Europawahl 2019: Formalien

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

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Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Vom 23.-26. Mai 2019 ist es wieder so weit.

Deutschland hat (derzeit) 96 Sitze im Parlament zu besetzen. Insgesamt wird es nach der Europawahl 750 Europaabgeordnete plus den Präsidentin/Präsidenten geben.

Formalien:

In Deutschland wird am 26. Mai gewählt. Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 den 26. Mai 2019 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland bestimmt. („Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2019″ vom 8. Oktober 2018)

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Listen für ein Bundesland und gemeinsame Listen für alle Länder sind beim Bundeswahlleiter spätestens am 83. Tag vor der Wahl bis 18:00 Uhr schriftlich einzureichen (§ 11 Absatz 1 Europawahlgesetz).

Die Wahl:

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl, unter Beachtung des Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und einige weitere europäischer und nationaler Vorschriften, bestimmt.

Im Anschluss an die Europawahl wird der Präsident der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl, vom Europäischen Parlament gewählt. Die EU-Bürgerin und -Bürger bestimmen damit auch den Kommissionspräsidenten.

In Deutschland:

Jeder Wahlberechtigte verfügt über eine Stimme, mit der ein Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung gewählt werden kann.

Wer darf wählen:

Jeder Deutsche und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten (länger als 3 Monate). Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde eingetragen sein (kommen Sie aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, müssen Sie die Eintragung bei der Gemeinde beantragen). Allerdings müssen Sie sich entscheiden wo Sie wählen: in Deutschland, deutsche Abgeordnete oder in Ihrem Herkunftsland, die entsprechenden Abgeordneten. Jeder Wahlberechtigte darf nur einmal wählen.

Die Wahlbenachrichtigung mit allen nötigen Informationen bekommen Sie per Post zugeschickt.

Sie sind als Deutscher im EU-Ausland:

Hier gilt das Verfahren wie in Deutschland. Sie können entweder per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teilnehmen. Bei dem Wunsch vor Ort zu wählen, kontaktieren Sie frühzeitig ihre lokalen Gemeindebehörden (nationales Wahlrecht).
Wichtig: Wählen Sie im EU-Ausland, wählen Sie die Abgeordnenten dieses Landes – keine deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments.

Am wichtigsten: Per Briefwahl kann jeder wählen unabhängig von seinem Lebensort!

Wen kann man wählen? Wer kann sich zur Wahl stellen?

Gewählt werden kann jeder, der bei den Europawahlen selbst wählen darf, da er automatisch das passive Wahlrecht hat, um sich um einen Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament zu bewerben.

Kandidieren können Sie allerdings nur auf Bundes- oder Landeslisten von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen. Die deutschen und europäischen Wahlgesetze schreiben vor, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber auf Parteitagen oder Mitgliederversammlungen einem demokratischen Auswahlverfahren stellen müssen. In geheimer Wahl müssen Kandidatinnen und Kandidaten sowie die jeweiligen Listenplätze ermittelt werden.

Seit 2004 gibt es keine Doppelmandate mehr – entweder Bundestag oder Europäisches Parlament. Auf kommunaler Ebene (z. B. Stadt-, Gemeinde- oder Kreisrat) können Sie weiterhin beides ausüben.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

 

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