Frauenrat wählen am 25. Januar

Wahl des zentralen Frauenrats: 25. Januar 2022 Alle weiblichen Hochschulangehörigen sind alle zwei Jahre aufgerufen, den zentralen Frauenrat zu wählen. Was hat es mit diesem Gremium auf sich? Warum ist es wichtig, sich an den Wahlen zu beteiligen? Können Wahlberechtigte auch wählen, ohne dafür an die FU zu kommen? Welche Fristen sind zu berücksichtigen?

Wahlgremium für die Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen so lautete die eher sperrige offizielle Bezeichnung des Gremiums, das auch als zentraler Frauenrat firmiert. Eine gewichtige Aufgabe ist in dieser Bezeichnung bereits enthalten: Das Gremium wählt alle sechs Jahre die zentrale Frauenbeauftragte und alle zwei Jahre deren Stellvertreterinnen. Die nächste Wahl steht am 8. Februar 2022 an, wenn der neu gewählte Frauenrat zum ersten Mal zusammentrifft.

Doch die Wahl ist nur eine Aufgabe des Gremiums. Darüber hinaus berät es die zentrale Frauenbeauftragte und unterstützt ihre gleichstellungspolitische Arbeit. Dabei geht es um verschiedene Handlungsfelder wie Frauenförderung, Organisationskultur oder Studium und Lehre. Die Beratung umfasst auch die Diskussion aktueller hochschulpolitischer Themen; die Mitglieder des Gremiums gestalten so aktiv die Gleichstellungspolitik der FU mit.

Außerdem spricht der Frauenrat eine Empfehlung zur Vergabe des Margherita-von-Brentano-Preises aus. 15.000 Euro vergibt das Präsidium mit diesem Preis alle zwei Jahre für Leistungen in der Geschlechterforschung bzw. der Gleichstellung an der FU. Der Frauenrat ist also an einer Entscheidung über ein beträchtliches Preisgeld beteiligt der Preis ist eine der höchstdotierten Auszeichnungen dieser Art.

Wer wählt wen? In Präsenz oder per Brief?

Mitentscheidend für Stärke und Rückhalt des Frauenrats ist eine beteiligungsstarke Wahl. Wahlberechtigt sind alle weiblichen Hochschulangehörigen; sie wählen jeweils die Mitglieder ihrer eigenen Statusgruppe. Der zentrale Frauenrat ist viertelparitätisch besetzt und besteht aus zwölf Mitgliedern: drei Professorinnen, drei akademischen Mitarbeiterinnen, drei Studentinnen und drei Mitarbeiterinnen aus Technik und Verwaltung. Die Liste der Kandidatinnen für das Gremium hat der Zentrale Wahlvorstand im Dezember 2021 veröffentlicht.

Gewählt werden kann entweder am 25. Januar 2022 bis 15 Uhr in zahlreichen Wahllokalen an der FU oder vorab per Brief.

Für die Wahl in Präsenz ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen. Wer per Brief wählen will, sollte baldmöglichst Wahlunterlagen beantragen, damit das eigene Votum rechtzeitig ankommt. Pandemiebedingt werden Briefwahlunterlagen auf Wunsch per Post zugesendet und können per E-Mail mit diesem Formular beim Zentralen Wahlvorstand angefordert werden. Auf dessen Webseite finden sich alle wichtigen Informationen zu den bevorstehenden zentralen Wahlen.

Ebenfalls am 25.01.2022 werden an nahezu allen Bereichen dezentrale Frauenräte gewählt, deren Aufgabe in der Wahl der jeweiligen dezentralen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin besteht. Der Zentrale Wahlvorstand empfiehlt in seinen Hinweisen zur Durchführung von Wahlen in Zeiten der Corona-Pandemie, bei den jeweils zuständigen dezentralen Wahlvorständen Informationen zu einer etwaigen Stimmabgabe per Briefwahl für die entsprechenden dezentralen Wahlen einzuholen.

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