Berlin Open GLAM – Quo Vadis Landesinitiative?

Der Online-Workshop Berlin Open GLAM: Open-Access-Praktiken in Berlins Kulturerbeinstitutionen brachte Vertreter*innen von Berliner Kulturerbeeinrichtungen und Professionelle aus dem überregionalem Open GLAM-Bereich zusammen. Der Workshop wurde in Kooperation mit dem Open-Access-Büro Berlin und dem Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS) ausgerichtet, um die Ergebnisse einer Interviewstudie vorzustellen und zu diskutieren. Im Rahmen des von der Berlin University Alliance (BUA) geförderten Projektes „Berlin Open Research and Culture (2020-2022)“ befragten die Kolleginnen Violeta Trkulja und Juliane Stiller von You, We & Digital im Herbst 2021 ausgewählte Berliner Kulturerbeeinrichtungen zu ihren Open-Access-Praktiken. Die Ergebnisse präsentierten sie zu Beginn des Workshops. Der gemeinsam mit dem Open-Access-Büro Berlin erstellte Bericht zu den Ergebnissen wurde nun veröffentlicht und ist hier nachzulesen.

Im Jahr 2020 brachte die AG Open-Access-Strategie Berlin die Empfehlung einer Landesinitiative Open Research Berlin auf den Weg. Im Workshop hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit ihre Kooperationsbedarfe und -potentiale zum Bereich Open Research einzubringen. Orientiert an den Schwerpunkten der Studie fand ein Austausch an virtuellen Gruppentischen zu den Themen Rechtsfragen, Nachhaltigkeit, Kooperation und Standardisierung statt. Eigene Erfahrungen, formulierte Ziele der Einrichtungen oder die daraus resultierenden Herausforderungen wurden gemeinsam adressiert.
Nachfolgend werden die wichtigsten Takeaways aus den einzelnen Diskussionsgruppen vorgestellt.  

Rechtsfragen

Neben den zentralen Herausforderungen insbesondere zur Wahl angemessener Creative-Commons-Lizenzen für Objektdigitalisate traten die Teilnehmenden in eine wissenschaftsethische Auseinandersetzung über die Formen und Grenzen wissenschaftlicher Arbeit und der Objektdigitalisierung ein. Wo Dokumente personenbezogene Daten und Kontextualisierungen sichtbar machen oder personenbezogene Zeugnisse bestehen, ist zu beleuchten, inwieweit Elemente ihrer Biografie ohne eine ausdrückliche entsprechende Zustimmung unter entsprechenden freien Lizenzen für eine Nachnutzung bereitgestellt werden können und sollten.
Neben dem formalisierten Rechtsrahmen wirken bei Kulturgütern oft Anforderungen, die weniger formaljuristisch als wissenschaftsethisch zu adressieren wären. Bereits die Kontextualisierung in den analogen Sammlungen und Ausstellungen sei häufig eine Herausforderung. Zur Offenheit müsse daher, so eine Perspektive, wenigstens die Bedingung in Form einer kompletten transparenten Dokumentation der Provenienzlinien, der Objektgeschichte sowie der digitalen Objektifizierungsprozesse erfüllt sein.
Es bleibt zu hinterfragen, inwieweit gerade westliche und postkoloniale Wissenspraxen auf die kulturellen Anforderungen und Besonderheiten der entsprechenden Kulturen Rücksicht nähmen und im Zweifel einen Forschungsverzicht akzeptieren müssten. Eine Orientierung können die sogenannten CARE Principles for Indigenous Data Governance bieten, die als Ergänzung zu den FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship dienen. Ob sie in allen Anwendungskontexten wirklich zu Lösungen führen können, bleibt offen. Die Anerkennung kultureller Spezifität steht einer Schematisierung und Verallgemeinerung entgegen. Im Zweifel bleibe die individuelle Bewertung des jeweiligen Kontextes, Objektes und eine entsprechende Abschätzung möglicher Folgen einer Bereitstellung zentral.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit von Beginn an mitdenken – so lautete das Credo der Diskussionsgruppe. Der Projektcharakter vieler Aktivitäten im GLAM-Bereich bringt entsprechende Herausforderungen mit sich. Dazu gehört, dass der langfristige Kompetenzaufbau an den Einrichtungen erschwert wird und viel Wert auf Wissensmanagement und -transfer gelegt werden muss, um in Projekten aufgebautes Wissen nachhaltig zu sichern – insbesondere wenn viel Personalwechsel stattfindet oder Projekte abgeschlossen werden. Sowohl Wissensmanagement als auch Strategien zum nachhaltigen Aufbau von Services und Infrastruktur sowie langfristige Verfügbarkeit sind zentrale Aspekte, die von Projektbeginn an mitgedacht werden sollten. Diese Punkte sollten auch in einer Landesinitiative Berücksichtigung finden. Eine zentrale Lösung für die Langzeitarchivierung von Forschungsdaten gerade für kleinere Einrichtungen ohne eigene Angebote wird in der Empfehlung bereits adressiert und sollte für Objekte aus den Kulturerebeeinrichtungen spezifiziert werden. Darüber hinaus besteht der Wunsch nach einer Erfassung bereits vorhandener Initiativen und Projekte insbesondere im Berliner Raum, um vorhandene Lösungen nachnutzen zu können bzw. darauf aufzubauen. Ein solches „Open GLAM Mapping“ könnte auch im Rahmen einer Landesinitiative aufgenommen werden. Konkret wurde in diesem Zusammenhang auch über eine Form der transparenten und offen verfügbaren Projektdokumentation diskutiert.  

Kooperation

Die Auswertung der Interviewstudie zeigt den Bedarf nach mehr Kooperation in verschiedenen Bereichen, die auch nochmal von den Diskutant*innen in der Break-out-Session genannt wurden: technische Infrastruktur(en), Rechtsexpertise, Informationsmanagement. Wichtig seien nicht nur “shared resources” in vielen einzelnen Teilbereichen, sondern auch gemeinsame Nutzung von Strukturen und der Austausch von Good-Practice-Beispielen. Besondere Relevanz wurde einem gemeinsamen Pool an Ansprechpersonen zugesprochen, mit denen man sich vernetzen kann und die bei Fragen weiterhelfen und vermitteln können.
Inwiefern kann jedoch ein kooperatives Handeln zwischen Universitäten/Hochschulen und OpenGLAM-Einrichtungen ausgestaltet werden? Hier wurde der Wunsch nach einem gemeinsamen Verständnis von Open Access genannt, das man erarbeiten sollte. Nützlich dafür ist der Ausbau eines Netzwerks, Fortbildungsangebote zum Thema oder eine gemeinsam genutzte Arbeitsgrundlage, bspw. in Form eines Wiki. Weiterhin könnten in Kooperationen zwischen Hochschulen und OpenGLAM-Einrichtungen Studierende und andere Hochschulangehörige mehr über die Bestände und das berufliche Umfeld im Museen lernen. Museen wiederum könnten vom Train-the-Trainer Ansatz, der in Bezug auf Open Access an Universitäten große Bedeutung hat, profitieren und somit Open Access weiter in ihre Einrichtungen tragen.

