Geschlecht, Migration und Gesundheit in der Live-in-Betreuung

Nicholas Reinke (SoSe 2026)

1. Einleitung

In Deutschland sind etwa fünf Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 80 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022). Ein Teil dieser Care-Arbeit wird von Angehörigen übernommen, wobei Frauen weiterhin einen überproportionalen Anteil der Sorgearbeit leisten. Ergänzend werden migrantische Betreuungskräfte beschäftigt, die häufig aus mittel- und osteuropäischen Ländern nach Deutschland kommen. Die Schätzungen zu ihrer Zahl reichen von 150.000 bis zu 600.000 Personen (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 2).

Die Beschäftigungsverhältnisse der Betreuungskräfte sind unterschiedlich organisiert. Dazu gehören die Entsendung durch Agenturen im Herkunftsland, die direkte Anstellung durch Privathaushalte, scheinbare Selbstständigkeit und informelle Beschäftigung. Nach Matuszczyk befinden sich lediglich 15 bis 20 Prozent der polnischen migrantischen Hausarbeiter*innen in einem formal legalen Arbeitsverhältnis; der überwiegende Teil arbeitet unter informellen oder rechtlich prekären Bedingungen (Matuszczyk, 2021, S. 95). Auch Hipp et al. beschreiben den deutschen Arbeitsmarkt für 24-Stunden-Live-in-Betreuung als weitgehend unreguliert (Hipp et al., 2024, S. 6).

Eine häufige Beschäftigungsform ist das sogenannte Posting-Modell. Dabei werden Betreuungskräfte von einer Agentur im Herkunftsland nach Deutschland entsandt. Andere Personen arbeiten selbstständig oder werden direkt durch einen Privathaushalt angestellt. Eine direkte Anstellung würde grundsätzlich den gesetzlichen Mindestlohn und weitere arbeitsrechtliche Standards voraussetzen. Da dies für Privathaushalte mit hohen Kosten verbunden ist, werden rechtliche Vorgaben in der Praxis jedoch häufig umgangen. In informellen Beschäftigungsverhältnissen bestehen meist weder ausreichende soziale Absicherung noch verlässliche Möglichkeiten, eigene Rechte durchzusetzen (Hipp et al., 2024, S. 6 f.).

Die Prekarität entsteht jedoch nicht allein durch das Vertragsmodell. Die Betreuung findet im Privathaushalt statt, also an einem Ort, der staatlicher Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist. Zudem wohnen die Betreuungskräfte während ihres Einsatzes im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Freizeit. Neben körperbezogener Pflege werden häufig Haushaltsarbeit, emotionale Unterstützung und nächtliche Verfügbarkeit erwartet. Durisova beschreibt diese Situation als örtliche, zeitliche und soziale Gebundenheit. Der Alltag der Betreuungskraft orientiert sich an den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person; dabei kann eine „Wer bezahlt, der schafft an“-Mentalität entstehen (Durisova, 2017, S. 61).

Diese Arbeitsorganisation kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Zu den beschriebenen Belastungen gehören permanente Verfügbarkeit, fehlende Erholungszeiten, soziale Isolation, körperliche Überforderung, emotionale Beanspruchung und die Trennung von der eigenen Familie (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 2 f.). Die zentrale Forschungsfrage dieser Arbeit lautet daher:

Wie prägt die geschlechtsspezifische Organisation von Care-Arbeit die Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Belastungen migrantischer Betreuungskräfte in der Live-in-Betreuung?

Zur Beantwortung wird zunächst ein intersektionaler theoretischer Rahmen entwickelt. Anschließend werden die Arbeitsbedingungen, gesundheitlichen Belastungen und Handlungsmöglichkeiten der Betreuungskräfte analysiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die verwendeten Studien Geschlecht überwiegend binär erfassen und zwischen Frauen und Männern unterscheiden. Nichtbinäre, trans, intergeschlechtliche und weitere geschlechtliche Identitäten werden weitgehend nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse können daher nicht als vollständige Darstellung aller geschlechtlichen Lebenslagen verstanden werden.

2. Theoretischer Rahmen

2.1 Intersektionalität

Der Begriff der Intersektionalität geht wesentlich auf Kimberlé Crenshaw zurück. Crenshaw kritisiert Analysen, die soziale Ungleichheit jeweils nur entlang einer Kategorie untersuchen. Eine Forschung, die allgemein von „Frauen“ spricht, kann beispielsweise die spezifischen Erfahrungen migrantischer oder rassifizierter Frauen unsichtbar machen. Umgekehrt können Analysen von Migration und Rassismus geschlechtsspezifische Unterschiede innerhalb migrantischer Gruppen übersehen (Crenshaw, 1991, S. 1241 ff.).

Für diese Arbeit bedeutet dies, migrantische Betreuungskräfte nicht lediglich als Frauen und auch nicht ausschließlich als Migrant*innen zu betrachten. Ihre Arbeits- und Lebenssituation wird durch das Zusammenwirken von Geschlecht, Migration, Klasse, nationaler Zugehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Beschäftigungsform geprägt. Diese Kategorien wirken nicht unabhängig voneinander, sondern bringen eine spezifische soziale Position hervor. Die Gruppe der migrantischen Betreuungskräfte ist deshalb nicht homogen.

Ein intersektionaler Ansatz verhindert eine individualisierende Interpretation gesundheitlicher Belastungen. Wenn eine Betreuungskraft erschöpft, gestresst oder sozial isoliert ist, liegt dies nicht unbedingt an mangelnder individueller Belastbarkeit. Die gesundheitliche Situation kann vielmehr Ausdruck einer Arbeitsorganisation sein, in der weiblich konnotierte Sorgearbeit mit einem unsicheren Migrationsstatus, familiärer Trennung und geringen arbeitsrechtlichen Schutzmöglichkeiten verbunden wird. Geschlecht bezeichnet dabei nicht nur die Identität der Beschäftigten, sondern auch eine gesellschaftliche Ordnung, in der bestimmte Tätigkeiten als „weiblich“ gelten (Spitzer et al., 2023, S. 4).

Allerdings darf Intersektionalität nicht auf die bloße Aufzählung mehrerer Kategorien reduziert werden. Die ausgewerteten Studien ermöglichen keine gleich differenzierte Analyse von Geschlecht, Klasse, Aufenthaltsstatus und nationaler Zugehörigkeit. Präziser handelt es sich um eine geschlechter- und migrationsbezogene Analyse mit ergänzenden Bezügen zu Klasse und Beschäftigungsstatus.

2.2 Geschlechter-, Migrations- und Care-Regime

Lutz und Palenga-Möllenbeck verstehen transnationale Haus- und Pflegearbeit als Ergebnis des Zusammenspiels von Geschlechter-, Migrations- und Wohlfahrtsregimen. Das Geschlechterregime prägt die gesellschaftlichen Vorstellungen darüber, wer Sorgearbeit leisten soll und welchen Wert diese Arbeit besitzt. Das Migrationsregime bestimmt, unter welchen rechtlichen Bedingungen Menschen einreisen, arbeiten und soziale Rechte in Anspruch nehmen können. Das Care-Regime bezeichnet schließlich die Verteilung von Pflege zwischen Staat, Familie, Markt und Privathaushalten (Lutz & Palenga-Möllenbeck, 2011, S. 350 f.).

Die Beschäftigung migrantischer Betreuungskräfte entsteht somit nicht zufällig. Sie steht im Zusammenhang mit einer Pflegeorganisation, die Versorgung im Privathaushalt ermöglicht, ohne die dafür notwendigen Kosten vollständig öffentlich zu übernehmen. Familien greifen auf migrantische Betreuungskräfte zurück, weil professionelle ambulante oder stationäre Angebote häufig teuer oder nicht ausreichend verfügbar sind. Die Betreuungskräfte übernehmen damit Aufgaben, die ansonsten von Angehörigen, professionellen Pflegekräften oder öffentlichen Einrichtungen geleistet werden müssten (Lutz & Palenga-Möllenbeck, 2011, S. 356).

Daraus lässt sich ableiten, dass die Prekarität nicht nur auf individuelle Vertragsverstöße zurückzuführen ist. Sie hängt auch mit einer strukturellen Verschiebung von Sorgearbeit in private Haushalte zusammen. Dort wird die Tätigkeit häufig als persönliche Hilfe oder familiäre Unterstützung dargestellt und nicht als qualifizierte Erwerbsarbeit anerkannt (Lutz & Palenga-Möllenbeck, 2011, S. 352). Die private Organisation kann daher zur Unsichtbarkeit der Arbeit beitragen.

2.3 Transnationale Care-Arbeit und Handlungsmacht

Migrantische Betreuungskräfte sind häufig in transnationale Sorgeketten eingebunden. Während sie in Deutschland die Versorgung einer älteren oder pflegebedürftigen Person übernehmen, bleiben ihre eigenen Kinder, Partner*innen oder andere Angehörige im Herkunftsland zurück. Die dort anfallende Sorgearbeit wird von anderen Personen übernommen (Palenga-Möllenbeck & Fiebig-Spindler, 2025, S. 553).

Schwiter et al. beschreiben die Handlungsmöglichkeiten migrantischer Live-in-Betreuungskräfte als „constrained agency“. Damit ist gemeint, dass die Beschäftigten durchaus handeln und Entscheidungen treffen, ihre Möglichkeiten jedoch durch rechtliche, ökonomische und institutionelle Bedingungen begrenzt sind (Schwiter et al., 2018, S. 462). Der Arbeitsplatz im Privathaushalt bietet nur geringe Möglichkeiten staatlicher Kontrolle und gewerkschaftlicher Interessenvertretung (Schwiter et al., 2018, S. 470).

Ergänzend lässt sich Albertis Konzept der „mobility power“ heranziehen. Alberti versteht Mobilität als mögliche Ressource prekär beschäftigter Migrant*innen. Die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz, eine Agentur oder gegebenenfalls ein Land zu verlassen, kann Handlungsmacht erzeugen. Ein Wechsel kann dabei nicht nur als tatsächlicher Ausstieg, sondern auch als Drohung in einer Verhandlung eingesetzt werden (Alberti, 2014, S. 866, 869 f.). Diese Handlungsmacht bleibt jedoch von Alter, Geschlecht, Bildungsstatus, Vertragsform und sozialen Netzwerken abhängig (Alberti, 2014, S. 874).

3. Methodisches Vorgehen und empirische Quellen

Die Arbeit folgt einem sekundäranalytischen Vorgehen. Sie erhebt keine eigenen Daten, sondern analysiert Befunde bereits veröffentlichter qualitativer und quantitativer Studien. Da die Untersuchungen unterschiedliche Stichproben, Methoden und Kontexte verwenden, werden sie nicht als einheitlicher Datensatz behandelt. Sie dienen vielmehr dazu, verschiedene Dimensionen der gesundheitlichen Belastung und der Handlungsmacht zu rekonstruieren.

