Schwieriges Thema, starke Nachfrage: Die zwölf Plätze im Workshop „Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz – Hintergründe und Handlungsräume“ waren schnell ausgebucht. Teilgenommen haben FU-Beschäftigte aus unterschiedlichen Bereichen und Statusgruppen. Die berufsbezogene Weiterbildung fand Mitte Februar zum ersten Mal statt.
Das Angebot des Weiterbildungszentrums (WBZ) der Freien Universität richtete sich insbesondere an Beschäftigte mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben, in Bibliotheken, Studien- und Prüfungsbüros. Konzipiert und durchgeführt haben den Workshop Wendy Stollberg, Geschäftsführung der AG Gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (SBDG) und Referentin im Team Zentrale Frauenbeauftragte und Dr. Heike Pantelmann, Geschäftsführung des Margherita-von-Brentano-Zentrums (MvBZ) und Leitung des dort angesiedelten Forschungsschwerpunkts „Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt im Hochschulkontext“ sowie langjähriges Mitglied der AG SBDG.
Beide Expertinnen betonen, dass die gesamte Hochschule gefordert sei, sich verstärkt mit diesem nach wie vor stark tabuisierten Thema auseinanderzusetzen, sexualisierte Übergriffe nicht länger hinzunehmen oder zu bagatellisieren und ihre Mitglieder – vor allem Führungskräfte – dafür zu sensibilisieren. Hier setzt dieses Weiterbildungsangebot an. Mit Vortrag, Selbstreflexionsübungen und Diskussion werden die Teilnehmer*innen an das Thema sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz, herangeführt. Sie erfahren, wie SBDG gesellschaftlich verortet ist, wodurch SBDG gekennzeichnet ist, welche Formen es gibt und welche Auswirkungen sie für Betroffene und das gesamte Arbeits- und Lernumfeld haben kann. Es wird den Fragen nachgegangen, was Beschäftigte tun können, wenn sich ihnen von SBDG Betroffene anvertrauen oder sie sexualisierte Übergriffe gegenüber anderen beobachten und welche Verantwortung und Zuständigkeit Beschäftigte mit Ausbildungs-, Qualifizierungs-und Leitungsaufgaben haben. Die Teilnehmer*innen erfahren, an welche Stellen sich betroffene Personen mit ihrer Beschwerde oder ihrem Wunsch nach vertraulicher Beratung wenden und welche Unterstützung sie erwarten können. Zudem wird der rechtliche Rahmen – insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Richtlinie zum Umgang mit SBDG der FU – aufgezeigt.
Es ist eine Gemeinschafts- und Leitungsaufgabe der Universität, sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt abzubauen und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Es gilt, sexualisierte Übergriffe am Arbeitsplatz weder zu tabuisieren noch als „normal“ hinzunehmen. Nicht zuletzt deshalb sind weitere Fortbildungsangebote zum Thema geplant.
Interessierte und Hochschulmitglieder, die konkreten Schulungsbedarf an ihrem Bereich haben, wenden sich mit ihrem Anliegen bitte an: no-means-no@fu-berlin.de.