Untersuchung der Diskriminierung von Roma* und Sinti* entlang der sozialen Kategorien „race“, „class“ und „gender“
Rosa Lemke (SoSe 2026)
„Die Institution der deutschen Polizei hat historisch eine zentrale Rolle bei der Stigmatisierung, Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung von Sinti:ze und Rom:nja gespielt. Nach der Niederschlagung des Nationalsozialismus haben die Täter ihre Arbeit unmittelbar wieder aufgenommen und die Perspektive auf Sinti:ze und Rom:nja in der BRD geprägt. Bisher gibt es in den Ermittlungsansätzen der Polizei wie in der polizeilichen Praxis wenig Anzeichen dafür, dass mit dieser Perspektive entschieden gebrochen wurde.“
(Unabhängige Kommission Antiziganismus, 2021)[1]
Anmerkung: Ich zensiere in dieser Arbeit den Begriff „Z*******“, da dieser historisch von Menschen konstruiert wurde, die an der systematischen Stigmatisierung und Vernichtung der Sinti* und Roma* beteiligt waren. Z******* gilt als diskriminierende Fremdbezeichnung, die noch heute zum Schaden der Minderheit ausgespielt wird.
„Der Begriff ist über Jahrhunderte mit rassistischen Bedeutungen von Wanderlust, Kriminalität, Außenseiter*innentum, Schmutz und Exotik aufgeladen.“ (Randjelovic)[2].
Auch der Zentralrat deutscher Sinti und Roma unter Romani Rose spricht sich aus gleichem Grund gegen die Verwendung des Begriffes aus.[3]
In Originalzitaten zensiere ich die Bezeichnung ebenfalls, obgleich es umstritten ist, diskriminierende Fremdbezeichnungen aus Originalzitaten zu streichen, und somit unverfälscht historische Vorgänge wiederzugeben. Ich ersetze das Wort daher nicht vollständig durch einen Platzhalter wie „Z-Wort“, sondern zensiere es durch Sternchen, sodass die Wortstruktur sichtbar bleibt, ohne es auszuschreiben. Ich möchte weder eine rassistische Fremdbezeichnung reproduzieren, noch möchte ich gewaltvolle geschichtliche Vorgänge in Vergessenheit geraten lassen. Daher entscheide ich mich zur Zensur durch Zensursternchen.
Einleitung
Gadjé-Rassismus ist entlang der deutschen Geschichte allgegenwärtig. Die Stigmatisierung ist seit der ersten übermittelten Ankunft der Sinti* im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im 15. Jahrhundert existent[4], und zieht sich wie ein roter Faden durch die Epochen. Auch innerhalb gegenwärtiger Institutionen gehört Rassismus gegen Sinti* und Roma* nicht der Vergangenheit an.
Als Untersuchungsfeld fungiert in dieser Arbeit die Polizei, die gerade deshalb von besonderer Relevanz ist, da bereits im Kaiserreich erstellte Akten zur Überwachung von Roma* und Sinti*, die in Zeiten des Nationalsozialismus weiter ausgearbeitet und angewandt wurden, noch Bestand in der Bundesrepublik hatten[5]. Gadjé-Rassismus ist also seither mit der DNA der Polizei verflochten.
Entlang des Leitthemasbehandelt dieser Text primär die gegenwärtige Kriminalisierung der Sinti* und Roma*. Hierzu schildere ich vorab historische Hintergründe und die Entstehung rassistischer Konstruktionen, lege des Weiteren den Fokus auf polizeiliche Struktur sowie gegenwärtige Handlungsmuster und analysiere anhand der sozialen Kategorien „race“, „class“ und „gender“ vorliegende Diskriminierungsrealitäten.
