziel weiterhin signifikante Herausforderungen bestünden, der Wert verbessere sich jedoch.[35]

Fazit

Frauen werden zu Frauen[36] gemacht, auch und gerade in Konflikt- und Kriegssituationen. Diese stellen Frauen vor besondere Herausforderungen. Abgesehen von im Krieg üblichen Gefahren, sind Frauen starker Diskriminierung ausgesetzt. Meist haben Frauen auch abseits von Krisensituationen eine niedrige soziale Stellung, weshalb sie die Auswirkungen von Kriegen in besonderer Härte erleben müssen. Bereits gängige und veraltete Rollenbilder werden verstärkt gelebt und Frauen müssen sich diesen unterordnen. Die größte Gefahr für Frauen stellt geschlechtliche Gewalt dar. Frauen erfahren nicht nur massive körperliche Verletzungen, sondern werden auch psychisch erniedrigt. Der Einsatz geschlechtlicher Gewalt erfolgt oft systematisch und die betroffenen Frauen haben kaum Widerstandsmöglichkeiten.[37]

Insbesondere nach Kriseneskalationen muss das Augenmerk in friedensfördernden Prozessen auch auf der Geschlechtergerechtigkeit liegen. Ruanda kann hier als Positivbeispiel dienen: Trotz der unvergleichbaren Gewalt, der Frauen ausgesetzt waren, nahm das Land eine Vorreiterrolle hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit ein und konnte schnell enorme Fortschritte verzeichnen. Auch Jahrzehnte nach dem Völkermord gibt es politische Programme, die dem Erreichen der Geschlechtergerechtigkeit dienen. Dennoch muss an dieser Stelle auch betont werden, dass in Ruanda allen positiven Entwicklungen zum Trotz auch Jahre nach dem Völkermord noch ungerechte Gesellschaftsverhältnisse herrschen, in denen geschlechtliche Diskriminierung Gang und Gäbe ist. Menschenrechtsorganisationen berichten regelmäßig von Menschenrechtsverletzungen. So lässt sich zwar sagen, dass Frauenquoten und weibliche politische Teilhabe das politische Geschehen maßgeblich ändern – doch um Geschlechtergerechtigkeit tatsächlich zu erreichen, müssen auch gesellschaftliche Strukturen gewandelt und Stereotype aufgebrochen werden.

Frauen werden in Kriegen zu Frauen gemacht. Neben besonderen Gefahren bedeutet das auch, dass Frauen friedensfördernde Prozesse anstoßen und insbesondere nach Krisensituationen zur Erstellung rechtlicher Leitlinien beitragen.

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Hrsg.: World Economic Forum, Global Gender Gap Report. 2023,  S. 5 https://www3.weforum.org/docs/WEF_GGGR_2023.pdf (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Arne Wiechman: gender. In: Lexikon der Entwicklungspolitik, o.A. https://www.bmz.de/de/service/lexikon/gender-14414 (letzter Zugriff: 28.07.2023)

 Dagmar Richter:  Gender in Bildungsthemen, 19.03.2015 https://www.bpb.de/lernen/politische-bildung/193100/gender/ (letzter Zugriff: 28.07.2023)

Dr. Ina-Marie Blomeyer, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck. In Regenbogenportal, o.A.Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck (regenbogenportal.de) (letzter Zugriff: 28.07.2023)

 o.A.: gender and health, in: Overview, o.A. Gender (who.int) (letzter Zugriff: 28.07.2023)

 Robin Faißt (CARE Deutschland), Marieke Fröhlich (Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit), Dr. Ines Kappert (Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-BöllStiftung: Annäherung an eine feministische Außenpolitik Deutschlands. 2022 https://www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2022/08/E-Paper-Feministische-Aussenpolitik-FINAL-Netzwerk-1325.pdf (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Victoria Scheyer und Simone Wisotzki: Feministische Perspektiven in der Friedens- und Konfliktforschung. 2022 Feministische Perspektiven in der Friedens- und Konfliktforschung – PRIF BLOG (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Hrsg.: Amnesty International: GEWALT GEGEN FRAUEN IN UND NACH BEWAFFNETEN KONFLIKTEN. o.A Frauenrechte: Gewalt gegen Frauen in und nach bewaffneten Konflikten — amnesty.ch (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Christian Wagner, Hrsg.:Auswärtiges Amt: Ohne Frauen kein Frieden: Agenda “Frauen, Frieden und Sicherheit. 2022 Ohne Frauen kein Frieden: Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de) (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Thorsten Schilling, Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung: Gedenken an den Völkermord in Ruanda. 2020 Gedenken an den Völkermord in Ruanda | Hintergrund aktuell | bpb.de (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Eva de Vries: Ruandas “vergessene Opfer”. 2011 Ruandas „vergessene Opfer“ – DW – 10.08.2017 (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Nicole Hog: Frauen im Völkermord in Ruanda: Mütter oder Monster?. 2011 Frauen im Völkermord in Ruanda: Mütter oder Monster? | Heinrich-Böll-Stiftung (boell.org) (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Bettina Metz, Hrsg.: UN Women: Die Resolution 1325 mit der Agenda „Frauen, Frieden Und Sicherheit“.