Die wichtigste empirische Grundlage bildet die qualitative Studie von Kriegsmann-Rabe et al. (2023). Untersucht wurden 15 migrantische Live-in-Betreuungskräfte in Deutschland, darunter 14 Frauen und ein Mann. Als Belastungen werden unter anderem Familientrennung, schwierige Beziehungen zu betreuten Personen und Angehörigen, die Abwertung der Arbeit, permanente Verfügbarkeit und fehlende Freizeit genannt (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 2 f.). Zu den Ressourcen zählen soziale Beziehungen, Selbstbestimmung, Berufserfahrung und intrinsische Motivation (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 9 f.).

Hipp et al. (2024) untersuchen polnische Live-in-Betreuungskräfte in Berlin und vergleichen unterschiedliche Beschäftigungsarrangements. Die Studie zeigt, dass rechtliche und organisatorische Beschäftigungsformen mit Einkommen, Arbeitszeit, Ruhe und Zufriedenheit zusammenhängen. Schilgen et al. (2020) ergänzen diese Perspektive durch qualitative Interviews zu arbeitsplatzbezogenen Belastungen und Ressourcen.

Die Rolle der Vermittlungsagenturen wird insbesondere durch Habel (2021) und Durisova (2017) untersucht. Habel zeigt, dass Agenturen nicht nur Arbeitskräfte und Haushalte zusammenbringen, sondern Vorstellungen über Arbeitszeit, Verfügbarkeit und Aufgaben der Betreuungskräfte mitprägen. Durisova beschreibt Agenturen als besonders einflussreiche Akteure in einem weitgehend unregulierten Arbeitsfeld. Matuszczyk (2021) ergänzt die Analyse durch die Untersuchung von Strategien polnischer migrantischer Hausarbeiter*innen im Umgang mit sozialer Absicherung und Altersvorsorge.

4. Analyse der gesundheitlichen Belastungen

4.1 Care-Arbeit zwischen Pflege, Haushalt und Emotionen

Die Tätigkeit der Live-in-Betreuungskräfte umfasst eine enge Verbindung von Pflege, Haushalt und emotionaler Unterstützung. Zu den Aufgaben gehören unter anderem Hilfe bei Körperpflege, Mobilität, Medikamenteneinnahme und Alltagsgestaltung. Häufig werden zusätzlich Haushaltsarbeiten und die emotionale Begleitung der betreuten Person erwartet (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 2). Eine Betreungsperson berichtet davon, wie sie Grenzen setzen muss: “I am the care worker here. [. . .] I am no cleaning lady, no cook, I can do that, but I do not have to” (D7, 356–357) and “I am the care worker for the person in need of care, but not for the whole family”(Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S.11).

Hier zeigt sich die geschlechtliche Prägung der Tätigkeit, die nicht nur im hohen Frauenanteil zu erkennen ist, sondern auch in den Erwartungen an Geduld, Empathie, persönlicher Verfügbarkeit und der Art der (Zusatz)-Tätigkeiten, die von den Betreuungspersonen erwartet werden. Diese Anforderungen können dazu beitragen, die Arbeit als vermeintlich natürliche Verlängerung weiblicher Fähigkeiten erscheinen zu lassen. Ihre fachlichen Anforderungen und gesundheitlichen Risiken geraten dadurch leichter aus dem Blick. Die zentrale Schlussfolgerung lautet daher: Die geschlechtliche Organisation von Care-Arbeit betrifft sowohl die Zusammensetzung der Belegschaft als auch die gesellschaftliche Bewertung und konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit.

4.2 Permanente Verfügbarkeit und fehlende Erholung

Eine zentrale Belastung besteht in der permanenten Verfügbarkeit. Obwohl ein Vertrag möglicherweise eine begrenzte Arbeitszeit vorsieht, wird häufig erwartet, dass die Betreuungskraft auch außerhalb dieser Zeit ansprechbar bleibt. Die Betreuung kann nachts erwartet werden, auch freie Tage oder längere Erholungsphasen sind nicht immer gewährleistet. Kriegsmann-Rabe et al. nennen permanente Verfügbarkeit und fehlende Freizeit als zentrale Stressoren (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 2 f.).

Die Folgen betreffen zunächst die körperliche Erholung. Lange Arbeitszeiten und unterbrochene Ruhephasen können zu Erschöpfung führen. Hinzu kommen körperlich belastende Tätigkeiten, etwa beim Transfer oder bei der Unterstützung schwer pflegebedürftiger Personen. Die Betreuungskraft kann sich auch nicht ohne Weiteres zurückziehen, weil sie im Haushalt der betreuten Person lebt. Eine Betreuungskraft wird wie folgt zitiert: “The most [difficult] is, that you do not feel so free. That disturbs me the most. I cannot decide on my life, because everything, everything is planned for the person in need of care.“ (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S.8).

Damit fehlt eine wichtige Voraussetzung für Regeneration: die Möglichkeit, den Arbeitsplatz räumlich und mental zu verlassen. Die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben ist strukturell eingeschränkt (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 6 ff.).

Hipp et al. zeigen, dass verschiedene Beschäftigungsmodelle unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. Beschäftigte außerhalb von Agenturverträgen können teilweise höhere Einkommen erzielen, berichten aber zugleich eher von weniger Zeit zum Ausruhen (Hipp et al., 2024, S. 6). Höhere Bezahlung bedeutet somit nicht automatisch bessere gesundheitliche Bedingungen. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Einkommen, Arbeitszeit, rechtlichem Schutz und tatsächlicher Verhandlungsmacht.

4.3 Familientrennung und psychische Belastung

Viele Betreuungskräfte arbeiten mehrere Wochen oder Monate in Deutschland und kehren anschließend in ihr Herkunftsland zurück. Während dieser Zeit sind sie von Kindern, Partner*innen, Eltern oder anderen Angehörigen getrennt. Kriegsmann-Rabe et al. nennen diese Familientrennung als wichtigen Stressor (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 7). “The worst thing for me was when I spoke to my children, and my child cried. (…) But the worst thing is, that my family is not there“, wird eine Betreuungskraft zitiert (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S.6).

4.4 Ressourcen und Mobilität

Trotz der Belastungen sind Betreuungskräfte nicht ausschließlich als passive Opfer zu verstehen. Kriegsmann-Rabe et al. identifizieren soziale Beziehungen, Berufserfahrung, Selbstbestimmung und intrinsische Motivation als Ressourcen. Telefonate mit Kindern oder Eltern im Herkunftsland können emotional stabilisieren. Auch ein respektvolles Verhältnis zur betreuten Person kann dazu beitragen, die Arbeit als sinnvoll zu erleben (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 9 f.).

Handlungsmacht zeigt sich außerdem in alltäglichen Aushandlungen. Betreuungskräfte versuchen, ihre Aufgaben abzugrenzen, freie Zeiten einzufordern oder zusätzliche Haushaltsarbeit zurückzuweisen. Mehrere der von Kriegsmann-Rabe et al. befragten Personen berichteten, dass sie eine Stelle gekündigt hatten, wenn die Anforderungen unzumutbar wurden. Eine Betreuungskraft beendete ihre Tätigkeit, nachdem von ihr erwartet worden war, einen sehr schweren Mann ohne ausreichende Unterstützung zu versorgen (Kriegsmann-Rabe et al., 2023, S. 10 f.).

An dieser Stelle lässt sich Albertis Konzept der „mobility power“ anwenden. Die Möglichkeit, einen Haushalt oder eine Agentur zu wechseln, kann eine Form von Gesundheitsschutz sein. Sie kann auch als Drohung in Verhandlungen eingesetzt werden. Alberti und Sacchetto verstehen Mobilität jedoch nicht als uneingeschränkte Freiheit, sondern als Ressource, die durch staatliche Regelungen, Agenturen und soziale Beziehungen strukturiert wird. Ein Arbeitsplatzwechsel setzt Informationen, finanzielle Rücklagen, Sprachkenntnisse und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten voraus. Für Personen mit hoher ökonomischer Verantwortung gegenüber ihrer Familie kann ein Exit ein erhebliches Risiko darstellen. Mobilität kann daher Handlungsmacht, aber auch eine notwendige Anpassung an einen prekären Arbeitsmarkt sein (Alberti & Sacchetto, 2024, S. 181, 185, 189 f.).

5. Diskussion

Die Analyse zeigt, dass gesundheitliche Belastungen in der 24-Stunden-Live-in-Betreuung wesentlich durch die geschlechtsspezifische Organisation von Care-Arbeit geprägt sind. Care-Arbeit wird überwiegend Frauen zugeschrieben, in private Haushalte ausgelagert und dort häufig als persönliche oder familiäre Hilfe organisiert. Migrantische Betreuungskräfte übernehmen diese Arbeit unter Bedingungen, die durch geringe Regulierung, räumliche Isolation und unsichere Beschäftigungsformen gekennzeichnet sind.

Der intersektionale Ansatz nach Crenshaw macht deutlich, dass Geschlecht und Migration nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. Geschlecht erklärt, warum bestimmte Tätigkeiten als weibliche Arbeit gelten. Migration erklärt, warum diese Arbeit grenzüberschreitend organisiert und häufig an Arbeitskräfte mit begrenzten sozialen Rechten ausgelagert wird. Klasse und Beschäftigungsstatus beeinflussen, wie groß die Möglichkeit ist, sich gegen schlechte Bedingungen zu wehren.

Gleichzeitig ist eine gender- und diversitysensible Perspektive erforderlich, die die Grenzen der bisherigen Forschung reflektiert. Die ausgewerteten Studien unterscheiden überwiegend zwischen Frauen und Männern. Nichtbinäre, trans- und intergeschlechtliche Betreuungskräfte werden nicht systematisch erfasst. Die vorhandenen Ergebnisse sind daher wichtige, aber begrenzte Aussagen über das Arbeitsfeld. Zukünftige Forschung sollte Geschlecht nicht ausschließlich binär erfassen und unterschiedliche geschlechtliche Identitäten sowie weitere Diversity-Dimensionen berücksichtigen.

6. Fazit

Die gesundheitlichen Belastungen migrantischer Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Live-in-Betreuung hängen eng mit der geschlechtsspezifischen Organisation von Care-Arbeit zusammen. Die Tätigkeit wird überwiegend Frauen zugeschrieben, in private Haushalte ausgelagert und häufig unter Bedingungen permanenter Verfügbarkeit organisiert. Migration verstärkt diese Prekarität, weil Betreuungskräfte gleichzeitig transnationale Familienverantwortung tragen und ihre Arbeitsmöglichkeiten durch rechtliche, ökonomische und soziale Faktoren begrenzt werden.

Erschöpfung, psychischer Stress, soziale Isolation und fehlende Erholung sind daher nicht als individuelle Defizite zu interpretieren. Sie sind Folgen einer gesellschaftlichen Arbeitsteilung, in der Sorgearbeit abgewertet, privatisiert und an migrantische Arbeitskräfte weitergegeben wird. Ein intersektionaler Zugang macht sichtbar, dass Geschlecht, Migration, Klasse und Beschäftigungsstatus gemeinsam die Arbeits- und Gesundheitsbedingungen strukturieren.

Gleichzeitig besitzen Betreuungskräfte Handlungsspielräume. Soziale Beziehungen, Berufserfahrung, Selbstbestimmung und die Möglichkeit, einen Haushalt oder eine Agentur zu wechseln, können Ressourcen darstellen. Diese Handlungsmacht bleibt jedoch begrenzt, solange die Arbeit nicht ausreichend reguliert wird. Eine nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen Situation erfordert daher strukturelle Veränderungen sowie eine Forschung, die die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten und Lebenslagen stärker berücksichtigt.