Begriffliche und theoretische Grundlagen
Gadjé-Rassimus
Zunächst definiere ich den Begriff Gadjé-Rassismus. Das Wort Gadjé stammt aus dem Romanes, das als Sammelbegriff der von Sinti* und Roma* gesprochenen Sprachvarianten und Dialekte gilt. Über den Gadjé-Terminus gibt es laut Roxanna-Lorraine Witt jedoch einen weit verbreiteten Irrtum. Der Begriff wird häufig simpel als Nicht-Sinti*/Nicht-Roma* übersetzt. Witt zu Folge, sei diese Übersetzung jedoch nicht ganz korrekt. Vielmehr handle es sich um „[…] Angehörige jener Gruppen, denen ein Gewaltpotenzial gegen Rom*nja und Sinte*zze inhärent ist […].“[6]Dieses Gewaltpotenzial könne sich auch „lediglich“ aus Unwissenheit ergeben. Durch den in der Bezeichnung gelegten Fokus auf die Mehrheitsgesellschaft (also auf die Gadjé) anstelle auf die unterdrückte Gruppe (die Sinti* und Roma*) erfolgt laut Witt eine Emanzipation, indem Betroffene vom häufig beschriebenen Objekt zum beschreibenden Subjekt werden, wenn sie über ihre Unterdrückungserfahrungen sprechen.[7] Gadjé-Rassismus beschreibt in meiner Arbeit also die Stigmatisierung von Sinti* und Roma* von Seiten der Dominanzgesellschaft.
Anstelle des Gadjé-Rassismus wird meist der Begriff Antiziganismus verwendet. Diese zwei Termini fungieren mehr oder weniger synonym. Ich nutze den Begriff Gadjé-Rassismus, da dieser die auf die Minderheit ausgeübte Diskriminierung statt der Diskriminierung der Betroffenen zum Gegenstand macht. Diese Perspektive halte ich für am geeignetsten, da sich hierdurch leichter untersuchen lässt, inwiefern Institutionen wie die Polizei an der Fremdkonstruktion von Sinti* und Roma* beteiligt sind.
Sinti* und Roma* als gegenderte Form
Innerhalb der Communities ist das Gendern von „Sinti und Roma“ ein umstrittenes Thema. Während in einigen Kreisen, die Form Sinti*zze und Rom*nja genutzt wird, gilt diese Form für einen großen Teil als Fremdbezeichnung.[8] Der Zentralrat Deutscher Sinti & Roma äußert in einer Stellungnahme: „[Die] Einführung einer neuen Terminologie in den öffentlichen Diskurs hätte eines vorherigen Aushandlungsprozesses und der mehrheitlichen Zustimmung durch die Communities bedurft.“[9]Die Minderheitengruppe sei unzureichend in diese Debatte mit eingebunden worden und sehe sich als Folge davon abermals als exklusiv verhandeltes Beschreibungsobjekt. Zudem sei zumindest der Begriff „Sinti“ bereits gegendert, da er den Plural beschreibt, der bereits weibliche, männliche und nicht-binäre Identitäten miteinschließt. Die gegenderte Form würde rein grammatikalisch im Romanes keinen Sinn ergeben und wird daher auch als Anpassung an die Massengesellschaft gesehen.[10]
Obgleichin anderen Kreisen von Roma* und Sinti* für die gegenderte Form Sinti*zze und Rom*nja plädiert wird[11], halte ich es für falsch, über diesen Hinweis hinwegzuschauen. Als Empfehlung, um sich trotzdem inklusiv auszudrücken, nennt der Zentralrat die von mir verwendete Form Sinti* und Roma*. Da diese Form in Schriftsprache die gleiche Wirkung hat, werde ich dieser Empfehlung folgen.
Die historische Kriminalisierung von Roma* und Sinti* in Deutschland geprägt durch polizeiliche Praxis
Um die polizeiliche Verworrenheit in die kriminalisierte Konstruktion der Sinti* und Roma* nachvollziehen zu können, ist es wichtig, über gewisse historische Prozesse aufzuklären. Ab der ersten übermittelten Ankunft der Sinti* im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im 15. Jahrhundert begann die systematische Verfolgung der Minderheit.[12] 1493 schrieb der Geschichtsschreiber Aventin: „Zur derselben Zeit begann jenes sehr diebisches Volk (oder Menschengeschlecht), ein Gemisch und Auswurf verschiedener Völker, […] Ich habe durch Beweise erfahren, dass sie die venedische Sprache sprechen und Verräter und Auskundschafter sind.“[13]
Dieses Zitat belegt, dass Sinti* seit jeher kriminelles Handeln unterstellt wird und die systematische Konstruktion als „fremd“ bereits hier beginnt. Die Verfolgung zog sich weiter durch Mittelalter und Neuzeit. Mehrere Reichstage erklärten Sinti* für vogelfrei. Riesige Massenjagden vollzogen sich.[14]
Im frühen 18. Jahrhundert lässt sich der Begriff „Z*******“ erstmals als polizeiliche Arbeitskategorie belegen.[15] Nach Ende der Leibeigenschaften in Ost- und Südosteuropa im 19. Jahrhundert, trafen erstmals Roma* in Deutschland ein.[16] Ab spätestens Ende des 19. Jahrhunderts wurde nachweislich institutionell verankert innerhalb der Polizei das Konzept der „Z*******-Kriminalität“ angewandt. Markus End zufolge reichen die Nachweise für die Anwendung des Konzeptes bis in die frühen 2000er Jahre.
