
Frist zur Kandidatur: 25. November 2025 – Aktuell läuft die Frist zur Kandidatur für den zentralen Frauen- und Gleichstellungsrat. Zur Wahl stellen können sich alle weiblichen FU-Mitglieder. Das gleichstellungspolitische Gremium wird am 13. Januar 2026 neu gewählt. Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Professorinnen sowie Mitarbeiterinnen in Technik, Service und Verwaltung sind darin paritätisch vertreten.
Wahlgremium für die Wahl der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und deren nebenberufliche Stellvertreterinnen – so lautet die eher sperrige offizielle Bezeichnung des Gremiums, das auch als zentraler Frauen- und Gleichstellungsrat firmiert, in der Wahlbekanntmachung vom 30.10.2025. Eine gewichtige Aufgabe ist in dieser Bezeichnung bereits enthalten: Das Gremium wählt alle sechs Jahre die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und alle drei Jahre deren Stellvertreterinnen. Vor der Wahl der amtierenden zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hat das Wahlgremium z.B. mehrere Kandidatinnen für das Amt angehört und befragt. Die nächste Wahl von zwei Stellvertreterinnen steht voraussichtlich im Januar 2027 an.
Doch die Wahl ist nur eine Aufgabe des Gremiums. Darüber hinaus berät es die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und unterstützt ihre Arbeit. Dabei geht es um verschiedene Handlungsfelder wie Frauenförderung, geschlechtergerechte Organisationskultur und Personalpolitik oder Geschlechtergerechtigkeit in Studium und Lehre. Die beratende Aufgabe des Gremiums umfasst die Diskussion aktueller hochschulpolitischer Themen.
Warum kandidieren?
Eine Mitgliedschaft im Frauen- und Gleichstellungsrat ist eine gute Möglichkeit, einen Einblick in Hochschul- und Gleichstellungspolitik zu gewinnen, diese mitzugestalten und sich über Fächer und Statusgruppen hinweg zu vernetzen. Da das Gremium nach dem Grundsatz der Viertelparität gewählt wird, sind Mitglieder aller Statusgruppen gleichberechtigt vertreten, egal ob Professorinnen oder Studentinnen. Mit einem zweimonatigen Sitzungsrhythmus ist der Arbeitsaufwand in der Regel überschaubar.
Alle zwei Jahre spricht der Frauen- und Gleichstellungsrat eine Empfehlung zur Vergabe des Margherita-von-Brentano-Preises aus. 15.000 Euro vergibt das Präsidium mit diesem Preis für Leistungen in der Geschlechterforschung bzw. der Gleichstellung mit Bezug zur FU. Der Frauen- und Gleichstellungsrat ist also an einer Entscheidung über ein beträchtliches Preisgeld beteiligt – der Preis ist eine der höchstdotierten Auszeichnungen dieser Art. Die Auswahl der Preisträger*innen bietet die Möglichkeit, spannende Projekte kennenzulernen und zu diskutieren.
Wer kann kandidieren?
Für das Amt können ausschließlich Frauen kandidieren, da das aktive und passive Wahlrecht für den Frauen- und Gleichstellungsrat den weiblichen Mitgliedern der FU vorbehalten ist. Kandidiert wird jeweils für die Vertretung einer Statusgruppe in dem Gremium: Studentinnen, Mitarbeiterinnen in Technik, Service und Verwaltung, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Professorinnen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Wie weiter bei Interesse?
Interessierte können sich an die Geschäftsführung des Frauen- und Gleichstellungsrats wenden, die beim Team geschlechter*gerecht liegt (Ansprechpartnerin: Angela Streckenbach). Formal ist für die Kandidatur die Einreichung eines Wahlvorschlags erforderlich. Informationen zum Wahlprocedere erteilt auch der Zentrale Wahlvorstand. Am 25. November 2025, 12 Uhr, endet die Frist für die Kandidatur.
Nach der Bekanntgabe der Kandidatinnen durch den Zentralen Wahlvorstand sind am 13. Januar 2026 alle weiblichen Mitglieder der FU zur Wahl aufgerufen. Bis dahin können Kandidatinnen in ihrem Umfeld für Stimmen werben. Das Wahlergebnis wird zeitnah durch den zentralen Wahlvorstand bekanntgegeben.
Weitere Optionen für Gleichstellungsinteressierte
Ebenfalls am 13. Januar 2026 werden in den Fachbereichen (FB), den meisten Zentralinstituten (ZI), einigen Zentraleinrichtungen (ZE) sowie in der Universitätsbibliothek (UB) und der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) dezentrale Wahlgremien gewählt, die zuständig für die Wahl der jeweiligen dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin sind. Die Wahlen in den FB, ZI und ZE werden jeweils von den dezentralen Wahlvorständen organisiert. Wer im eigenen Fachbereich oder Zentralinstitut gleichstellungspolitisch mitwirken möchte, kann für das entsprechende Gremium kandidieren. Eine gute Ansprechpartnerin, um sich über die Aktivitäten eines dezentralen Wahlgremiums zu informieren, sind die jeweiligen dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Nach den Wahlgremien werden in verschiedenen Bereichen Ende Januar auch die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen neu gewählt. Über diese Wahlen informieren jeweils die zuständigen dezentralen Wahlvorstände per Bekanntmachung. Auch bei Interesse für diese Ämter können die amtierenden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte angesprochen werden.
Unabhängig davon, ob weibliche FU-Mitglieder sich für eine Kandidatur für ein Amt entscheiden, heißt es Mitte Januar für alle: Wählen gehen! Denn mitentscheidend für Stärke und Rückhalt des Frauen- und Gleichstellungsrats ist eine beteiligungsstarke Wahl – auf zentraler wie auf dezentraler Ebene.
Im Überblick:
- Wahlbekanntmachung zentraler Frauen- und Gleichstellungsrat
- Wahlbekanntmachung Wahlgremien UB und ZUV
- Dezentrale Wahlvorstände
- Frist für Wahlvorschläge: Dienstag, 25. November 2025, 12 Uhr
- Wahlen: Dienstag, 13. Januar 2026
- Antragsfrist für Briefwahlunterlagen: 5. Januar 2026