Standardisierung

Welcher Standardisierung bedarf es, um offene Kulturdaten zur Verfügung zu stellen? Diese Frage wurde von den Diskutant*innen auf zweierlei Weise beantwortet: Einerseits bedarf es der Verwendung von Standard-Datenformaten wie LIDO, EDM, EAD, Marc, RDF, und andererseits aber auch den Standards, die die Auszeichnung von Inhalten unterstützen – wie GND, ULAN, AAT oder WikiData. Damit eine Verwendung gewährleistet werden kann, sollten kontrollierte Vokabulare (z.B. Thesauri) stets auch öffentlich zugänglich sein. Bei der Frage, welche Hürden einer Standardisierung von offenen Kulturdaten entgegenstehen wurde explizit das Hinzufügen neuer Normdaten in der GND genannt.
Des Weiteren stehen der Standardisierung offener Kulturdaten auch fehlende Schnittschnellen entgegen. Hier wurden insbesondere Exportschnittstellen in Katalogsystemen und anderen Datenbanken diskutiert, die zur „einfachen“ Übergabe von Metadaten an Portale erforderlich sind. Eine weitere Hürde stellt die Infrastruktur für die Bereitstellung von Daten dar. Die lokale Verortung von Datenbanksystemen in einigen Einrichtungen als auch die knappen Personalressourcen stehen einer dezentralen On-Demand-Lösung entgegen. Aber auch für die digitale Objektpräsentation braucht es mehr Personalressourcen. Wenn die digitale Erfassung tägliche Praxis in den Museen ist, werden für die Bereitstellung und Nutzbarmachung der digitalen Objekte (Informationen, Bilder, Audio- und Videodateien) weitere finanzielle als auch personelle Ressourcen benötigt. Dieser Aspekt sollte in einer Landesinitiative ebenfalls Berücksichtigung finden.

Quo vadis Landesinititative?

Der Workshop zeigte, dass sich die Berliner Kulturerbeeinrichtungen bereits auf dem Weg zu mehr Openness befinden. Gleichzeitig besteht ein starker Wunsch nach Austausch. Eine Landesinitiative Open Research Berlin kann den Wissenstransfer zwischen allen Berliner wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen stärken. Die Etablierung eines entsprechenden Netzwerks könnte die Einrichtungen mit Fortbildungsangeboten unterstützen und Raum für den direkten Austausch ermöglichen.

Ausgehend von den CARE-Prinzipien wurde deutlich, dass neben rechtlichen auch ethische Fragen der Objektdigitalisierung in einer nachhaltigen OpenGLAM-Strategieentwicklung mitbedacht werden müssen. Eine Beratung komplementär oder ergänzend zu einer rechtlichen Clearingstelle wäre hier denkbar.

Knappe Ressourcen und unterschiedlich gelagerte Herausforderungen zeigen die gewünschten Unterstützungsangebote seitens des Landes auf, die sich auf die Punkte Kooperation, Unterstützung bei rechtlichen und ethischen Aspekten sowie Nachhaltigkeit konzentrieren. Eine Landesinitiative Open Research Berlin wird von allen Teilnehmenden begrüßt.

Empfehlung für eine Landesinitiative Open Research Berlin

Hintergrund: In ihrer Sitzung vom 8. Dezember 2020 begrüßte die AG Open-Access-Strategie Berlin unter der Leitung des damaligen Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung Steffen Krach und des leitenden Direktors der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin Dr. Andreas Brandtner, zeitnah die Entwicklung einer Berliner Landesinitiative für Open Research aufzunehmen. Diese soll auf der derzeit geltenden erfolgreichen Open-Access-Strategie für Berlin aus dem Jahr 2015 aufbauen und aus mehreren Komponenten bestehen. Die von der AG empfohlenen Komponenten fassen wir in diesem Blogpost zusammen. Wir greifen zusätzlich einige neue Entwicklungen auf.

Von der Open-Access-Strategie zu einer Landesinitiative Open Research

Die Zahl der Berliner wissenschaftlichen und kulturellen Landeseinrichtungen mit einer Open Access Policy hat seit der Verabschiedung der Berliner Open-Access-Strategie im Jahr 2015 stark zugenommen. Inzwischen haben beispielsweise zehn von vierzehn Berliner Hochschulen eine Open Access Policy verabschiedet und bieten entsprechende Infrastruktur- und Unterstützungsangebote an bzw. bauen diese auf. An den drei Universitäten wird außerdem das Forschungsdatenmanagement in Form von Policies adressiert. Diese Einrichtungen haben auch entsprechende Services und Abteilungen für das Forschungsdatenmanagement aufgebaut.

Policies, die eine offene Wissenschaft mit Bezug zum gesamten Forschungsprozess und zu den verschiedenen Handlungsfeldern von Open Science bzw. Open Research adressieren, gibt es ebenfalls bereits an Berliner Einrichtungen. Zuletzt hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Open-Science-Erklärung verabschiedet. Beispiele für bereits veröffentlichte Policies an Berliner Einrichtungen sind:

Eine Übersicht zu Open Access Policies und weiteren Aktivitäten von Einrichtungen in Verantwortung des Landes Berlin hat das OABB hier zusammengestellt.

An allen Berliner wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen bestehen bereits Initiativen und Projekte offener Wissenschaft. Der Forschungsverbund der Berlin University Alliance, der das Ziel verfolgt, eine Forschungskultur geprägt von Qualität, Offenheit und Transparenz zu etablieren, unterstützt dieses Ziel durch verschiedene Maßnahmen und Projekte. Zu den Aktionsfeldern gehört beispielsweise die OpenX-Initiative und die Förderung von Projekten in den Themenfeldern Open Access und Forschungsdaten in Objective 5 sowie Open Science in Objective 3.

Der Ansatz der empfohlenen Landesinitiative Open Research Berlin ist nun, die offene Wissenschaft an den Wissenschafts- und Kultureinrichtungen des Landes Berlin zu stärken. Die Landesinitiative ist langfristig angelegt und soll die bestehenden Aktivitäten und Maßnahmen im Kontext von Open Research an den Berliner Einrichtungen aufnehmen, sichtbar machen und weiterentwickeln sowie die Berliner wissenschaftlichen und kulturellen Landeseinrichtungen bei den kommenden Herausforderungen unterstützen.  

Was ist Open Research?

Die Bezeichnungen Open Research und Open Science beschreiben im Sinne der Landesinitiative verschiedene Konzepte und Praktiken der wissenschaftlichen Kommunikation und Arbeitsweise, um einen offenen und nachhaltigen Zugang zu Publikationen, Forschungsdaten einschließlich Kulturdaten, wissenschaftlicher Software, Bildungsmaterialien und weiteren Forschungsergebnissen und -quellen zu erreichen. Open Research verfolgt das Ziel, öffentlich geförderte Wissenschaft, Forschung und Lehre aller Disziplinen für eine breite Öffentlichkeit finanziell, rechtlich und technisch uneingeschränkt zugänglich und nachnutzbar zu machen, die Teilhabe zu ermöglichen sowie die Transparenz der Wissenschaft und damit ihre Qualität zu verbessern. Das schließt u.a. die offene Bereitstellung der Forschungsmethoden und Workflows (Open Methodology) sowie Forschungsinformationen und offene Begutachtungsformen (Open Peer Review) ein. Um die Nachnutzbarkeit von Daten zu ermöglichen sollten die FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship berücksichtigt werden.

Die Empfehlung verwendet die Bezeichnung Open Research, weil mit Open Science häufig eher naturwissenschaftliche Disziplinen verbunden werden. Eine Landesinitiative sollte aber explizit auf offene wissenschaftliche Kommunikation und Arbeitsweisen in allen Wissenschaftsdisziplinen, im Bereich von Kunst und Kultur, aber auch in wirtschaftlichen Einrichtungen (Open Innovation) ebenso wie gemeinnützigen Initiativen ausgerichtet sein.

Ziele für das Land Berlin

Für das Land Berlin sind mit einer Stärkung und Weiterentwicklung von offener Wissenschaft und Kultur die folgenden Zielstellungen verknüpft:

Offene Wissenschaft ist die Wissenschaft der Zukunft. Die drängende Notwendigkeit der effizienten Bewältigung globaler Krisen wie der COVID- 19-Pandemie, des Klimawandels und anderer aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen, macht den Bedarf an einer in jeder Hinsicht offenen Wissenschaft deutlicher als jemals zuvor. Eine solche Wissenschaft ist auf offenen Informationsaustausch und Förderung des Transfers der Ergebnisse in die Gesellschaft ausgerichtet. Ihre Prinzipien sind Transparenz, Partizipation, Fairness und die Anerkennung von Diversität. Die Wissenschaftspolitik ist jetzt gefordert, die Weichen in Richtung einer zügigen Entwicklung von Open Research zu stellen: regional, national und international.