Ein großer Marker der Institutionalisierung war die Gründung des „Nachrichtendienstes für die Sicherheitspolizei in Bezug auf Z*******“ im Jahr 1899 in München. 1905 veröffentlichte Alfred Dillmann, der Leiter dieser Zentrale, das zum behördlichen Gebrauch bestimmte „Z*******buch“, das der Polizei dabei behilflich sein sollte „Z*******“ zu identifizieren. Es umschließt 3.350 Namen. 7.000 Exemplare wurden gedruckt und international an Polizeidienststellen verteilt.[17] Die für die Karteien benötigten Daten wurden durch regelmäßige Razzien und Überwachungskontrollen erhoben. Somit wurde auch öffentlich ausgedrückt, von der Minderheit gehe eine Gefahr aus.[18]
Das bayerische „Gesetz zur Bekämpfung von Z********, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ galt ab 1926 und räumte der Polizei weitreichende Sonderbefugnisse sowie der Minderheit hohe Sanktionen ein.
In den Jahren bis zur Machtübernahme der Nationalsozialisten bildete sich durch systematische Fremdkonstruktion fortschreitend „[…] eine stabile Grundlage für den folgenden rassistisch motivierten Genozid […]“ (Randjelović)[19].
Die Münchner Zentrale wurde 1938 nach Berlin verlegt und als „Reichszentrale zur Bekämpfung des Z*******unwesens“ (RZBZ) in das Reichskriminalpolizeiamt eingegliedert.[20] Diese polizeiliche Erfassung diente als unmittelbare Entscheidungsgrundlage für die systematischen Deportationen in die Konzentrationslager, wie ab 1943 nach Auschwitz-Birkenau.[21] In dem „Z*******familienlager“ in Auschwitz-Birkenau waren etwa 23.000 Menschen zusammengesperrt. 20.078 der dort registrierten Sinti und Roma, und insgesamt 70 Prozent aller deutschen Sinti und Roma wurden ermordet. Zudem vollzogen sich unzählige Zwangssterilisationen.[22]
Der Völkermord an Sinti* und Roma* wird als „Porajmos“ bezeichnet (Romanes für „Das Verschlingen“).[23]
„Grundsätzlich hielten führende Kriminalisten es auch nach 1945 für völlig unstrittig, die ethnische Gruppe der Sinti und Roma durch möglichst vollständige Erfassung und spezifische Repressionen polizeilich kontrollieren zu müssen.”[24] (Stefan, 2011).
In der Polizei, wie auch im Justizwesen, übten viele der Täter*innen des Nationalsozialismus weiterhin ihre Ämter aus.[25] 1953 wurden die „Landfahrerzentralen“ und damit auch die „Landfahrerordnungen“ nach NS-Vorbild wieder eingeführt. Offiziere und „Z*******experten“, die Deportationen mitorganisiert hatten, leiteten nun wieder diese Zentralen.[26] Entschädigungsanträge wurden systematisch abgelehnt. 1956 urteilte der Bundesgerichtshof diesbezüglich: „Z******* [Zensur d. Verf.] neigen zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien. Es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremden Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.“, und legitimierte somit die NS-Verfolgung, da diese aufgrund von Kriminalität anstelle der Minderheitenexistenz passiert sei und somit auch kein Anspruch auf Entschädigung bestehe. Erst 2016 wurde dieses Urteil aufgehoben.[27] 1967 veröffentlichte das Bundeskriminalamt einen „Leitfaden für Kriminalbeamte“. Hierin heißt es:
„Die Z******* [Zensur d. Verf.] haben weder einen festen Wohnsitz, noch gehen sie einer geregelten Berufstätigkeit nach. Der Hang zu einem ungebundenen Wanderleben und eine ausgeprägte Arbeitsscheu gehören zu den besonderen Merkmalen eines Z********. [Zensur d. Verf.]“[28]
Es wird deutlich, dass Gadjé-Rassismus auch an diesem Punkt längst nicht der Vergangenheit angehörte. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte erkämpften sich Sinti*und Roma* viele Rechte. Einige Strukturen haben aber bis heute Bestand.
