30 Jahre hauptberufliche Frauenbeauftragte

1991 wurde mit Christine Färber die erste hauptamtliche Frauenbeauftragte der Freien Universität gewählt. In den Fachbereichen gab es bereits Frauenbeauftragte, als das Amt gesetzlich noch nicht vorgesehen war. Seitdem hat die FU beachtliche gleichstellungspolitische Erfolge verbuchen können, dennoch bleibt weiterhin einiges zu tun, um Chancengerechtigkeit zu erreichen.

Grundlegend für die Einführung des Amtes der Frauenbeauftragten an Hochschulen war eine Novellierung des bundesweiten Hochschulrahmengesetzes im November 1985. Neu war, dass Hochschulen nun auf die Beseitigung der Benachteiligung von Wissenschaftlerinnen hinzuwirken hatten. Da Hochschulrecht Landesrecht ist, war daraufhin eine Anpassung des Berliner Hochschulgesetz notwendig. Die damalige Senatsfrauenbeauftragte Carola von Braun hatte das ebenso im Blick wie frauenbewegte Akteurinnen an den Hochschulen. Noch ehe das Landeshochschulgesetz angepasst wurde, machten sie sich daran, ein Konzept für das Amt einer Frauenbeauftragten an Hochschulen zu entwickeln und auf dessen Verwirklichung hinzuarbeiten.

Erste Frauenbeauftragte in den Fachbereichen – ein Amt entsteht von unten

An der Freien Universität gab es bereits seit 1986 Frauenbeauftragte in den Fachbereichen und Zentralinstituten. Der Akademische Senat hatte diese Position als Bindeglied zwischen der Zentraleinrichtung zur Förderung von Frauenstudien und Frauenforschung (ZE) und den Bereichen vorgesehen –„zur Vertretung frauenspezifischer Interessen“. Die ersten Frauenbeauftragten wurden nicht gewählt, sondern von den Bereichen benannt. Deren Aufgabe sollte sein, „der Diskriminierung von Frauen innerhalb der Wissenschaft und Forschung, der Lehre sowie am Arbeitsplatz entgegenzuwirken.“

Die eigentliche Tätigkeit war wenig konkret. Profil und Aufgaben näher zu bestimmen, lag zunächst in den Händen der Frauenbeauftragten selbst. Im Beirat der ZE vernetzt, beschlossen sie im Juni 1986 eine erste „Regelung für die Frauenbeauftragten an den Fachbereichen und Zentralinstituten an der Freien Universität“. Darin war festgehalten, dass die Frauenbeauftragte die Interessen der Frauen an dem Bereich vertritt, Fördermaßnahmen initiiert und Frauen bei Beschwerden, insbesondere bei Diskriminierungen und sexuellen Belästigungen berät und unterstützt. Als Wahlgremium war eine Frauenvollversammlung vorgesehen.

Beauftragte für Frauenfragen – die gesetzliche Regelung

Mit „§ 59 Beauftragte für Frauenfragen“ des novellierten Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) wurde im November 1986 das Amt der hauptberuflichen Frauenbeauftragten rechtlich verankert. Optional konnten Hochschulen auch „Beauftragte auf Fachbereichsebene“ vorsehen. Diese Novellierung war ein Meilenstein in der Entwicklung der Gleichstellungspolitik an Berliner Hochschulen, doch die Stellung der Frauenbeauftragten, ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten waren darin nur grob skizziert. Die Konkretisierung des Amtes und seiner Rahmenbedingungen überantwortete das Gesetz weitgehend den Hochschulen.

Eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe aktiver Frauen, initiiert von der ZE, erarbeitete ab 1987 Vorschläge zur Ausgestaltung des Amtes. Mit der „Einstweiligen Regelung zur Beauftragten von Frauenfragen“ definierte die Freie Universität 1989 Aufgaben und Rechtsstellung des Amtes. Anders als von der Frauen-Arbeitsgruppe gefordert, wählte nun der Akademische Senat die Frauenbeauftragte. Verbindliche Zielvorgaben der Hochschule waren genauso wenig vorgesehen wie ein Vetorecht oder klar definierte Kompetenzen der Amtsinhaberin, weshalb die ZE „deren zukünftige Bemühungen zur Wirkungslosigkeit verurteilt“ sah.

Mit der umfangreichen Novellierung des BerlHG im Oktober 1990 durch den mehrheitlich mit Frauen besetzten rot-grünen Senat verbesserte sich die rechtliche Grundlage. Die Ämter der hauptberuflichen Frauenbeauftragten, ihrer nebenberuflichen Stellvertreterinnen, der nebenberuflich tätigen Frauenbeauftragten der Bereiche und ihrer Stellvertreterinnen wurden rechtlich verankert. Diese Novellierung sicherte auch weitere wesentliche Elemente gesetzlich ab: die Weisungsfreiheit, das Recht auf Öffentlichkeitsarbeit, das Beteiligungsrecht, das suspensive Veto, das Recht auf angemessene Ausstattung sowie die Nebenberuflichkeit auf dezentraler Ebene.