 2021 Die Resolution 1325 mit der Agenda „Frauen, Frieden Und Sicherheit“ – !UN Women Deutschland (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Antonio Cascais: Ruanda: Ein Paradies für Frauen?.  in: Deutsche Welle Politik, 2019. Ruanda: Ein Paradies für Frauen? – DW – 07.03.2019  (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Marlene Eichhorn: RUANDA ALS VORBILD? WIE FREI IST DIE FRAU WIRKLICH?. In Zeitgeist.de, 2022. Ruanda als Vorbild? Wie frei ist die Frau wirklilch? – Zeitgeister – Internationale Perspektiven aus Kultur und Gesellschaft – Goethe-Institut  (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Jeffrey D. Sachs, Guillaume Lafortune, Grayson Fuller and Eamon Drumm: SUSTAINABLE DEVELOPMENT REPORT 2023 Implementing the SDG Stimulus Includes the SDG Index and Dashboards: 2023, S. 4 Sustainable Development Report 2023 (sdgindex.org) (letzter Zugriff: 02.08.2023)

Arn Sauer, Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung: Geschlecht, biologisches, 2018 Geschlecht, biologisches | Geschlechtliche Vielfalt – trans* | bpb.de (letzter Zugriff: 03.08.2023)

Dörte Hinrichs: Der lange Weg zur Versöhnung. 2020 Ruanda nach dem Völkermord – Der lange Weg zur Versöhnung (deutschlandfunk.de) (letzter Zugriff: 03.08.2023)

Hrsg.: Deutscher Bundestag: Entstehung und Entwicklung des Genozids in Ruanda 1994 unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der internationalen Gemeinschaft vor dem Hintergrund der Nicht-Intervention. 2007 wd-2-029-07-pdf-data.pdf (bundestag.de) (letzter Zugriff: 03.08.2023)

Anne-Sophie Friedel: Editorial, Moderne Kriegführung, in: ZEITSCHRIFT DER BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG. 35–36/2016. S. 3 https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/232975/moderne-kriegfuehrung/ (letzter Zugriff: 03.08.2023)

Literaturquellen

Hrsg.: UN Women and CARE International: RAPID GENDER ANALYSIS OF UKRAINE. o.A., 2022, S.7

Karen Krüger: Die Vergewaltigung von Tutsi-Frauen im rwandischen Genozid 1994. In: Feministische Studien, Band 22, 2004, S. 282

Jens Martens und Wolfgang Obenland: Globale Zukunftsziele für nachhaltige Entwicklung. 2017, S. 7

Jana Arloth Frauke und Lisa Seidensticker, Hrsg.: Deutsches Institut für Menschenrechte: Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen. Berlin, 2011, S.10


[1] vgl. Hrsg.: World Economic Forum, Global Gender Gap Report. 2023,  S. 5 https://www3.weforum.org/docs/WEF_GGGR_2023.pdf (02.08.2023)

[2] Arne Wiechman: gender. In: Lexikon der Entwicklungspolitik, o.A. https://www.bmz.de/de/service/lexikon/gender-14414 (28.07.2023)

[3] vgl. Arn Sauer, Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung: Geschlecht, biologisches, 2018 Geschlecht, biologisches | Geschlechtliche Vielfalt – trans* | bpb.de (letzter Zugriff: 03.08.2023)

[4] vgl. Dagmar Richter:  Gender in Bildungsthemen, 19.03.2015 https://www.bpb.de/lernen/politische-bildung/193100/gender/ (letzter Zugriff: 28.07.2023)

[5] vgl. o.A.: gender and health, in: Overview, o.A. Gender (who.int) (letzter Zugriff: 28.07.2023)

[6] vgl.Anne-Sophie Friedel: Editorial, Moderne Kriegführung, in: ZEITSCHRIFT DER BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG. 35–36/2016. S. 3 https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/232975/moderne-kriegfuehrung/ (letzter Zugriff: 03.08.2023)

[7] vgl. Robin Faißt (CARE Deutschland), Marieke Fröhlich (Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit), Dr. Ines Kappert (Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-BöllStiftung: Annäherung an eine feministische Außenpolitik Deutschlands. 2022 https://www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2022/08/E-Paper-Feministische-Aussenpolitik-FINAL-Netzwerk-1325.pdf (02.08.2023)

