Gleichstellung: Neues Logo für das Amt

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Fachbereichen, Zentralinstituten und Zentraleinrichtungen, in der Universitätsbibliothek sowie der zentralen Universitätsverwaltung haben neue Logos, die pünktlich zum Start des Wintersemesters gelauncht werden. Unter dem Motto „Neues Logo, gleichbleibender Auftrag“ ist das Ziel der neuen Bildmarke, die Sichtbarkeit des Amtes an der FU zu erhöhen.

Warum ein Relaunch?

Bildmarke Frauenbeauftragte, 2010-2024, CeDiS

Traubenrot ist die Farbe der neuen Bildmarke der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Bereichen. Bis dato verwendeten alle Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der FU die Bildmarke, die 2010 auf zentraler Ebene eingeführt wurde. Wie Dr. Corinna Tomberger, zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, erläutert, sind „die beiden identischen Formen, die an Vogelschwingen erinnern, in den ehemaligen FU-Farben Blau und Grün mit einem binären Geschlechtermodell assoziierbar“. Ein neues Design sei nötig gewesen, um das vielfältige Verständnis von Geschlecht widerzuspiegeln, das der Gleichstellungspolitik der Freien Universität mittlerweile zugrunde liegt.

Bildmarke Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, 2024, Designteam, Creative Media and Technology, FUB-IT

Den Anstoß für den Relaunch gab die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes 2021, die berlinweit für das bisherige Amt der Frauenbeauftragten an Hochschulen die Bezeichnung Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (§ 59 BerlHG) vorsieht. Die Freie Universität nahm die Wahlen auf zentraler Ebene 2023 zum Anlass, die neue Amtsbezeichnung flächendeckend einzuführen. Dies zog auch die Umbenennung des Teams Zentrale Frauenbeauftragte in Team geschlechter*gerecht im April dieses Jahres nach sich. Darüber hinaus legte der Relaunch des Logos der Freien Universität nahe, das in die Jahre gekommene Logo dem aktuellen Corporate Design anzupassen.

Logo-Entwicklung zentral und dezentral

Bildmarke Team geschlechter*gerecht, 2024, Designteam, Creative Media and Technology, FUB-IT

Auf zentraler Ebene begann auf dieser Grundlage Anfang 2024 die Entwicklung eines neuen Logos. Die Grafikdesignerin Gösta Röver, FUB-IT, erarbeitete die neue Bildmarke in engem Austausch mit dem Team geschlechter*gerecht. Der Buchstabe g mit integriertem Genderstern überzeugte das Team auf Anhieb; die Farbwahl fiel auf Traubenrot, eine der Zusatzfarben des neuen Corporate Design der FU. Das Ergebnis wurde beim feierlichen Amtsantritt der neu gewählten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und Stellvertreterinnen im April 2024 präsentiert.

In der Folge sollten auch die Amtskolleginnen in den Bereichen ein eigenes, zeitgemäßes Logo erhalten und gemeinsam über dessen Gestaltung entscheiden. Das Plenum der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wurde als Forum genutzt, um im Austausch mit der Grafikerin das neue Logo zu erarbeiten. Verschiedene Farben und Möglichkeiten der Einbindung des Gendersterns standen zur Diskussion. Plenumssprecherin Sera Renée Zentkis erläutert: „Der Findungsprozess im Plenum für das neue Logo war kollektiv und wichtig, auch um unser Selbstverständnis als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Kontext von Diversity zu klären.“

Die Mehrheit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten entschied sich bei der finalen Abstimmung für eine Bildmarke, die starke konzeptionelle und gestalterische Verbindungen zum Logo des Teams geschlechter*gerecht aufweist. Dies soll den Wiedererkennungswert und die Sichtbarkeit für das Amt universitätsweit erhöhen. Während Farbwahl und grafische Gestaltung der Bildmarke die gemeinsame Identität der Amtsträgerinnen stärken, gibt es für jede Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte eine eigene Wortbildmarke mit dem Bereichszusatz, um das jeweilige Amt bereichsspezifisch sichtbar zu machen.

Genderstern

Der Genderstern im Buchstaben g der beiden neuen Bildmarken repräsentiert buchstäblich die Vielfältigkeit von Geschlecht; schließlich ist auch die Zielgruppe des gesetzlichen Auftrags vielfältiger geworden. Der Auftrag der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 59 BerlHG, auf die „Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen in der Hochschule“ hinzuwirken, beschränkt sich inzwischen nicht mehr auf Personen, denen bei der Geburt das weibliche Geschlecht zugewiesen wurde. So erläutern die Ausführungsvorschriften zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von 2021, denen die Berliner öffentlichen Hochschulen ebenfalls unterliegen, dass Frauen im Sinne des Gesetzes alle Personen mit dem Geschlechtseintrag „weiblich“ im Personenstandsregister sind. Das Gesetz gilt darüber hinaus für Personen, die personenstandsrechtlich zwar noch nicht als Frau eingetragen sind, aber ein rechtliches Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags hin zu einem Eintrag als Frau begonnen haben oder einen dgti-Ergänzungsausweis mit dem Geschlechtseintrag „weiblich“ vorlegen können.

Um die neue Marke der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in die Breite zu tragen, werden Give Aways mit der neuen Bildmarke erstellt, z.B. für Erstsemester-Veranstaltungen und Infostände. Ziel des gesamten Rebrandingprozesses ist es, das Amt und sein Aufgabenfeld für alle Mitgliedsgruppen der Hochschule sichtbarer und bekannter zu machen. Plenumssprecherin Louise McCloy fasst zusammen: „Das neue Logo spiegelt die neue Auffassung von unserer Arbeit als dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und zeigt gleichzeitig eine Bindung zum Team geschlechter*gerecht.“


Merle Büter, Referentin, Team geschlechter*gerecht

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