Nicholas Reinke (SoSe 2026)
1. Einleitung
In Deutschland sind etwa fünf Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 80 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022). Ein Teil dieser Care-Arbeit wird von Angehörigen übernommen, wobei Frauen weiterhin einen überproportionalen Anteil der Sorgearbeit leisten. Ergänzend werden migrantische Betreuungskräfte beschäftigt, die häufig aus mittel- und osteuropäischen Ländern nach Deutschland kommen. Die Schätzungen zu ihrer Zahl reichen von 150.000 bis zu 600.000 Personen (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 2).
Die Beschäftigungsverhältnisse der Betreuungskräfte sind unterschiedlich organisiert. Dazu gehören die Entsendung durch Agenturen im Herkunftsland, die direkte Anstellung durch Privathaushalte, scheinbare Selbstständigkeit und informelle Beschäftigung. Nach Matuszczyk befinden sich lediglich 15 bis 20 Prozent der polnischen migrantischen Hausarbeiter*innen in einem formal legalen Arbeitsverhältnis; der überwiegende Teil arbeitet unter informellen oder rechtlich prekären Bedingungen (Matuszczyk, 2021, S. 95). Auch Hipp et al. beschreiben den deutschen Arbeitsmarkt für 24-Stunden-Live-in-Betreuung als weitgehend unreguliert (Hipp et al., 2024, S. 6).
Eine häufige Beschäftigungsform ist das sogenannte Posting-Modell. Dabei werden Betreuungskräfte von einer Agentur im Herkunftsland nach Deutschland entsandt. Andere Personen arbeiten selbstständig oder werden direkt durch einen Privathaushalt angestellt. Eine direkte Anstellung würde grundsätzlich den gesetzlichen Mindestlohn und weitere arbeitsrechtliche Standards voraussetzen. Da dies für Privathaushalte mit hohen Kosten verbunden ist, werden rechtliche Vorgaben in der Praxis jedoch häufig umgangen. In informellen Beschäftigungsverhältnissen bestehen meist weder ausreichende soziale Absicherung noch verlässliche Möglichkeiten, eigene Rechte durchzusetzen (Hipp et al., 2024, S. 6 f.).
Die Prekarität entsteht jedoch nicht allein durch das Vertragsmodell. Die Betreuung findet im Privathaushalt statt, also an einem Ort, der staatlicher Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist. Zudem wohnen die Betreuungskräfte während ihres Einsatzes im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Freizeit. Neben körperbezogener Pflege werden häufig Haushaltsarbeit, emotionale Unterstützung und nächtliche Verfügbarkeit erwartet. Durisova beschreibt diese Situation als örtliche, zeitliche und soziale Gebundenheit. Der Alltag der Betreuungskraft orientiert sich an den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person; dabei kann eine „Wer bezahlt, der schafft an“-Mentalität entstehen (Durisova, 2017, S. 61).
Diese Arbeitsorganisation kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Zu den beschriebenen Belastungen gehören permanente Verfügbarkeit, fehlende Erholungszeiten, soziale Isolation, körperliche Überforderung, emotionale Beanspruchung und die Trennung von der eigenen Familie (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 2 f.). Die zentrale Forschungsfrage dieser Arbeit lautet daher:
Wie prägt die geschlechtsspezifische Organisation von Care-Arbeit die Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Belastungen migrantischer Betreuungskräfte in der Live-in-Betreuung?
Zur Beantwortung wird zunächst ein intersektionaler theoretischer Rahmen entwickelt. Anschließend werden die Arbeitsbedingungen, gesundheitlichen Belastungen und Handlungsmöglichkeiten der Betreuungskräfte analysiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die verwendeten Studien Geschlecht überwiegend binär erfassen und zwischen Frauen und Männern unterscheiden. Nichtbinäre, trans, intergeschlechtliche und weitere geschlechtliche Identitäten werden weitgehend nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse können daher nicht als vollständige Darstellung aller geschlechtlichen Lebenslagen verstanden werden.
2. Theoretischer Rahmen
2.1 Intersektionalität
Der Begriff der Intersektionalität geht wesentlich auf Kimberlé Crenshaw zurück. Crenshaw kritisiert Analysen, die soziale Ungleichheit jeweils nur entlang einer Kategorie untersuchen. Eine Forschung, die allgemein von „Frauen“ spricht, kann beispielsweise die spezifischen Erfahrungen migrantischer oder rassifizierter Frauen unsichtbar machen. Umgekehrt können Analysen von Migration und Rassismus geschlechtsspezifische Unterschiede innerhalb migrantischer Gruppen übersehen (Crenshaw, 1991, S. 1241 ff.).