Historisch entstand die Vorstellung Sinti* und Roma* seien der polizeilichen Kontrolle nötig. Die Polizei ist also in vielen Aspekten Archivar des negativ geprägten Bildes der Roma* und Sinti* und der Verknüpfung dieser Minderheit mit spezifischen äußeren Merkmalen.
„Um es drastisch zu formulieren: Falls die deutsche Polizei das Konzept „Z*******” [Zensur d. Verf.] derzeit nicht als handlungsleitenden Ansatz verwenden sollte, wäre das ein Novum in der deutschen Geschichte“ (End, 2017)
Die Polizei ist für fast ein Viertel (fast 25 %) aller der „MIA“ („Melde- und Informationsstelle Antiziganismus“) zwischen 2022-2024 gemeldeten Fälle von extremer Gewalt verantwortlich.[29] Bei einem Drittel (59 Fälle) der direkt adressierten Vorfälle waren Kinder oder Jugendliche betroffen.[30] Zwischen 2016 und 2021 mündeten nur 1,3 % der Ermittlungsverfahren gegen Polizeikräfte in ein Straf- oder Bußgeldverfahren.[31]
„Race“ [32] als polizeiliche Differenzkategorie
Die sozialen Kategorien „Race“, „Class“ und „Gender“ lassen sich keineswegs klar voneinander abgrenzen. Vielmehr gehen sie Hand in Hand, beeinflussen sich gegenseitig und somit auch individuelle Erfahrungen. In einem intersektionalen Blick auf reale Diskriminierungen lassen sich die Kategorien kaum so klar trennen, wie ich das anschließend tun werde. Meine Einteilung gilt lediglich als Orientierungsrahmen.
Noch heute lässt sich die fortgesetzte polizeiliche Sondererfassung von Roma* und Sinti* feststellen. Hierfür gelten äußere Merkmale und vermeintliches Wissen darüber, was diese über eine Person aussagen als zentraler Ankerpunkt. Das wird bezeichnet als „Racial Profiling“.
„Unter Racial Profiling sind polizeiliche Maßnahmen wie Kontrollen, Überwachungen oder Ermittlungen zu verstehen, bei denen die Polizei den Fokus in unzulässiger Weise auf physische Merkmale wie Hautfarbe, Sprache, tatsächliche oder vermeintliche Herkunft oder Religionszugehörigkeit der Betroffenen richtet. Verboten ist es also, dass die Polizei Maßnahmen einleitet, die in Wirklichkeit auf einer tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer Minderheit beruhen. Insbesondere ist es verboten, dass die Polizei sich von rassistischen Vorurteilen leiten lässt, dass sie also von der tatsächlichen oder vermeintlichen Minderheitenzugehörigkeit auf eine Wahrscheinlichkeit schließt, dass eine Person oder Gruppe eine Straftat begangen hat oder begehen wird […]“ (Reuss).[33]
Eines der Hauptmerkmale des „Racial Profiling“ innerhalb der Polizeipraxis sind sogenannte „Anlassunabhängige Kontrollen“. Ein Beispiel hierfür ist ein der MIA gemeldeter Vorfall von 2023:
„Ein Sinto berichtet, dass er ständig grundlos von der Polizei kontrolliert wird. Alkohol am Steuer, Drogen, Kriminalität – nie ist er in irgendeiner Weise mit dem Gesetz in Berührung gekommen. Dennoch wurde er in den letzten 20 Jahren mindestens 50 Mal kontrolliert. Stets musste er aus dem Auto aussteigen, die Arme heben, wurde auch am ganzen Körper abgeklopft und kontrolliert – ohne dass jemals irgendetwas beanstandet werden konnte.“[34]
An Vorannahmen, wie: Sinti und Roma haben einen „dunkler Teint“, oder tragen „bunte Röcke“ ist zweifelsfrei zu erkennen, was die Grundlage für gezielte Kontrollen bildet.[35]
Ein weiterer Fall öffentlicher Aufmerksamkeit ist der des elfjährigen Sintos, der 2021 ohne Angabe eines Grundes von der Polizei festgenommen und in Handschellen aufs Polizeirevier gebracht wurde. Erst Stunden später durfte der Elfjährige das Revier verlassen. Auch nach der Freilassung des Jungen weigerte die Polizei sich, einen triftigen Grund für dessen Verhaftung anzugeben. Stattdessen wurden Angehörige der Familie eingeschüchtert, um diese abzuwimmeln.[36]
Deutlich wird, dass es sich hier nicht um Einzelfälle, sondern eine häufig beobachtbare Vorgehensweise handelt. Zwischen 2022 und 2024 wurden der MIA insgesamt 215 Fälle mit Polizeibezug gemeldet. Die Fallzahlen stiegen dabei stetig an: von 34 Vorfällen im Jahr 2022 auf 102 Vorfälle im Jahr 2024.[37] Die Dunkelziffern werden deutlich höher sein.
Polizeiinterne systematische Diskriminierung tragen zur Weiterführung unbegründeter Differenzierung bei.[38] Häufig wird die Minderheitenzugehörigkeit als kriminologische Kategorie behandelt. Innerhalb der Polizei existieren End zufolge „rassifizierte Wissensbestände“. End vermerkt hierzu folgendes:
„Der Begriff ‚Wissensbestände‘ soll deutlich machen, dass hier eine Produktion, Verfestigung und Verbreitung von Inhalten, Konzepten und Bildern, rund um den Begriff Z****** [Zensur d. Verf.] stattgefunden hat, die weit über das hinausgehen, was mit Begriffen beschrieben wird, die auf die Einzelperson Bezug nehmen – wie „Stereotyp“, Vorurteil“ oder „Ressentiment“.“
Es handelt sich also um polizeilich produziertes und überliefertes internes „Expertenwissen“ das Sinti* und Roma* eine kollektive Kriminalitätsneigung unterstellt.[39] So haben sich über Jahrhunderte vorurteilsbelastete „Daten“ verfestigt.
Die Polizei nutzt zudem weiterhin Kategorien wie „Häufig wechselnder Aufenthaltsort“ oder „mobile ethnische Minderheit“[40] als verdeckte Kodierungen zur spezifizierten Abspeicherung. So kann verdeckt rassistisch gearbeitet werden, denn durch die kodierten Umschreibungen anstelle offensichtlich rassistischer Einteilung, können rechtliche Maßnahmen umgangen werden.