Offene Wissenschaft stärkt den Wissenschaftsstandort Berlin. Die Berliner Wissenschafts- und Forschungslandschaft besticht durch eine große Vielfalt. Ihre gleichzeitige Heterogenität und Exzellenz bilden eine ideale Ausgangslage zur Entwicklung einer Open-Research-Strategie, die eine Open-Research-Infrastruktur einrichten muss, die den Wissenschaftsstandort Berlin langfristig und nachhaltig stärkt und die Anschlussfähigkeit an internationale Entwicklungen sichert.

Die Landesinitiative Open Research Berlin forciert die langfristige Kooperation. Sie ist als gemeinsame Initiative des Landes Berlin für die in der in Verantwortung des Landes stehenden Wissenschafts- und Kultureinrichtungen, der Berlin University Alliance und des Verbunds der Berlin Research 50 für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie die Bundeseinrichtungen und die Einrichtungen des kulturellen Erbes angelegt. Die Landesinitiative folgt damit dem Leitgedanken: Open Research für mehr Transparenz, Forschungsqualität und Partizipation.

Empfehlungen der AG Open-Access-Strategie Berlin

– Rahmenbedingungen

Open-Research-Strategie 2022–2026: Für das Land Berlin sollte eine Open-Research-Strategie für die Jahre 2022–2026 entwickelt werden. Die Verständigung über den Begriff, die Handlungsfelder, Grundprinzipien und Werte sollte im Zuge des partizipativen und transparenten Entwicklungsprozesses der Strategie im Dialog mit den Forschenden an den Berliner wissenschaftlichen und kulturellen Landeseinrichtungen stattfinden.

Verankerung von Open Research im BerlHG (bereits umgesetzt): In das BerlHG sollte Open Research als Zielstellung und darüber hinaus in Form von Unterstützungsangebote, wie z.B. eine Incentivierung von Open-Research-Aktivitäten insbesondere in Berufungsverfahren, Repositorien, Open-Access-Publikationsfonds und Beratungsangebote für die Open-Research- Handlungsfelder, aufgenommen werden.

– Infrastruktur, Beratung und Servives

Dezentrale Beratungsservices: An den Hochschulen sollten bezogen auf die Handlungsfelder von Open Research dezentrale Beratungsservices einschließlich der Maßnahmen zum Kompetenzaufbau in der Lehre und Weiterbildung durch die Hochschulen sowie Qualifizierungsmaßnahmen für Forschende, Lehrende, Verwaltung und Serviceeinrichtungen auf- und ausgebaut werden.

Zentrale Clearing-Stelle für die Rechtsberatung: Es sollte eine zentrale Clearing-Stelle für die Rechtsberatung bei der öffentlichen Dokumentation und Verbreitung wissenschaftlicher Arbeitsschritte und Forschungs(teil)ergebnisse im internationalen Kontext (insbesondere urheberrechtliche, datenschutzrechtliche und informationsethische Beratung) aufgebaut werden. Wichtige Voraussetzungen für die Etablierung einer solchen Clearing-Stelle sind die dauerhafte Finanzierung und die Abstimmung
u.a. mit dem im Rahmen der Berlin University Alliance aufzubauenden Center for Open and Responsible Research (CORe).

Landesmaßnahme Forschungsdatenmanagement: In Anlehnung an Initiativen anderer Bundesländer sollte eine zentrale langfristige Dateninfrastruktur und -servicelösung für die Speicherung und Verfügbarmachung von Forschungsdaten und weiteren Forschungsmaterialien im Rahmen einer Landesmaßnahme zum Forschungsdatenmanagement entwickelt werden. Wie bereits in der Open-Access-Strategie von 2015 dargestellt wurde, befinden sich die Konzepte für eine Langzeitarchivierung in einer dynamischen Entwicklung und der Betrieb entsprechender Infrastrukturen übersteigt die Kapazitäten der einzelnen Institutionen, so dass hier zentrale oder kooperativ betriebene Services sinnvoll sind.

– Finanzierung im Rahmen der Hochschulverträge

Koordinierungsstelle Open Research Berlin als Weiterentwicklung des Open-Access-Büro Berlin: Das Land Berlin sollte eine langfristig angelegte Koordinierungsstelle Open Research aufbauen, die aus dem bestehenden Open-Access-Büro Berlin weiterentwickelt wird. Diese Koordinierungsstelle sollte auf eine enge Kooperation mit den Open-Research-Maßnahmen der Berlin University Alliance und dem Verbund Berlin Research 50 angelegt sein.

Zielvereinbarung und Finanzausstattung in den Hochschulverträgen: Umfassende Maßnahmen und Unterstützungsangebote zu Open Access und Open Research an den Hochschulen sowie die Koordinierungsstelle Open Research Berlin sollten jenseits von Tarif-, Besoldungs- und sonstigen Kostensteigerungen als echte Zusatzfinanzierung in die Hochschulverträge aufgenommen werden.

Bereitstellung von Mitteln für die Open-Access-Transformation: Es sollten sowohl Mittel für die Finanzierung der Transformation von subskriptions- auf publikationsbasierte Modelle als auch Mittel für die Finanzierung von alternativen Modellen und Publikationsformaten (z.B. konsortiale Modelle, scholarled publishing) bereitgestellt werden.

Bereitstellung von Mitteln für die Open-Research-Transformation: Um neben Text-Publikationen weitere Handlungsfelder von Open Research zu unterstützen, sollten z.B. Fördermaßnahmen auf Wettbewerbsbasis zur Transformation vorhandener Wissenschaftspraxen und Entwicklung neuer Open-Research-Praxen (Bereitstellung von Open Research Data, Werkzeuge, Labs, Methoden, Kommunikationsmittel) auf Basis von Open-Source-Infrastruktur und in Kooperation mit not-for-profit-Organisationen entwickelt werden. Die offene Bereitstellung von Bildungsmaterialien (nach der Definition von Open Educational Resources, OER) an den Berliner Hochschulen könnte als ein weiteres Handlungsfeld von Open Research unterstützt werden.

Fortsetzung der Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes im
Kultur- und Wissenschaftsbereich
: In der Berliner Open-Access-Strategie von 2015 wurde angeregt, dass über die Digitalisierung kultureller Objekte und Sammlungen hinaus auch für die Digitalisierung alter, wertvoller und wissenschaftsrelevanter Archiv- und Literaturbestände der Berliner wissenschaftlichen Einrichtungen, Bibliotheken und Archive ressortübergreifend zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten.

Die Mittel, die für den Kulturbereich im Rahmen der Fördermaßnahme Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes durch den Senat für Kultur und Europa bereitgestellt werden, sind im Jahr 2018 verstetigt worden. In gleichem Maße sollten basierend auf wettbewerblicher Förderung von Projekten und zentraler Koordinierung und Unterstützung durch das Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung (digiS) Mittel für die Digitalisierung von Objekten wissenschaftlicher Sammlungen durch den Senat für Wissenschaft und Forschung (jetzt: Senat für Gesundheit, Wissenschaft, Pflege und Gleichstellung) bereitgestellt werden. Maßgabe für Digitalisierungsprojekte sollten die Grundprinzipien von Open Research sein.

Das Begleitprojekt Berlin Open Research and Culture

Die Empfehlung wird durch das von der Berlin University Alliance finanzierte Projekt Berlin Open Research and Culture des Open-Access-Büros begleitet. In Rahmen dieses Projekts wurden in 2020 eine Befragung unter Berliner Forscher*innen und im Open-Research-Umfeld aktiven Menschen durchgeführt. Die Konsultation hat wissenschaftliche und kulturelle Landeseinrichtungen in Berlin zu wichtigen Handlungsfeldern, zu bestehenden und geplanten Aktivitäten und zu den Werten und Prinzipien von Offenheit in der Wissenschaft befragt. In einer anschließenden Interviewstudie in 2021 wurden ausgewählte Berliner Kulturerbeinstitutionen zu strategischen Positionen sowie zu Maßnahmen und ihren Bedarfen hinsichtlich Open Access und Open Research befragt. Die Ergebnisse der Gespräche werden im Rahmen des Workshops Berlin Open GLAM: Open-Access-Praktiken in Berlins Kulturerbeinstitutionen am 26. April 2022 geteilt.