Für diese Arbeit bedeutet dies, migrantische Betreuungskräfte nicht lediglich als Frauen und auch nicht ausschließlich als Migrant*innen zu betrachten. Ihre Arbeits- und Lebenssituation wird durch das Zusammenwirken von Geschlecht, Migration, Klasse, nationaler Zugehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Beschäftigungsform geprägt. Diese Kategorien wirken nicht unabhängig voneinander, sondern bringen eine spezifische soziale Position hervor. Die Gruppe der migrantischen Betreuungskräfte ist deshalb nicht homogen.
Ein intersektionaler Ansatz verhindert eine individualisierende Interpretation gesundheitlicher Belastungen. Wenn eine Betreuungskraft erschöpft, gestresst oder sozial isoliert ist, liegt dies nicht unbedingt an mangelnder individueller Belastbarkeit. Die gesundheitliche Situation kann vielmehr Ausdruck einer Arbeitsorganisation sein, in der weiblich konnotierte Sorgearbeit mit einem unsicheren Migrationsstatus, familiärer Trennung und geringen arbeitsrechtlichen Schutzmöglichkeiten verbunden wird. Geschlecht bezeichnet dabei nicht nur die Identität der Beschäftigten, sondern auch eine gesellschaftliche Ordnung, in der bestimmte Tätigkeiten als „weiblich“ gelten (Spitzer et al., 2023, S. 4).
Allerdings darf Intersektionalität nicht auf die bloße Aufzählung mehrerer Kategorien reduziert werden. Die ausgewerteten Studien ermöglichen keine gleich differenzierte Analyse von Geschlecht, Klasse, Aufenthaltsstatus und nationaler Zugehörigkeit. Präziser handelt es sich um eine geschlechter- und migrationsbezogene Analyse mit ergänzenden Bezügen zu Klasse und Beschäftigungsstatus.
2.2 Geschlechter-, Migrations- und Care-Regime
Lutz und Palenga-Möllenbeck verstehen transnationale Haus- und Pflegearbeit als Ergebnis des Zusammenspiels von Geschlechter-, Migrations- und Wohlfahrtsregimen. Das Geschlechterregime prägt die gesellschaftlichen Vorstellungen darüber, wer Sorgearbeit leisten soll und welchen Wert diese Arbeit besitzt. Das Migrationsregime bestimmt, unter welchen rechtlichen Bedingungen Menschen einreisen, arbeiten und soziale Rechte in Anspruch nehmen können. Das Care-Regime bezeichnet schließlich die Verteilung von Pflege zwischen Staat, Familie, Markt und Privathaushalten (Lutz & Palenga-Möllenbeck, 2011, S. 350 f.).
Die Beschäftigung migrantischer Betreuungskräfte entsteht somit nicht zufällig. Sie steht im Zusammenhang mit einer Pflegeorganisation, die Versorgung im Privathaushalt ermöglicht, ohne die dafür notwendigen Kosten vollständig öffentlich zu übernehmen. Familien greifen auf migrantische Betreuungskräfte zurück, weil professionelle ambulante oder stationäre Angebote häufig teuer oder nicht ausreichend verfügbar sind. Die Betreuungskräfte übernehmen damit Aufgaben, die ansonsten von Angehörigen, professionellen Pflegekräften oder öffentlichen Einrichtungen geleistet werden müssten (Lutz & Palenga-Möllenbeck, 2011, S. 356).
Daraus lässt sich ableiten, dass die Prekarität nicht nur auf individuelle Vertragsverstöße zurückzuführen ist. Sie hängt auch mit einer strukturellen Verschiebung von Sorgearbeit in private Haushalte zusammen. Dort wird die Tätigkeit häufig als persönliche Hilfe oder familiäre Unterstützung dargestellt und nicht als qualifizierte Erwerbsarbeit anerkannt (Lutz & Palenga-Möllenbeck, 2011, S. 352). Die private Organisation kann daher zur Unsichtbarkeit der Arbeit beitragen.
2.3 Transnationale Care-Arbeit und Handlungsmacht
Migrantische Betreuungskräfte sind häufig in transnationale Sorgeketten eingebunden. Während sie in Deutschland die Versorgung einer älteren oder pflegebedürftigen Person übernehmen, bleiben ihre eigenen Kinder, Partner*innen oder andere Angehörige im Herkunftsland zurück. Die dort anfallende Sorgearbeit wird von anderen Personen übernommen (Palenga-Möllenbeck & Fiebig-Spindler, 2025, S. 553).