In Sachsen waren beispielsweise Stand 2016, 2.254 Personen unter dem Hinweis „Wechselt häufig Aufenthaltsort“ abgespeichert.[41]
Diskriminierung anhand der Differenzkategorie „class“[42]
Charakteristisch für diese Ebene ist die Vorannahme, die Minderheit sei prinzipiell „arm“, „ungebildet“ und „unzivilisiert“ verbunden mit der Abwertung und Kriminalisierung jener Umstände. Laut NaDiRa-Studie assoziieren 70% der Bevölkerung Sinti* und Roma* pauschal mit Armut.[43] Den Stempel der „Armutskriminalität“ bekommt die Minderheit häufig aufgedrückt. Dies führt unter anderem polizeilich zur Einstufung bestimmter Wohnorte als „soziale Brennpunkte“.[44]
23 % der bei der MIA erfassten Fälle haben Bezug zum Wohnen, wie etwa Razzien in sogenannten „Problemimmobilien“. Wenn eine Immobilie schon im Vorhinein als Sinti*/Roma*-Ort markiert ist, werden oft massive Personalressourcen eingesetzt. 2023 beispielsweise durchsuchten 130 Polizist*innen ohne offengelegten Anlass sechs solcher „Problemimmobilien“, als dort gerade ein Workshop mit Sinti* und Roma* Jugendlichen stattfand.[45]
Auch die Zugehörigkeit zu einer großen Familie führt bei Roma* und Sinti* zu Stigmatisierung. Das Konzept der „Clankriminalität“ sei laut End eine in Bezug auf die Minderheit häufig angewandte Kategorie. Somit werden ethnische Zugehörigkeit und Großfamilienstrukturen häufig undifferenziert kriminalisiert. Hierbei werden kriminologisch irrelevante Merkmale wie eine „patriarchalisch-hierarchische Familienstruktur“ als Risikoindikatoren gewertet.[46]
Der Einfluss von „Gender“[47] auf Diskriminierungserfahrungen
Auch gegenwärtig werden weiblich gelesene Sinti* und Roma* oft über rassistisch-sexistische Stereotype (z. B. als „promiskuitiv“, „kriminelle Mannsweiber“ oder „schlechte Mütter“) markiert.[48] Weiblich präsentierenden Sinti* und Roma* wird zudem unterstellt, sie betrieben systematisch Trickbetrüge und Taschendiebstähle. 2013 veröffentlichte die Polizeiinspektion Lüneburg eine Pressemitteilung über einen Trickdiebstahl. Im Absatz „Hintergrundinformationen“ heißt es: „‚Budscho’ bedeutet in der Roma-Sprache ‚Beutel, Tasche, Bündel’ und bezeichnet einen Modus Operandi, den nahezu alle traditionell lebenden Roma-Frauen vom Ablauf her beherrschen.”[49] Hier passiert eine komplett unverschleierte Verallgemeinerung der „Roma-Frau“.[50]
Historisch zeigt sich: Die Polizei hat Macht, und diese hat das Potenzial ausgespielt und missbraucht zu werden. Weiblich gelesene Sinti* und Roma* werden häufiger Opfer von rassistischen Übergriffen, männlich gelesene Mitglieder der Minderheit erleben jedoch häufiger polizeiliche Maßnahmen[51]. Berichtet wird auch von Fällen, in denen Mütter wegen geringfügiger Anschuldigungen vor den Augen ihrer Kinder körperlich angegangen werden. Das Muttersein scheint hier ein bedeutender Angriffspunkt zu sein.[52]
Inwiefern Sinti* und Roma* Identitäten außerhalb binärer Kategorien Einfluss auf polizeiliche und gesellschaftliche Diskriminierung haben, konnte ich aufgrund mangelnder Daten leider während meiner Recherche nicht herausfinden.
Fazit
Rund 33 % der in einer NaDiRa Forschung befragten Personen stimmen der Aussage „Sinti* und Roma* neigen zur Kriminalität“ zu; 37 % stimmen zu die Minderheit würde sich nicht an Gesetze halten, Fast jede*r Vierte (23,4 %) empfindet sie als „weniger zivilisiert“[53].
Ich habe früher in eine Geflüchtetenunterkunft in der Kinderbetreuung gearbeitet. Dass Kolleg*innen „ungezogenes“ Verhalten, schmutzige Kleidung und Analphabetismus mit der Roma* Identität der Kinder begründet haben, war keine Seltenheit. Es war normalisiert, und nur wenige sagten etwas dagegen. Diese systematische Diskriminierung ist, wie ich in meiner Arbeit darlege, allgegenwärtig in fast allen Bereichen der Gesellschaft und wird dennoch so häufig übersehen.
Ich möchte nicht außenvornehmen, dass es bereits Projekte gibt, um dieser Problematik entgegenzuwirken. Beispielsweise gibt es teilweise Aufklärungsarbeit in Polizeibehörden, wie das „Aufbauseminar Sinti und Roma“ im Polizeipräsidium Frankfurt.[54] Derartige Projekte weiter auszuarbeiten, halte ich für erstrebenswert.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es viele Indizien dafür gibt, dass die aktuelle polizeiliche Praxis Sinti* und Roma* durch eine institutionell verankerte Misstrauenshaltung aus der Dominanzgesellschaft exkludiert, wobei rassistische Markierungen, Armutskriminalisierung und partriachal geprägte Stereotype einen zentralen Einfluss haben.