Kontakt

Für Rückfragen steht das Open-Access-Büro Berlin gerne zur Verfügung.

Referenzen

Kindling, Neufend, Stiller, Trkulja, Kobialka, Wenninger (2021) Open-Access-Landesstrategien und der Weg zur offenen Wissenschaft – Möglichkeiten und Herausforderungen am Beispiel Berlin. DOI: https://doi.org/10.5281/zenodo.5535754

Kindling, Neufend, Stiller, Trkulja (2021) Ergebnisbericht Online-Konsultation Berlin Open Research. DOI: https://doi.org/10.5281/zenodo.4558710

Berlin Open GLAM: Open-Access-Praktiken in Berlins Kulturerbeinstitutionen

Workshop, 26.4.2022, 9.30-12 Uhr

Um Berliner Initiativen und Projekten Sichtbarkeit zu verleihen und die Stärkung von Open Research in Berlin voranzutreiben, hat das Open-Access-Büro Berlin im Herbst 2020 gemeinsam mit You, We & Digital und mit Unterstützung der Berlin University Alliance (BUA) das Projekt „Berlin Open Research and Culture“ gestartet. Zum Projekt gehört die Online-Konsultation, die wissenschaftliche und kulturelle Landeseinrichtungen in Berlin zu wichtigen Handlungsfeldern, zu bestehenden und geplanten Aktivitäten und zu den Werten und Prinzipien von Offenheit in der Wissenschaft befragt.

An die Konsultation haben wir im Herbst 2021 eine Interviewstudie angeschlossen, in der ausgewählte Berliner Kulturerbeinstitutionen zu strategischen Positionen sowie zu Maßnahmen und ihren Bedarfen hinsichtlich Open Access und Open Research befragt wurden. Hierzu haben wir Interviews mit Einrichtungen geführt, welche die Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and the Humanities bereits unterzeichnet haben, eine eigene Openness-Strategie besitzen oder sich im Bereich der offenen Kulturdaten engagieren.

In Gesprächen ist erörtert worden, welche Berührungspunkte zwischen den Handlungsfeldern von Open Access und den Bemühungen bei der offenen Bereitstellung digitaler Objekte vorliegen. Die Ergebnisse der Studie möchten wir in einem Workshop vorstellen und mit unseren Gesprächspartner*innen und diskutieren.

Wir richten diesen Workshop gemeinsam mit dem Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS) aus. Dabei interessiert uns, wie eine engere Verzahnung einer landesweiten Initiative für Open Research mit den Zielen von Kulturerbeinstitutionen in Einklang gebracht werden kann und welche Kooperationsbedarfe und -potentiale insbesondere mit den Universitäten und Hochschulen gesehen werden.

Agenda

  • 9.30-9.45 | Begrüßung
  • 9.45-10.15 | Input #1: You, We & Digital: Vorstellung der Interview-Studie „Berlin Open Research and Culture“
  • 10.15-10.45 | Diskussion
  • 10.45-11.00 | Kaffee / Tee Pause
  • 11.00-11.15 | Input #2: Open-Access-Büro Berlin: Stand der Landesinitiative und Blick auf den Strategie-Prozess für Berlin
  • 11.15-11.45 | Diskussion in Kleingruppen: Was können konkrete Maßnahmen für eine Strategieempfehlung sein?
  • 11.45-12.00 | Ausblick: Was folgt nach diesem Workshop

Wieviel offene Wissenschaft ist drin?

Open Access und Open Science in den Koalitionsverträgen und Wahlprogrammen im Bund und in Berlin

Was steht im Ampel-Koalitionsvertrag im Bund?

Der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP kann hier abgerufen werden. Erfreulich ist, dass Open Science als Begriff Erwähnung findet, wenn auch der Bezug zu Open Access und Open Science bis auf das Handlungsfeld Forschungsdaten insgesamt vage und bei Andeutungen (siehe insbesondere Open Science) bleibt. In Teilen bleibt der Vertrag hinter den Ausführungen des Koalitionsvertrags zur 18. Legislatur zurück (vgl. auch News von oa.network). Im Jahr 2018 wollten CDU, CSU und SPD noch eine nationale Open-Access-Strategie entwicklen, diesen Plan verfolgt die Ampelkoalition nun nicht mehr, dafür wird Open Access bereits als Standard referenziert. Dafür wird der Zugang zu Forschungsdaten erwähnt, allerdings ist es Interpretationssache, ob sich der nachfolgende Satz zur Etablierung von Open Access insoweit auf Forschungsdaten bezieht als dass Forschungsdaten standardmäßig nach den Prinzipien von Open Access zugänglich gemacht werden sollen. Interessant wird, in welcher Weise das Datennutzungsgesetz hier berücksichtigt wird, das im Sommer 2021 verabschiedet wurde. Nachfolgend eine Auflistung der relevanten Passagen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag:

Unter II. Digitale Infrastruktur (S. 16): Unter Wahrung des
Investitionsschutzes ermöglichen wir Open Access zu fairen Bedingungen, wo nötig regulatorisch.

Unter II. Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung (ab S. 19) zu „Forschungsdaten“ (S. 21):

Das ungenutzte Potential, das in zahlreichen Forschungsdaten liegt, wollen wir effektiver für innovative Ideen nutzen. Den Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung wollen wir mit einem Forschungsdatengesetz umfassend verbessern sowie vereinfachen und führen
Forschungsklauseln ein. Open Access wollen wir als gemeinsamen Standard etablieren. Wir setzen uns für ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht ein. Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur wollen wir weiterentwickeln und einen Europäischen Forschungsdatenraum vorantreiben. Datenteilung von vollständig anonymisierten und nicht personenbezogenen Daten für Forschung im öffentlichen Interesse wollen wir ermöglichen.

Und ebenfalls unter II. Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung (ab S. 19) zu „Wissenschaftskommunikation und Partizipation“ (S. 24) wird Open Science erwähnt, allerdings bis auf die Handlungsfelder Wissenschaftskommunikation und Citizen Science an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt. Open-Source-Formate und Open Educational Resources werden dafür an anderer Stelle adressiert (siehe weiter unten).

Wissenschaft ist kein abgeschlossenes System, sondern lebt vom Austausch und der Kommunikation mit der Gesellschaft. Wir wollen Wissenschaftskommunikation systematisch auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen und bei der Bewilligung von Fördermitteln verankern. Wir setzen uns für die Förderung des Wissenschaftsjournalismus durch eine unabhängige Stiftung, Weiterbildung für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, analoge und digitale Orte – von Forschungsmuseen bis Dashboards – ein. Wir werden mit Citizen Science und Bürgerwissenschaften Perspektiven aus der Zivilgesellschaft stärker in die Forschung einbeziehen. Open Access und Open Science wollen wir stärken.

Unter III. Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft zu „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ (S. 47):

Wir werden die von der Landwirtschaft und Ernährung benötigten öffentlichen Daten einfacher und in geeigneter Qualität und Aktualität den berechtigten Nutzern frei zur Verfügung stellen und dazu eine echte Plattform mit zentralem Zugang zu sämtlichen staatlichen Daten und Diensten einrichten, insbesondere auch für entsprechende Verwaltungsdienstleistungen. Staatliche Daten aller
Verwaltungsebenen sollen künftig in einheitlichen Formaten zur Verfügung gestellt werden. Der Agrardatenraum in Gaia-X als Basis einer europäischen Dateninfrastruktur mit klarem Nutzungsrecht für Landwirte an den betriebsspezifischen Daten, an deren Entstehung sie mitgewirkt haben, wird mit standardisierten Schnittstellen weiterentwickelt. Open-Source-Formate werden ausdrücklich unterstützt.