[8] vgl.Hrsg.: UN Women and CARE International: RAPID GENDER ANALYSIS OF UKRAINE. o.A., 2022, S.7

[9] Victoria Scheyer und Simone Wisotzki: Feministische Perspektiven in der Friedens- und Konfliktforschung. 2022 Feministische Perspektiven in der Friedens- und Konfliktforschung – PRIF BLOG (02.08.2023)

[10] vgl. Hrsg.: Amnesty International: GEWALT GEGEN FRAUEN IN UND NACH BEWAFFNETEN KONFLIKTEN. o.A Frauenrechte: Gewalt gegen Frauen in und nach bewaffneten Konflikten — amnesty.ch (02.08.2023)

[11] Hrsg.: Amnesty International: GEWALT GEGEN FRAUEN IN UND NACH BEWAFFNETEN KONFLIKTEN. o.A. https://www.amnesty.ch/de/themen/frauenrechte/gewalt-gegen-frauen-im-krieg/gewalt-gegen-frauen-nach-dem-krieg (02.08.2023)

[12] vgl. Thorsten Schilling, Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung: Gedenken an den Völkermord in Ruanda. 2020 Gedenken an den Völkermord in Ruanda | Hintergrund aktuell | bpb.de (02.08.2023)

[13] vgl.Hrsg.: Deutscher Bundestag: Entstehung und Entwicklung des Genozids in Ruanda 1994 unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der internationalen Gemeinschaft vor dem Hintergrund der Nicht-Intervention. 2007 wd-2-029-07-pdf-data.pdf (bundestag.de) (letzter Zugriff: 03.08.2023)

[14] vgl. Thorsten Schilling, Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung: Gedenken an den Völkermord in Ruanda. 2020 Gedenken an den Völkermord in Ruanda | Hintergrund aktuell | bpb.de (02.08.2023)

[15] vgl.Hrsg.: Deutscher Bundestag: Entstehung und Entwicklung des Genozids in Ruanda 1994 unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der internationalen Gemeinschaft vor dem Hintergrund der Nicht-Intervention. 2007 wd-2-029-07-pdf-data.pdf (bundestag.de) (letzter Zugriff: 03.08.2023)

[16] vgl. vgl.Hrsg.: Deutscher Bundestag: Entstehung und Entwicklung des Genozids in Ruanda 1994 unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der internationalen Gemeinschaft vor dem Hintergrund der Nicht-Intervention. 2007 wd-2-029-07-pdf-data.pdf (bundestag.de) (letzter Zugriff: 03.08.2023)

[17] Thorsten Schilling, Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung: Gedenken an den Völkermord in Ruanda. 2020 Gedenken an den Völkermord in Ruanda | Hintergrund aktuell | bpb.de (02.08.2023)

[18]vgl.Hrsg.: Deutscher Bundestag: Entstehung und Entwicklung des Genozids in Ruanda 1994 unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der internationalen Gemeinschaft vor dem Hintergrund der Nicht-Intervention. 2007 wd-2-029-07-pdf-data.pdf (bundestag.de) (letzter Zugriff: 03.08.2023)

[19]vgl.Hrsg.: Deutscher Bundestag: Entstehung und Entwicklung des Genozids in Ruanda 1994 unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der internationalen Gemeinschaft vor dem Hintergrund der Nicht-Intervention. 2007 wd-2-029-07-pdf-data.pdf (bundestag.de) (letzter Zugriff: 03.08.2023)

[20] vgl. Thorsten Schilling, Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung: Gedenken an den Völkermord in Ruanda. 2020 Gedenken an den Völkermord in Ruanda | Hintergrund aktuell | bpb.de (02.08.2023)

[21] vgl.  Dörte Hinrichs: Der lange Weg zur Versöhnung. 2020 Ruanda nach dem Völkermord – Der lange Weg zur Versöhnung (deutschlandfunk.de) (letzter Zugriff: 03.08.2023)

[22] Hier muss betont werden, dass diese Fehleinschätzung keine Korrelation zur Verantwortung für alle folgenden Taten hat. Was den Tutsi-Frauen angetan wurde, ist unabhängig ihrer Handlungen zu bewerten und zu betrachten.

[23] Das generische Maskulinum wird hier bewusst verwendet.

[24] vgl. Karen Krüger: Die Vergewaltigung von Tutsi-Frauen im rwandischen Genozid 1994. In: Feministische Studien, Band 22, 2004, S. 282

[25] vgl. Eva de Vries: Ruandas “vergessene Opfer”. 2011 Ruandas „vergessene Opfer“ – DW – 10.08.2017 (02.08.2023)

[26] vgl. Nicole Hog: Frauen im Völkermord in Ruanda: Mütter oder Monster?. 2011 Frauen im Völkermord in Ruanda: Mütter oder Monster? | Heinrich-Böll-Stiftung (boell.org) (02.08.2023)

[27] ebd.

