
Frist für Wahlvorschläge: 02.12. bzw. 09.12.2025 | 12 Uhr – Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen werden im Januar 2026 in vielen Fachbereichen, Zentralinstituten und Serviceeinrichtungen der Freien Universität neu gewählt. Weibliche Angehörige der Freien Universität aus allen Mitgliedsgruppen können kandidieren. Welche Möglichkeiten bietet das Amt?
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen haben den gesetzlichen Auftrag, „auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen in der Hochschule und auf die Beseitigung bestehender Nachteile für weibliche Mitglieder der Hochschule“ hinzuwirken.
Gestaltungsmöglichkeiten im Amt
Laut Berliner Hochschulgesetz beraten und unterstützen die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Leitung, Organe und Einrichtungen ihres Zuständigkeitsbereichs „in allen die Chancengleichheit betreffenden Angelegenheiten“. Das Amt eröffnet also eine eine große Bandbreite an Handlungsfeldern. Da die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in der Ausübung ihres Amtes nicht weisungsgebunden sind, können sie eigene Schwerpunkte setzen, wie z.B. Karriereförderung, Vereinbarkeit von Studium und Familie oder die Förderung einer geschlechtergerechten Organisationskultur.
Qua Gesetz sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an allen Auswahlverfahren zu beteiligen. Jede Stellenausschreibung und jeder Einstellungsantrag geht also über ihren Tisch. Sie werden zu allen Bewerbungsgesprächen eingeladen und prüfen die Auswahl und deren Begründung aus gleichstellungsbezogener Perspektive. Dementsprechend bietet das Amt Einblick in Personalgewinnung und Personalmanagement, in den Fachbereichen und Zentralinstituten auch in Berufungsverfahren.
Durch die Beratung der Leitungsebene und die Beteiligung an Gremien lernen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte genauer kennen, wie die Organisation Hochschule funktioniert. Sie erhalten Einblicke in die Arbeitsweise der Verwaltung und in die akademische Selbstverwaltung. Für alle Mitgliedsgruppen – Studentinnen und Professorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiterinnen in Technik, Service und Verwaltung – ist dieses Wissen hilfreich, um sich in der Organisation Hochschule zu orientieren und sich aktiv in deren Gestaltung einzubringen.
Ressourcen für das Amt
Künftig sind an der Freien Universität in den meisten Fachbereichen zwei Stellvertreterinnen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen. Dies legt § 9 Grundordnung der Freien Universität Berlin fest. In den großen Bereichen sind also drei Ämter zu vergeben, in den kleineren Einrichtungen sind es zwei.
Die Funktionen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auf Bereichsebene sowie ihrer Stellvertreterin/nen sind nebenberufliche Ämter. Beschäftigte der FU werden dafür im Umfang von mindestens 25 % einer Vollzeitstelle von ihren Dienstaufgaben freigestellt. Bei Teilzeitbeschäftigten ist auf Wunsch eine Aufstockung für das Amt möglich. Die Einzelheiten regelt ein Rundschreiben der FU. Studentische Amtsinhaberinnen erhalten gemäß § 10 Grundordnung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe der Vergütung für studentische Beschäftigte, als nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für 80 Stunden monatlich, als Stellvertreterinnen für 40 Stunden monatlich.
Unterstützung und Kooperation im Amt
Wer neu ins Amt kommt, kann auf die Unterstützung erfahrener Amtskolleginnen zählen: Das monatliche Plenum der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bietet die Möglichkeit zu Austausch und kollegialer Beratung. Im Team geschlechter*gerecht fungiert Katharina Schmidt als erste Ansprechpartnerin für die Amtskolleginnen aus den Bereichen. Sie ist Stellvertreterin der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und war zuvor Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie. FUTURA, unser zweijähriges Fortbildungsprogramms für genderkompetentes Handeln im Beruf, vermittelt neu ins Amt gewählten Kolleginnen eine breite Palette an Wissen und Kompetenzen. Der nächste Durchgang startet im Frühjahr 2026.