Schwiter et al. beschreiben die Handlungsmöglichkeiten migrantischer Live-in-Betreuungskräfte als „constrained agency“. Damit ist gemeint, dass die Beschäftigten durchaus handeln und Entscheidungen treffen, ihre Möglichkeiten jedoch durch rechtliche, ökonomische und institutionelle Bedingungen begrenzt sind (Schwiter et al., 2018, S. 462). Der Arbeitsplatz im Privathaushalt bietet nur geringe Möglichkeiten staatlicher Kontrolle und gewerkschaftlicher Interessenvertretung (Schwiter et al., 2018, S. 470).
Ergänzend lässt sich Albertis Konzept der „mobility power“ heranziehen. Alberti versteht Mobilität als mögliche Ressource prekär beschäftigter Migrant*innen. Die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz, eine Agentur oder gegebenenfalls ein Land zu verlassen, kann Handlungsmacht erzeugen. Ein Wechsel kann dabei nicht nur als tatsächlicher Ausstieg, sondern auch als Drohung in einer Verhandlung eingesetzt werden (Alberti, 2014, S. 866, 869 f.). Diese Handlungsmacht bleibt jedoch von Alter, Geschlecht, Bildungsstatus, Vertragsform und sozialen Netzwerken abhängig (Alberti, 2014, S. 874).
3. Methodisches Vorgehen und empirische Quellen
Die Arbeit folgt einem sekundäranalytischen Vorgehen. Sie erhebt keine eigenen Daten, sondern analysiert Befunde bereits veröffentlichter qualitativer und quantitativer Studien. Da die Untersuchungen unterschiedliche Stichproben, Methoden und Kontexte verwenden, werden sie nicht als einheitlicher Datensatz behandelt. Sie dienen vielmehr dazu, verschiedene Dimensionen der gesundheitlichen Belastung und der Handlungsmacht zu rekonstruieren.
Die wichtigste empirische Grundlage bildet die qualitative Studie von Kriegsmann-Rabe et al. (2023). Untersucht wurden 15 migrantische Live-in-Betreuungskräfte in Deutschland, darunter 14 Frauen und ein Mann. Als Belastungen werden unter anderem Familientrennung, schwierige Beziehungen zu betreuten Personen und Angehörigen, die Abwertung der Arbeit, permanente Verfügbarkeit und fehlende Freizeit genannt (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 2 f.). Zu den Ressourcen zählen soziale Beziehungen, Selbstbestimmung, Berufserfahrung und intrinsische Motivation (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 9 f.).
Hipp et al. (2024) untersuchen polnische Live-in-Betreuungskräfte in Berlin und vergleichen unterschiedliche Beschäftigungsarrangements. Die Studie zeigt, dass rechtliche und organisatorische Beschäftigungsformen mit Einkommen, Arbeitszeit, Ruhe und Zufriedenheit zusammenhängen. Schilgen et al. (2020) ergänzen diese Perspektive durch qualitative Interviews zu arbeitsplatzbezogenen Belastungen und Ressourcen.
Die Rolle der Vermittlungsagenturen wird insbesondere durch Habel (2021) und Durisova (2017) untersucht. Habel zeigt, dass Agenturen nicht nur Arbeitskräfte und Haushalte zusammenbringen, sondern Vorstellungen über Arbeitszeit, Verfügbarkeit und Aufgaben der Betreuungskräfte mitprägen. Durisova beschreibt Agenturen als besonders einflussreiche Akteure in einem weitgehend unregulierten Arbeitsfeld. Matuszczyk (2021) ergänzt die Analyse durch die Untersuchung von Strategien polnischer migrantischer Hausarbeiter*innen im Umgang mit sozialer Absicherung und Altersvorsorge.
4. Analyse der gesundheitlichen Belastungen
4.1 Care-Arbeit zwischen Pflege, Haushalt und Emotionen
Die Tätigkeit der Live-in-Betreuungskräfte umfasst eine enge Verbindung von Pflege, Haushalt und emotionaler Unterstützung. Zu den Aufgaben gehören unter anderem Hilfe bei Körperpflege, Mobilität, Medikamenteneinnahme und Alltagsgestaltung. Häufig werden zusätzlich Haushaltsarbeiten und die emotionale Begleitung der betreuten Person erwartet (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 2). Eine Betreungsperson berichtet davon, wie sie Grenzen setzen muss: “I am the care worker here. [. . .] I am no cleaning lady, no cook, I can do that, but I do not have to” (D7, 356–357) and “I am the care worker for the person in need of care, but not for the whole family”(Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S.11).