Literaturverzeichnis

Alberti, G. (2014). Mobility strategies, ‘mobility differentials’ and ‘transnational exit’: The experiences of precarious migrants in London’s hospitality jobs. Work, Employment and Society, 28(6), 865–881. https://doi.org/10.1177/0950017014528403

Alberti, G., & Sacchetto, D. (2024). The Politics of Migrant Labour: Exit, Voice, and Social Reproduction (1. Aufl.). Bristol University Press. https://doi.org/10.46692/9781529227765

Crenshaw, K. (1991). Mapping the margins: Intersectionality, identity politics, and violence against women of color. Stan. L. Rev., 43, 1241.

Durisova, S. (2017). Die Organisation der Ausbeutung. Soziale und arbeitsrechtliche Benachteiligung der Pflege- und Betreuungskräfte im Rahmen der 24-Stunden-Pflege, unter besonderer Berücksichtigung der Rolle von Vermittlungsagenturen. 1- 98.

Habel, S. (2021). Narratives on Working Hours: An Analysis of “Pioneer” Brokering Agencies for Live-in Care Work in Germany. Sociológia – Slovak Sociological Review, 53(5), 463–482. https://doi.org/10.31577/sociologia.2021.53.5.17

Hipp, L., Leumann, S., & Kohler, U. (2024). Employment arrangements and well-being of migrant live-in care workers: Evidence from a study of Polish live-ins in Berlin. Sozialpolitik.Ch, (1/2024). https://doi.org/10.18753/2297-8224-4435

Kriegsmann-Rabe, M., Maus, K., Hiebel, N., Klein, C., & Geiser, F. (2023). Live-in migrant home care workers in Germany: Stressors and resilience factors. PLOS ONE, 18(3), e0282744. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0282744

Lutz, H., & Palenga-Möllenbeck, E. (2011). Care, Gender and Migration: Towards a Theory of Transnational Domestic Work Migration in Europe. Journal of Contemporary European Studies, 19(3), 349–364. https://doi.org/10.1080/14782804.2011.610605

Matuszczyk, K. (2021). From lack of awareness to meticulous action. Strategies toward old-age pension insurance among Polish migrant domestic workers in Germany. Ubezpieczenia Społeczne. Teoria i Praktyka, 148(1), 1–22. https://doi.org/10.5604/01.3001.0015.0591

Palenga-Möllenbeck, E., & Fiebig-Spindler, R. (2025). Emerging home care markets in Central and Eastern Europe: Transformations of senior care, labour mobility, and housing in Poland and Germany. Berliner Journal Für Soziologie, 35(3–4), 549–564. https://doi.org/10.1007/s11609-025-00579-y

Schilgen, B., Savcenko, K., Nienhaus, A., & Mösko, M. (2020). Arbeitsplatzbezogene Belastungen und Ressourcen von ausländischen 24-Stunden-Betreuungskräften in deutschen Privathaushalten – eine qualitative Studie. Das Gesundheitswesen, 82(02), 196–201. https://doi.org/10.1055/a-1005-7024

Schwiter, K., Strauss, K., & England, K. (2018). At home with the boss: Migrant live‐in caregivers, social reproduction and constrained agency in the UK , Canada, Austria and Switzerland. Transactions of the Institute of British Geographers, 43(3), 462–476. https://doi.org/10.1111/tran.12235

Spitzer, D. L., Thambiah, S., Wong, Y. L., & Kaundan, M. K. (2023). Globalization and the health and well-being of migrant domestic workers in Malaysia. Globalization and Health, 19(1), 29. https://doi.org/10.1186/s12992-023-00925-w

Statistisches Bundesamt (Destatis) (2022). Pflegestatistik – Pflege im Rahmen der   Pflegeversicherung Deutschlandergebnisse. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html zugriff am (7.7.2026).


Quelle: Nicholas Reinke, Geschlecht, Migration und Gesundheit in der Live-in-Betreuung, in: Blog ABV Gender- und Diversitykompetenz FU Berlin, 12.10.2026, https://blogs.fu-berlin.de/abv-gender-diversity/2026/10/12/automatischer-entwurf/

Gadjé-Rassismus in der Polizei

Untersuchung der Diskriminierung von Roma* und Sinti* entlang der sozialen Kategorien „race“, „class“ und „gender“

Rosa Lemke (SoSe 2026)

„Die Institution der deutschen Polizei hat historisch eine zentrale Rolle bei der Stigmatisierung, Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung von Sinti:ze und Rom:nja gespielt. Nach der Niederschlagung des Nationalsozialismus haben die Täter ihre Arbeit unmittelbar wieder aufgenommen und die Perspektive auf Sinti:ze und Rom:nja in der BRD geprägt. Bisher gibt es in den Ermittlungsansätzen der Polizei wie in der polizeilichen Praxis wenig Anzeichen dafür, dass mit dieser Perspektive entschieden gebrochen wurde.“

(Unabhängige Kommission Antiziganismus, 2021)[1]

Anmerkung: Ich zensiere in dieser Arbeit den Begriff „Z*******“, da dieser historisch von Menschen konstruiert wurde, die an der systematischen Stigmatisierung und Vernichtung der Sinti* und Roma* beteiligt waren. Z******* gilt als diskriminierende Fremdbezeichnung, die noch heute zum Schaden der Minderheit ausgespielt wird.

„Der Begriff ist über Jahrhunderte mit rassistischen Bedeutungen von Wanderlust, Kriminalität, Außenseiter*innentum, Schmutz und Exotik aufgeladen.“ (Randjelovic)[2].

Auch der Zentralrat deutscher Sinti und Roma unter Romani Rose spricht sich aus gleichem Grund gegen die Verwendung des Begriffes aus.[3]

In Originalzitaten zensiere ich die Bezeichnung ebenfalls, obgleich es umstritten ist, diskriminierende Fremdbezeichnungen aus Originalzitaten zu streichen, und somit unverfälscht historische Vorgänge wiederzugeben. Ich ersetze das Wort daher nicht vollständig durch einen Platzhalter wie „Z-Wort“, sondern zensiere es durch Sternchen, sodass die Wortstruktur sichtbar bleibt, ohne es auszuschreiben. Ich möchte weder eine rassistische Fremdbezeichnung reproduzieren, noch möchte ich gewaltvolle geschichtliche Vorgänge in Vergessenheit geraten lassen. Daher entscheide ich mich zur Zensur durch Zensursternchen.

Einleitung

Gadjé-Rassismus ist entlang der deutschen Geschichte allgegenwärtig. Die Stigmatisierung ist seit der ersten übermittelten Ankunft der Sinti* im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im 15. Jahrhundert existent[4], und zieht sich wie ein roter Faden durch die Epochen. Auch innerhalb gegenwärtiger Institutionen gehört Rassismus gegen Sinti* und Roma* nicht der Vergangenheit an.

Als Untersuchungsfeld fungiert in dieser Arbeit die Polizei, die gerade deshalb von besonderer Relevanz ist, da bereits im Kaiserreich erstellte Akten zur Überwachung von Roma* und Sinti*, die in Zeiten des Nationalsozialismus weiter ausgearbeitet und angewandt wurden, noch Bestand in der Bundesrepublik hatten[5]. Gadjé-Rassismus ist also seither mit der DNA der Polizei verflochten.

Entlang des Leitthemasbehandelt dieser Text primär die gegenwärtige Kriminalisierung der Sinti* und Roma*. Hierzu schildere ich vorab historische Hintergründe und die Entstehung rassistischer Konstruktionen, lege des Weiteren den Fokus auf polizeiliche Struktur sowie gegenwärtige Handlungsmuster und analysiere anhand der sozialen Kategorien „race“, „class“ und „gender“ vorliegende Diskriminierungsrealitäten.

Begriffliche und theoretische Grundlagen

Gadjé-Rassimus

Zunächst definiere ich den Begriff Gadjé-Rassismus. Das Wort Gadjé stammt aus dem Romanes, das als Sammelbegriff der von Sinti* und Roma* gesprochenen Sprachvarianten und Dialekte gilt. Über den Gadjé-Terminus gibt es laut Roxanna-Lorraine Witt jedoch einen weit verbreiteten Irrtum. Der Begriff wird häufig simpel als Nicht-Sinti*/Nicht-Roma* übersetzt. Witt zu Folge, sei diese Übersetzung jedoch nicht ganz korrekt. Vielmehr handle es sich um „[…] Angehörige jener Gruppen, denen ein Gewaltpotenzial gegen Rom*nja und Sinte*zze inhärent ist […].“[6]Dieses Gewaltpotenzial könne sich auch „lediglich“ aus Unwissenheit ergeben. Durch den in der Bezeichnung gelegten Fokus auf die Mehrheitsgesellschaft (also auf die Gadjé) anstelle auf die unterdrückte Gruppe (die Sinti* und Roma*) erfolgt laut Witt eine Emanzipation, indem Betroffene vom häufig beschriebenen Objekt zum beschreibenden Subjekt werden, wenn sie über ihre Unterdrückungserfahrungen sprechen.[7] Gadjé-Rassismus beschreibt in meiner Arbeit also die Stigmatisierung von Sinti* und Roma* von Seiten der Dominanzgesellschaft.

Anstelle des Gadjé-Rassismus wird meist der Begriff Antiziganismus verwendet. Diese zwei Termini fungieren mehr oder weniger synonym. Ich nutze den Begriff Gadjé-Rassismus, da dieser die auf die Minderheit ausgeübte Diskriminierung statt der Diskriminierung der Betroffenen zum Gegenstand macht. Diese Perspektive halte ich für am geeignetsten, da sich hierdurch leichter untersuchen lässt, inwiefern Institutionen wie die Polizei an der Fremdkonstruktion von Sinti* und Roma* beteiligt sind.

Sinti* und Roma* als gegenderte Form

Innerhalb der Communities ist das Gendern von „Sinti und Roma“ ein umstrittenes Thema. Während in einigen Kreisen, die Form Sinti*zze und Rom*nja genutzt wird, gilt diese Form für einen großen Teil als Fremdbezeichnung.[8] Der Zentralrat Deutscher Sinti & Roma äußert in einer Stellungnahme: „[Die] Einführung einer neuen Terminologie in den öffentlichen Diskurs hätte eines vorherigen Aushandlungsprozesses und der mehrheitlichen Zustimmung durch die Communities bedurft.“[9]Die Minderheitengruppe sei unzureichend in diese Debatte mit eingebunden worden und sehe sich als Folge davon abermals als exklusiv verhandeltes Beschreibungsobjekt. Zudem sei zumindest der Begriff „Sinti“ bereits gegendert, da er den Plural beschreibt, der bereits weibliche, männliche und nicht-binäre Identitäten miteinschließt. Die gegenderte Form würde rein grammatikalisch im Romanes keinen Sinn ergeben und wird daher auch als Anpassung an die Massengesellschaft gesehen.[10]

Obgleichin anderen Kreisen von Roma* und Sinti* für die gegenderte Form Sinti*zze und Rom*nja plädiert wird[11], halte ich es für falsch, über diesen Hinweis hinwegzuschauen. Als Empfehlung, um sich trotzdem inklusiv auszudrücken, nennt der Zentralrat die von mir verwendete Form Sinti* und Roma*. Da diese Form in Schriftsprache die gleiche Wirkung hat, werde ich dieser Empfehlung folgen.

