Die Genfer Konvention ist 70 Jahre alt geworden

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Schweizerisches Bundesarchiv, CH-BAR#K1#1000/1414#2*

Am 12. August 1949, vor nunmehr 70 Jahren, wurde die aus vier Übereinkommen bestehende Konvention von 196 Ländern in Genf ratifiziert. Im Laufe der Jahre wurde sie um drei Zusatzprotokollen (1977 und 2005) ergänzt.

Die Konvention beinhaltet internationale Rechtsnormen zum Umgang mit der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten und in Kriegszeiten. Sie bilden den Kern des humanitären Völkerrechts. In ihr sind Regeln zum Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen, festgehalten.

Insgesamt handelt es sich um 4 Abkommen: „Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde“ (I), „Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See“ (II), „Kriegsgefangenen“ (III) und „Zivilpersonen in Kriegszeiten“ (IV). Die heute gültige Konvention war eine Überarbeitung des I. und III. Abkommens und die Ergänzung der Abkommen.

Inhalt der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle:

  • Die erste und zweite Genfer Konvention von 1949 verpflichten die kriegführenden Parteien, Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige sowie medizinisches Personal, Ambulanzen und Spitäler besonders zu schützen. Sie müssen von der Konfliktpartei, in deren Händen sie sich befinden, geborgen und gepflegt werden.
  • Die dritte Genfer Konvention enthält detaillierte Regeln über die Behandlung von Kriegsgefangenen.
  • Die vierte Genfer Konvention schützt Zivilpersonen, die sich in Feindeshand – in eigenem oder in einem besetzten Gebiet – befinden.
  • Das erste Zusatzprotokoll von 1977 ergänzt die Regeln der vier Genfer Konventionen für internationale bewaffnete Konflikte. Es enthält zudem gewisse Einschränkungen wie das Verbot von Angriffen auf Zivilpersonen und zivile Objekte sowie die Beschränkung der Mittel und Methoden der Kriegsführung.
  • Das zweite Zusatzprotokoll von 1977 ergänzt den gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen, der als einzige Bestimmung auch in nicht internationalen bewaffneten Konflikten anwendbar ist.
  • Das dritte Zusatzprotokoll von 2005 sieht die Einführung des roten Kristalls als zusätzliches Emblem vor. Dieser kann seit 2007 zusätzlich zu den bereits durch die Genfer Konventionen vorgesehenen Emblemen des roten Kreuzes und des roten Halbmonds zur Signalisierung von Personen und Objekten benutzt werden, die besonderen Schutz genießen.

Historie:

Der Genfer Henry Dunant (1828–1910) leitete die ersten Schritte zum Schutz der Menschen in Konfliktsituationen (nach der verlustreichen Schlacht von Solferino (1859)) ein. Seine humanitäre Initiative führte schließlich zur Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). 1864, 1899, 1906, 1907 und 1929 wurden auf internationalen Konferenzen in Genf und Den Haag mehrere Vereinbarungen zum Schutz von Kriegsopfern und zur Reglementierung der Methoden und Mittel der Kriegsführung verabschiedet. Der Zweite Weltkrieg zeigte aber, dass weitere Anstrengungen nötig waren. Unter dem Vorsitz von Bundesrat Max Petitpierre erarbeitete eine internationale Konferenz in Genf die vier Genfer Konventionen von 1949.

Noch mehr Informationen zur UN und EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

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