Hier zeigt sich die geschlechtliche Prägung der Tätigkeit, die nicht nur im hohen Frauenanteil zu erkennen ist, sondern auch in den Erwartungen an Geduld, Empathie, persönlicher Verfügbarkeit und der Art der (Zusatz)-Tätigkeiten, die von den Betreuungspersonen erwartet werden. Diese Anforderungen können dazu beitragen, die Arbeit als vermeintlich natürliche Verlängerung weiblicher Fähigkeiten erscheinen zu lassen. Ihre fachlichen Anforderungen und gesundheitlichen Risiken geraten dadurch leichter aus dem Blick. Die zentrale Schlussfolgerung lautet daher: Die geschlechtliche Organisation von Care-Arbeit betrifft sowohl die Zusammensetzung der Belegschaft als auch die gesellschaftliche Bewertung und konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit.
4.2 Permanente Verfügbarkeit und fehlende Erholung
Eine zentrale Belastung besteht in der permanenten Verfügbarkeit. Obwohl ein Vertrag möglicherweise eine begrenzte Arbeitszeit vorsieht, wird häufig erwartet, dass die Betreuungskraft auch außerhalb dieser Zeit ansprechbar bleibt. Die Betreuung kann nachts erwartet werden, auch freie Tage oder längere Erholungsphasen sind nicht immer gewährleistet. Kriegsmann-Rabe et al. nennen permanente Verfügbarkeit und fehlende Freizeit als zentrale Stressoren (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 2 f.).
Die Folgen betreffen zunächst die körperliche Erholung. Lange Arbeitszeiten und unterbrochene Ruhephasen können zu Erschöpfung führen. Hinzu kommen körperlich belastende Tätigkeiten, etwa beim Transfer oder bei der Unterstützung schwer pflegebedürftiger Personen. Die Betreuungskraft kann sich auch nicht ohne Weiteres zurückziehen, weil sie im Haushalt der betreuten Person lebt. Eine Betreuungskraft wird wie folgt zitiert: “The most [difficult] is, that you do not feel so free. That disturbs me the most. I cannot decide on my life, because everything, everything is planned for the person in need of care.“ (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S.8).
Damit fehlt eine wichtige Voraussetzung für Regeneration: die Möglichkeit, den Arbeitsplatz räumlich und mental zu verlassen. Die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben ist strukturell eingeschränkt (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 6 ff.).
Hipp et al. zeigen, dass verschiedene Beschäftigungsmodelle unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. Beschäftigte außerhalb von Agenturverträgen können teilweise höhere Einkommen erzielen, berichten aber zugleich eher von weniger Zeit zum Ausruhen (Hipp et al., 2024, S. 6). Höhere Bezahlung bedeutet somit nicht automatisch bessere gesundheitliche Bedingungen. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Einkommen, Arbeitszeit, rechtlichem Schutz und tatsächlicher Verhandlungsmacht.
4.3 Familientrennung und psychische Belastung
Viele Betreuungskräfte arbeiten mehrere Wochen oder Monate in Deutschland und kehren anschließend in ihr Herkunftsland zurück. Während dieser Zeit sind sie von Kindern, Partner*innen, Eltern oder anderen Angehörigen getrennt. Kriegsmann-Rabe et al. nennen diese Familientrennung als wichtigen Stressor (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 7). “The worst thing for me was when I spoke to my children, and my child cried. (…) But the worst thing is, that my family is not there“, wird eine Betreuungskraft zitiert (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S.6).
4.4 Ressourcen und Mobilität
Trotz der Belastungen sind Betreuungskräfte nicht ausschließlich als passive Opfer zu verstehen. Kriegsmann-Rabe et al. identifizieren soziale Beziehungen, Berufserfahrung, Selbstbestimmung und intrinsische Motivation als Ressourcen. Telefonate mit Kindern oder Eltern im Herkunftsland können emotional stabilisieren. Auch ein respektvolles Verhältnis zur betreuten Person kann dazu beitragen, die Arbeit als sinnvoll zu erleben (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 9 f.).
Handlungsmacht zeigt sich außerdem in alltäglichen Aushandlungen. Betreuungskräfte versuchen, ihre Aufgaben abzugrenzen, freie Zeiten einzufordern oder zusätzliche Haushaltsarbeit zurückzuweisen. Mehrere der von Kriegsmann-Rabe et al. befragten Personen berichteten, dass sie eine Stelle gekündigt hatten, wenn die Anforderungen unzumutbar wurden. Eine Betreuungskraft beendete ihre Tätigkeit, nachdem von ihr erwartet worden war, einen sehr schweren Mann ohne ausreichende Unterstützung zu versorgen (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 10 f.).