Die historische Kriminalisierung von Roma* und Sinti* in Deutschland geprägt durch polizeiliche Praxis

Um die polizeiliche Verworrenheit in die kriminalisierte Konstruktion der Sinti* und Roma* nachvollziehen zu können, ist es wichtig, über gewisse historische Prozesse aufzuklären. Ab der ersten übermittelten Ankunft der Sinti* im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im 15. Jahrhundert begann die systematische Verfolgung der Minderheit.[12] 1493 schrieb der Geschichtsschreiber Aventin: „Zur derselben Zeit begann jenes sehr diebisches Volk (oder Menschengeschlecht), ein Gemisch und Auswurf verschiedener Völker, […] Ich habe durch Beweise erfahren, dass sie die venedische Sprache sprechen und Verräter und Auskundschafter sind.“[13]

Dieses Zitat belegt, dass Sinti* seit jeher kriminelles Handeln unterstellt wird und die systematische Konstruktion als „fremd“ bereits hier beginnt. Die Verfolgung zog sich weiter durch Mittelalter und Neuzeit. Mehrere Reichstage erklärten Sinti* für vogelfrei. Riesige Massenjagden vollzogen sich.[14]

Im frühen 18. Jahrhundert lässt sich der Begriff „Z*******“ erstmals als polizeiliche Arbeitskategorie belegen.[15] Nach Ende der Leibeigenschaften in Ost- und Südosteuropa im 19. Jahrhundert, trafen erstmals Roma* in Deutschland ein.[16] Ab spätestens Ende des 19. Jahrhunderts wurde nachweislich institutionell verankert innerhalb der Polizei das Konzept der „Z*******-Kriminalität“ angewandt. Markus End zufolge reichen die Nachweise für die Anwendung des Konzeptes bis in die frühen 2000er Jahre.

Ein großer Marker der Institutionalisierung war die Gründung des „Nachrichtendienstes für die Sicherheitspolizei in Bezug auf Z*******“ im Jahr 1899 in München. 1905 veröffentlichte Alfred Dillmann, der Leiter dieser Zentrale, das zum behördlichen Gebrauch bestimmte „Z*******buch“, das der Polizei dabei behilflich sein sollte „Z*******“ zu identifizieren. Es umschließt 3.350 Namen. 7.000 Exemplare wurden gedruckt und international an Polizeidienststellen verteilt.[17] Die für die Karteien benötigten Daten wurden durch regelmäßige Razzien und Überwachungskontrollen erhoben. Somit wurde auch öffentlich ausgedrückt, von der Minderheit gehe eine Gefahr aus.[18]

Das bayerische „Gesetz zur Bekämpfung von Z********, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ galt ab 1926 und räumte der Polizei weitreichende Sonderbefugnisse sowie der Minderheit hohe Sanktionen ein.

In den Jahren bis zur Machtübernahme der Nationalsozialisten bildete sich durch systematische Fremdkonstruktion fortschreitend „[…] eine stabile Grundlage für den folgenden rassistisch motivierten Genozid […]“ (Randjelović)[19].

Die Münchner Zentrale wurde 1938 nach Berlin verlegt und als „Reichszentrale zur Bekämpfung des Z*******unwesens“ (RZBZ) in das Reichskriminalpolizeiamt eingegliedert.[20] Diese polizeiliche Erfassung diente als unmittelbare Entscheidungsgrundlage für die systematischen Deportationen in die Konzentrationslager, wie ab 1943 nach Auschwitz-Birkenau.[21] In dem „Z*******familienlager“ in Auschwitz-Birkenau waren etwa 23.000 Menschen zusammengesperrt. 20.078 der dort registrierten Sinti und Roma, und insgesamt 70 Prozent aller deutschen Sinti und Roma wurden ermordet. Zudem vollzogen sich unzählige Zwangssterilisationen.[22]

Der Völkermord an Sinti* und Roma* wird als „Porajmos“ bezeichnet (Romanes für „Das Verschlingen“).[23]

„Grundsätzlich hielten führende Kriminalisten es auch nach 1945 für völlig unstrittig, die ethnische Gruppe der Sinti und Roma durch möglichst vollständige Erfassung und spezifische Repressionen polizeilich kontrollieren zu müssen.”[24] (Stefan, 2011).

In der Polizei, wie auch im Justizwesen, übten viele der Täter*innen des Nationalsozialismus weiterhin ihre Ämter aus.[25] 1953 wurden die „Landfahrerzentralen“ und damit auch die „Landfahrerordnungen“ nach NS-Vorbild wieder eingeführt. Offiziere und „Z*******experten“, die Deportationen mitorganisiert hatten, leiteten nun wieder diese Zentralen.[26] Entschädigungsanträge wurden systematisch abgelehnt. 1956 urteilte der Bundesgerichtshof diesbezüglich: „Z******* [Zensur d. Verf.] neigen zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien. Es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremden Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.“, und legitimierte somit die NS-Verfolgung, da diese aufgrund von Kriminalität anstelle der Minderheitenexistenz passiert sei und somit auch kein Anspruch auf Entschädigung bestehe. Erst 2016 wurde dieses Urteil aufgehoben.[27] 1967 veröffentlichte das Bundeskriminalamt einen „Leitfaden für Kriminalbeamte“. Hierin heißt es:

„Die Z******* [Zensur d. Verf.] haben weder einen festen Wohnsitz, noch gehen sie einer geregelten Berufstätigkeit nach. Der Hang zu einem ungebundenen Wanderleben und eine ausgeprägte Arbeitsscheu gehören zu den besonderen Merkmalen eines Z********. [Zensur d. Verf.]“[28]

Es wird deutlich, dass Gadjé-Rassismus auch an diesem Punkt längst nicht der Vergangenheit angehörte. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte erkämpften sich Sinti*und Roma* viele Rechte. Einige Strukturen haben aber bis heute Bestand.

Historisch entstand die Vorstellung Sinti* und Roma* seien der polizeilichen Kontrolle nötig. Die Polizei ist also in vielen Aspekten Archivar des negativ geprägten Bildes der Roma* und Sinti* und der Verknüpfung dieser Minderheit mit spezifischen äußeren Merkmalen.

„Um es drastisch zu formulieren: Falls die deutsche Polizei das Konzept „Z*******”  [Zensur d. Verf.] derzeit nicht als handlungsleitenden Ansatz verwenden sollte, wäre das ein Novum in der deutschen Geschichte“ (End, 2017)

Die Polizei ist für fast ein Viertel (fast 25 %) aller der „MIA“ („Melde- und Informationsstelle Antiziganismus“) zwischen 2022-2024 gemeldeten Fälle von extremer Gewalt verantwortlich.[29] Bei einem Drittel (59 Fälle) der direkt adressierten Vorfälle waren Kinder oder Jugendliche betroffen.[30] Zwischen 2016 und 2021 mündeten nur 1,3 % der Ermittlungsverfahren gegen Polizeikräfte in ein Straf- oder Bußgeldverfahren.[31]

„Race“ [32] als polizeiliche Differenzkategorie

Die sozialen Kategorien „Race“, „Class“ und „Gender“ lassen sich keineswegs klar voneinander abgrenzen. Vielmehr gehen sie Hand in Hand, beeinflussen sich gegenseitig und somit auch individuelle Erfahrungen. In einem intersektionalen Blick auf reale Diskriminierungen lassen sich die Kategorien kaum so klar trennen, wie ich das anschließend tun werde. Meine Einteilung gilt lediglich als Orientierungsrahmen.

Noch heute lässt sich die fortgesetzte polizeiliche Sondererfassung von Roma* und Sinti* feststellen. Hierfür gelten äußere Merkmale und vermeintliches Wissen darüber, was diese über eine Person aussagen als zentraler Ankerpunkt. Das wird bezeichnet als „Racial Profiling“.

„Unter Racial Profiling sind polizeiliche Maßnahmen wie Kontrollen, Überwachungen oder Ermittlungen zu verstehen, bei denen die Polizei den Fokus in unzulässiger Weise auf physische Merkmale wie Hautfarbe, Sprache, tatsächliche oder vermeintliche Herkunft oder Religionszugehörigkeit der Betroffenen richtet. Verboten ist es also, dass die Polizei Maßnahmen einleitet, die in Wirklichkeit auf einer tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer Minderheit beruhen. Insbesondere ist es verboten, dass die Polizei sich von rassistischen Vorurteilen leiten lässt, dass sie also von der tatsächlichen oder vermeintlichen Minderheitenzugehörigkeit auf eine Wahrscheinlichkeit schließt, dass eine Person oder Gruppe eine Straftat begangen hat oder begehen wird […]“ (Reuss).[33]

Eines der Hauptmerkmale des „Racial Profiling“ innerhalb der Polizeipraxis sind sogenannte „Anlassunabhängige Kontrollen“. Ein Beispiel hierfür ist ein der MIA gemeldeter Vorfall von 2023:

„Ein Sinto berichtet, dass er ständig grundlos von der Polizei kontrolliert wird. Alkohol am Steuer, Drogen, Kriminalität – nie ist er in irgendeiner Weise mit dem Gesetz in Berührung gekommen. Dennoch wurde er in den letzten 20 Jahren mindestens 50 Mal kontrolliert. Stets musste er aus dem Auto aussteigen, die Arme heben, wurde auch am ganzen Körper abgeklopft und kontrolliert – ohne dass jemals irgendetwas beanstandet werden konnte.“[34]

An Vorannahmen, wie: Sinti und Roma haben einen „dunkler Teint“, oder tragen „bunte Röcke“ ist zweifelsfrei zu erkennen, was die Grundlage für gezielte Kontrollen bildet.[35]

Ein weiterer Fall öffentlicher Aufmerksamkeit ist der des elfjährigen Sintos, der 2021 ohne Angabe eines Grundes von der Polizei festgenommen und in Handschellen aufs Polizeirevier gebracht wurde. Erst Stunden später durfte der Elfjährige das Revier verlassen. Auch nach der Freilassung des Jungen weigerte die Polizei sich, einen triftigen Grund für dessen Verhaftung anzugeben. Stattdessen wurden Angehörige der Familie eingeschüchtert, um diese abzuwimmeln.[36]

Deutlich wird, dass es sich hier nicht um Einzelfälle, sondern eine häufig beobachtbare Vorgehensweise handelt. Zwischen 2022 und 2024 wurden der MIA insgesamt 215 Fälle mit Polizeibezug gemeldet. Die Fallzahlen stiegen dabei stetig an: von 34 Vorfällen im Jahr 2022 auf 102 Vorfälle im Jahr 2024.[37] Die Dunkelziffern werden deutlich höher sein.