Literaturverzeichnis
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[1] Unabhängige Kommission Antiziganismus. (o. D.). Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus. (2021): S. 286.https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/BMI21028-bericht-unabhaengige-kommission-Antiziganismus.pdf?__blob=publicationFile&v=5
[2] Randjelović, Isidora. „Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze“. Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) (2019): S. 2
[3] Vgl. Erläuterungen zum Begriff „Zigeuner“ | Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. (o. D.). https://zentralrat.sintiundroma.de/sinti-und-roma-zigeuner/
[4] Vgl. Randjelović. (2019): S.6
[5] Vgl. End, Markus. „Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden“. Kurzexpertise im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma Heidelberg (Oktober 2017): S. 3-7
[6] Witt, Roxanna-Lorraine. Gadjé-Rassismus, Ein analytischer Perspektivwechsel auf Kontinuitäten menschenfeindlicher Ideologien in weißer Kultur und Identität. In O. S. Nobrega, M. Quent & J. Zipf (Hg.), Rassismus. Macht. Vergessen. Von München über den NSU bis Hanau: Symbolische und materielle Kämpfe entlang rechten Terrors (2021). Transkript Verlag: S.126
[7] Vgl. Witt. (2021): S.130
[8] Vgl. Zentralrat Deutscher Sinti & Roma. Beschluss der Mitgliederversammlung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma – „Über die Kontroverse zum Gendern der Selbstbezeichnung Sinti und Roma“ (Oktober 2024)
[9] Ebd., S. 3
[10] Vgl. Ebd., S. 4
[11] z.B. die feministische Selbstorganisation RomaniPhen und einige mehr
[12] Vgl. Randjelović. (2019): S.6
[13] Aventin 1493, zit. Nach Reemtsma 1996, und Randjelović (2019) S. 31
[14] Vgl. Randjelović. S. 7
[15] Vgl. End, Markus. (Oktober 2017): S. 3
[16] Vgl. Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa). Antiziganismus als eigenständige Form des Rassismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja: Ergebnisse einer Pilotstudie zur mehrdimensionalen Erfassung antiziganistischer Einstellungen in der Mehrheitsgesellschaft. Berlin (August 2022): S. 3
[17] Vgl. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma. https://www.sintiundroma.org/de/set/010226/
[18] Vgl. Fings, Karola. Sinti und Roma: Geschichte einer Minderheit (3.Aufl.). C.H. Beck. (2024): S. 57
[19] Randjelović. (2019): S. 8
[20] Vgl. End, Markus. (2017): S.4
[21] Vgl. End, Markus. Antiziganismus in der Polizei: Analyse der Vorfälle von 2022–2024. Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA). [https://www.antiziganismus-melden.de/wp-content/uploads/2025/12/MIA_Polizeibericht.pdf]. (November 2025): S. 21
[22] Vgl. Engbring-Romang, Udo. Ein unbekanntes Volk? Daten, Fakten und Zahlen: Zur Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma in Europa (bpd). [https://www.bpb.de/themen/europa/sinti-und-roma-in-europa/179536/ein-unbekanntes-volk-daten-fakten-und-zahlen/#footnote-target-15]. (Februar 2014)
[23] Vgl. Fings, Karola (2024): S. 69
[24] Stefan, Andrej 2011, zit. nach End 2017, S. 4
[25] Vgl. Fings (2024): S.97
[26] Vgl. Rose, Romani. ZWISCHEN KAMPF UND ANERKENNUNG: 40 Jahre Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und die Bürgerrechtsarbeit. In newess 2022: Kampf und Gedenken: 40 Jahre Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Zentralrat deutscher Sinti und Roma (2023): S. 8
[27] Lagrene, Ilona. Die Polizei hat sich schuldig gemacht. Romaniphen [https://www.youtube.com/watch?v=VShf3i34QiU] (2021): ca. Minuten 15-18
[28] End (2017): S. 5
[29] Vgl. End (MIA). (2025): S. 13
[30] Vgl. Ebd., S. 16
[31] Vgl. Ebd., S. 20
[32] „Race“ bezeichnet hier eine der Hauptgruppen, denen Menschen aufgrund von wahrgenommenen gemeinsamen körperlichen Merkmalen – wie etwa der Hautfarbe– zugeordnet werden, wobei diese Einteilung oft auf subjektiven Wahrnehmungen beruht. Ich meide bewusst den Begriff „Rasse“ mit Rücksicht auf die NS-Vergangenheit der Roma* und Sinti*. Es ist festzuhalten, dass es keine „menschlichen Rassen“ gibt.
