16. Januar: Frauen- und Gleichstellungsrat wählen

Wahl des zentralen Frauen- und Gleichstellungsrats: 16. Januar 2024 – Alle weiblichen Hochschulangehörigen sind alle zwei Jahre aufgerufen, dieses Gremium zu wählen. Was hat es damit auf sich? Warum ist es wichtig, sich an den Wahlen zu beteiligen? Können Wahlberechtigte auch wählen, ohne dafür an die FU zu kommen? Welche Fristen sind zu berücksichtigen?

Wahlgremium für die Wahl der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen so lautete bisher die offizielle Bezeichnung des Gremiums, das mit der Wahl 2024 auch amtlich als zentraler Frauen- und Gleichstellungsrat firmiert. Eine gewichtige Aufgabe ist in dieser Bezeichnung bereits enthalten: Das Gremium wählt alle sechs Jahre die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und alle drei Jahre deren Stellvertreterinnen. Die nächste Wahl steht am 30. Januar 2024 an, wenn der neu gewählte Frauenrat zum ersten Mal zusammentrifft.

Doch die Wahl ist nur eine Aufgabe des Gremiums. Darüber hinaus berät es die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und unterstützt ihre gleichstellungspolitische Arbeit. Dabei geht es um verschiedene Handlungsfelder wie Frauenförderung, geschlechtergerechte Organisationskultur und Personalpolitik oder Geschlechtergerechtigkeit in Studium und Lehre. Die Beratung umfasst auch die Diskussion aktueller hochschulpolitischer Themen; die Mitglieder des Gremiums gestalten so aktiv die Gleichstellungspolitik der FU mit.

Außerdem spricht der Frauenrat eine Empfehlung zur Vergabe des Margherita-von-Brentano-Preises aus. 15.000 Euro vergibt das Präsidium mit diesem Preis alle zwei Jahre für Leistungen in der Geschlechterforschung bzw. der Gleichstellung mit Bezug zur FU. Der Frauenrat ist also an einer Entscheidung über ein beträchtliches Preisgeld beteiligt der Preis ist eine der höchstdotierten Auszeichnungen dieser Art.

Wer wählt wen? In Präsenz oder per Brief?

Mitentscheidend für Stärke und Rückhalt des Frauenrats ist eine beteiligungsstarke Wahl. Wahlberechtigt sind alle weiblichen Hochschulangehörigen; sie wählen jeweils die Mitglieder ihrer eigenen Statusgruppe. Der zentrale Frauenrat ist viertelparitätisch besetzt und besteht aus zwölf Mitgliedern: drei Professorinnen, drei akademischen Mitarbeiterinnen, drei Studentinnen und drei Mitarbeiterinnen aus Technik, Service und Verwaltung. Die Liste der Kandidatinnen für das Gremium hat der Zentrale Wahlvorstand im November 2023 veröffentlicht.

Gewählt werden kann entweder am 16. Januar 2024 bis 15 Uhr in zahlreichen Wahllokalen an der FU oder vorab per Brief.

Für die Wahl in Präsenz ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen. Wer per Brief wählen will, sollte baldmöglichst, spätestens aber bis 11. Januar 2024, Wahlunterlagen beantragen, damit das eigene Votum rechtzeitig ankommt. Briefwahlunterlagen können beim Zentralen Wahlvorstand angefordert werden, sind in der Geschäftsstelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abzuholen und müssen bis zum Abschluss der Wahlhandlung beim Zentralen Wahlvorstand eingegangen sein. Auf der Webseite der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands finden sich alle wichtigen Informationen zu den bevorstehenden zentralen Wahlen.

Ebenfalls am 16. Januar 2024 werden in nahezu allen Bereichen dezentrale Frauenräte gewählt, deren Aufgabe in der Wahl der jeweiligen dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin besteht. Auskunft über eine etwaige Stimmabgabe per Briefwahl können die jeweils zuständigen dezentralen Wahlvorstände geben.


Im Überblick:


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