Die Firma Alpha teilt mit, dass sie nur noch bis Ende Februar 2014 eingegangene Sendungen für eine Rückerstattung von Guthaben und Pfand von Kopierkarten entgegennimmt und bearbeitet.
Das SEPA-Formular mit IBAN und BIC (pdf-Datei) muss bitte vollständig ausgefüllt an folgende Adresse gesendet werden:
alpha Copy- und Reproservice
Straussberger Platz 2
10243 Berlin
Ein E-Mail-Kontakt für Rückfragen seitens der Firma Alpha wäre nützlich.
Die pdf-Datei kann am Computer ausgefüllt werden. Die Firma bittet um etwas Geduld – Überweisungen von korrekt ausgefüllten Anträgen laufen noch.
Bis zum 24. Februar können alphacards zusammen mit dem ausgefüllten Erstattungsformular an der Theke der Bibliothek Rechtswissenschaft zur Weiterleitung an die Fa. alpha abgegeben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie fragen, ob es nach Ablauf der Frist eine Rückerstattung von Guthaben und Pfand von Kopierkarten möglich zu erhalten ist.
Wenn es möglich ist, was sollte ich machen?
Mit freundlichen Grüssen
Zoi Stoikou
Lieber Zoi Stoikou
ich sehe – ehrlich gesagt – keine Aussicht auf Erfolg.
Alpha hat 3 Monate lang die alten Karten entgegen genommen. Diese Frist ist Ende Februar abgelaufen. Sorry. Und die Summe lohnt meiner Einschätzung nach in einen Rechtsweg nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kende
Hallo,
auch ich habe erst jetzt von der SAche erfahren, weil ich an der FU wegen meiner Exmatrikulation Sachen regele und auch mein Restguthaben auslösen wollte. Ich akzeptiere nicht, dass alpha so einfach das Geld behält. Es wäre doch ein Leichtes gewesen, über unsere zedat-Konten eine E-mail an alle Studis zu senden mit der Info. Ich habe über diesen Weg keine Nachricht erhalten.
Ich werde alpha kontaktieren und ggf. Druck machen. Ich denke ich bin nicht die Einzige mit diesem Problem, es geht immerhin um einen zweistelligen Betrag. Falls wir da über Vernetzung was machen können (z. B. mit AStA?), wäre ich über eine Info dankbar. Mein Zedat-Zugang (Mail) wird aber vermutlich zum 31.03. gesperrt (wg. Exmatr.) ??, dann bin ich nur noch über die hier angegebene Adresse erreichbar.
Viele Grüße, Johanna Gutsche
Hallo Johanna,
auch ich habe erst neulich von der Frist für das Einsenden der Kopierkarten erfahren, nachdem mein Brief mit den eingesandten Karten heute (05.05.14) mit dem Stempel „Frist zur Annahme abgelaufen“ Retour wieder zurück kamen. Bei mir geht es ebenfalls um einen zweistelligen Betrag einschließlich Kartenpfand. Auf dem Adresszettel, den ich von den Ex-Alphacopy-Mitarbeitern für das Einsenden erhalten hatte, stand auch keine Frist und es gab auch keine mündlichen Hinweis dazu. Ich bin der Meinung, dass die Frist – wenn überhaupt eine rechtlich zulässig ist – zu kurz und damit auch nicht zulässig ist.
Ich werde mich informieren, was dagegen zu machen ist.
Gruß, Ozan
Hey Leute,
wie kann man Alpha kontaktieren?
Habt Ihr Erfolg gehabt?
Bei mir geht es auch um einen 2-stelligen Betrag…
Danke!
Geht mir leider genauso, wenn jemand was rausbekommt bitte hier schreiben!!!
Liebe Alpha-Karten-Besitzer,
entgegen jeglicher anders lautender Angaben dürfen Guthaben, ob in Form von Prepaidkarten oder Gutscheinkarten laut gegenwärtiger Rechtsprechung nicht verfallen und nicht einbehalten werden.
Daher erscheint das hier beschriebene Gebahren der Firma Manfred Herrmann Alpha-Copy- und Reproservice, gegenwärtige Adresse anders als auf den Seiten der Freien Universität Berlin angegeben scheinbar Karl-Marx-Allee 53, 10243 Berlin, Telefon: 030 / 4 22 61 – 80, Fax: 030 / 4 22 61 – 821, schlichtweg gesetzeswidrig.
Sämtliche Guthaben und Pfandbeträge, müssen ohne Setzung von Fristen herausgegeben werden.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 bezieht sich auf Prepaid-Guthaben bei Mobilfunkverträgen. (Vom Kunden bezahltes Prepaid-Guthaben verfällt nicht. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2011 in einem Grundsatzverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen E-Plus entschieden.)
Hier die Urteilsschrift:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=III%20ZR%20157/10&nr=56689
In der Sache lässt sich eine Prepaid-Karte mit einer Kundenkarte, auf der Guthaben gespeichert werden, vergleichen. Vielleicht findet jemand noch ein anderes Urteil?
Im Grunde ist es lästig, doch wenn man eine Rückerstattung durch Alpha durchsetzen möchte, muss man dies unter Verweis auf enstprechende Gerichtsurteile tun und eine Frist setzen. Nach Versteichen der Frist könnte man sich überlegen, ob man mit andren zu Unrecht geschädigten Kunden eine Interessengemeinschaft bildet und sich somit der relativ geringe Aufwand der Enrichung einer Klage in der Summe sicherlich lohnen könnte.
Kennt jemand eventuell jemanden, der etwas Zeit übrig hat und in diesen Dingen sportlich veranlagt ist?
LG
Liebe alpha-Kartenbesitzer,
noch ein Nachtrag:
Angesichts der Geschäftspraxis der Firma Manfred Herrmann Alpha-Copy- und Reproservice wäre es vielleicht auch hilfreich, sich (möglichst zahlreich) direkt an den Präsidenten der FU zu wenden und auf diesem Wege möglicherweise ein Einwirken auf die Firma Alpha… zu erreichen.
LG
Hallo alle, auch ich habe erst jetzt von dem Ende der Kopierdienstleitstungen durch alpha Copy- und Reproservice erfahren, da ich mein Studium 2012 abgeschlossen habe und die Karte nur noch für späteres Kopieren behalten hatte (ich nutze die Bibliotheken manchmal privat).
Ich war vergangene Woche im Ladengeschäft von alpha am Staußberger Platz (Karl-Marx-Allee 53), um die Karte zurückzugeben. Der Mitarbeiter dort hat mich dreist angelogen und meinte, das wäre ein völlig anderes Unternehmen gewesen, das diese Kopierdienstleitstungen erbracht hätte („Schauen sie, da ist doch ein ganz anderes Logo auf der Karte!“). Er hat keine Anstalten gemacht, die Karte anzunehmen oder zu überprüfen, wie viel Guthaben noch drauf ist.
Eine Einsendung der Karte per Post kann ich mir offenbar auch sparen, oder?
Dieses Unternehmen scheint in größerem Stil die studentischen Restguthaben der alphacards einbehalten zu haben, wenn ich mir die Beiträge hier so anschaue.