[28] vgl. Bettina Metz, Hrsg.: UN Women: Die Resolution 1325 mit der Agenda „Frauen, Frieden Und Sicherheit“,

 2021 Die Resolution 1325 mit der Agenda „Frauen, Frieden Und Sicherheit“ – !UN Women Deutschland (02.08.2023)

[29] ebd

[30]vgl. ebd.

[31] vgl. Antonio Cascais: Ruanda: Ein Paradies für Frauen?.  in: Deutsche Welle Politik, 2019. Ruanda: Ein Paradies für Frauen? – DW – 07.03.2019

[32] vgl. Marlene Eichhorn: RUANDA ALS VORBILD? WIE FREI IST DIE FRAU WIRKLICH?. In Zeitgeist.de, 2022. Ruanda als Vorbild? Wie frei ist die Frau wirklilch? – Zeitgeister – Internationale Perspektiven aus Kultur und Gesellschaft – Goethe-Institut  (letzter Zugriff: 02.08.2023)

[33] vgl. Hrsg.: World Economic Forum, Global Gender Gap Report, 2023,  S. 11 https://www3.weforum.org/docs/WEF_GGGR_2023.pdf (letzter Zugriff: 02.08.2023)

[34] Die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs) sind Teil der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Diese Agenda bildet den Rahmen für Umwelt- und Entwicklungspolitik weltweit. Ziel 5 der Agenda ist das Erreichen der Geschlechtergerechtigkeit. (vgl. Jens Martens und Wolfgang Obenland: Globale Zukunftsziele für nachhaltige Entwicklung. 2017, S. 7)

[35] vgl. Jeffrey D. Sachs, Guillaume Lafortune, Grayson Fuller and Eamon Drumm: SUSTAINABLE DEVELOPMENT REPORT 2023 Implementing the SDG Stimulus Includes the SDG Index and Dashboards: 2023, S. 4 Sustainable Development Report 2023 (sdgindex.org)

[36] Auch in Kriegen sind Frauen keine homogene Gruppe. Die der Aussage zugrunde liegende These geht davon aus, dass Frauen anders an und in Kriegen leiden als Männer.  (vgl. Jana Arloth und Frauke Lisa Seidensticker, Hrsg.:  Deutsches Institut für Menschenrechte: Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen. Berlin, 2011, S.10)

[37] vgl. Jana Arloth Frauke und Lisa Seidensticker, Hrsg.: Deutsches Institut für Menschenrechte: Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen. Berlin, 2011, S.10


Quelle: Paula Härtge, Frauen in Konflikt- und Kriegssituationen: Beiträge, Herausforderungen und Potentiale, in: Blog ABV Gender- und Diversitykompetenz FU Berlin, 23.01.2024, https://blogs.fu-berlin.de/abv-gender-diversity/?p=430

Was haben Picknick und Pinkeln mit Geographie zu tun?– Ein Essay über das gegenseitige Konstruieren von Gender und Raum

Marielene Wicke (SoSe 2021)

1. Einleitung

Ich erinnere mich noch gut an die Frage, die mir im ersten Semester meines Geographiestudiums dauernd gestellt wurde: Was machen Geograph:innen eigentlich? Was zeichnet Geograph:innen aus? Was ist überhaupt Geographie? Gestellt wurden mir diese Fragen von Dozierenden, Freund:innen oder Familienmitgliedern. Während ich meiner Familie erklären musste, dass Geographie viel mehr ist als Erdkundeunterricht und Flüsseaufsagen, zielten die Dozierenden auf den Kern der Sache. Geographie ist so gut wie alles, denn sie beschäftigt sich mit Raum. Raum nicht im Sinne eines Landes, welches sich durch gemalte Striche auf einer Karte von anderen Ländern abgrenzt. Sondern vielmehr Raum im Sinne von dem, was ich als Person alltäglich denke, handle und fühle. Raum im Sinne eines ‚alltäglichen Geographiemachens‘. Ich mache Raum. Wir alle machen Raum. Jeden Tag. Die Geographie untersucht, wie Räume geschaffen wurden und werden, sie untersucht die Beschaffenheit von Räumen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen.

Nun bin ich mittlerweile im vierten Semester und es werden andere Fragen gestellt. Aber egal mit welcher Thematik ich mich beschäftige, die Sache mit dem Raum lässt sich immer wieder anwenden. Und genau deswegen schreibe ich dieses Essay.

