Kandidieren für Gleichstellung

Frist für Wahlvorschläge: 8. Dezember 2023 | 12 Uhr – Im Januar 2024 können bis zu zwei weitere Stellvertreterinnen der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden. Weibliche Angehörige der Freien Universität aus allen Mitgliedergruppen können für das Amt kandidieren. Wie läuft der Wahlprozess ab und welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet das Amt?

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen haben den gesetzlichen Auftrag, „auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen in der Hochschule und auf die Beseitigung bestehender Nachteile für weibliche Mitglieder der Hochschule“ hinzuwirken. Auf zentraler Ebene übt Dr. Corinna Tomberger das Amt seit April 2023 hauptberuflich aus, Katharina Schmidt ist als nebenberufliche Stellvertreterin seit Juli 2022 im Amt.

Mehr Ressourcen für Gleichstellung

Künftig sind an der Freien Universität drei, statt wie bisher zwei Stellvertreterinnen der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen. Dies legt die Einstweilige Regelung über die Wahl der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen fest, mit der das Präsidium die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, um die kommende Wahl auf zentraler Ebene angepasst an das novellierte Berliner Hochschulgesetz durchzuführen. Auch die Amtsbezeichnung hat sich mit Anpassung an die Gesetzesnovelle geändert: Aus Frauenbeauftragte wurde Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, der gesetzliche Auftrag bleibt jedoch gleich.

Die Stellvertreterinnen werden durch ein zentrales Wahlgremium, den zentralen Frauen- und Gleichstellungsrat, aus dem Kreis der weiblichen Angehörigen der Freien Universität für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Stellvertreterinnen mit Beschäftigtenstatus an der FU werden für das Amt auf zentraler Ebene im Umfang einer halben Stelle von ihren Dienstaufgaben freigestellt. Studentische Amtsinhaberinnen erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Gestaltungsspielraum des Amtes

Laut Berliner Hochschulgesetz beraten und unterstützen die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Leitung, Organe und Einrichtungen der Hochschule „in allen die Chancengleichheit betreffenden Angelegenheiten“. Die hauptberufliche Amtsinhaberin wie deren Stellvertreterinnen haben daher eine große Bandbreite an Handlungsfeldern. Da sie in der Ausübung ihrer Ämter nicht weisungsgebunden sind, können sie eigene Schwerpunkte setzen, etwa Geschlechtergerechtigkeit in MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Care-Aufgaben, die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen oder die Aufwertung der Tätigkeit in den Hochschulsekretariaten.

Das Team Zentrale Frauenbeauftragte besteht neben der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und aktuell einer Stellvertreterin aus mehreren Referentinnen mit verschiedenen Schwerpunkten, einem Team für Bürokoordination und Veranstaltungsmanagement sowie Projektmitarbeiter*innen. Die Teambezeichnung, die von der früheren Amtsbezeichnung abgeleitet ist, steht für das Selbstverständnis als ein Team mit vielfältigen Kompetenzen und Expertisen, das in kollegialer Zusammenarbeit Geschlechtergerechtigkeit an der Freien Universität weiter voranzubringen sucht.

Wahlen in Fachbereichen, Zentralinstituten und Zentraleinrichtungen

In vielen Bereichen finden Ende Januar 2024 ebenfalls Neuwahlen der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen statt, die weiterhin nach der bisherigen Regelung durchgeführt werden. Auch für die dezentrale Ebene sieht das novellierte Berliner Hochschulgesetz mehr Ressourcen vor. Eine entsprechende Anpassung der FU-Regelung ist im Rahmen der künftigen Grundordnung der Freien Universität vorgesehen, die derzeit erarbeitet wird. Neu gewählt wird am 30. Januar 2024 in folgenden Bereichen:

  • Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie
  • Fachbereich Geowissenschaften
  • Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften
  • Fachbereich Physik
  • Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Fachbereich Veterinärmedizin
  • Dahlem School of Education
  • John-F.-Kennedy-Institut für Nordamerikastudien
  • Margherita-von-Brentano-Zentrum
  • Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum
  • Zentraleinrichtung FUB-IT
  • Zentraleinrichtung Hochschulsport
  • Zentraleinrichtung Sprachenzentrum
  • Universitätsbibliothek

Auf dezentraler Ebene haben alle weiblichen Angehörigen des jeweiligen Bereichs das passive Wahlrecht, können also für die Ämter kandidieren. Auch auf Bereichsebene ist für das Amt eine Kompensation durch Freistellung oder Aufwandsentschädigung vorgesehen, deren Umfang von der Größe des Bereichs abhängt. Gewählt wird in der Regel durch dezentrale Wahlgremien, in kleinen Bereichen durch eine Frauenvollversammlung. Informationen über die Wahlen erteilen die zuständigen dezentralen Wahlvorstände, für die zentralen Dienstleistungsbereiche, zu denen die Universitätsbibliothek zählt, der Zentrale Wahlvorstand.

Mehr Sichtbarkeit für Gleichstellung

Obwohl das Amt der Frauenbeauftragten an der Freien Universität vor über 30 Jahren eingerichtet wurde, sind dessen Aufgaben vielen Hochschulmitgliedern wenig bekannt. Auch ist es nicht immer einfach, Interessentinnen für das Amt zu finden; derzeit sind mehrere Ämter unbesetzt. Um dies zu ändern, das Amt bekannter und sichtbarer zu machen, bereitet das Team Zentrale Frauenbeauftragte in Kooperation mit der Stabsstelle Kommunikation und Marketing eine Serie mit Porträts von amtierenden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ehemaligen Frauenbeauftragten der Freien Universität vor. Diese veranschaulichen das breite Spektrum an Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten.

Diverse Frauen, die in den vergangenen Jahrzehnten als Frauenbeauftragte auf zentraler und dezentraler Ebene tätig waren, sind im weiteren Verlauf ihres Berufslebens in leitende Positionen an der Freien Universität aufgestiegen. Das überrascht nicht, bietet das Amt doch die Möglichkeit, die eigenen Kompetenzen zu erweitern, Wissen über Hochschulstrukturen zu erwerben und Erfahrungen in strategischem Handeln an der Hochschule zu gewinnen.

Zu den dezentralen Frauenbeauftragten der ersten Jahre gehörte Dr. Marianne Braig, seit 2002 Universitätsprofessorin für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Politik Lateinamerikas, langjähriges Mitglied des Kuratoriums der Freien Universität und von 2020 bis 2022 Vizepräsidentin für Forschung. Auch Dr. Heike Pantelmann, Geschäftsführung des Margherita-von-Brentano-Zentrums für Geschlechterforschung, war über viele Jahre als nebenberufliche Frauenbeauftragte auf Bereichsebene tätig.

Im Amt als Stellvertreterin der zentralen Frauenbeauftragten waren in der Vergangenheit gleich drei Kolleginnen, die heute Leitungspositionen in der Universitätsverwaltung innehaben: Nicole Eschner, kommissarische Leitung der Stabsstelle Strategie und Koordination, Sonja Schneller, Verwaltungsleitung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften, und Lilith Wanner-Mack, Leitung des Referats für Personalentwicklung, Welcome Service und Ausbildungsangelegenheiten.


Im Überblick

  • Wahl: bis zu zwei Stellvertreterinnen der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
  • Amtszeit: 3 Jahre
  • Kompensation: bis zu 50% Freistellung für Beschäftigte, Aufwandsentschädigung für Studentinnen

Wer kann kandidieren?

  • Alle weiblichen Hochschulangehörigen

Wann?

  • Wahlvorschlagsfrist: Freitag, 8. Dezember 2023, 12 Uhr
  • Wahl: Dienstag, 30. Januar 2024

Weitere Informationen zur Wahl der Stellvertreterinnen

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Porträt


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