Polizeiinterne systematische Diskriminierung tragen zur Weiterführung unbegründeter Differenzierung bei.[38] Häufig wird die Minderheitenzugehörigkeit als kriminologische Kategorie behandelt. Innerhalb der Polizei existieren End zufolge „rassifizierte Wissensbestände“. End vermerkt hierzu folgendes:

„Der Begriff ‚Wissensbestände‘ soll deutlich machen, dass hier eine Produktion, Verfestigung und Verbreitung von Inhalten, Konzepten und Bildern, rund um den Begriff Z****** [Zensur d. Verf.] stattgefunden hat, die weit über das hinausgehen, was mit Begriffen beschrieben wird, die auf die Einzelperson Bezug nehmen – wie „Stereotyp“, Vorurteil“ oder „Ressentiment“.“

Es handelt sich also um polizeilich produziertes und überliefertes internes „Expertenwissen“ das Sinti* und Roma* eine kollektive Kriminalitätsneigung unterstellt.[39] So haben sich über Jahrhunderte vorurteilsbelastete „Daten“ verfestigt.

Die Polizei nutzt zudem weiterhin Kategorien wie „Häufig wechselnder Aufenthaltsort“ oder „mobile ethnische Minderheit“[40] als verdeckte Kodierungen zur spezifizierten Abspeicherung. So kann verdeckt rassistisch gearbeitet werden, denn durch die kodierten Umschreibungen anstelle offensichtlich rassistischer Einteilung, können rechtliche Maßnahmen umgangen werden.

In Sachsen waren beispielsweise Stand 2016, 2.254 Personen unter dem Hinweis „Wechselt häufig Aufenthaltsort“ abgespeichert.[41]

Diskriminierung anhand der Differenzkategorie „class“[42]

Charakteristisch für diese Ebene ist die Vorannahme, die Minderheit sei prinzipiell „arm“, „ungebildet“ und „unzivilisiert“ verbunden mit der Abwertung und Kriminalisierung jener Umstände. Laut NaDiRa-Studie assoziieren 70% der Bevölkerung Sinti* und Roma* pauschal mit Armut.[43] Den Stempel der „Armutskriminalität“ bekommt die Minderheit häufig aufgedrückt. Dies führt unter anderem polizeilich zur Einstufung bestimmter Wohnorte als „soziale Brennpunkte“.[44]

23 % der bei der MIA erfassten Fälle haben Bezug zum Wohnen, wie etwa Razzien in sogenannten „Problemimmobilien“. Wenn eine Immobilie schon im Vorhinein als Sinti*/Roma*-Ort markiert ist, werden oft massive Personalressourcen eingesetzt. 2023 beispielsweise durchsuchten 130 Polizist*innen ohne offengelegten Anlass sechs solcher „Problemimmobilien“, als dort gerade ein Workshop mit Sinti* und Roma* Jugendlichen stattfand.[45]

Auch die Zugehörigkeit zu einer großen Familie führt bei Roma* und Sinti* zu Stigmatisierung. Das Konzept der „Clankriminalität“ sei laut End eine in Bezug auf die Minderheit häufig angewandte Kategorie. Somit werden ethnische Zugehörigkeit und Großfamilienstrukturen häufig undifferenziert kriminalisiert. Hierbei werden kriminologisch irrelevante Merkmale wie eine „patriarchalisch-hierarchische Familienstruktur“ als Risikoindikatoren gewertet.[46]

Der Einfluss von „Gender“[47] auf Diskriminierungserfahrungen

Auch gegenwärtig werden weiblich gelesene Sinti* und Roma* oft über rassistisch-sexistische Stereotype (z. B. als „promiskuitiv“, „kriminelle Mannsweiber“ oder „schlechte Mütter“) markiert.[48] Weiblich präsentierenden Sinti* und Roma* wird zudem unterstellt, sie betrieben systematisch Trickbetrüge und Taschendiebstähle. 2013 veröffentlichte die Polizeiinspektion Lüneburg eine Pressemitteilung über einen Trickdiebstahl. Im Absatz „Hintergrundinformationen“ heißt es: „‚Budscho’ bedeutet in der Roma-Sprache ‚Beutel, Tasche, Bündel’ und bezeichnet einen Modus Operandi, den nahezu alle traditionell lebenden Roma-Frauen vom Ablauf her beherrschen.”[49] Hier passiert eine komplett unverschleierte Verallgemeinerung der „Roma-Frau“.[50]

Historisch zeigt sich: Die Polizei hat Macht, und diese hat das Potenzial ausgespielt und missbraucht zu werden.  Weiblich gelesene Sinti* und Roma* werden häufiger Opfer von rassistischen Übergriffen, männlich gelesene Mitglieder der Minderheit erleben jedoch häufiger polizeiliche Maßnahmen[51]. Berichtet wird auch von Fällen, in denen Mütter wegen geringfügiger Anschuldigungen vor den Augen ihrer Kinder körperlich angegangen werden. Das Muttersein scheint hier ein bedeutender Angriffspunkt zu sein.[52]

Inwiefern Sinti* und Roma* Identitäten außerhalb binärer Kategorien Einfluss auf polizeiliche und gesellschaftliche Diskriminierung haben, konnte ich aufgrund mangelnder Daten leider während meiner Recherche nicht herausfinden.

Fazit

Rund 33 % der in einer NaDiRa Forschung befragten Personen stimmen der Aussage „Sinti* und Roma* neigen zur Kriminalität“ zu; 37 %  stimmen zu die Minderheit würde sich nicht an Gesetze halten, Fast jede*r Vierte (23,4 %) empfindet sie als „weniger zivilisiert“[53].

Ich habe früher in eine Geflüchtetenunterkunft in der Kinderbetreuung gearbeitet. Dass Kolleg*innen „ungezogenes“ Verhalten, schmutzige Kleidung und Analphabetismus mit der Roma* Identität der Kinder begründet haben, war keine Seltenheit. Es war normalisiert, und nur wenige sagten etwas dagegen. Diese systematische Diskriminierung ist, wie ich in meiner Arbeit darlege, allgegenwärtig in fast allen Bereichen der Gesellschaft und wird dennoch so häufig übersehen.

Ich möchte nicht außenvornehmen, dass es bereits Projekte gibt, um dieser Problematik entgegenzuwirken. Beispielsweise gibt es teilweise Aufklärungsarbeit in Polizeibehörden, wie das „Aufbauseminar Sinti und Roma“ im Polizeipräsidium Frankfurt.[54] Derartige Projekte weiter auszuarbeiten, halte ich für erstrebenswert.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es viele Indizien dafür gibt, dass die aktuelle polizeiliche Praxis Sinti* und Roma* durch eine institutionell verankerte Misstrauenshaltung aus der Dominanzgesellschaft exkludiert, wobei rassistische Markierungen, Armutskriminalisierung und partriachal geprägte Stereotype einen zentralen Einfluss haben.

Literaturverzeichnis

Cramer, Alexander. „NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS“ LAUTET DER ANSPRUCH: Rund 200 Teilnehmer*innen aus über 80 Verbänden und Selbstorganisationen beim zweiten „Forum Sinti und Roma“ in Berlin. In newess 2024. Schwerpunkt: Die Mordnacht und das Gedenken. Zentralrat deutscher Sinti und Roma (März 2026)

Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma. [https://www.sintiundroma.org/de/set/010226/]. zuletzt aufgerufen am: 27.08.2026

End, Markus. Antiziganismus in der Polizei: Analyse der Vorfälle von 2022–2024. Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA). [https://www.antiziganismus-melden.de/wp-content/uploads/2025/12/MIA_Polizeibericht.pdf]. (November 2025)

End, Markus. „Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden“. Kurzexpertise im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma Heidelberg (Oktober 2017)

Engbring-Romang, Udo. Ein unbekanntes Volk? Daten, Fakten und Zahlen: Zur Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma in Europa (bpd). [https://www.bpb.de/themen/europa/sinti-und-roma-in-europa/179536/ein-unbekanntes-volk-daten-fakten-und-zahlen/#footnote-target-15]. (Februar 2014)

Erläuterungen zum Begriff „Zigeuner“ | Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. (o. D.). https://zentralrat.sintiundroma.de/sinti-und-roma-zigeuner/

Fings, Karola. Sinti und Roma: Geschichte einer Minderheit (3.Aufl.). C.H. Beck. (2024)

Lagrene, Ilona et al. Die Polizei hat sich schuldig gemacht. Romaniphen [https://www.youtube.com/watch?v=VShf3i34QiU] (2021)

 Margalit, Gilad. Die deutsche Zigeunerpolitik nach 1945. In: . Bd. 45: VIERTELJAHRSHEFTE FÜR Zeitgeschichte (1997, Nr.4)

Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa). Antiziganismus als eigenständige Form des Rassismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja: Ergebnisse einer Pilotstudie zur mehrdimensionalen Erfassung antiziganistischer Einstellungen in der Mehrheitsgesellschaft. Berlin (August 2022)

Pickel, Susanne et al. Antiziganismus als eigenständige Form des Rassismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja: Ergebnisse einer Pilotstudie zur mehrdimensionalen Erfassung antiziganistischer Einstellungen in der Mehrheitsgesellschaft. NaDiRa Working Papers. Berlin (August 2022)

Randjelović, Isidora. „Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze“. Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) (2019)

Reuss, Anja. SINTI AND ROMA LIVES MATTER: Polizeigewalt gegen Sinti und Roma ist Alltag und endet mitunter tödlich. In newess 2021. Schwerpunkt Polizei und Antiziganismus. Zentralrat deutscher Sinti und Roma (Januar 2022)

Romaniphen. [https://www.romnja-power.de/about/ ]

Rose, Romani. ZWISCHEN KAMPF UND ANERKENNUNG: 40 Jahre Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und die Bürgerrechtsarbeit. In newess 2022: Kampf und Gedenken: 40 Jahre Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Zentralrat deutscher Sinti und Roma (2023)

Unabhängige Kommission Antiziganismus. (o. D.). Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus. (2021): S. 286. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/BMI21028-bericht-unabhaengige-kommission-Antiziganismus.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Witt, Roxanna-Lorraine. Gadjé-Rassismus, Ein analytischer Perspektivwechsel auf Kontinuitäten menschenfeindlicher Ideologien in weißer Kultur und Identität. In O. S. Nobrega, M. Quent & J. Zipf (Hg.), Rassismus. Macht. Vergessen. Von München über den NSU bis Hanau: Symbolische und materielle Kämpfe entlang rechten Terrors (2021). Transkript Verlag

Zentralrat Deutscher Sinti & Roma. Beschluss der Mitgliederversammlung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma – „Über die Kontroverse zum Gendern der Selbstbezeichnung Sinti und Roma“ (Oktober 2024)

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma fordert Innenministerkonferenz (IMK) zum Erlass verbindlicher Regeln für die Polizei zum Schutz von Minderheiten auf. Pressemitteilung (August 2016)


[1] Unabhängige Kommission Antiziganismus. (o. D.). Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus. (2021): S. 286.https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/BMI21028-bericht-unabhaengige-kommission-Antiziganismus.pdf?__blob=publicationFile&v=5

[2] Randjelović, Isidora. „Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze“. Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) (2019): S. 2

