
Wahl des zentralen Frauen- und Gleichstellungsrats: 13. Januar 2026 – Alle weiblichen Hochschulmitglieder sind alle zwei Jahre aufgerufen, dieses Gremium zu wählen. Was hat es damit auf sich? Warum ist es wichtig, sich an den Wahlen zu beteiligen? Können Wahlberechtigte auch wählen, ohne dafür an die FU zu kommen? Welche Fristen sind zu berücksichtigen?
Wahlgremium für die Wahl der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen – so lautet die offizielle Bezeichnung des Gremiums, das auch als zentraler Frauen- und Gleichstellungsrat bezeichnet wird. Eine gewichtige Aufgabe ist in dieser Bezeichnung bereits enthalten: Das Gremium wählt alle sechs Jahre die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und alle drei Jahre deren Stellvertreterinnen. Die nächste Wahl der nebenberuflichen Stellvertreterinnen findet voraussichtlich im Januar 2027 statt.
Doch die Wahl ist nur eine Aufgabe des Gremiums. Darüber hinaus berät es die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und unterstützt ihre gleichstellungspolitische Arbeit. Dabei geht es um verschiedene Handlungsfelder wie Frauenförderung, geschlechtergerechte Organisationskultur und Personalpolitik oder Geschlechtergerechtigkeit in Studium und Lehre. Die Beratung umfasst auch die Diskussion aktueller hochschulpolitischer Themen; die Mitglieder des Gremiums gestalten so aktiv die Gleichstellungspolitik der FU mit.
Außerdem spricht der Frauenrat eine Empfehlung zur Vergabe des Margherita-von-Brentano-Preises aus. 15.000 Euro vergibt das Präsidium mit diesem Preis alle zwei Jahre für Leistungen in der Geschlechterforschung bzw. der Gleichstellung mit Bezug zur FU. Der Frauenrat ist also an einer Entscheidung über ein beträchtliches Preisgeld beteiligt – der Preis ist eine der höchstdotierten Auszeichnungen dieser Art.
Wer wählt wen? In Präsenz oder per Brief?
Mitentscheidend für Stärke und Rückhalt des Frauenrats ist eine hohe Wahlbeteiligung. Wahlberechtigt sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule; sie wählen jeweils Vertreterinnen ihrer eigenen Mitgliedsgruppe. Der zentrale Frauen- und Gleichstellungsrat ist viertelparitätisch besetzt und besteht aus zwölf Mitgliedern: drei Professorinnen, drei akademischen Mitarbeiterinnen, drei Studentinnen und drei Mitarbeiterinnen für Technik, Service und Verwaltung. Die Liste der Kandidatinnen für das Gremium hat der Zentrale Wahlvorstand im November 2025 veröffentlicht.
Gewählt werden kann am 13. Januar 2026 bis spätestens 15 Uhr in zahlreichen Wahllokalen an der FU oder vorab per Brief.
Für die Wahl in Präsenz ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen. Wer per Brief wählen will, sollte baldmöglichst, spätestens aber bis 5. Januar 2026, Wahlunterlagen beantragen, damit das eigene Votum rechtzeitig ankommt. Briefwahlunterlagen können beim Zentralen Wahlvorstand angefordert werden, sind in der Geschäftsstelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abzuholen und müssen bis zum Abschluss der Wahlhandlung (15.01.2025, 15 Uhr) beim Zentralen Wahlvorstand eingegangen sein. Auf der Webseite der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands finden sich alle wichtigen Informationen zu den bevorstehenden zentralen Wahlen.
Ebenfalls am 13. Januar 2026 werden in nahezu allen Bereichen die dezentralen Frauenwahlgremien gewählt, deren Aufgabe in der Wahl der jeweiligen dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin besteht. Auskunft über eine etwaige Stimmabgabe per Briefwahl können die jeweils zuständigen dezentralen Wahlvorstände geben.
Im Überblick:
- Antragsfrist für Briefwahl: Donnerstag, 05.01.2026, 12 Uhr (Antragsformular)
- Wahlen: Dienstag, 13. Januar 2026, Öffnungszeiten variieren je nach Wahllokal
- Wahlvorschläge zentraler Frauen- und Gleichstellungsrat
- Wahlbekanntmachung zentraler Frauen- und Gleichstellungsrat
- Wahlvorschläge Frauenwahlgremium UB
- Absetzung der Wahl Frauenwahlgremium ZUV
- Wahlbekanntmachung Frauenwahlgremien UB und ZUV