Marthe-Vogt-Preis für MINT-Forscherinnen

Ausschreibungsfrist: 31. Mai 2022 Noch bis Monatsende können Kandidatinnen für den Marthe-Vogt-Preis vorgeschlagen werden. In Frage kommen Wissenschaftlerinnen, die in den letzten zwei Jahren eine mathematisch-naturwissenschaftliche Promotion an einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung in Berlin oder Brandenburg mit Prädikat abgeschlossen haben.

Seit 2001 vergibt der Forschungsverbund Berlin (FVB), der Zusammenschluss der Berliner Mitgliedsinstitute der Leibniz-Gemeinschaft, die mit 3.000 Euro dotierte Auszeichnung. Der Preis würdigt die hervorragende Promotion einer Nachwuchswissenschaftlerin in einem Forschungsgebiet, das von den Instituten des Forschungsverbundes bearbeitet wird. Zu deren Forschungsgebieten zählen IuK-Technik, Strukturforschung, Optoelektronik und Laserforschung, Mikrosystemtechnik, Neue Materialien, Angewandte Mathematik, Molekulare Medizin und Biologie, Veterinärmedizin, Biotechnologie und Umweltforschung. Habilitierte Fachbereichsmitglieder von Hochschulen wie auch Direktor*innen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Berlin und Brandenburg sind berechtigt, Vorschläge einzureichen. Mit dem Preis zielt der FVB darauf ab, neue Impulse in der Forschung zu setzen und den Anteil an herausragenden Wissenschaftlerinnen zu erhöhen.



Namensgeberin des Preises ist Marthe Louise Vogt (1903-2003), eine der führenden Neurowissenschaftler*innen und Pharmakolog*innen des 20. Jahrhunderts. Während ihrer über 50-jährigen Forschungslaufbahn ebnete sie u.a. den Weg für die pharmakologische Behandlung psychischer Erkrankungen.

Unter den Preisträgerinnen der letzten Jahre ist mit Annita Louloupi auch eine Wissenschaftlerin, die an der Freien Universität sowie am Max-Planck-Institut für molekulare Genetik (MPIMG) promovierte. Die Biochemikerin erhielt die Auszeichnung 2020 für ihren herausragenden Beitrag zum wissenschaftlichen Verständnis der RNA-Biologie.

Marthe-Vogt-Preis 2022 im Überblick

  • Einsendeschluss: 31. Mai 2022
  • Teilnahmeberechtigt: Nachwuchswissenschaftlerinnen mit einer mit Prädikat abgeschlossenen Promotion (nach dem 31.05.2020) an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung im Raum Berlin und Brandenburg in einem Arbeitsgebiet des Forschungsverbundes Berlin
  • Vorschlagsberechtigt: habilitierte Fachbereichsmitglieder von Hochschulen, Direktor*innen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Berlin und Brandenburg
  • Ausschreibung und weitere Informationen zum Antragsverfahren

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