[3] Vgl. Erläuterungen zum Begriff „Zigeuner“ | Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. (o. D.). https://zentralrat.sintiundroma.de/sinti-und-roma-zigeuner/

[4] Vgl. Randjelović. (2019): S.6

[5] Vgl. End, Markus. „Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden“. Kurzexpertise im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma Heidelberg (Oktober 2017): S. 3-7

[6] Witt, Roxanna-Lorraine. Gadjé-Rassismus, Ein analytischer Perspektivwechsel auf Kontinuitäten menschenfeindlicher Ideologien in weißer Kultur und Identität. In O. S. Nobrega, M. Quent & J. Zipf (Hg.), Rassismus. Macht. Vergessen. Von München über den NSU bis Hanau: Symbolische und materielle Kämpfe entlang rechten Terrors (2021). Transkript Verlag: S.126

[7] Vgl. Witt. (2021): S.130

[8] Vgl. Zentralrat Deutscher Sinti & Roma. Beschluss der Mitgliederversammlung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma – „Über die Kontroverse zum Gendern der Selbstbezeichnung Sinti und Roma“ (Oktober 2024)

[9] Ebd., S. 3

[10] Vgl. Ebd., S. 4

[11] z.B. die feministische Selbstorganisation RomaniPhen und einige mehr

[12] Vgl. Randjelović. (2019): S.6

[13] Aventin 1493, zit. Nach Reemtsma 1996, und Randjelović (2019) S. 31

[14] Vgl. Randjelović.  S. 7

[15] Vgl. End, Markus. (Oktober 2017): S. 3

[16] Vgl. Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa). Antiziganismus als eigenständige Form des Rassismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja: Ergebnisse einer Pilotstudie zur mehrdimensionalen Erfassung antiziganistischer Einstellungen in der Mehrheitsgesellschaft. Berlin (August 2022): S. 3

[17] Vgl. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma. https://www.sintiundroma.org/de/set/010226/

[18] Vgl. Fings, Karola. Sinti und Roma: Geschichte einer Minderheit (3.Aufl.). C.H. Beck. (2024): S. 57

[19] Randjelović. (2019): S. 8

[20] Vgl. End, Markus. (2017): S.4

[21] Vgl. End, Markus. Antiziganismus in der Polizei: Analyse der Vorfälle von 2022–2024. Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA). [https://www.antiziganismus-melden.de/wp-content/uploads/2025/12/MIA_Polizeibericht.pdf]. (November 2025): S. 21

[22] Vgl. Engbring-Romang, Udo. Ein unbekanntes Volk? Daten, Fakten und Zahlen: Zur Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma in Europa (bpd). [https://www.bpb.de/themen/europa/sinti-und-roma-in-europa/179536/ein-unbekanntes-volk-daten-fakten-und-zahlen/#footnote-target-15]. (Februar 2014)

[23] Vgl. Fings, Karola (2024): S. 69

[24] Stefan, Andrej 2011, zit. nach End 2017, S. 4

[25] Vgl. Fings (2024): S.97

[26] Vgl. Rose, Romani. ZWISCHEN KAMPF UND ANERKENNUNG: 40 Jahre Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und die Bürgerrechtsarbeit. In newess 2022: Kampf und Gedenken: 40 Jahre Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Zentralrat deutscher Sinti und Roma (2023): S. 8

[27] Lagrene, Ilona. Die Polizei hat sich schuldig gemacht. Romaniphen [https://www.youtube.com/watch?v=VShf3i34QiU] (2021): ca. Minuten 15-18

[28] End (2017): S. 5

[29] Vgl. End (MIA). (2025): S. 13

[30] Vgl. Ebd., S. 16

[31] Vgl. Ebd., S. 20

[32] „Race“ bezeichnet hier eine der Hauptgruppen, denen Menschen aufgrund von wahrgenommenen gemeinsamen körperlichen Merkmalen – wie etwa der Hautfarbe– zugeordnet werden, wobei diese Einteilung oft auf subjektiven Wahrnehmungen beruht. Ich meide bewusst den Begriff „Rasse“ mit Rücksicht auf die NS-Vergangenheit der Roma* und Sinti*. Es ist festzuhalten, dass es keine „menschlichen Rassen“ gibt.

[33] Reuss, Anja. SINTI AND ROMA LIVES MATTER: Polizeigewalt gegen Sinti und Roma ist Alltag und endet mitunter tödlich. In newess 2021. Schwerpunkt: Polizei und Antiziganismus. Zentralrat deutscher Sinti und Roma (Januar 2022): S.2

[34] End (MIA). (2025): S. 28

[35] Vgl. Ebd., S. 40

[36] Vgl. Cramer, Alexander. „NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS“ LAUTET DER ANSPRUCH: Rund 200 Teilnehmer*innen aus über 80 Verbänden und Selbstorganisationen beim zweiten „Forum Sinti und Roma“ in Berlin. In newess 2024. Schwerpunkt: Die Mordnacht und das Gedenken. Zentralrat deutscher Sinti und Roma (März 2026): S. 45

[37] Vgl. End, Markus. (MIA). (2025): S. 9

[38] Vgl. Zentralrat Deutscher Sinti und Roma fordert Innenministerkonferenz (IMK) zum Erlass verbindlicher Regeln für die Polizei zum Schutz von Minderheiten auf. Pressemitteilung (August 2016)

[39] Vgl. End (MIA), (2025): S.6

[40] Vgl. End (2017): S. 8 ff.

[41] Vgl. Ebd., S.9

[42] „Class“ bzw. soziale Klasse  bezieht sich auf die soziale Kategorie, nach der Menschen aufgrund ihres ökonomischen Status, ihres Einkommens, ihres Bildungsgrades oder ihrer Wohnverhältnisse gruppiert und oftmals innerhalb einer gesellschaftlichen Hierarchie „bewertet“ werden. Es kann passieren, dass sozial schwächere Verhältnisse „ethnisiert“ also einer bestimmten Gruppierung pauschal zugeschrieben werden.

[43] Vgl. Pickel, Susanne et al. Antiziganismus als eigenständige Form des Rassismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja: Ergebnisse einer Pilotstudie zur mehrdimensionalen Erfassung antiziganistischer Einstellungen in der Mehrheitsgesellschaft. NaDiRa Working Papers. Berlin (August 2022): S. 23 ff.

[44] Vgl. End (2017): S.10

[45] Vgl. End (MIA). (2025): S. 26

[46] Vgl. Ebd., S. 38

[47] „Gender“ beschreibt das soziale Geschlecht, also nicht deine körperlichen Merkmale sondern, wie sich jemand identifiziert.

[48] Vgl. Randjelović. S. 18

[49] End (2017): S. 18

[50] Meine Recherche hat ergeben, dass es sich hierbei um weiblich gelesene Personen handeln soll

[51] Vgl. End (MIA). (2025): S.16

[52] Vgl. End (MIA). (2025): S. 29

[53] Vgl. Pickel (NaDiRa). (2022): S. 16 f.

[54] Vgl. Helwig, Heidrun. DEN „VERRUTSCHTEN BLICK“ WIEDER GERADERÜCKEN. Polizeipräsidium Frankfurt und Dokumentationszentrum kooperieren beim „Aufbauseminar Sinti und Roma“. In newess 2024. Schwerpunkt: Die Mordnacht und das Gedenken. Zentralrat deutscher Sinti und Roma (März 2026): S. 70 ff.


Quelle: Rosa Lemke, Gadjé-Rassismus in der Polizei – Untersuchung der Diskriminierung von Roma* und Sinti* entlang der sozialen Kategorien „race“, „class“ und „gender“, in: Blog ABV Gender- und Diversitykompetenz FU Berlin, 12.10.2026, https://blogs.fu-berlin.de/abv-gender-diversity/2026/10/12/automatischer-entwurf/

Die „Male Loneliness Epidemic“

Zwischen Geschlechternormen, psychischer Gesundheit und gesellschaftlicher Instrumentalisierung

Aaran Mia Dehnel (SoSe 2026)

Der Begriff „Male Loneliness Epidemic“, auf Deutsch „männliche Einsamkeitsepidemie“, kursiert seit 2025, verstärkt im Jahr 2026, als vielbehandeltes Thema in den internationalen Medien und sozialen Netzwerken (Sladkus, para. 1). Die Beiträge reichen von Personen, die diese „Epidemie“ analysieren, die Verwendung des Begriffs kritisieren oder verstärkt darauf aufmerksam machen wollen. In diesem Essay soll Platz für alle drei Inhalte sein. Ich werde erörtern, was mit der männlichen Einsamkeitskrise gemeint ist, und im Zusammenhang damit darauf eingehen, inwiefern Geschlechternormen auf die mentale und psychische Gesundheit von Männern* einwirken. Zuletzt thematisiere ich mögliche Wege zur positiven Weiterentwicklung und schaue kritisch auf die Instrumentalisierung des Begriffs.

Welche Personen bei der Male Loneliness Epidemic als „Male“ gelten – Cis-Männer oder beispielsweise auch Trans-Männer – ist abhängig von dem Personenkreis, der den Begriff verwendet. Einige der Umfelder, in denen er als gängig und fest definiert benutzt wird, sind rechtspolitisch geprägt, also queerfeindlich und misogyn (Sladkus, para. 21). Hier meint male in der Regel Cis-Männer. Diese politische Dimension des Begriffs wird an anderer Stelle erneut aufgegriffen und analysiert. Studien zum Thema definieren Male bzw. „Mann“ dagegen unterschiedlich und beziehen Transmänner oft mit ein. Gleichzeitig kennzeichnen die Studien manchmal nicht, welche Definition sie verwenden, oder schließen Transmänner und Nonbinary Personen von der Studie aus. Beim Referenzieren wird im Folgenden auf Transparenz und sinngemäße Begriffsverwendung geachtet. Wenn im jeweiligen Werk keine Angaben dazu gemacht werden, wie der Begriff verwendet wird, werde ich von „Männern*“ sprechen und damit männlich gelesene Personen meinen. Dass diese Personen als männlich gelesen wurden, ist in diesem Fall der einzige Faktor, von dem ich ausgehen kann. Immer die vollständige Formulierung zu nennen, würde jedoch die Wortzahl der Arbeit überstrapazieren. An dieser Stelle muss auch erwähnt werden, dass sich der Großteil der von mir auffindbaren Texte auf Nordamerika und Westeuropa konzentriert. Während sich die genauen Zahlen zwar unterscheiden, waren die beschriebenen Geschlechternormen, Kausalzusammenhänge und Tendenzen dieselben, weshalb ich die Analysen zusammenbringe und beide Regionen in meinem Artikel behandle.

1. Was bezeichnet der Begriff „Male Loneliness Epidemic”?

Naomi Sladkus stellt in ihrem Artikel zur Zukunft heterosexueller Beziehungen die Hypothese auf, dass der Begriff seinen Ursprung in der Warnung des US-amerikanischen Arztes Vivek Murphy hat. Dieser stellte 2023 eine weltweite „Epidemie der Einsamkeit und Isolation“ fest und sprach von einer Verstärkung derselben (Sladkus, para. 1). Während Murphy eine universelle, in ihrer Gesamtheit vom Geschlecht unabhängige Epidemie analysiert, bezeichnet der Begriff „Male Loneliness Epidemic“ ausschließlich eine gesellschaftliche Situation, innerhalb derer Männer* vermehrt unter fehlenden engen Kontakten und zunehmender Einsamkeit leiden (Kaiser, para. 1).

