Sexualisierte Übergriffe – wie erkennen?

Auf den ersten Blick mag es manchmal schwer sein, zwischen einem Flirt und einer sexuellen Grenzverletzung zu unterscheiden. Doch es ist wichtig, ein klares Verständnis von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ─ SBDG ─ zu entwickeln, um solchen Grenzverletzungen frühzeitig entgegenwirken zu können.

Was ist sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt?

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (SBDG) bezeichnet sexuell bzw. sexistisch konnotierte Verhaltensweisen, die die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzen und sie möglicherweise benachteiligen. Dazu zählen herabsetzende oder beleidigende verbale Äußerungen, visuelle Darstellungen sowie körperliche Übergriffe. Eine konkrete Aussage oder Handlung kann unterschiedlich wahrgenommen werden – wichtig ist daher, dass die betroffene Person selbst entscheidet, wann für sie eine persönliche Grenze überschritten wird. Indem sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt die Grenzen der Betroffenen überschreitet, bildet sie eine spezifische Form der Machtdemonstration.

Diskriminierendes und gewaltvolles sexualisiertes Handeln unterscheidet sich von respektvollen, wechselseitigen, wohltuenden Kontakten, wie Flirts und Komplimenten, durch das Fehlen von Einvernehmlichkeit und die Entwürdigung der betroffenen Person. Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt steht damit den grundlegenden Rechten der Gleichheit und der Selbstbestimmung entgegen, die im Grundgesetz, den Menschenrechten und den UN-Frauenrechten festgeschrieben sind.

Da sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt in Hierarchien und gesellschaftliche Machtverhältnisse eingebunden ist, kann sie in allen gesellschaftlichen Bereichen auftreten. Häufiges Ziel dieser Übergriffe sind Frauen, Trans*- und Inter*-Personen. Auch Männer können betroffen sein. Gleichzeitig werden gesellschaftliche Tabus berührt; deshalb wird SBDG oft nicht öffentlich gemacht.

SBDG erkennen

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ist nicht immer auf Anhieb erkennbar. Was erleben Betroffene?

  • Jemand sucht bedrängende körperliche Nähe oder fordert die betroffene Person zu unerwünschten sexuellen Handlungen auf.
  • Jemand äußert gegenüber der betroffenen Person obszöne Bemerkungen.
  • Jemand berührt die betroffene Person immer wieder scheinbar zufällig.
  • Es fallen anzügliche Bemerkungen über Aussehen oder Privatleben der betroffenen Person.
  • Der betroffenen Person werden wiederholt unerwünschte Einladungen gemacht.
  • Die betroffene Person fühlt sich von taxierenden Blicken belästigt.
  • Die betroffene Person erhält unerwünschte Nachrichten mit sexuellem Bezug.
  • Im Büro der betroffenen Person werden unerwünscht pornografische Darstellungen angebracht oder herumgereicht.
  • Der betroffenen Person wird nachgestellt (Stalking).
  • Die betroffene Person wird gewaltvoll zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Manchmal beginnt sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt auf subtile Weise; Handlungen bewegen sich in einem Graubereich, wie in dem folgenden Beispiel: A. trifft sich mit ihrem*seinem Vorgesetzten in einem Café, um vor einer wichtigen Veranstaltung noch einmal die zentralen Punkte durchzugehen. Während des Gesprächs schlägt der Vorgesetzte zweimal vor, später noch gemeinsam etwas trinken zu gehen. Vielleicht sind die beiden befreundet und er möchte A. etwas Wichtiges erzählen. Womöglich ist A. für diese Arbeitsstelle gerade erst nach Berlin gekommen und der Vorgesetzte möchte A. die Gegend etwas zeigen. Es kann aber auch sein, dass er die Hierarchie und die Situation ausnutzen möchte. Um dies einzuordnen ist es wichtig, den Kontext zu kennen, die eigenen Gefühle und die Wahrnehmung der konkreten Situation ernst zu nehmen.

Wer unterstützt bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt an der Freien Universität?

Verschiedene Anlaufstellen an der FU bieten vertrauliche Beratung für Betroffene wie auch für Personen, die Übergriffe beobachtet haben. Eine universitätseigene Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt, 2015 verabschiedet und 2019 aktualisiert, soll Betroffene stärken sowie zu Prävention und kritischer Auseinandersetzung beitragen. Die Arbeitsgruppe Gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (AG SBDG) widmet sich seit 2016 der Aufgabe, für das Thema sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zu sensibilisieren und zu dessen Enttabuisierung innerhalb der Universität beizutragen. Ratsuchende und Interessierte können sich unter der Mailadresse no-means-no@fu-berlin.de an die AG SBDG wenden, um Beratung und Unterstützung zu erhalten. Weitere Informationen und Handlungshilfen bietet die umfangreiche Nein-heißt-Nein-Webseite. Diese Infrastruktur ist wichtig und muss weiter ausgebaut und gestärkt werden. Essentiell ist darüber hinaus, dass sich alle Universitätsangehörigen, insbesondere Leitungskräfte mit Personalverantwortung, gegenüber sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt in der Verantwortung sehen. Dies trägt dazu bei, Betroffene und Zeug*innen in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken und eine Kultur des Respekts zu fördern.

Wendy Stollberg, Referentin im Team Zentrale Frauenbeauftragte und Geschäftsführung der AG SBDG

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