Die erste hauptamtliche Frauenbeauftragte

Christine Färber, auf dem Titel der
FU-Nachrichten, 1992

Im März 1991 trat mit Christine Färber die erste hauptberufliche Frauenbeauftragte der Freien Universität ihr Amt an. Die junge Politikwissenschaftlerin – bei Amtsantritt 26 Jahre alt und frisch promoviert – engagierte sich gleich zu Beginn ihrer Amtszeit für ein Thema, das an der Hochschule bis heute oft tabuisiert wird. Sie initiierte 1992 eine Bestandsaufnahme zu sexueller Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen an der FU. Wichtige strukturelle Grundlagen für die Gleichstellung an der FU wurden in ihrer Amtszeit etabliert: die Frauenförderrichtlinien, die der Akademische Senat 1993 verabschiedete, und das Anreizsystem Frauenförderung, das die Vergabe eines Teils der Mittel für Forschung und Lehre nach Leistungen in der Frauenförderung regelte.

Auch an der landesweiten Vernetzung der Hochschulfrauenbeauftragten in der LakoF Berlin, deren erste Sprecherin sie war, wirkte Christine Färber aktiv mit. Mit einem Ratgeber für Frauen auf dem Weg zur Professur trug die spätere Professorin für Empirische Sozialforschung an der HAW Hamburg auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt 1999 weiter zur Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen bei. Nach ihrem Tod 2018 würdigte die FU ihre Verdienste um die Gleichstellungspolitik als wegweisend für die Frauenförderung an unserer Universität.

Ausweitung der Aufgabenfelder

Der ersten hauptamtlichen Frauenbeauftragten der FU folgte 1999 Mechthild Koreuber nach, die inzwischen seit über 20 Jahren gleichstellungspolitisch auf zentraler Ebene tätig ist. Seit ihrem Amtsantritt wurde mit den W1- und W2-auf-Zeit-Programmen eine systematische Frauenförderung auf professoraler Ebene etabliert. Mechthild Koreuber war ebenfalls als Sprecherin der LakoF Berlin aktiv und acht Jahre lang im Vorstand der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof). Stellung und Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten erweiterten sich in den ersten Jahren ihrer Amtszeit durch eine weitere Novellierung des BerlHG erheblich. Bis dahin waren die Frauenbeauftragten laut Landeshochschulgesetz an allen die Frauenförderung betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen. Die 2001 novellierte Formulierung, die bis heute im BerlHG steht, sieht im Unterschied dazu vor, Frauenbeauftragte bei allen „die Frauen betreffenden strukturellen, organisatorischen und personalen Angelegenheiten“ zu beteiligen. Mit dieser Änderung wurde gesetzlich anerkannt, dass Gleichstellung nicht darauf beschränkt ist, Frauen durch geeignete Programme und Maßnahmen zu stärken. Als notwendig wird inzwischen erachtet, diskriminierende Strukturen und Prozesse in der gesamten Organisation zu identifizieren und diese zu beseitigen.

Dementsprechend vielfältig sind mittlerweile die Tätigkeitsfelder der Frauenbeauftragten: Einstellungs- und Berufungsverfahren begleiten, Steuerungsinstrumente gleichstellungsorientiert gestalten, Frauenförderprogramme entwickeln, sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt entgegenwirken, Vereinbarkeit von Studium bzw. Karriere und Familienaufgaben fördern, Geschlechterforschung sowie Genderkompetenz stärken, über Gleichstellung informieren, sich mit Gleichstellungsakteur*innen universitäts-, landes- und bundesweit vernetzen, professionelles gleichstellungspolitisches Handeln durch Qualifizierung unterstützen. Einen Überblick über dieses Spektrum vermittelt der Wissenschaftlerinnen-Rundbrief zum Thema 30 Jahre Frauenbeauftragte an der Freien Universität Berlin, mit dem wir 2017 an die Anfänge des Amtes auf Bereichsebene erinnerten.