Unter V. Chancen für Kinder, starke Familien und beste Bildung ein Leben lang zu „Digitalpakt Schule“ (S. 96):

Wir werden gemeinsam mit den Ländern digitale Programmstrukturen und Plattformen für Open Educational Ressources (OER), die Entwicklung intelligenter, auch lizenzfreier Lehr- und Lernsoftware sowie die Erstellung von Positivlisten datenschutzkonformer, digitaler Lehr- und Lernmittel unterstützen.

Zukunftshauptstadt Berlin?

Im Entwurf zur Beschlussfassung des Koalitionsvertrages „Zukunftshauptstadt Berlin. Sozial. Ökologisch. Vielfältig. Wirtschaftsstark“ zwischen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE sind die Themen Open Access und Open Science leider längst nicht so stark adressiert, wie die Wahlprogramme der drei Parteien (siehe unten ausführlich) und die jüngste Novellierung des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft (BerlHG) des R2G-Senats haben hoffen lassen. Dort sind Praktiken offener Wissenschaften ausführlich in §41 „Forschungsberichte“ aufgenommen worden. Im Koalitionsvertrag findet der Begriff Open Science keine Erwähnung, auch Handlungsfelder wie Forschungsdaten, Forschungssoftware, Methoden, Open Educational Resources oder Open Peer Review werden im Wissenschaftsteil nicht aufgenommen. Dafür werden die Themen Open Source und Open Data im Zusammengang mit offenen Verwaltungsdaten und dem Aufbau von entsprechender Infrastruktur unter dem Punkt „19. Verwaltung“ (S. 124) und da im Abschnitt „Digitalisierung“ (S. 129-132) ausgeführt:

In den Verwaltungen werden Open Data Beauftragte und Chief Data Scientists benannt. Die Open Data Informationsstelle wird die Koalition weiterentwickeln und ausbauen. Ein Berliner Data Hub soll basierend auf der bestehenden Geodateninfrastruktur aufgebaut werden. Bestehende Open Data Projekte des Landes Berlin werden integriert. Die Koalition wird das Berliner Datenschutzgesetz evaluieren. Die Kontrollrechte der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden sichergestellt und bei ihr eine Servicestelle „Datenschutzberatung“ geschaffen. Die Koalition prüft eine Bildungseinrichtung für Datenschutz (Datenschutzakademie). In einem Pilotprojekt macht sie die Erkenntnisse aus Datenschutzfolgenabschätzungen aus allen Senatsverwaltungen öffentlich (S. 131).

Open Access wird unter Digitalisierung erwähnt, allerdings nur in Form von „Open Access Lizenzen“:

Für eine digital souveräne Stadt sind Open Source und offene Standards unverzichtbar. Die Koalition wird bei jeder Softwarebeschaffung nach Open Source Alternativen suchen und speziell für die Verwaltung erarbeitete Software unter freien Lizenzen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Auch zentrale Förderprogramme für IT-Projekte sollen diesen Ansatz verfolgen. Open Data, Open Application Programming Interface, Creative Commons Lizenzen für digitale und Open Access Lizenzen für wissenschaftliche Dokumente sollen wo möglich verwendet werden. Bei Beschaffungen werden alle Kosten über den gesamten Betriebszeitraum als Kriterium der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt, einschließlich derß Möglichkeit zur Anpassung und Erweiterung (Baukastenprinzip). Dies gilt auch für Cloud- Technologien. Die Nichtbeschaffung von Open Source muss begründet werden (S. 131).

Die Unterscheidung zwischen „Creative Commons Lizenzen“ und „Open Access Lizenzen“ bleibt etwas unklar, da CC-Lizenzen inzwischen etablierte Lizenzen für Open-Access-Textveröffentlichungen sind (und oft auch für Forschungsdaten verwendet werden). Das Augenmerk im Abschnitt „Digitalisierung“ liegt auf Open-Source-Infrastrukturen, die von der Koalition mit einem eigenen Kompetenzzentrum unterstützt werden soll:

Die Koalition richtet einen Open Source Fonds zur Finanzierung von Entwicklungs-Communities ein, die das Land Berlin braucht, um Anwendungen zu pflegen und weiterzuentwickeln. Beim ITDZ Berlin wird ein „Kompetenzzentrum Open Source“ eingerichtet, Synergiepotenziale in länderübergreifenden und internationalen IT-Kooperationen werden nutzbar gemacht (S. 131).

Im Abschnitt „17. Wissenschaft, Forschung und Hochschulen“ (S. 113-118) wird weder Open Access noch Open Science als Handlungsfeld benannt. Im vorherigen Koalitionsvertrag „Berlin gemeinsam gestalten. Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen.“ 2016-2021 haben SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen explizit auf Open Access im Abschnitt „Digitale Wissenschaft ist offene Wissenschaft“ (S. 90) verwiesen und ihre Unterstützung für die Umsetzung der Open-Access-Strategie für Berlin zugesagt:

Die Koalition wird die Open-Access-Strategie umsetzen und ein Zukunftsprogramm Digitalisierung der Wissenschaft auflegen. Dabei sollen Open-Access-Publikationen, aber auch digitale Lehr- und Lernformate sowie offene Forschungsdaten etwa durch Regelungen in den Hochschulverträgen unterstützt werden.

Der jetzige Koalitionsvertrag spiegelt leider nicht den Stand der Umsetzung von Open Access und Open Science in der „Zukunftshauptstadt Berlin“ wieder und auch nicht die Planungen für eine Landesinitiative Open Research Berlin (siehe „Empfehlung für eine Landesinitiative Open Research Berlin“). Das hat uns sehr verwundert, denn auch die Wahlprogramme waren deutlich progressiver.

Die Wahlprogramme im Rückblick

Open Access und Open Science in den Wahlprogrammen 2021 (Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und Bundestagswahl)

Der nachfolgende Teil ist übernommen aus den News des Open-Access-Büros Berlin vom 2. August 2021.

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus statt. Das OABB hat sich die Wahlprogramme der Parteien in Bezug auf die Themen Open Access und Open Science angesehen und außerdem Wahlprüfsteine zu diesen Themen in Zusammenarbeit mit u.a. dem Landesverband Berlin des dbv vorbereitet. Die Fragen konzentrierten sich auf die Punkte der Finanzierungstrukturen und Unterstützung der Einrichtungen bei der OA-Transformation, Anerkennung von Open-Science-Praktiken, Forschungsdaten in künstlerischen Disziplinen, Landesmaßnahmen zum Forschungsdatenmanagement und die Diskussion von Werten einer offenen Wissenschaft. Die Wahlprüfsteine wurden am 27. Juli 2021 veröffentlicht und werden nachfolgend mit ausgewertet. Dabei erfolgt eine Konzentration auf die Aussagen, die dezidiert zu Open Access und Open Science gemacht werden. Die Wahlprüfsteine sind darüber hinaus auch in Bezug auf die Rolle und Weiterentwicklung der (Berliner) Bibliotheken sehr lesenswert.

Die Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die CDU benennen Open Access bzw. Open Science als Handlungsfelder in ihren Wahlprogrammen und gehen auch in den Antworten zu den Wahlprüfsteinen ausführlich auf diese Themen ein. Die FDP äußert sich in ihrem Wahlprogramm nicht zu den Themen, aber formuliert eine ausführliche Antwort zu den Wahlprüfsteinen.

