Am vergangenen Freitag, den 16.02.2024 wurden die Hochschulverträge für die Jahre 2024 bis 2028 durch die Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Pflege, Dr. Ina Czyborra, und die Leitungen der in der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP*) vertretenen Hochschulen und der Charité unterzeichnet (siehe Pressinformation der Senatsverwaltung). In den Verträgen wurde der “freie Zugang zu Ergebnissen im Sinne einer offenen Wissenschaft (Open Research) ebenso wie die verantwortungsvolle und friedliche Nutzung von Ergebnissen” dem ethischen Rahmen des Handelns der Hochschulen zugeschrieben (siehe Präambel, S. 2). Als Ziele werden “gemeinsam verabschiedete Open-Access- und Forschungsdaten-Strategien” formuliert und der Ausbau des freien Zugangs zu Forschungsergebnissen/Publikationen und Forschungsdaten hervorgehoben (Nr. 14 und 15). Dazu soll die Open-Access-Strategie zu einer Open-Research-Strategie weiterentwickelt und wesentliche Zielmarken im Jahr 2024 präsentiert werden. Zur Koordinierung und Strategieumsetzung wird eine zweite Stelle für das Open-Access-Büro Berlin innerhalb des Zuschusses der Freien Universität Berlin verstetigt. Die Hochschulen und die Charité sollen darüber hinaus die “nachhaltige Nutzung erzielter Forschungsergebnisse und der damit verbundenen Daten” anstreben und diese Bemühungen in die Open-Research-Strategie integrieren. Zur Entwicklung von Standards soll ein enger Austausch mit den Konsortien der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) erfolgen.
Die Hochschulen erhalten jeweils ab 2026 Mittel im Rahmen einer Pauschale Mittel für zusätzliche Ausgaben für „Digitalisierung inklusive Open Access“ (Hochschulen) bzw. „Open Access/Open Science“ (Charité), die je nach Einrichtung in einer Höhe von 100.000 bis 1,3 Mio. Euro liegen.
Alle Zitate finden sich jeweils in den einzelnen Verträgen der Hochschulen auf den Seiten S. 2 & 18f. bzw. im Vertrag der Charité auf den Seiten 4 & 14f. Sie können in der Drucksache 19/1250 (Hochschulen) sowie Drucksache 19/1261 (Charité) eingesehen werden. Nachtrag: Die Verträge sind jetzt auch auf der Website der Senatsverwaltung zu finden.
*In der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) haben sich die elf staatlichen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWen) und künstlerischen Hochschulen sowie die beiden konfessionellen Hochschulen der Hauptstadt zusammengeschlossen, um Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse mit dem Ziel zu erörtern, nach Möglichkeit ein abgestimmtes Vorgehen der Berliner Hochschulen in den sie gemeinsam betreffenden Fragen zu erreichen. Mit den beiden konfessionellen Hochschulen werden keine Hochschulverträge geschlossen.