Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Innerhalb des europäischen Parlaments und seiner Fraktionen gibt es, vor allem bezüglich der inhaltlichen Arbeit, die Möglichkeit sogenannte Interfraktionelle Arbeitsgruppen zu bilden:
Interfraktionelle Arbeitsgruppen können nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (Artikel 34) von Mitgliedern aller Fraktionen und Ausschüsse gebildet werden, um einen informellen Meinungsaustausch über besondere Themen zu führen und den Kontakt zwischen den Mitgliedern und der Zivilgesellschaft zu fördern. Die interfraktionellen Arbeitsgruppen sind keine Organe des Parlaments und können daher nicht in dessen Namen sprechen.
Die interfraktionellen Arbeitsgruppen sind Gegenstand einer internen Regelung, die von der Konferenz der Präsidenten am 16. Dezember 1999 erlassen (und zuletzt am 11. September 2014 aktualisiert) wurde und in der die Bedingungen, unter denen zu Beginn einer jeden Wahlperiode interfraktionelle Arbeitsgruppen gebildet werden können und die Vorschriften für ihre Arbeitsweise festgelegt sind.
Die Vorsitzenden der interfraktionellen Arbeitsgruppen haben jede Unterstützung, die sie in Form von Geld- oder Sachleistungen erhalten, nach den gleichen Kriterien anzugeben, die auch für die Mitglieder als Einzelpersonen gelten. Die Erklärungen sind jährlich zu aktualisieren und werden in einem von den Quästoren geführten öffentlichen Register hinterlegt.
- Aktives Altern, Solidarität zwischen den Generationen & Familienpolitik
- Antirassismus und Vielfalt
- Biologische Vielfalt, ländlicher Raum, Jagd und Freizeitfischerei
- Kinderrechte
- Klimawandel, nachhaltige Entwicklung und biologische Vielfalt
- Gemeinsame Güter und öffentliche Dienstleistungen
- Kreativwirtschaft
- Digitale Agenda
- Behinderung
- Extreme Armut und Menschenrechte
- Entwicklung des europäischen Fremdenverkehrs, kulturelles Erbe, Jakobsweg und weitere Kulturwege Europas
- Religions- und Glaubensfreiheit und religiöse Toleranz
- Integrität – Transparenz, Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen
- Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Intersexuellen (LSBTI)
- Langfristige Investitionen und Reindustrialisierung
- Ländliche Gebiete, Bergregionen und entlegene Gebiete
- Meere, Flüsse, Inseln und Küstengebiete
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Luftraum und Raumfahrt
- Sozialwirtschaft, sozialwirtschaftliche Unternehmen, soziales Unternehmertum und Dritter Sektor
- Sport
- Gewerkschaften
- Traditionelle Minderheiten, nationale Gemeinschaften und Sprachen
- Städtisches Umfeld
- Wohlergehen und Erhaltung von Tieren
- Westsahara
- Wein, Spirituosen und Qualitätslebensmittel
- Jugendbelange
Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.