EU verbietet den Einsatz von 3 bienenschädlichen Insektiziden im Freien

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Seit der Veröffentlichung der Bienengesundheitsstrategie der Europäischen Kommission im Jahr 2010 wurden diverse Maßnahmen ergriffen, um die Bienenvölker in Europa zu schützen, z.B. Benennung eines EU-Referenzlabors für Bienengesundheit; verstärkte EU-Kofinanzierung für nationale Imkereiprogramme, Kofinanzierung von Surveillance-Studien in 17 freiwilligen Mitgliedstaaten (3,3 Millionen wurden 2012 bereitgestellt) und EU-Forschungsprogramme wie BeeDoc und STEP.

Als ein entscheidender Faktor für den europaweiten Rückgang der Bienen wurde die extensive Nutzung von Pestiziden und Insektiziden ausgemacht.

Daraus folgte 2013 eine Beschränkung der Verwendung von Fipronil durch die Europäische Kommission. Die Kommission folgte damit einer wissenschaftlichen Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die im Mai 2013 veröffentlicht wurde. Darin wurde festgehalten, dass mit Fipronil-Pestiziden behandeltes Saatgut ein akutes Risiko für die Honigbienenpopulation in Europa darstellt.

Gleichzeitig wurde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und von mit Neonicotinoide (Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam) behandeltem Saatgut stark eingeschränkt (siehe Verordnung (EU) Nr. 485/2013). Auch diese Maßnahme basierte auf der Risikobewertung der EFSA.

Was sind Neonicotinoide

  • Neonicotinoide sind Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Schadinsekten, also Insektiziden, eingesetzt werden;
  • Sie sind chemisch ähnlich wie Nikotin;
  • Der erste Neonicon wurde 2005 in der EU zugelassen;
  • Neonics sind systemische Pestizide. Im Gegensatz zu Kontaktpestiziden, die auf der Oberfläche der behandelten Blätter verbleiben, werden systemische Pestizide von der Pflanze aufgenommen und durch die Pflanze transportiert (Blätter, Blüten, Wurzeln und Stängel sowie Pollen und Nektar);
  • Neonikate sind z.B. für Insekten, viel toxischer als für Säugetiere, Vögel und andere höhere Organismen – sie beeinflussen das zentrale Nervensystem, was schließlich zu Lähmung und Tod führt;
  • Sie sind auch in veterinärmedizinischen Anwendungen z.B. in der Zeckenbekämpfung und in Flohhalsbändern für Haustiere üblich.

In der EU sind fünf Neonicotinoid-Insektizide als Wirkstoffe für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln zugelassen: Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam, Acetamiprid und Thiacloprid.

Weitere 5 Jahre später, präsentiert die EFSA den am 28. Februar 2018 veröffentlichten Bericht über die aktualisierte Risikobewertung für Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Am 27. April 2018, haben die Vertreter der Mitgliedstaaten einen Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, die Verwendung von drei Neonikotinoiden (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) weiter einzuschränken.

Die Verwendung der drei Stoffe im Freien wird verboten, und die betreffenden Neonikotinoide, dürfen nur in permanenten Gewächshäusern verwendet werden, in denen kein Kontakt mit Bienen zu erwarten ist.

Drei Neonicotinoid-Insektiziden wurden eingeschränkt verboten, für die 2 verbleibenden Neonicotinoiden wurde von der EFSA folgende Risikobewertung abgegeben:

Acetamiprid stellte laut EFSA ein geringes Risiko für Bienen dar. Ein Verbot oder weitere Beschränkungen dieses Stoffes sind daher weder wissenschaftlich noch rechtlich angebracht. Die Erneuerungsverordnung wurde, nach Zustimmung der Mitgliedsstaaten, bis zum 28. Februar 2033 verlängert.

Für das Neonicotinoid Thiacloprid, ein Substitutionskandidat, müssen die nationalen Behörden eine Bewertung durchführen, um festzustellen, ob es günstigere Alternativen zur Verwendung des Pflanzenschutzmittels gibt, einschließlich nicht chemischer Methoden. Die derzeitige Genehmigung lief am 4. April 2018 aus. Derzeit läuft ein Verfahren zur Verlängerung der Zulassung von Thiacloprid.

Die Freude über das Verbot von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ist getrübt durch die, in der EU neu zugelassen, Kritikern als bienengiftig geltenden Stoffe Sulfoxaflor, Flupyradifuron und Cyantraniliprol und die weiterhin zugelassenen Neonicotinoide Acetamiprid und Thiacloprid, so die Kritiker.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

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