Als letzte Berliner Hochschule wird die Freie Universität Berlin auf Aufforderung des Rechnungshofs ab dem 1. Januar 2010 Fernleihgebühren auch für FU-Studierende einführen.
Die Leihverkehrsordnung von 2003 sieht vor, dass die „nehmende“ Bibliothek 1,50 Euro pro Bestellung im Leihverkehr an die Bibliotheksverbünde bzw. die „gebende“ Bibliothek abzuführen hat. Die Universitätsbibliothek der FU hat diese Auslagenpauschale bisher aus ihrem Etat finanziert, d.h. die Bestellungen der FU-Mitglieder mit circa 20.000 Euro jährlich aus ihrem Erwerbungsetat subventioniert.
Die Leitung der Universität hat die Forderung des Rechnungshofs durch
den Beschluß des Kuratoriums der FU vom 31.7.2009 über die Änderung der Gebührenordnung für die Bibliotheken der FU Berlin umgesetzt (vgl. §6, Abs. 1).
Im Sinne der Studierenden passt sich die Freie Universität Berlin auf Vorschlag der Universitätsbibliothek der Regelung der TU Berlin an, nach der die Studierenden und Doktoranden der eigenen Hochschule nur im Falle einer positiven Erledigung der Fernleihbestellung die Auslagenpauschale zu zahlen haben.
Externe NutzerInnen zahlen bereits bei Aufgabe der Bestellung eine Gebühr von 1,50 Euro und zwar unabhängig vom Ergebnis.
Die eingesparten Mittel werden dem Buchetat der Universitätsbibliothek zugute kommen.