Ich möchte mich hier mit dem Zusammenhang von Raum und ‚Gender‘ auseinandersetzen. Ich wähle bewusst den englischen Begriff gender, da dieser im Gegensatz zum deutschen Begriff ‚Geschlecht‘ auf die soziale Konstruiertheit abzielt. Wird der Begriff ‚Geschlecht‘ gewählt, dann soll dieser nicht synonym zur Zweigeschlechtlichkeit verstanden werden. Vielmehr verwende ich diesen Begriff, um auf die kon-struierte ‚Weiblichkeit‘ und ‚Männlichkeit‘ hinzuweisen, die im öffentlichen Raum und auch in unserem Alltag eingeschrieben ist (Wastl-Walter 2010, S.15). ‚Geschlecht‘ wird hier im sozialen und diskursiven Sinne verwendet und soll auf die gesellschaftlichen Konzepte hinwiesen, welche in diesem Essay hinterfragt werden. Denn mir stellen sich die Fragen, wie Geschlecht durch räumliche Praxen hergestellt und wie Raum vergeschlechtlicht wird. Und ob Veränderungen in Geschlechternormen und -relationen auch zu anderen Geographien führen können. Den Antworten dieser Fragen möchte ich anhand einer Auseinandersetzung zum alltäglichen Beispiel ‚Pinkeln im öffentlichen Raum‘ näher kommen.

2. Die Begriffe und was sie meinen

Bevor ich mich mit dem Zusammenhang von Raum und Gender auseinandersetzen möchte, werde ich zuerst grundlegend die Begriffe Raum und Gender bzw. ‚Geschlecht‘ näher vorstellen.

Wie bereits angedeutet, wird Raum in der Geographie als sozial konstituiert und konstruiert verstanden. Raum ist damit keine Kategorie des Starren oder Materiellen, sondern des Sozialen (Günzel 2015, S.19). Raum wird durch Menschen ‚gemacht‘ und muss daher „in seinem Verhältnis von Personen, Dingen und Distanzen“ begriffen werden (Bauer 2015, S.24).

Der Sozialphilosoph Pierre Bourdieu unterscheidet in einen physischen und in einen sozialen Raum. Das Soziale, sprich das stetig durch Sprache, Handlungen und Gedanken Reproduzierte und Konstruierte, schlägt sich materiell im Physischen nieder. Raum ist damit nicht ‚von Natur aus gegeben‘ und muss im Kontext von gesellschaftlichen Machtverhältnissen und (historischen) soziokulturellen Strukturen erfasst werden (Ruhne 2011, S.73f.). Im Raum sind dementsprechend Marker wie Geschlecht, Hautfarbe und Gesellschaftsschicht ablesbar und darüber hinaus verewigt (Endler 2021, S.42).

Gender muss ebenso als ein soziales Konstrukt verstanden werden, welches stetig kulturspezifischen Zuschreibungen und Erwartungen sowie gesellschaftlichen Machtverhältnissen unterliegt. Gender und Raum sind als soziale Konstrukte offen, dynamisch und damit wandelbar (Ruhne 2011, S.115). Der Begriff des ‚Geschlechts‘ dient in der Geographie als eine soziale Analysekategorie, welche in den Körper eingeschrieben ist. Der Körper kann dabei als „Text, der von anderen gelesen wird“ (Strüver 2005, S.74) verstanden werden und verkörpert soziale und räumliche Normen. So unterliegt der eigene Körper einer permanenten Inszenierung, wodurch dieser in sozialer Interaktion einem bestimmten Geschlecht zugeordnet wird. Inszenierungen in Form von geschlechtsspezifischen Verhaltensmustern oder wie Doris Wastl-Walter schreibt „in der Art, wie man geht, die Nase putzt oder isst“ (Wastl-Walter 2010, S.71) müssen vor dem soziokulturellen Hintergrund und „als Folge offener oder versteckter Hierarchien in jeweils spezifischen Räumen betrachtet [werden]“ (Ruhne 2011, S.121). Das in den westlichen Gesellschaften dominierende zweigeschlechtliche, heteronormative Ordnungssystem unterscheidet in den ‚Mann‘ und in die ‚Frau‘ und ist bis heute als soziale Realität Folge historischer-kolonialistischer vergeschlechtlichter Konstruktionen und hierarchischer Strukturen.