SPD

Die SPD bezieht sich in ihrem Wahlprogramm „Ganz sicher Berlin“ auf den Begriff Open Science, „also den freien Zugang zu Wissen und Überprüfbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse„. Open Science wird als Bestandteil „moderner Wissenschaftkomunikation“ verstanden und damit als förderwürdig befunden. Deutlich ausführlicher bezieht die SPD in der Antwort zu den Wahlprüfsteinen Position. Sie betrachtet Open Science und Citizen Science als komplementäre, anzustrebende Ansätze einer offenen Wissenschaftskultur. Sie formuliert für die eigene Wissenschaftspolitik das Ziel bzw. den Anspruch,

allen Bürger:innen den Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermöglichen, unabhängig von Herkunft, Bildung, sozialer Lage und finanziellen Mitteln. Unsere Vision einer offenen Wissenschaftskultur für Berlin zeichnet sich durch Transparenz, Durchlässigkeit und die Fähigkeit aus, Wissen in die Stadtgesellschaft zu transferieren und neue Forschungsansätze außerhalb der wissenschaftlichen Community aufzugreifen. Vor diesem Hintergrund treten wir in unserem Wahlprogramm für die Prinzipien von Open Science und Citizen Science ein, die unseres Erachtens nach Hand in Hand gehen und nur mit einer Open-Access-Transformation, eingebettet in eine Digitalisierungsoffensive für die Berliner Wissenschaftsstruktur, erreicht werden können.

Die umfängliche Digitalisierungsoffensive im Rahmen der laufenden Hochschulverträge, die Digitalisierungsförderung sowie das Sofortprogramm „VirtualCampusBerlin“ schaffen allesamt den Rahmen für eine Open-Access-Transformation. Weiterhin bezieht sich die SPD auf die OA-Strategie von 2015 und das OA-Büro:

Perspektivisch wollen wir das Open-Access-Büro zu einem Open-Science-Büro weiterentwickeln. Berlin bleibt damit auf diesem Gebiet bundesweit Vorreiter. Die Berliner SPD will auf diesem Erfolg aufbauen und diese Strukturen weiterhin stärken. Wir werden daher prüfen, inwieweit diese Maßnahmen gebündelt in den Mitteln der Qualitätsoffensive verankert werden können. Ein weiterer zentraler Baustein der Open-Access-Strategie ist für uns die hochschulübergreifende Vernetzung. Hier setzt die Berlin University Alliance einen beispielgebenden Rahmen, um die verschiedenen Strategien der Hochschulen aufeinander abzustimmen und Synergien zu schaffen. Um die Strategiefähigkeit der Hochschulen in diesem Bereich zu stärken, sind neben finanziellen und strukturellen Aspekten die personelle Ausstattung und die Sicherstellung eines gut ausgebildeten IT-Personals unabdingbar.

Darüber hinaus setzt die SPD auf entsprechende Anerkennungsysteme für Open Science:

Derzeit konzentrieren sich die Kriterien wissenschaftlicher Evaluationen auf innerwissenschaftliche Kriterien wie beispielsweise monodisziplinäre Zitierketten. Aufgabe der Politik als wichtiger Fördergeber ist es dabei, das Prinzip der Open Science stärker als Qualitätskriterium für zu fördernde wissenschaftliche Projekte zu etablieren und bei der Vergabe öffentlicher Forschungsaufträge zu berücksichtigen.

Auf die Frage zu den landesspezifischen Maßnahmen in Bezug auf Open-Access-Veröffentlichungen und Forschungsdaten gibt die SPD eine Antwort, die sich schwerpunktmäßig auf (digitale) Kulturvermittlung und die Schaffung einer adäquaten Infrastruktur für die Digitalisierung im Kulturbereich und Digitalisierung in der Verwaltung fokussiert. Zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie soll u.a. „ein Kompetenzzentrum für Open Source beim landeseigenen IT-Dienstleister ITDZ [eingerichtet werden], um die Weiterentwicklung freier Software zu unterstützen.“ 

Darüber hinaus sieht die SPD in der „Dichte und Vielfalt an Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen“ ein

[…] unglaubliches Potenzial, das wir in den kommenden zehn Jahren gezielt weiter auszubauen werden. Dies wird nur gelingen, wenn wir weiterhin für eine offene, kritische und unabhängige Wissenschaft sorgen, die sich (stadt-)gesellschaftlichen Veränderungen und Debatten stellt. So sind Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen öffentliche Institutionen, die in einem Spannungsverhältnis zwischen Autonomie von Wissenschaft und Forschung einerseits und den gesellschaftlichen Bedarfen und gesellschaftlicher Verantwortung andererseits stehen. Sozialdemokratische Wissenschafts- und Forschungspolitik greift entsprechend gestaltend ein, ohne die Autonomie von Wissenschaft und Forschung einzuschränken. Um alle Berliner:innen in diesen Aushandlungsprozess wissenschaftlicher Werte einzubeziehen, braucht es eine solide und zugängliche Wissenschaftskommunikation. Nicht nur intern, sondern vor allem mit allen Teilen der Gesellschaft. Dazu gehört es, Wege zu finden, um Wissenschaft zugänglich und nahbar zu machen, etwa durch freie Eintritte für Museen und Dialogformate zum Austausch zwischen Wissenschaftsinstitutionen und Stadtgesellschaft. Wissenschaft muss als Citizen Science auch in Zusammenarbeit mit den Bürger:innen der Stadt Raum finden, wie dies am neuen Wissenschaftscampus für Natur und Gesellschaft stattfindet. Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen müssen Orte der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung bleiben. Für die Kommunikation mit der Stadtgesellschaft und die Debatte über gegenwärtige und zukünftige Fragestellungen braucht die Wissenschaft nicht nur Schaufenster, sondern Räume in allen Teilen der Stadt. Diese gilt es zu identifizieren, für das Land und die Wissenschaft zu sichern und tragfähige Konzepte mit den Partner:innen zu entwickeln. Wissenschaft muss Akzeptanz schaffen und wissenschaftliche Ergebnisse aller Disziplinen sollen Eingang finden sowohl in politisches, wirtschaftliches und Alltagshandeln. Inter- und transdisziplinäre Forschungsverbünde müssen gefördert werden und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie Fragestellungen beispielsweise durch die Etablierung von Black Studies, Bioethik und Stärkung pluraler Ökonomik sowie Künstlicher Intelligenz oder Wasserstofftechnologie. Wissenschaft muss begeistern, um Nachwuchs zu finden, nicht nur für akademische Berufe, sondern auch für wissenschaftsunterstützende Berufe wie z.B. Laborassistenz u.v.a. Für diese Prozesse werden sowohl Räume benötigt sowie Strukturen, die diese Kommunikation organisieren. Schüler:innenlabore, Schüler:innenuni sind Angebote, die junge Menschen für verschiedenste Disziplinen begeistern sollen. Dies ist besonders für die jungen Menschen wichtig, die diese Zugänge nicht über das Elternhaus vermittelt bekommen können„.

Bündnis 90/Die Grüne

Bündnis 90/Die Grüne verknüpft in ihrem Wahlprogramm „Grünes Licht für Morgen“ mit einer Praxis der offenen Wissenschaft auch das Versprechen, diese zu belohnen: „Forschungsprojekte, die ihre Ansätze und Daten transparent anderen Wissenschaftler*innen und der Gesellschaft zur Verfügung stellen, sollen sich […] positiv auf die Finanzierung der Hochschulen auswirken und landesseitig durch die erforderliche Infrastruktur sowie beratendes und technisches Fachpersonal abgesichert werden„. Der Bezugsrahmen für die Grünen ist dabei eine Open-Science-Strategie. Auch in der Antwort zu den Wahlprüfsteinen bezieht die Partei Stellung (vgl. S. 4f.):