An dieser Stelle lässt sich Albertis Konzept der „mobility power“ anwenden. Die Möglichkeit, einen Haushalt oder eine Agentur zu wechseln, kann eine Form von Gesundheitsschutz sein. Sie kann auch als Drohung in Verhandlungen eingesetzt werden. Alberti und Sacchetto verstehen Mobilität jedoch nicht als uneingeschränkte Freiheit, sondern als Ressource, die durch staatliche Regelungen, Agenturen und soziale Beziehungen strukturiert wird. Ein Arbeitsplatzwechsel setzt Informationen, finanzielle Rücklagen, Sprachkenntnisse und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten voraus. Für Personen mit hoher ökonomischer Verantwortung gegenüber ihrer Familie kann ein Exit ein erhebliches Risiko darstellen. Mobilität kann daher Handlungsmacht, aber auch eine notwendige Anpassung an einen prekären Arbeitsmarkt sein (Alberti & Sacchetto, 2024, S. 181, 185, 189 f.).
5. Diskussion
Die Analyse zeigt, dass gesundheitliche Belastungen in der 24-Stunden-Live-in-Betreuung wesentlich durch die geschlechtsspezifische Organisation von Care-Arbeit geprägt sind. Care-Arbeit wird überwiegend Frauen zugeschrieben, in private Haushalte ausgelagert und dort häufig als persönliche oder familiäre Hilfe organisiert. Migrantische Betreuungskräfte übernehmen diese Arbeit unter Bedingungen, die durch geringe Regulierung, räumliche Isolation und unsichere Beschäftigungsformen gekennzeichnet sind.
Der intersektionale Ansatz nach Crenshaw macht deutlich, dass Geschlecht und Migration nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. Geschlecht erklärt, warum bestimmte Tätigkeiten als weibliche Arbeit gelten. Migration erklärt, warum diese Arbeit grenzüberschreitend organisiert und häufig an Arbeitskräfte mit begrenzten sozialen Rechten ausgelagert wird. Klasse und Beschäftigungsstatus beeinflussen, wie groß die Möglichkeit ist, sich gegen schlechte Bedingungen zu wehren.
Gleichzeitig ist eine gender- und diversitysensible Perspektive erforderlich, die die Grenzen der bisherigen Forschung reflektiert. Die ausgewerteten Studien unterscheiden überwiegend zwischen Frauen und Männern. Nichtbinäre, trans- und intergeschlechtliche Betreuungskräfte werden nicht systematisch erfasst. Die vorhandenen Ergebnisse sind daher wichtige, aber begrenzte Aussagen über das Arbeitsfeld. Zukünftige Forschung sollte Geschlecht nicht ausschließlich binär erfassen und unterschiedliche geschlechtliche Identitäten sowie weitere Diversity-Dimensionen berücksichtigen.
6. Fazit
Die gesundheitlichen Belastungen migrantischer Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Live-in-Betreuung hängen eng mit der geschlechtsspezifischen Organisation von Care-Arbeit zusammen. Die Tätigkeit wird überwiegend Frauen zugeschrieben, in private Haushalte ausgelagert und häufig unter Bedingungen permanenter Verfügbarkeit organisiert. Migration verstärkt diese Prekarität, weil Betreuungskräfte gleichzeitig transnationale Familienverantwortung tragen und ihre Arbeitsmöglichkeiten durch rechtliche, ökonomische und soziale Faktoren begrenzt werden.
Erschöpfung, psychischer Stress, soziale Isolation und fehlende Erholung sind daher nicht als individuelle Defizite zu interpretieren. Sie sind Folgen einer gesellschaftlichen Arbeitsteilung, in der Sorgearbeit abgewertet, privatisiert und an migrantische Arbeitskräfte weitergegeben wird. Ein intersektionaler Zugang macht sichtbar, dass Geschlecht, Migration, Klasse und Beschäftigungsstatus gemeinsam die Arbeits- und Gesundheitsbedingungen strukturieren.
Gleichzeitig besitzen Betreuungskräfte Handlungsspielräume. Soziale Beziehungen, Berufserfahrung, Selbstbestimmung und die Möglichkeit, einen Haushalt oder eine Agentur zu wechseln, können Ressourcen darstellen. Diese Handlungsmacht bleibt jedoch begrenzt, solange die Arbeit nicht ausreichend reguliert wird. Eine nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen Situation erfordert daher strukturelle Veränderungen sowie eine Forschung, die die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten und Lebenslagen stärker berücksichtigt.
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Quelle: Nicholas Reinke, Geschlecht, Migration und Gesundheit in der Live-in-Betreuung, in: Blog ABV Gender- und Diversitykompetenz FU Berlin, 12.10.2026, https://blogs.fu-berlin.de/abv-gender-diversity/2026/10/12/automatischer-entwurf/