2. Der Faktencheck

Passend zur von Vivek Murphy erwähnten Warnung zeigen mehrere Analysen eine allgemeine Zunahme der Einsamkeit, insbesondere unter jungen Menschen (18 – 29 Jahre) (Chowdhury et al., 2). Eine Meta-Analyse von 2019 wies zudem eine statistische Ungleichheit zwischen Männern* und Frauen* aus (Nordin, 2). Diese Geschlechterunterschiede waren jedoch erstens gering und zweitens vom Alter der Probanden und dem Studienkontext abhängig. Eine ähnlich geringe Differenz zeigen auch andere Studien wie beispielsweise die von 2025 des Pew Research Centers in den USA. Hier gaben 16% der Männer* und 15% der Frauen* an, sich einsam zu fühlen (Goddard und Parker, 8); es konnte also nur ein Unterschied von 1% festgestellt werden. Studien dieser Art sind nur zu einem gewissen Teil repräsentativ, wie Chowdhury et al. in ihrer Forschungsarbeit herausstellen. Die Autor*innen weisen darauf hin, dass maskuline Geschlechternormen wie emotionaler Stoizismus und Unbehagen gegenüber Verletzlichkeit eventuell beeinflussen, inwieweit die befragten Männer* das tatsächliche Ausmaß ihrer Einsamkeit offenlegen (Chowdhury et al., 15). Aus diesen Gründen lässt sich die Frage, ob Männer* aktuell einsamer sind als andere, derzeit nicht eindeutig beantworten.

Chowdhury et al. beschreiben dann geschlechtsspezifische Unterschiede anderer Art: Cis-Frauen verfügen, anders als Cis-Männer, aufgrund anderer Sozialisierung eher über „gender-specific routes of loneliness“, die es ihnen ermöglichen, mit dem Zustand der Einsamkeit für sie und ihre Mitmenschen gesund und nachhaltig umzugehen (Chowdhury et al., 18). Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Einsamkeit verstärkt, in psychische Probleme übergeht und gegebenenfalls die allgemeine Sterblichkeit bedroht, ist laut quantitativer und qualitativer Forschung bei Männern* höher als bei Frauen* (Nordin, 2). Aber warum ist das so?

3. Gendernormen und die Gesundheit von Männern*

Weltweit gibt es eine große Zahl verschiedener Gesellschaftsformen und Traditionen, weshalb es nicht möglich ist, von Maskulinität als monolithischem Konstrukt zu sprechen (Nordin, 2). Verschiedene Kulturkreise zeigen unterschiedliche Geschlechterrollen und -bilder, die starke Kontraste aufweisen können, auch innerhalb desselben Landes (Nordin, 2). Einige international vorherrschende Normen lassen sich jedoch anhand der Conformity-to-Masculine-Norms-Inventare identifizieren. Diese Normen beinhalten häufig die Aufforderung, Emotionen und als „weiblich“ geltende Ausdrucksformen wie Empathie, Fürsorge und Verletzlichkeit zu unterdrücken, die vollständige Unabhängigkeit anzustreben und physischen und psychischen Schmerz zu ertragen, statt Hilfe zu suchen. (Nordin, 2). Innerhalb dieser maskulinen Normen und gesellschaftlichen Erwartungen werden soziale Beziehungen durch traditionell männliche Interessen wie Sport und beruflichen Erfolg ermöglicht (Nordin, 8). Solange den genannten Standards entsprochen wird, können innerhalb dieser Interessengebiete soziale Verbindungen geschlossen werden. Auch das Erfüllen der Rolle des Mannes* als Versorger der Familie fördert, laut Therese Nordin, soziale Verbundenheit (Nordin, 8).

Kann diese Rolle jedoch nicht mehr erfüllt werden oder können den Interessen, die insgesamt auf dem Ideal der maximalen Produktivität basieren, nicht mehr nachgegangen werden, fehlt die Verbundenheit schnell und wird durch soziale Isolation ersetzt (Nordin, 8). Innerhalb der Sportszene konnte beispielsweise festgestellt werden, dass ehemalige Spieler, die aufgrund von Verletzungen oder altersbedingt nicht mehr teilnehmen konnten, sich trotz physischer Anwesenheit sozial und psychisch abgehängt fühlten (Nordin, 8). Auch Männer*, die aufhören zu arbeiten, verlieren oftmals schnell soziale Kontakte und ein Identitätsgefühl, da ihre Sozialisierung diese mit Produktivität und Stärke gleichsetzt und sie diese mit ihrem Beruf nicht mehr erfüllen können (Nordin, 8).

Insgesamt diktieren aktuelle Männlichkeitsnormen Ideale und Definitionen von Stärke, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit, die die Möglichkeiten von Männern*, soziale und emotionale Bindungen einzugehen, stark einschränken (Nordin, 9). Die Bindungen sind fragil, wie in den obigen Beispielen erläutert, und stellen schon von klein auf Unabhängigkeit über emotionale Nähe (Rosenthal, 8). Sie befriedigen zwar das menschliche Bedürfnis nach sozialen Interaktionen (Nordin, 1), führen aber häufig nicht oder nur begrenzt zu emotionaler Nähe, die Verletzlichkeit und „non-masculine traits“ zulässt – „close friendships“ gelten tendenziell als nicht männlich (Nordin, 9).

Zusätzlich zu den vergleichbar fragilen und eingeschränkten sozialen Kontakten sorgen die Normen, die von Samantha Rosenthal auch „RMNS“ genannt werden (kurz für Restrictive Masculinity Norms; Rosenthal, 2), dafür, dass Männer* bei psychischen und physischen Problemen oft vermeiden, nach Hilfe zu suchen, sei es bei Freunden oder bei entsprechenden professionellen Instanzen (Rosenthal, 8). Medizinische Vorsorge wird häufig vermieden oder hinausgezögert, was in höheren Raten vermeidbarer Erkrankungen und schlussendlich auch in höherer Sterblichkeit resultiert (Rosenthal, 8). Emotionale Hilfe wird tendenziell bei der Partnerin gesucht und weniger bei Personen wie der besten Freund*in oder einem Familienmitglied, das nicht die eigene Mutter oder Ehefrau ist (Pearson, para. 5). Frauen* müssen also an dieser Stelle vergleichsweise häufig die Aufgaben übernehmen, die bei ihnen selbst auf verschiedene Instanzen des persönlichen Lebens (Freundeskreis, Therapeut*in, Familie) aufgeteilt werden (Pearson, para. 6).

Innerhalb dieses Systems bleiben mentale Erkrankungen wie Depressionen bei Männern* häufig undiagnostiziert oder werden so lange unbehandelt ausgehalten, bis ein Krisenpunkt erreicht wird (Nordin, 9). Statt eines vielfältigen Auffangnetzwerks wird von vielen Männern* das von klein auf nahegelegte und internalisierte Ideal der Unabhängigkeit verfolgt und mit Unverletzbarkeit gleichgesetzt (Nordin, 9). Die Fassade der Unverletzbarkeit wird aufrechterhalten, indem Emotionen, die auf Schwäche, potenzielle mentale und/oder psychische Probleme hinweisen könnten, unterdrückt werden (Nordin, 9). Scheinbare und kurzfristige Hilfe beziehungsweise Linderung der Leiden wird dann zumeist in Bewältigungsmechanismen wie Risikoverhalten (zum Beispiel exzessiver Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Rauchen) und physische Aggression umgesetzt (Rosenthal, 8). Diese Verhaltensweisen dienen auch oft dazu, dem Gefühl, internalisierten Männlichkeitsstandards nicht zu genügen, entgegenzuwirken (Rosenthal, 8).

Ich fasse hier zusammen: ein signifikanter Grund dafür, dass Einsamkeit bei Männern* häufiger und schneller zu Krisenpunkten und einer höheren Lebensbedrohlichkeit führt, liegt darin, dass die Ideale in internationalen Gesellschaften rund um den Mann* eine kontraproduktive und schädliche Umgangsweise mit Krankheit und negativen Gefühlen nahelegen. Jungen Männern* wird von klein auf oft nicht zureichend beigebracht, wie ein Soziales Netzwerk aufgebaut werden kann, das stabil ist und als Auffangnetzwerk in Problemsituationen funktionieren kann (Rosenthal, 8); stattdessen werden solcherlei Verbindungen abgelehnt oder auf Frauen* im Umfeld reduziert (Pearson, para. 1). Während Frauen* überwiegend dazu sozialisiert werden, soziale Interaktionen zu fördern und zu vertiefen – im Privaten und Beruflichen, von sich selbst und anderen –, verweist das männliche* Ideal darauf, ausschließlich durch Handlungen, die Stärke suggerieren, andere und sich zu unterstützen (Beruf, physische Arbeit) und negative Emotionen zu bewältigen (Walner, 4).

Die klare Rollenaufteilung führt auf verschiedenen Ebenen bei allen Geschlechtern zu signifikanten Problemen. Die fehlenden Fähigkeiten, die eigenen negativen Emotionen auf gesunde Weise zu verarbeiten sowie soziale Beziehungen nachhaltig zu pflegen, sorgen häufig dafür, dass Frauen* neben ihren eigenen Problemen auch die ihrer männlichen* Freunde und Partner bewältigen müssen (Pearson, para. 5). Sie werden auch physischer und psychischer Belastung ausgesetzt, wenn die Bewältigungsstrategie in Aggression umschlägt und sie beispielsweise Opfer häuslicher Gewalt werden (World Health Organisation, para. 21). Viele Analysen bringen die weit verbreitete, hohe emotionale Arbeit innerhalb heterosexueller Beziehungen, sowie das Risiko, Gewalt zu erleben, damit in Verbindung, dass immer mehr Frauen* keine Beziehungen mehr mit Männern* führen möchten, junge Menschen insgesamt weniger Sex haben und die Geburtsraten zurückgehen (Sladkus, para. 6, 10). Männer* erleben auf der anderen Seite die bereits geschilderten Folgen für ihre mentale und psychische Gesundheit. Im Jahr 2019 waren in den USA fast 80% der Suizidopfer Cis-Männer, und Suizid war die achthäufigste Todesursache bei Cis-Männern im Alter von ≥ 10 Jahren (Fowler et al., 1).

Wie lässt sich diese Situation ändern? Was kann getan werden, damit enge Bindungen, emotionale Verletzlichkeit und das Bitten um Hilfe bei Männern* eher positiv konnotiert und als integrale Bestandteile einer gesunden Lebensweise anerkannt werden?