Wir betrachten Open Access/Open Science als grundlegendes Prinzip wissenschaftlicher Arbeit und wollen den notwendigen Kulturwandel in der Wissenschaftslandschaft mit einer besseren Grundfinanzierung der Hochschulen in Verbindung mit konkreten Vorgaben im Berliner Hochschulgesetz umfassend unterstützen. Darüber hinaus wollen wir insbesondere die Bibliothekssysteme im Rahmen der Hochschulverträge für Aufgaben im Bereich Open Access/Open Science gezielt stärken, beispielsweise zur Finanzierung von Open Access-Veröffentlichungen oder zum Betrieb von Repositorien. Das Open-Access-Büro des Landes möchten wir weiterentwickeln und auch in Zukunft finanziell absichern. Open Science-Praktiken müssen seitens der öffentlichen Institutionen mindestens genau so [sic] stark honoriert werden wie andere wissenschaftliche Resultate. Wo die Wissenschaftspolitik entsprechende Anreize setzen kann – etwa bei Berufungsverfahren oder der Vergabe von Mitteln – werden wir dies auch tun. Wir wollen alle Fachkulturen im Bereich Open Access zu größerer Offenheit anregen und begrüßen alle Maßnahmen, verbliebene Hürden abbauen. Dabei setzen wir auf einen engen Austausch zwischen Wissenschafts-, Kultur-, Medien- und Netzpolitik sowie den jeweiligen Stakeholdern, und werben dafür auch im Rahmen der wissenschaftspolitischen Vernetzung mit dem Bund und anderen Bundesländern. Deshalb begrüßen wir auch den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) auf Grundlage der Bund-Länder Vereinbarung von 2018. Wenn Landesinstitutionen im Zuge dessen zusätzliche Bedarfe identifizieren, werden wir uns einer Finanzierung nicht versperren. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen wir alle Diskussionen über die Werte offener Wissenschaft und freuen uns, wann immer diese in geeigneter Form stattfinden. Das gilt für die weitere Debatte im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses, aber auch mit Blick auf das geplante Forum zur Aufnahme wissenschaftlicher Ideen aus der Stadtgesellschaft. Besonders gut fänden wir es, wenn Open Science in allen wissenschaftlichen Fach-Communities breit diskutiert und perspektivisch zum allgemein akzeptierten Standard würde. Wir danken allen Wissenschaftler*innen die sich hierfür – oftmals mit hohem Zeitaufwand und entgegen tradierter Fachkulturen – engagieren.“

Die Linke

Die Linke bezieht sich in ihrem Wahlprogramm „rot. radikal. realistisch. – Unser Programm für die soziale Stadt“ ebenso auf den Begriff Open Science und betont: „Wir wollen eine umfassende Open-Science-Initiative für Berlin. Konzeptionen, die etwa aus dem Open Acess Büro Berlin vorliegen, wollen wir in die Umsetzung bringen.“ In ihrer Antwort zu den Wahlprüfsteinen (vgl. S. 3f.) bezeichnet Die Linke Open Access als Grundgedanken der Wissenschaft und spricht sich für die Weiterentwicklung der Open-Access-Strategie von 2015 aus. Sie bezieht sich u.a. darauf, dass die „finanziellen Mittel für die Hochschulen auch in den Hochschulverträgen ab 2023“ durch den aktuellen rot-rot-grünen Senat fortgeschrieben werden sollen, während andere Bundesländer hier Kürzungen vorsehen. Sie steht außerdem der Einrichtung eines zentralen Publikationsfonds positiv gegenüber und geht damit neben der SPD auf diesen Punkt der Finanzierung konkret ein.  Anerkennungsmechanismen für Open Science sollen laut Die Linke durch die Wissenschaftscommunity selbst entwickelt werden, die

Politik kann solche Entwicklungen jedoch anstoßen und fördern, indem das Publizieren im Open-Access-Verfahren durch die Hilfestellung beim Einrichten weiter vereinfacht und durch öffentliche Mittel, wie z.B. einen Publikationsfonds, unterstützt wird. Forschungsleistungen und Evaluationen müssen in Zukunft verstärkt auch Open-Access-Veröffentlichungen und die Teilnahme an Peer-Review-Verfahren mit einbeziehen.“ Hinsichtlich der Forschungsdaten in künstlerischen Wissenschaften betont Die Linke die Vielfalt der Formate und Inhalte und sieht für die Politik eine Rolle als „Impulsgeberin„, „die Künsterlinnen und Künstler und Institutionen dabei unterstützt, Lösungen zu finden. Das kann bspw. durch die finanzielle Unterstützung von Workshops und Konferenzen wie auch eine personelle Aufstockung des Berliner Open-Access-Büros geschehen, so dass verstärkt für die spezifischen künstlerischen Bedürfnisse eine Open-Access-Möglichkeit entwickelt werden kann.“ Die Linke unterstützt auch auf Bundesebene „Initiativen für ein wissenschaftliches Urheberrecht, das explizit auch künstlerische Werke für Bildung und Wissenschaft zugänglich macht.“

Hinsichtlich einer Landesstrategie für das Management, die Langzeitarchivierung und OA-Veröffentlichung von Forschungsdaten befürwortet Die Linke den

Aufbau einer zentralen Infrastruktur, die das Angebot der dezentralen Repositorien an den Hochschulen ergänzt, erweitert und den Zugang auf die Forschungsdaten berlinweit, national wie auch international ermöglicht und auf Dauer sichert.“ Hochschulen, Bibliotheken und Kultureinrichtungen sollen dazu „in die Lage versetzt werden, an diesem Prozess gestaltend mitzuwirken.“ Auf die Frage zur Diskussion der Werte offener Wissenschaft antwortet Die Linke abschließend: „Open Science funktioniert für uns nur zusammenfassend, wenn ihr bestimmte Werte, wie z.B. Diversität, Gleichheit, Nachhaltigkeit und Inklusion zugrunde liegen. Um dieses Ziel zu fördern, plant die rot-rot-grüne Koalition noch in diesem Jahr, im Rahmen einer Hochschulgesetzesnovelle Diversitätsbeauftragte oder -gremien an allen Hochschulen verpflichtend zu etablieren und das Publizieren im Open-Access-Verfahren zum Standard wissenschaftlicher Praxis zu machen. Gemeinsam mit dem Open-Access-Büro und über die Hochschulverträge soll so Verständnis und Akzeptanz bei den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren geschaffen werden. Wir stehen für eine Demokratisierung der Hochschulen, denn vor allem durch sie kann Diversität, Nachhaltigkeit, Gleichheit und Inklusion in der Wissenschaft gefördert werden.“

FDP

Die FDP bespricht die Themen Open Access und Open Science in ihrem Wahlprogramm nicht. Sie geht aber in ihrer Antwort zu den Wahlprüfsteinen (vgl. S. 3ff.) ebenso ausführlich wie die anderen Parteien auf die Fragen zu Open Access und Open Science ein. Sie setzt sich

„[w]ann immer es möglich und zweckmäßig ist, setzen sich die Freien Demokraten deshalb für eine „Open Access“-Politik ein. Damit auch die Allgemeinheit von den Ergebnissen der Forschung profitieren kann, setzen wir uns für eine Open-Access-Politik ein: Ergebnisse und Publikationen, die wesentlich mit öffentlichen Geldern finanziert wurden, sollen unter Berücksichtigung eines Erstverwertungsrechts auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein„.

Auf die Frage nach Anerkennungsmechanismen für Open Science formuliert die FDP:

Die Open-Access-Strategie für Berlin hat dazu Handlungsempfehlungen formuliert, die wir Freie Demokraten für praxistauglich halten. Wir sehen bei der Umsetzung die Expertise der Fachleute als politische Vorgaben gefordert und sind für die Diskussion möglicher Vorhaben und weiterer nötiger Schritte offen. Die Bemühungen um Open Access sind ein erster Schritt zu Open Science. Hierfür hat die Anhörung vom 6. März 2017 im zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses wichtigen Input geliefert, die in weitere Schritte münden sollten. Hierzu wäre der Austausch mit den Kompetenzträgern fruchtbar zu machen, damit das klare politische Ja zu Open Access und Open Science durch die Akteure im Wissenschaftsbetrieb und der Verwaltung praktisch umgesetzt wird.