[33] Reuss, Anja. SINTI AND ROMA LIVES MATTER: Polizeigewalt gegen Sinti und Roma ist Alltag und endet mitunter tödlich. In newess 2021. Schwerpunkt: Polizei und Antiziganismus. Zentralrat deutscher Sinti und Roma (Januar 2022): S.2
[34] End (MIA). (2025): S. 28
[35] Vgl. Ebd., S. 40
[36] Vgl. Cramer, Alexander. „NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS“ LAUTET DER ANSPRUCH: Rund 200 Teilnehmer*innen aus über 80 Verbänden und Selbstorganisationen beim zweiten „Forum Sinti und Roma“ in Berlin. In newess 2024. Schwerpunkt: Die Mordnacht und das Gedenken. Zentralrat deutscher Sinti und Roma (März 2026): S. 45
[37] Vgl. End, Markus. (MIA). (2025): S. 9
[38] Vgl. Zentralrat Deutscher Sinti und Roma fordert Innenministerkonferenz (IMK) zum Erlass verbindlicher Regeln für die Polizei zum Schutz von Minderheiten auf. Pressemitteilung (August 2016)
[39] Vgl. End (MIA), (2025): S.6
[40] Vgl. End (2017): S. 8 ff.
[41] Vgl. Ebd., S.9
[42] „Class“ bzw. soziale Klasse bezieht sich auf die soziale Kategorie, nach der Menschen aufgrund ihres ökonomischen Status, ihres Einkommens, ihres Bildungsgrades oder ihrer Wohnverhältnisse gruppiert und oftmals innerhalb einer gesellschaftlichen Hierarchie „bewertet“ werden. Es kann passieren, dass sozial schwächere Verhältnisse „ethnisiert“ also einer bestimmten Gruppierung pauschal zugeschrieben werden.
[43] Vgl. Pickel, Susanne et al. Antiziganismus als eigenständige Form des Rassismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja: Ergebnisse einer Pilotstudie zur mehrdimensionalen Erfassung antiziganistischer Einstellungen in der Mehrheitsgesellschaft. NaDiRa Working Papers. Berlin (August 2022): S. 23 ff.
[44] Vgl. End (2017): S.10
[45] Vgl. End (MIA). (2025): S. 26
[46] Vgl. Ebd., S. 38
[47] „Gender“ beschreibt das soziale Geschlecht, also nicht deine körperlichen Merkmale sondern, wie sich jemand identifiziert.
[48] Vgl. Randjelović. S. 18
[49] End (2017): S. 18
[50] Meine Recherche hat ergeben, dass es sich hierbei um weiblich gelesene Personen handeln soll
[51] Vgl. End (MIA). (2025): S.16
[52] Vgl. End (MIA). (2025): S. 29
[53] Vgl. Pickel (NaDiRa). (2022): S. 16 f.
[54] Vgl. Helwig, Heidrun. DEN „VERRUTSCHTEN BLICK“ WIEDER GERADERÜCKEN. Polizeipräsidium Frankfurt und Dokumentationszentrum kooperieren beim „Aufbauseminar Sinti und Roma“. In newess 2024. Schwerpunkt: Die Mordnacht und das Gedenken. Zentralrat deutscher Sinti und Roma (März 2026): S. 70 ff.
Quelle: Rosa Lemke, Gadjé-Rassismus in der Polizei – Untersuchung der Diskriminierung von Roma* und Sinti* entlang der sozialen Kategorien „race“, „class“ und „gender“, in: Blog ABV Gender- und Diversitykompetenz FU Berlin, 12.10.2026, https://blogs.fu-berlin.de/abv-gender-diversity/2026/10/12/automatischer-entwurf/