Gleichstellungspolitische Errungenschaften

In den nunmehr gut 30 Jahren einer institutionalisierten Gleichstellungspolitik an der Freien Universität hat sich viel getan. Der Frauenanteil an unbefristeten Professuren ist von rund 8 % 1991 auf inzwischen 36 % (2020) gestiegen. Einen erheblichen Anteil daran hatten die FU-Frauenförderprogramme, die Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur durch befristete Professuren fördern. Die Freie Universität war mit ihrem Gleichstellungskonzept in allen drei Förderperioden des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder erfolgreich, zuletzt sogar mit dem Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“. Für ihre gleichstellungsorientierte Personalpolitik hat sie seit 2002 siebenmal in Folge das TOTAL E-QUALITY Prädikat erhalten. Eine grundlegende Voraussetzung für den gleichstellungspolitischen Erfolg waren und sind die Frauenbeauftragten, die universitätsweit wie auch bereichsbezogen Maßnahmen entwickeln und begleiten. Als Ideen- und Impulsgeberinnen gestalten sie zentral wie dezentral Gleichstellungspolitik und setzen eigene Akzente.

So richten die Projekte MINToring und Toolbox Gender und Diversity in der Lehre unter (Ko-)Leitung der zentralen Frauenbeauftragten den Fokus auf die Studentinnengewinnung für MINT-Fächer bzw. die Sensibilisierung Lehrender für gender- und diversitätsgerechte Lehre. Die AG SBDG entwickelt Maßnahmen gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt; deren Geschäftsführung, Referentin im Team Zentrale Frauenbeauftragte, bietet Beratung zu dem Thema an. Einen weiteren Schwerpunkt, der dem Profil der FU als Internationale Netzwerkuniversität Rechnung trägt, bilden internationale Projekte des Teams Zentrale Frauenbeauftragte wie EQUIP, die auf Austausch und Vernetzung mit Gleichstellungsakteur*innen in verschiedenen Weltregionen abzielen.

Zukünftige Herausforderungen

Trotz der beeindruckenden Erfolge der letzten Jahrzehnte ist der gesetzliche Gleichstellungsauftrag noch nicht erfüllt. Hinter ihrem selbst gesteckten Ziel für 2020, 40 % ihrer unbefristeten Professuren mit Frauen besetzt zu haben, blieb die FU deutlich zurück. Als neuen Stichtag für diese Marke hat sie sich im Gleichstellungskonzept 2021-2026 den 31. Dezember 2025 gesetzt und zugleich erheblichen Handlungsbedarf in diesem Bereich konstatiert. Dazu bedarf es neuer Instrumente, da befristete Professuren angesichts der bundesweiten Einführung der Tenure-Track-Professur an Attraktivität eingebüßt haben. Daher entschied sich das Präsidium 2020 für eine strategische Neuausrichtung der Frauenförderung auf professoraler Ebene. Dies ist umso dringlicher, seit mit der BerlHG-Novellierung im September 2021 an Berliner Hochschulen grundsätzlich keine befristeten Professuren mehr vorgesehen sind. Dennoch gibt es bislang keine neuen Förderformate.

Darüber hinaus gefährden die Auswirkungen der Pandemie die gleichstellungspolitischen Erfolge. Studien weisen darauf hin, dass Schul- und Kitaschließungen während der Pandemie die Geschlechterasymmetrien in der Wissenschaft massiv zuungunsten von Wissenschaftlerinnen mit Kindern verstärkt haben. Maßnahmen zum pandemiebedingten Nachteilsausgleich für diese Zielgruppe zu etablieren, ist ein gleichstellungspolitisches Ziel, für das sich Nina Lawrenz, die aktuelle Vertretung der zentralen Frauenbeauftragten, besonders engagiert. Die Podiumsdiskussion „Kinder, Corona, Karriereknick?”, im April 2021 veranstaltet vom Team Zentrale Frauenbeauftragte in Kooperation mit der Vizepräsidentin für Gleichstellung, machte auf dieses Thema aufmerksam und diskutierte mögliche Maßnahmen.

Die Folgen der Pandemie für die Gleichstellung in der Wissenschaft problematisiert auch der Leitfaden Horizon Europe Guidance on Gender Equality Plans. Folgt man den gleichstellungsorientierten Empfehlungen des größten europäischen Forschungsförderprogramms, so tun Hochschulen gut daran, negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Gleichstellung entgegenzuwirken. Dies gilt insbesondere für die forschungsstarke Freie Universität. Schließlich liefe sie sonst Gefahr, hervorragenden wissenschaftlichen Nachwuchs zu verlieren und damit eines ihrer wichtigsten Profilelemente aufs Spiel zu setzen: ihre wissenschaftliche Exzellenz.

Dr. Corinna Tomberger, Referentin im Team Zentrale Frauenbeauftragte

Literatur

  • Färber, Christine (2000): Frauenförderung an Hochschulen. Neue Steuerungsinstrumente zur Gleichstellung, Frankfurt/Main, New York: Campus-Verlag.
  • Koreuber, Mechthild/Zentrale Frauenbeauftragte der Freien Universität Berlin (2017): 30 Jahre Frauenbeauftragte an der Freien Universität Berlin, Wissenschaftlerinnen-Rundbrief 2017 (2).

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