Da die nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wie auch ihre Stellvertreterin/nen eine Freistellung bzw. Aufwandsentschädigung erhalten, sind gute Bedingungen für Teamarbeit gegeben – vorausgesetzt, dass alle Ämter tatsächlich besetzt werden können. Die Zusammenarbeit im Team ermöglicht, Aufgaben nach Stärken oder Neigungen aufzuteilen, sich gegenseitig zu unterstützen und zu beraten. Dabei ist die Stellvertreterin qua Gesetz ebenso weisungsunabhängig wie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Letztere kann lediglich entscheiden, welche Aufgaben sie abgeben möchte. Eine vertrauensvolle, verlässliche Zusammenarbeit der Amtsinhaberinnen in einem Bereich ist daher eine wichtige Grundlage, um Geschlechtergerechtigkeit gemeinsam voranzubringen. Auch in dieser Hinsicht bietet das Amt die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln und sich weiterzuentwickeln.
Bevorstehende Wahlen
Neu gewählt werden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (FGB) und Stellvertreterin/nen (Stv.) im Januar 2026 in folgenden Bereichen (Termine variieren bereichsspezifisch):
- Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie (FGB & 2 Stv., Kandidaturfrist: 09.12.2025, Wahlbekanntmachung EwiPsy)
- Fachbereich Geowissenschaften (FGB & 2 Stv., Kandidaturfrist: 09.12.2025, Wahlbekanntmachung Geowiss)
- Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften (FGB & 2 Stv.)
- Fachbereich Physik (FGB & Stv., Kandidaturfrist: 09.12.2025, Wahlbekanntmachung Physik)
- Fachbereich Rechtswissenschaft (FGB & Stv., Kandidaturfrist: 02.12.2025, Wahlbekanntmachung ReWiss)
- Fachbereich Veterinärmedizin (FGB & 2 Stv.)
- Dahlem School of Education (FGB & Stv., Kandidaturfrist: 09.12.2025, Wahlbekanntmachung DSE)
- John-F.-Kennedy-Institut für Nordamerikastudien (FGB & Stv.)
- Margherita-von-Brentano-Zentrum (FGB & Stv.)
- Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum (FGB & Stv.)
- Zentraleinrichtung FUB-IT (FGB & Stv.)
- Zentraleinrichtung Hochschulsport (FGB & Stv.)
- Zentraleinrichtung Sprachenzentrum (FGB & Stv.)
- Universitätsbibliothek (FGB & Stv., Kandidaturfrist 02.12.2025, Wahlbekanntmachung UB)
Auf dezentraler Ebene haben alle weiblichen Angehörigen des jeweiligen Bereichs das passive Wahlrecht, können also für die Ämter kandidieren. Gewählt wird in der Regel durch dezentrale Wahlgremien, in kleinen Bereichen durch eine Frauenvollversammlung. Informationen über die Wahlen versenden die zuständigen dezentralen Wahlvorstände per Rundmail, für die zentralen Dienstleistungsbereiche, zu denen die Universitätsbibliothek zählt, ist der Zentrale Wahlvorstand zuständig.
Interesse am Amt?
Wenn das Interesse am Amt geweckt ist, empfiehlt es sich, Kontakt zur amtierenden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des betreffenden Bereichs aufzunehmen. Da in vier Fachbereichen erstmalig zwei Stellvertreterinnen gewählt werden und einige Ämter aktuell nicht besetzt sind, ist die Chance groß, dass Kandidatinnen mit offenen Armen empfangen werden. Die aktuelle Amtsinhaberin kann Auskunft zu den Spezifika des jeweiligen Bereichs geben. Beabsichtigt sie, erneut zu kandidieren, so bietet die Kontaktaufnahme die Möglichkeit, eine potenzielle Teamkollegin kennenzulernen. Auch das Team geschlechter*gerecht gibt gerne Auskunft zu den Ämtern und den Bereichen und vermittelt bei Bedarf den Kontakt zu den dezentralen Amtskolleginnen.
Dr. Corinna Tomberger, zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Freie Universität Berlin
Im Überblick
- Wahlen: Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterin/nen in den o.g. Bereichen
- Amtszeit: 2 Jahre
- Kompensation: mindestens 25 % Freistellung für Beschäftigte, Aufwandsentschädigung für Studentinnen
Wer kann kandidieren?
- Alle weiblichen Hochschulangehörigen des betreffenden Bereichs
Wann?
- Wahlvorschlagsfrist: Dienstag, 2. Dezember 2025, 12 Uhr
- Wahl: Dienstag, 20. Januar 2026
– Die Wahlvorschlagsfristen und Wahltermine können je nach Bereich variieren. –
Weitere Informationen zu den Wahlen
- Kontakt: Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Kontakt: Dezentrale Wahlvorstände
- Kontakt: Katharina Schmidt, Team geschlechter*gerecht
- Kontakt: Zentraler Wahlvorstand
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Porträt