3. ‚Doing space by doing gender’ oder ‘Doing gender by doing space’

Mit unserem alltäglichen Denken und Handeln werden alltäglich Geographien erschaffen. So erzeugen wir ‚Geschlecht‘ bzw. Gender und Raum durch gesellschaftlich getragene soziokulturelle Vorstellungen über Personengruppen und Räume (Wastl-Walter 2010, S.12). Dabei sind wir über unsere Körper in Räumen und fühlen, handeln und repräsentieren uns über diese. Über unsere Körper werden wir gelesen, beispielsweise als ‚Frau‘ oder ‚Mann‘. Und „[d]a es nicht möglich ist, diesen Körper zu verlassen, sind wir an das, was über ihn gedacht wird, und an seine Möglichkeiten, sich in der natürlichen und gebauten Umwelt zu bewegen, gebunden“ (Wastl-Walter 2010, S.68). Das bedeutet schlichtweg, dass in unseren Körpern räumliche Strukturen sowie gesellschaftliche Machtverhältnisse verinnerlicht sind und dadurch Machtverhältnisse sowie Räume reproduziert werden (Strüver 2014, S.179f.). Geschlecht und Raum sind damit nicht nur abhängig voneinander, sie sind eng miteinander verwoben, bedingen einander und bestätigen sich gegenseitig. „Geschlecht erfährt im Alltag eine kontextuelle Verankerung und Verortung so wie Raum durch die handelnden Personen vergeschlechtlicht wird. Beides sind Voraussetzungen für das jeweils andere und gleichsam dessen Folge“ (Wastl-Walter 2010, S.13).

Der französische Philosoph Michel Foucault entwickelte das Konzept der Performativität, welches aussagt, dass der Körper Ausdruck sozialer Praktiken und Machtverhältnisse ist. Performieren als ‚Akt der Verkörperung‘ dient beispielsweise der Konstruktion von Geschlechtsidentitäten. Beispiele dieses ‚doing gender‘ ist das wiederholte Ansprechen als ‚Mann‘ oder ‚Frau‘, aber auch die Körperhaltung und Kleidungswahl. Diese verinnerlichten Handlungsabläufe und Handlungserwartungen sind ebenso verräumlicht (Wastl-Walter 2010, S.32f.). Dieser Punkt wird bei der Auseinandersetzung mit dem alltäglichen Beispiel ‚Pinkeln im öffentlichen Raum‘ nochmals eine Rolle spielen.

Da die Raumkonstruktion von Menschen erfolgt und daher von gesellschaftlichen Machtstrukturen abhängt, ist Raum ebenso Ausdruck sozialer Ungleichheit. Wie ich über Raum denke und wie ich mich im Raum bewegen kann, hängt von meinen Handlungsmöglichkeiten und materiellen Faktoren ab. Das bedeutet, dass nicht alle gleichermaßen Räume konstruieren können. Die gesellschaftlich verfestigte Heteronormativität organisiert, wer Raum wie konstituieren kann. Sie organisiert, wo ich mich sicher fühle, wo ich verletzbar bin, wo ich geschützt bin. Raum hat somit einen erheblichen Einfluss darauf, wie ich mich fühle und bewege (Hark 2015, S.156f.). „So ist weder Männlich- noch Weiblichkeit einfach ein Attribut, das zu einer Identität hinzugefügt wird, sondern eine alltägliche Erfahrung im sozialen Raum“ (Hark 2015, S.157). Bei Betrachtung alltäglicher Erfahrungen im sozialen Raum müssen neben der Kategorie ‚Geschlecht‘ ebenfalls Kategorien der Hautfarbe und sozialen Herkunft berücksichtigt werden. So lassen sich das Produzieren von Raum und das Wirken von Raum nicht auf die Kategorie Geschlecht reduzieren, da verschiedene Machtmechanismen und gesellschaftliche Wirklichkeiten überlappend Einfluss nehmen (Sexismus, Rassismus, Ableismus) und daher eine intersektionale Perspektive bei der Untersuchung von Raum herangezogen werden muss.

4. Was Pinkeln mit Machtverhältnissen zutun hat

Am Sonntag, dem 04.07.2021 war ich mit Freund:innen im Görlitzer Park verabredet. Wir haben gepick-nickt, wenn Wassermelone, Hummus und Schokobrötchen definitionstechnisch als Picknick gelten. Jedenfalls genossen wir die Sonne auf unserer Haut und tranken dabei Bier. Und nach einem Bier fing bereits meine Blase an zu drücken. Ich musste aufs Klo. Meinen Freund:innen ging es da nicht anders. Während meine Freunde Maxi und Tom, welche beide einen Penis haben, in den nächsten Busch zum Pinkeln gehen konnten, war das bei mir und meinen Freundinnen ohne Penis anders. Wir mussten um uns zu Entladen, fünf Minuten laufen und nett im nächsten Lokal fragen, ob wir denn die Toilette benutzen dürfen. Von insgesamt vier Pinkelgängen mussten wir zwei davon mit fünfzig Cent bezahlen. Kurz darauf, ich glaube, es war der Montag, drückte mir meine Mitbewohnerin ein Buch in die Hand, welches nicht besser hätte passen können. Es handelte sich um das Buch von Rebekka Endler namens ‚Das Patriarchat der Dinge. Warum die Welt Frauen nicht passt‘. In diesem widmet sie mehrere Seiten der Frage, warum wer wo pinkeln darf. Und so oft ich diese Situation des ‚Ich-will-nicht-im-Freien- Pinkeln-kommt-jemand-mit-eine-Toilette-suchen“ erlebt habe, so oft habe ich es als selbstverständlich empfunden. Doch warum ist das so? Warum gehören ungerechte Pinkelmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu meiner sozialen Wirklichkeit?

