Erfolgreich im Professorinnenprogramm 2030

Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“: Die Bewerbung der Freien Universität im zweiten Call des Professorinnenprogramms 2030 hat besonders überzeugt. Als eine von zwölf Hochschulen wurde sie mit dem Prädikat ausgezeichnet. Neben drei Erstberufungen von Frauen kann nun zusätzlich eine wissenschaftliche Stelle für eine Frau auf dem Weg zur Professur gefördert werden.

Ziele des Programms

Das Professorinnenprogramm ist das zentrale Instrument des Bundes und der Länder, um Gleichstellung von Frauen an Hochschulen zu fördern. Seit 2023 ist die vierte Runde des Programms ausgeschrieben; nach den Programmrunden I-III trägt es die Bezeichnung Professorinnenprogramm 2030. Dafür kann die Freie Universität nun Förderanträge einreichen und zusätzliche Mittel für Gleichstellung erhalten. Das Programm zielt darauf ab

  • den Frauenanteil an Professuren in Richtung Parität zu steigern
  • die Karriere- und Personalentwicklung für Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur zu unterstützen
  • die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen zu erhöhen und nachhaltig zu verbessern
  • den Kulturwandel hin zu gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Strukturen an deutschen Hochschulen zu stärken.

Individuelle und strukturelle Förderung

Um diese Ziele zu erreichen, setzt das Programm finanzielle Anreize für Erstberufungen von Frauen auf Professuren. Dabei kombiniert es individuelle und strukturelle Förderung. Für das zweistufige Verfahren müssen Hochschulen zunächst ein Gleichstellungskonzept für Parität einreichen. Nach erfolgreicher Begutachtung können dann bis zu drei Professuren zur Förderung eingereicht werden, wenn damit die Erstberufung einer Frau auf eine Lebenszeitprofessur verbunden ist. Eine Professur kann über fünf Jahre durch das Programm gefördert werden, als Regelberufung oder als vorgezogene Nachfolge. Dafür ist gemäß Förderrichtlinie eine Summe von maximal 165.000 Euro jährlich vorgesehen. Im Fall einer Regelberufung ist die Hochschule verpflichtet, die frei werdenden Mittel für zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen einzusetzen, d.h. eine geförderte Hochschule hat sehr viel mehr Geld für Projekte in der Gleichstellung und Frauenförderung zur Verfügung. Die Auszeichnung mit dem Prädikat ermöglicht darüber hinaus, eine zusätzliche Stelle für eine Wissenschaftlerin auf dem Weg zur Professur über fünf Jahre zu finanzieren.

Gleichstellungserfolg in Serie

Mit der jüngsten positiven Begutachtung ist die Freie Universität das vierte Mal in Folge erfolgreich im Professorinnenprogramm. Auch bei der Bewerbung für das Professorinnenprogramm III wurde sie 2018 mit Prädikat ausgezeichnet. In der Vergangenheit hat die FU im Rahmen des Förderprogramms Projekte wie das MINToring-Programm, die Toolbox Gender und Diversity in der Lehre und das Spotlight-Programm finanziert. Angesichts der aktuellen Haushaltskürzungen eröffnet die erfolgreiche Begutachtung im Professorinnenprogramm mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Gleichstellung. Rund 2,5 Millionen Euro Förderung kann eine Hochschule im Rahmen des Programms maximal erhalten.

Die nächste Etappe

Die positive Begutachtung des Gleichstellungskonzepts für Parität ist allerdings nur das erste Etappenziel in dem zweistufigen Verfahren. Für die eigentlichen Förderanträge, die in der zweiten Verfahrensstufe gestellt werden können, gilt das sogenannte Windhundprinzip. Jene 56 Hochschulen, die in der aktuellen Auswahlrunde erfolgreich waren, bewerben sich um eine begrenzte Fördersumme. Es gilt also, schnell zu sein, denn Förderanträge werden nur bewilligt, solange Mittel zur Verfügung stehen. Über die gesamte Laufzeit von 2023 bis 2030 stehen für das Programm 320 Millionen Euro zur Verfügung. Mindestens 30 Prozent der gesamten Fördersumme, d.h. 96 Millionen Euro, sind in der zweiten Auswahlrunde zu vergeben. Anträge können bis zum 30. September 2026 gestellt werden.

Ausblick

Die Chancen, die das Professorinnenprogramm 2030 bietet, kommen zur rechten Zeit. Die Freie Universität ist dabei, ihre zentralen Frauenförderprogramme neu aufzusetzen und ihre Steuerungsinstrumente nachzujustieren. Aufgrund der Haushaltskürzungen des Landes Berlin steht infrage, ob bisherige Anreizsysteme beibehalten werden. Zusätzliche Mittel für Gleichstellung eröffnen etwa die Möglichkeit, Bedarfe zu erheben, z.B. von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen mit Sorgetätigkeit. Vorhandene Unterstützungsmaßnahmen können überprüft, neue Instrumente und Formate erprobt und ausgewertet werden. Ein Frauenanteil von rund 40 Prozent auf unbefristeten Professuren (2024) universitätsweit gibt ebenso wie das verliehene Prädikat Anlass zur Freude, ist aber zugleich Ansporn, in den Bemühungen um Geschlechtergerechtigkeit nicht nachzulassen.


Überblick


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Captcha
Refresh
Hilfe
Hinweis / Hint
Das Captcha kann Kleinbuchstaben, Ziffern und die Sonderzeichzeichen »?!#%&« enthalten.
The captcha could contain lower case, numeric characters and special characters as »!#%&«.