Nur JA heißt JA

Beratungsangebote und Notfallkontakte An der Freien Universität werden Übergriffe jeglicher Art nicht geduldet (Richtlinie). Betroffene und Bystander (d.h. in diesem Kontext Personen, die sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und Belästigung beobachten) können auf verschiedenen Wegen Hilfe und Unterstützung bekommen. Eine Übersicht der Angebote der FU und externer Anlaufstellen finden Sie auf der NEIN heißt NEIN Website, die im Folgenden vorgestellt wird.

Kein Zweifel, sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (SBDG) sind verboten. Wer sich an der Freien Universität Berlin aufhält, hat das Recht, sich frei und sicher zu bewegen, zu lernen, sich auszutauschen und zu forschen. Dennoch kommt es immer wieder vor – auch an der FU – dass Menschen verbale oder körperliche Übergriffe erleben. Auf der FU-Webseite NEIN heißt NEIN sind viele hilfreiche Informationen hierzu zusammengestellt:

  1. Im Notfall:
    Hier gibt es Informationen dazu, was Sie tun können, wenn Sie selbst betroffen sind oder einen solchen Übergriff beobachten (weitere Informationen am Ende der Seite unter kurzgefasst).
  2. Anlaufstellen für vertrauliche Beratung:
    Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über FU-interne und externe Beratungsstellen (weitere Informationen am Ende der Seite unter kurzgefasst).
  3. Erläuterungen zu SBDG:
    Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt – hier wird erläutert, worum es im Einzelnen geht.
  4. Was tun? (Handlungshilfen)
    Hier werden konkrete Handlungshilfen vorgestellt: Prävention, Handeln in akuten Situationen und Aufarbeitung der Erlebnisse.
  5. Beratung vs. Beschwerde – ein wichtiger Unterschied:
    Eine Beratung ist vertraulich und auf Wunsch anonym. Ziel einer Beratung ist, mit Betroffenen gemeinsam auf sie zugeschnittene Handlungsstrategien zu finden. Dabei können die Betroffenen unterschiedliche Schwerpunkte setzen (die sich gegenseitig nicht ausschließen): institutionelle und rechtliche Aufarbeitung, Veränderung der eigenen Arbeits- oder Studiensituation, psychologische Unterstützung, psychotherapeutische Aufarbeitung.
    Eine offizielle Beschwerde verpflichtet die angesprochenen Personen mit Aufsichts- und Leitungsfunktionen oder die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle, der Beschwerde nachzugehen. Eine Beschwerde kann nicht anonym sein; Vertraulichkeit kann nicht gewährleistet werden. In Folge einer Beschwerde wird i.d.R. versucht, die Sachlage mit allen Beteiligten zu klären. Ggf. werden Maßnahmen ergriffen, um Betroffene zu schützen, vergleichbare Vorfälle zu verfolgen und/oder künftig zu verhindern.
    Es ist oft sinnvoll, sich vor einer Beschwerde zunächst beraten zu lassen.
  6. Rechtsgrundlagen:
    Hier können Sie sich über die rechtlichen Grundlagen informieren.

Alles zusammengefasst finden Sie auch in diesem Flyer.


kurzgefasst

Im Notfall
In einer akuten Bedrohungssituation können Sie als Betroffene auf sich aufmerksam machen und Umstehende um Hilfe bitten.
Als Bystander (in diesem Zusammenhang sind damit Personen gemeint, die sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und Belästigung beobachten) können Sie der betroffenen Person Ihre Unterstützung anbieten.

Rufen Sie Hilfe:

  • Polizei: 110
  • Zentralwarte der FU: 030 838 55555
  • Security Rostlaube: 030 838 54553
  • Security Silberlaube: 030 838 54630

Direkt danach:

  • Vorfall dokumentieren (wer, was, wo, wann, Zeug*innen)
  • der betroffenen Person Unterstützung anbieten (bei ihr bleiben, begleiten)
  • Psychologische Beratung an der FU: 030 838 55238

Anlaufstellen und Ansprechpersonen für vertrauliche Beratung
Ihnen stehen zahlreiche Anlaufstellen zur Verfügung, hier eine Auswahl:

Rund um die Uhr:

An der FU:

  • Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt: 030 838 54970

Weitere Optionen in Berlin:

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