Auf die Frage nach der Spezifik für künstlerische Forschungsdaten verweist die FDP auf den fairen Interessenausgleich zwischen geistigem Eigentum und dem allgemeinen Interesse am freien Zugang:

Das geltende Urheberrecht hinkt der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung hinterher und bremst Innovationen aus. Wir Freie Demokraten wollen das Urheberrecht nach dem Vorbild des amerikanischen „Fair Use“-Prinzips maßvoll weiterentwickeln und hierzu die bisherigen Schranken des Urheberrechts durch eine 57 Bagatellklausel für private Nutzungen, die keine wirtschaftlichen Folgen haben und – keine kommerziellen Interessen verfolgen. Hier ist der Gesetzgeber auf Bundesebene gefordert und insbesondere eine Verständigung der Wissenschaft mit den großen Verlagen erforderlich. Das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und dem Schutz geistigen Eigentums muss im digitalen Zeitalter neu gedacht werden und gleichzeitig die Urheberin sowie den Urheber eines Werkes in ihren oder seinen wirtschaftlichen und ideellen Rechten schützen. Dies ist Grundvoraussetzung für eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft. Hier ist insbesondere die Bundespolitik gefordert.“

Zum Thema Forschungsdaten verweist die FDP auf die Open-Access-Strategie von 2015,

[…] die gewiss noch nicht in allen Teilen praxiswirksam geworden ist. Bei der Fortentwicklung der Strategie halten wir es für ratsam, die einschlägige Expertise der Berliner Wissenschafts- und Bildungslandschaft durch geeignete Partizipationsprozesse in ergebnisoffenen Diskussionen fruchtbar zu machen. Die politischen Parteien sind dabei gut beraten, sich über die Formulierung des politischen Anliegens hinaus politischer Vorgaben zur Ausführung im Detail zu enthalten, also das Ergebnis gewissermaßen schon vorweg nehmen zu wollen.“ Im Bezug auf die Werte offener Wissenschaft bezieht sich die FDP in ihrer Antwort auf das Diversity Management: „Die Bedeutung des Diversity Managements für die Arbeitsatmosphäre und die Betriebsergebnisse wird in der Wirtschaft zunehmend anerkannt. Wir Freie Demokraten wollen in der Arbeitswelt ein ganzheitliches Diversity Management (Management der Vielfalt) als Teil der ökonomischen und auch gesellschaftlichen Modernisierung. So schaffen wir gleiche Chancen für Aufstieg durch Leistung – unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder Religion. Die öffentliche Hand, ihre Verwaltung und Institutionen, aber auch staatlich geförderte Einrichtungen haben hier eine Vorbildfunktion. Bildung und Kultur kommt dabei eine besondere Schlüsselrolle bei der Vermittlung der Vorteile und Beseitigung von Vorurteilen gegenüber der Vielfalt, Veränderung und vorübergehend fremden Ideen als Voraussetzungen jeder Innovation zu.

CDU

Die CDU fomuliert ihre Ziele zu Open Access bzw. Open Science in ihrem Wahlprogramm „Berlin-Plan“ unter der Überschrift „Rechtssicherer Ausbau digitaler Angebote“ (vgl. S. 122): „Open-Access-Publikationen, aber auch digitale Lehr- und Lernformate sowie offene Forschungsdaten müssen etwa durch Regelungen in den Hochschulverträgen unterstützt werden. Wir werden uns auf Bundes- und europäischer Ebene für ein wissenschaftsfreundliches Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrecht und einen rechtlich gesicherten Ausbau der Open Access- und Open Data-Angebote einsetzen.“ In der Antwort zu den Wahlprüfsteinen (vgl. S. 4f.) verweist die CDU u.a. ebenfalls auf die Anpassung der Hochschulverträge bzw. des Berliner Hochschulgesetzes:

Die CDU Berlin setzt sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Etablierung von Open Access als Standard des wissenschaftlichen Publizierens in der Wissenschaft ein. Mit der Verabschiedung der Berliner Open-Access-Strategie haben wir auf Landesebene hierfür die notwendige Grundlage geschaffen. Wir halten es für erforderlich, die Maßnahmen durch entsprechende Förderaktivitäten zu ergänzen. Neben einem Anreizsystem für öffentliches Publizieren bedarf es verlässlicher und dauerhafter Strukturen zur Finanzierung von Open-Access-Publikationen. Zusätzliches Potenzial sehen wir in einer stärkeren Vernetzung der Akteure. Um Kompetenzen auf Landesebene zu bündeln, sollte neben dem bestehenden Open-Access-Büro eine Koordinierungs- und Vernetzungsstelle aufgebaut werden, die Vertreter der wissenschaftlichen Einrichtungen zusammenführt. Open Access darf nicht an Landesgrenzen stehen bleiben. Eine Vernetzung der Länder ist unerlässlich. Die Berliner Hochschulen haben im Bereich Open Access bereits vielfältige Aktivitäten unternommen. Wir unterstützen dieses hochschulische Engagement, setzen uns darüber hinaus jedoch für mehr Verbindlichkeit und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ein. Ersteres sollte durch eine stärkere Verankerung von Open Access im Berliner Hochschulgesetz und in den Hochschulverträgen erfolgen. Angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung muss Wissenschaftlern der Zugang zu Forschungsdaten erleichtert werden, damit aus dem Wissens- und Technologietransfer auch Innovationen von gesamtgesellschaftlichem Nutzen resultieren können. Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung sollten daher allgemein zugänglich sein, sofern dies dem Technologietransfer nicht entgegensteht.

Fazit

Das Land Berlin unterstützt Open Access an den Berliner wissenschaftlichen Landeseinrichtungen im Rahmen der Open-Access-Strategie Berlin bereits seit dem Jahr 2015. Das Open-Access-Büro hat im Auftrag von und in Abstimmung mit der AG Open-Access-Strategie für Berlin unter Leitung des ehemaligen Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung Steffen Krach und des Direktors der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin Andreas Brandtner eine Initiative für mehr offene Wissenschaft in Berlin vorgelegt, die leider noch nicht veröffentlicht werden konnte. In dem Papier „Empfehlung für eine Landesinitiative Open Research Berlin“ streben die Berliner wissenschaftlichen Landeseinrichtungen gemeinsam an, die Förderung von Offenheit und Transparenz in Bezug auf den gesamten Forschungsprozesses im Sinne einer offenen Wissenschaft (Open Science bzw. Open Research) umzusetzen. Auf die Punkte der Empfehlungen wird in den Wahlprogrammen erfreulicherweise teils sehr ausführlich Bezug genommen und auch die Zusammenarbeit mit dem Open-Access-Büro wird als Ziel formuliert. Es besteht aber darüber hinaus der Bedarf, gemeinsam mit politischen Akteur*innen die Lücke zwischen Diskussions- und Umsetzungsständen an den Berliner Einrichtungen und den politischen Planungen zu schließen, die Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen sowie einen partizipativen Prozess für die Stärkung einer offenen Wissenschaft in Berlin anzustoßen. Leider sind diese Forderungen der Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE nicht in den Koalitionsvertrag 2021-2026 eingegangen. Im Nachgang zur Veröffentlichung des Berliner Koalitionsvertrags gab es dahingehend aber noch einen ermutigenden Austausch mit Vertreter*innen des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung. Daher sind wir guter Dinge, dass eine Initiative für offene Wissenschaft in Berlin weiterhin auf der Agenda steht.

Die Berliner Linke stimmt allerdings erst am 17. Dezember über den Koalitionsvertrag ab. Spannend bleibt es für Berlin ohnehin, denn sehr bald müssen die neuen Hochschulverträge zwischen dem Land und den Hochschulen ausgehandelt werden. Open Science ist im neuen Berliner Hochschulgesetz nicht nur erstmalig erwähnt, sondern unter § 41 Abschnitt 5 wird „die Anerkennung von Praktiken offener Wissenschaft (Open Science) bei der Bewertung von Forschungsleistungen im Rahmen ihrer internen Forschungsevaluation und bei Einstellungsverfahren“ von den Hochschulen gefordert. Ob Berlin eine Zukunftshauptstadt für offene Wissenschaft ist, wird sich daran zeigen, wie die Zielvorgaben des Hochschulgesetzes in den kommenden Jahren tatsächlich umgesetzt werden. Wir blicken vorsichtig optimistisch auf das Jahr 2022 und freuen uns darauf einen partizpativen Prozess mit den vielen Berliner Akteur*innen insbesondere in Wissenschaft und Kultur anzustoßen.