Meiner Recherche nach befinden sich in der Nähe des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg zwei City- Toiletten. Aufgrund der Größe des Parks sind diese Pinkelmöglichkeiten nicht für alle Personen gleichermaßen gut zu erreichen, weshalb meine Freundinnen und ich (allesamt mit Vulven ausgestattet) auf Toilettensuche gegangen sind. Natürlich könnte jetzt gefragt werden, warum wir nicht ebenfalls einen Busch als stilles Örtchen aufgesucht haben. Erstens war es nachmittags und damit noch hell, womit die Gefahr, sich zu entblößen, relativ groß ist. Zweitens ist Wildpinkeln im Park unbequem und lästig. Drittens empfinde ich bei dieser Variante die Gefahr, sich dabei Anzupinkeln, besonders hoch. Viertens ist Pinkeln im Freien nach deutschem Gesetz auch nicht erwünscht. So absurd diese ganze Pinkelthematik auch klingen mag, führt sie gerade durch ihre Alltäglichkeit wichtige Fragen an: Wem gehört eigentlich der öffentliche Raum? Warum muss für den Eintritt von Damentoiletten häufig bezahlt werden, für Nutzung von Pissoirs dagegen häufig nicht?

Historisch (aber leider auch gegenwärtig) gesehen lässt sich diese Alltäglichkeit durch die Dominanz der heteronormativen und zweigeschlechtlichen Gesellschaftsordnung erklären. So konnten sich seit vielen Jahrhunderten und Jahrtausenden die Geschlechterverhältnisse in den öffentlichen Raum einschreiben. Durch die Unterscheidung in zwei Geschlechter entstanden zwei Pinkelmöglichkeiten: Die Sitztoilette im Damenklo und die Pissoirs im Herrenklo. Patriarchale Strukturen haben dafür gesorgt, dass ‚Männer‘ eine Vormachtstellung gegenüber ‚Frauen‘ genießen und damit Privilegien besitzen. Zudem sei es für eine Frau nicht ‚geschickt‘, im öffentlichen Raum auf die Toilette zu gehen. Endler schreibt passend zu dieser Geschlechterrolle: „Diese Ansicht, so empörend sie vielen von uns heute erscheint, hat Tradition. Sie entspricht der ebenfalls lang gehegten Auffassung, dass wir Frauen, um den Anforderungen unseres Geschlechts zu entsprechen, die volle Kontrolle über unsere Körperfunktionen besitzen. Wenn‘s juckt, wird nicht gekratzt. Wenn’s langweilig ist, wird nicht gegähnt. Und wenn’s drückt, wird nicht gepupst und eben auch nicht gepinkelt. Die anständige Frau weiß sich zu beherrschen.“ (Endler 2021, S.49). Das bedeutet kurzum, dass gesellschaftlich getragene Vorstellungen von Verhaltensnormen ‚einer Frau‘ bzw. ‚eines Mannes‘ sich in den Raum materiell eingeschrieben haben. So gab es bis vor wenigen Jahren überwiegend Pissoirs im öffentlichen Raum. Dass bis heute bei der Nutzung eines Sitzklos in der Regel gezahlt werden muss, und bei der Nutzung eines Pissoirs häufig nicht, spiegelt patriarchale Strukturen wider. ‚Der Mann‘ dominiert bis heute den öffentlichen Raum.

Pinkeln im öffentlichen Raum ist meines Erachtens vergeschlechtlicht und verräumlicht. Als Person, welche eine Vulva besitzt und Pinkeln im Stehen äußerst schwierig findet, finde ich mich in Situationen wie am Sonntag entweder mit der unbequemen Pinkelmethode im Freien ab oder muss einen Aufwand betreiben, um eine Toilette in der Nähe zu finden. Dadurch werde ich immer daran erinnert, dass ich es eben nicht so leicht habe wie Personen mit Penis. Als weiblich gelesene Person wird außerdem von mir erwartet, dass ich möglichst vermeide, im Freien zu pinkeln. Wenn ich also aufgrund von Harndrang eine Toilette in der Umgebung suche, anstatt mich in den nächsten Busch zu hocken, reproduziere ich soziale und räumliche Normen. Damit performiere ich und konstruiere den Raum so, wie er vorher war. Und wenn wir schon bei dem Thema sind, muss auch darüber geredet werden, dass es auch Personen gibt, die sich weder auf dem Damen- oder Herrenklo zuhause fühlen oder bei deren Nutzung behindert werden und die auch mal pinkeln müssen (Endler 2021, S.57). „Erst wenn jeder Mensch, ungeachtet seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, seiner Religion, seiner körperlichen Beschaffenheit, einen sicheren Platz zum Pinkeln gefunden hat“, dann kann dieses Thema abgehakt werden (Endler 2021, S.57). Doch bis dahin muss der öffentliche Raum inklusiver und feministischer gestaltet werden, so dass mehr unterschiedliche Menschen den öffentlichen Raum gleichberechtigt nutzen können. An dieser Stelle sollte noch gesagt werden, dass es seit mehreren Jahren geschlechtsneutrale Pinkelmöglichkeiten gibt, diese bisher jedoch nicht von der Politik umgesetzt worden sind (Endler 2021, S.54ff.).

5. Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass Gender und Raum so ineinander verwoben sind, dass bis heute Wild- pinkeln für Personen mit Vulva (in der Regel) anstrengender ist als für Personen mit Penis. Pinkeln ist ein menschliches Grundbedürfnis und dennoch ist es nicht für alle gleichermaßen befriedigend auszuführen. Zurückführen lässt sich diese Tatsache auf historisch und soziokulturell verankerte Vorstellungen von Geschlecht und geschlechtstypischen Verhalten, welche sich bis heute im öffentlichem Raum niederschlagen. So haben Personen mit Vulven schlechtere Möglichkeiten, sich beispielsweise im Görlitzer Park zu entladen und weichen wie ich und meine Freundinnen auf andere Möglichkeiten aus. Der Raum bleibt dadurch der gleiche.

Wenn sich also die Frage stellt, wie Gender durch räumliche Praxen hergestellt wird, dann ist es der Raum selber, welcher Handlungsmöglichkeiten vorweist. Es sind ebenso die gesellschaftlichen Strukturen, welche Handlungserwartungen vorgeben. Wir selber vergeschlechtlichen Raum. Würde die Raumkonstruktion von der Kategorie ‚Geschlecht‘ losgelöst sein, dann würden andere, neue Räume entstehen. Und damit auch eine neue Geographie.

Ich glaube, wenn mich das nächste Mal jemand fragt, was Geograph:innen so machen, dann werde ich antworten, dass wir uns mit allem beschäftigen können, weil wir von allem ein wenig Ahnung haben. Zum Beispiel vom Pinkeln im öffentlichen Raum. Mal schauen, ob daraus interessante Gespräche zustande kommen.


Literaturverzeichnis

Bauer, J. (2015): Differentielles Denken, heterogene Räume und Konzepte von Alltäglichkeit. Anknüpfungen an Henri Lefebvres Raumkonzept aus feministischer Perspektive. In: Lehmann, S. (Hrsg.): Neue Muster, alte Maschen? Interdisziplinäre Perspektiven auf die Verschränkungen von Geschlecht und Raum. 1. Auflage. Bielefeld. S.23-41.

Endler, R. (2021): Das Patriarchat der Dinge. Warum die Welt Frauen nicht passt. Köln. 334 S.

Günzel, S. (2015): Dimensionen des Theoretischen. In: Lehmann, S. (Hrsg.): Neue Muster, alte Maschen? Interdisziplinäre Perspektiven auf die Verschränkungen von Geschlecht und Raum. 1. Auflage. Bielefeld. S.19-22.

Hark, S. (2015): Dimensionen der Verortung. In: Lehmann, S. (Hrsg.): Neue Muster, alte Maschen? Interdisziplinäre Perspektiven auf die Verschränkungen von Geschlecht und Raum. 1. Auflage. Bielefeld. S.155-158.

Ruhne, R. (2011): Raum Macht Geschlecht. Zur Soziologie eines Wirkungsgefüges am Beispiel von (Un)Sicherheiten im öffentlichen Raum. 2. Auflage. Wiesbaden. 232 S.

Strüver, A. (2005): Macht Körper Wissen Raum? Ansätze für eine Geographie der Differenzen. 1. Auflage. Wien. 126 S.

Strüver, A. (2014): Körper. In: Belina, B., Naumann, M. & Strüver, A. (Hrsg.): Handbuch Kritische Stadtgeographie. S.179-184.

Wastl-Walter, D. (2010): Gender Geographien. Geschlecht und Raum als soziale Konstruktionen. Band 2. Stuttgart. 245 S.


Quelle: Marielene Wicke, Was haben Picknick und Pinkeln mit Geographie zu tun? Ein Essay über das gegenseitige Konstruieren von Gender und Raum, in: Blog ABV Gender- und Diversitykompetenz FU Berlin, 30.08.2021, https://blogs.fu-berlin.de/abv-gender-diversity/?p=113