Spotlight: Frauenförderung für Postdocs

Antragsfrist: 15. Januar 2023

Drittmittelakquise, Netzwerkaufbau und Wissenstransfer sind wichtige Bausteine einer wissenschaftlichen Karriere. Die FU unterstützt mit dem Programm Spotlight Wissenschaftlerinnen in der Postdoc-Phase beim Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis sowie bei der Zusammenarbeit mit außerwissenschaftlichen Akteur*innen.

Spotlight – der Name ist Programm: Es zielt darauf ab, Wissenschaftlerinnen in der Postdoc-Phase ins Rampenlicht zu rücken und stärker sichtbar zu machen, sei es durch die Vermittlung ihrer Forschungsergebnisse an eine breite Öffentlichkeit, sei es durch die Vernetzung mit außerwissenschaftlichen Akteur*innen. Spotlight richtet den Fokus auf den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis sowie die Kollaboration mit nichtwissenschaftlichen Akteur*innen als ein Element der wissenschaftlichen Profilbildung.

Das Programm stellt in zwei Förderlinien Personal- und Sachmittel für transferorientierte Projekte zur Verfügung. Es wird finanziert im Rahmen der Förderung durch das Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder. Anträge können bis 15. Januar 2023 gestellt werden. Die Projektförderung ist ab 1. März 2023 möglich; beantragte Mittel müssen bis 31. Dezember 2023 verausgabt werden.

Zielgruppe

  • Postdoktorandinnen im 1. bis einschließlich 3. Anstellungsjahr
  • Juniorprofessorinnen im 1. bis einschließlich 3. Anstellungsjahr
  • W2 a. Z.-Professorinnen im 1. und 2. Anstellungsjahr

Förderkriterien

Das Programm zielt auf Nachwuchswissenschaftlerinnen mit überdurchschnittlichen wissenschaftlichen Leistungen ab, die Interesse an Wissens- und Technologietransfer haben. Nach folgenden Kriterien werden die Projekte ausgewählt:

  • Innovation
  • Qualität
  • Umsetzbarkeit
  • Gesellschaftlicher Impact
  • Beitrag der Umsetzung des Vorhabens zur Profilierung der wissenschaftlichen Karriere

Förderlinien

In zwei Förderlinien stellt das Spotlight-Programm einerseits Personalmittel zur Unterstützung bei der transferorientierten Drittmittelbeantragung und andererseits Sachmittel zur Durchführung von Veranstaltungen mit Transferpartner*innen und außerwissenschaftlichen gesellschaftlichen Akteur*innen (Tagungen, Pilot-Transferprojekte, Workshops, Kongresse etc.) bereit. Eine parallele Bewerbung in beiden Förderlinien ist möglich.

Förderlinie 1 fördert Vorhaben, die auf die Drittmittelakquise in transferorientierten Förderprogrammen zielen, mit Personal in Form einer Aufstockung bzw. Verlängerung einer wissenschaftlichen Mitarbeiter*innenstelle (E13, max. Stufe 2, bis zu 50 % RAZ) für maximal sechs Monate. Folgende Tätigkeiten können dadurch ausgeführt werden:

  • Vorarbeiten für Anträge wie z.B. Screening von Finanzierungsmöglichkeiten
  • konzeptionelle Vorarbeiten
  • Formulierung von Anträgen
  • Gewinnung von Daten / Labortests
  • Entwicklung von Prototypen
  • Validierung von Ergebnissen aus der Grundlagenforschung
  • Partner*innen-Akquise
  • Kund*innenbefragungen


Förderlinie 2 unterstützt die Ausrichtung von transferorientierten Tagungen, Pilot-Projekten, Workshops und/oder Kongressen unter aktiver Einbindung außerwissenschaftlicher Zielgruppen mit bis zu 10.000 € in Form
von Sachmitteln und studentischen Hilfskräften sowie Honoraren und Reisekosten für Vortragende und Expert*innen. Die Nutzung von innovativen Möglichkeiten der Wissenschaftskommunikation ist ausdrücklich
gewünscht und förderfähig.

Begleitprogramm

Bewerberinnen beider Förderlinien nehmen zudem an einem FU-internen Begleitprogramm von Profund Innovation teil. Es vernetzt die Teilnehmerinnen untereinander, hilft bei der inhaltlichen Weiterentwicklung der Transferprojekte und vermittelt Schlüsselqualifikationen für Nachwuchsführungskräfte.


Weitere Informationen

Die administrative Abwicklung der Transferprojekte erfolgt – mit Unterstützung der ZUV – dezentral über die Fachbereiche. Die Koordination und inhaltliche Ausgestaltung liegt bei Profund Innovation. Die Ausschreibung der Fördermittel erfolgt über das Präsidium. Die Begutachtung der Anträge und Empfehlung zur Vergabe der Mittel obliegt der Kommission zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen (KFN). Die Entscheidung über
die Zuweisung der Mittel fällt das Präsidium.

Ausschreibung


Kontakt


Hinweis zur Karriereplanung

Insbesondere Juniorprofessorinnen empfehlen wir eine Beratung durch ihre Mentor*innen oder andere fachliche Ansprechpersonen, um den Stellenwert eines transferorientierten Vorhabens für ihr wissenschaftliches Profil zu klären.


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