Samantha Rosenthal betont, dass RMNS kein einheitliches Konzept haben. Sie werden von sich überschneidenden Aspekten der Identität beeinflusst, darunter Kultur, ethnische Zugehörigkeit, Sexualität und sozioökonomischer Status (Rosenthal, 9). Folglich sehen sich viele Männer* mit spezifischen Erwartungen und Herausforderungen konfrontiert, die durch diese Überschneidungen geprägt sind – wirksame Strategien müssen diese Komplexität berücksichtigen (Rosenthal, 9). Davon ausgehend schlägt sie frühe Bildung und Sozialisierung von Kindern sowie gemeindebasierte Programme vor (Rosenthal, 9). Die gemeinschaftsbasierten Maßnahmen sollten in der lokalen Kultur verankert sein und von vertrauenswürdigen Mitgliedern der Gemeinschaft geleitet werden (Rosenthal, 9). Erfolgreiche Beispiele für solche Initiativen sind unter anderem das „Men’s Story Project“ und das „Confess Project“ (Rosenthal, 9). Diese Programme bieten Männern* verschiedener Altersgruppen sichere Räume, um über ihre Erfahrungen zu reflektieren und sich auszutauschen, sich verletzlich zu zeigen und soziale Unterstützung aufzubauen (Rosenthal, 9). Des Weiteren sollten, laut Rosenthal, Medien Alternativen zu den RMNS repräsentieren, die über traditionelle Stereotypen hinausgehen und Männer* beispielsweise in verletzlichen Situationen oder mit traditionell weiblichen* Charakterzügen zeigen (Rosenthal, 9). Auch geschlechtsspezifische klinische Unterstützung muss eingeführt beziehungsweise gefördert werden und sollte das Hilfesuchen als Akt von Stärke demonstrieren (Rosenthal, 9).

Statt einen positiven Weg der Weiterentwicklung zu fördern, stechen aktuell jedoch andere Tendenzen hervor: Das Phänomen der „männlichen Einsamkeit“ wird aktiv dafür instrumentalisiert, um traditionelle Männlichkeitsbilder zu stärken und Misogynie weiterzuverbreiten, was ich im vorletzten Abschnitt näher erläutern werde.

4. Die Manosphere

Der Begriff Manosphere dient als Sammelbegriff für Blogs, Online-Communitys und Foren, in denen Benutzer*innen antifeministische und misogyne Ansichten verbreiten (Manosphere: Frauenhass, para. 3). „Die Themen reichen von Männlichkeitscoachings und Tipps zur Selbstoptimierung über Fantasien männlicher Vorherrschaft bis hin zu extremem Frauenhass“, schreibt der Deutschlandfunk. „Expertinnen und Experten unterscheiden verschiedene Gruppen, zum Beispiel Männlichkeitsinfluencer, misogyne Männerrechtsaktivisten, Pick-up-Artists und Incels, also unfreiwillig zölibatär lebende Männer.“ (Manosphere: Frauenhass, para. 3). Der DLF berichtet, dass Videos mit derartigen Inhalten Millionen erreichen und sich innerhalb der Manosphere ein allgemeiner Zuwachs beobachten lässt (Manosphere: Frauenhass, para. 7).

Für den Zuwachs gibt es einige Gründe, auf die hier nicht alle eingegangen werden können. Im Zusammenhang mit dem Thema Male Loneliness argumentiert James Bloodworth in seinem Vortrag für diesen zentralen Faktor: Sie bietet Männern*, die sich isoliert fühlen, eine Community und eine Verbindung zu anderen (Monetising Male Loneliness, para. 3). Das sei gerade, so Bloodworth weiter, in Zeiten der Deindustrialisierung besonders wirkungsvoll, da „third-spaces“, also Räume zum Zusammenkommen außerhalb des eigenen Zuhauses und der Arbeit wie Jugendzentren, Gewerkschaften und Vereine, weniger werden (Monetising Male Loneliness, para. 4). Genau das, was vorhin in den Änderungsvorschlägen erwähnt wurde, erlebt einen signifikanten Rückgang. Beate Thomsen verweist außerdem darauf, dass die derzeitigen, weltweiten multiplen Krisen junge Männer* verstärkt dazu bewegen, vermeintliche Sicherheit in „reaktionären Männlichkeitsvorstellungen“ zu suchen (Thomsen, para. 13).

James Bloodworth beschreibt die Manosphere nicht nur als soziale Bewegung, sondern als kommerzieller „sales funnel“, denn von dem Zuwachs wird auch von verschiedenen Instanzen, vor allem aber Influencern, finanzieller Profit geschlagen; die Coachings, Protein-Shakes und Ratgeber, die angepriesen werden – all das kostet und bringt Geld (Monetising Male Loneliness, para. 2). Die Manosphere nutzt die Einsamkeit von Männern* also direkt aus, um eine Branche zu fördern und zu etablieren. Zusätzlich wird die Einsamkeit als Phänomen instrumentalisiert: innerhalb der Sphäre werden vor allem Cis-Frauen und der Feminismus insgesamt für die Probleme von Cis-Männern, darunter auch die Einsamkeit, verantwortlich gemacht (Sladkus, para. 1).

5. Fazit

Eine Male Loneliness Epidemic als solche kann zusammenfassend nicht eindeutig belegt werden. Der medial kursierende Begriff suggeriert, dass ausschließlich Männer* aktuell zunehmende Einsamkeit erleben, und dazu zeigen Statistiken und Studien schwankende und kontextabhängige Zahlen. Viel klarer als „männliches Phänomen“ lässt sich betrachten, in welchem Ausmaß diese Einsamkeit Folgen hat. Historisch tief verankerte Männlichkeitsideale führen unter anderem dazu, dass Männer* vergleichsweise unzureichend ausgestattet sind, um negative Gefühle wie Einsamkeit für sich und ihre Mitmenschen gesund zu bewältigen und nachhaltige, stabile Beziehungen zu führen. Diese Art der Sozialisierung kann dazu führen, dass Männer* in Risikoverhalten wie Drogen, Gewalt oder Alkohol Wege zur Bewältigung finden und/oder mentale Krisenpunkte erreichen.

Passender als der aktuelle Begriff wäre also vielleicht „Male Coping Epidemic“, zu Deutsch männliche Bewältigungsepidemie – während die Einsamkeitskrise alle betrifft, ist das Phänomen, innerhalb dessen den Individuen Bewältigungsstrategien und Auffangnetzwerke fehlen, männlich* dominiert. Verschiedene Wege zur Änderung wurden bereits aufgezeigt, und es gibt noch einige weitere, die hier nicht aufgeführt werden konnten. Rechtsausgerichtete Communities, die diverse Bevölkerungsgruppen wie Cis-Frauen als Sündenböcke und Hassobjekte auswählen, sollten jedoch nicht als einer dieser Wege betrachtet werden. Diese scheinen zwar für manch einen kurzfristig als Ort des sozialen Zusammenhalts herhalten, führen aber langfristig zu einer Verstärkung traditioneller Männlichkeitsideale und damit zu den hier genannten Problemen.

Viel entscheidender als die Begrifflichkeit ist schlussendlich, meiner Meinung nach, wie und mit welchen Werten Kinder sozialisiert werden und welche Angebote Menschen jeden Geschlechts erhalten, um dem natürlichen Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Bindung nachkommen zu können. So fasst es Fikri Anıl Altıntaş zusammen:

„Diejenigen jungen Männer, die ein Gefühl von Zugehörigkeit und Kontrolle haben, die in ihren Sorgen und Ängsten wahrgenommen werden, die sind nicht wirklich anfällig für populistische Erzählungen – auch im Kontext von Männlichkeit.“ (Thomsen, para. 24).

Literaturverzeichnis

Chowdhury, D., et al. „Loneliness without an Epidemic: Gendered Pathways, Health Consequences, and Intervention Gaps among Men in the United States.“ Frontiers in Public Health, vol. 14, 2026, article 1817065. https://doi.org/10.3389/fpubh.2026.1817065.

Fowler, Katherine A et al. “Suicide Among Males Across the Lifespan: An Analysis of Differences by Known Mental Health Status.” American journal of Preventive Medicine vol. 63,3 (2022): 419-422.

Goddard, Isabel, and Kim Parker. Men, Women and Social Connections. Pew Research Center, 16 Jan. 2025, https://www.pewresearch.org/wp-content/uploads/sites/20/2025/01/ST_2024.1.16_social-connections_REPORT.pdf.

Kaiser, Nele. “#FactFriday: Male Loneliness Epidemic.” TU Dresden, 2025, https://tu-dresden.de/bu/der-bereich/chancengleichheit/fun/news/factfriday-male-loneliness-epidemic.

„Manosphere: Frauenhass als Social-Media-Trend.“ Deutschlandfunk Kultur, 24 Apr. 2026, https://www.deutschlandfunkkultur.de/toxische-maennlichkeit-antifeminismus-frauenfeindlichkeit-manosphere-100.html.

„Monetising Male Loneliness: The Truth about the Manosphere | James Bloodworth Receives Holyoake Medal.“ Humanists UK, 8 Dec. 2025, https://humanists.uk/2025/12/08/monetising-male-loneliness-the-truth-about-the-manosphere-james-bloodworth-receives-holyoake-medal/

Nordin, Therese., et al. “A Scoping Review of Masculinity Norms and Their Interplay With Loneliness and Social Connectedness Among Men in Western Societies.” American Journal of Men’s Health, vol. November-December 1–14, 2024. https://doi.org/10.1177/15579883231155096.

Pearson, Catherine. „Why ‚Mankeeping‘ Is Turning Women Off.“ The New York Times, 28 July 2025, https://www.nytimes.com/2025/07/28/well/family/mankeeping-definition.html.

Rosenthal, Samantha R. “Young Adult Male Health and Restrictive Masculinity Norms.” Rhode Island Medical Health Journal, June 2025. http://www.rimed.org/rimedicaljournal/2025/06/2025-06-07-riyas-rosenthal.pdf.

Sladkus, Naomi. “A New Era of Dating: What the ‘Male Loneliness Epidemic’ Discourse Signals About the Future of Heterosexual Romance – National Organization for Women.” National Organization for Women –, 7 Jan. 2026, https://now.org/blog/a-new-era-of-dating-what-the-male-loneliness-epidemic-discourse-signals-about-the-future-of-heterosexual-romance/.

Thomsen, Beate. „Der fragile Mann der Mitte.“ Deutschlandfunk, 13 July 2026, https://www.deutschlandfunk.de/fragile-maennlichkeit-mitte-wahlverhalten-populismus-100.html.

World Health Organization. „Violence against Women.“ World Health Organization, 18 June 2026, https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/violence-against-women.

Wallner, Claudia. Opfer, Gewinnerinnen oder Gestalterinnen ihrer Lebenswelt? Über die Auswirkungen weiblicher Sozialisation auf Mädchen und junge Frauen. Vortrag auf der Fachtagung „Mädchen schlagen zu!“ der Evangelischen Gesellschaft, 18 Oct. 2006, Forum 3, Stuttgart, https://www.claudia-wallner.de/wp-content/uploads/2016/02/Sozialisation-von-Maedchen.pdf.


Quelle: Aaran Mia Dehnel, Die „Male Loneliness Epidemic“: Zwischen Geschlechternormen, psychischer Gesundheit und gesellschaftlicher Instrumentalisierung, in: Blog ABV Gender- und Diversitykompetenz FU Berlin, 12.10.2026, https://blogs.fu-berlin.de/abv-gender-diversity/2026/10/12/automatischer-entwurf/