Widerufsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

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Die Europäische Kommission hat am 28.02.2018 den Entwurf einer Widerrufsvereinbarung  zwischen Europäischer Union und Europäischer Atomgemeinschaft und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland veröffentlicht. Mit dem Abkommensentwurf wird der gemeinsame Bericht über die in der ersten Phase der Verhandlungen (zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union) erzielten Fortschritte rechtlich umgesetzt. Er enthält auch einen Gesetzestext zur Übergangszeit.

Der Entwurf der Widerufsvereinbarung besteht aus sechs Teilen und enthält auch ein Protokoll zu Irland/Nordirland:

  • einleitende Bestimmungen
  • Bürgerrechte
  • andere Trennungsfragen wie Waren, die vor dem Auszahlungsdatum in Verkehr gebracht wurden
  • finanzielle Abwicklung
  • Übergangsregelungen
  • institutionelle Bestimmungen
Der Entwurf dient der Europäischen Kommission als Grundlage für die Konsultationsgespräche mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament und anschließend für die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich.
Die Widerrufsvereinbarung muss vom Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament und vom Vereinigten Königreich ratifiziert werden und würde, unterzeichnet, die Trennung Großbritanniens von der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft besiegeln.
Mehr zu Questions & Answers finden sich im factsheet der Europäischen Kommission.
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