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Die Europäische Kommission hat am 28.02.2018 den Entwurf einer Widerrufsvereinbarung zwischen Europäischer Union und Europäischer Atomgemeinschaft und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland veröffentlicht. Mit dem Abkommensentwurf wird der gemeinsame Bericht über die in der ersten Phase der Verhandlungen (zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union) erzielten Fortschritte rechtlich umgesetzt. Er enthält auch einen Gesetzestext zur Übergangszeit.
Der Entwurf der Widerufsvereinbarung besteht aus sechs Teilen und enthält auch ein Protokoll zu Irland/Nordirland:
- einleitende Bestimmungen
- Bürgerrechte
- andere Trennungsfragen wie Waren, die vor dem Auszahlungsdatum in Verkehr gebracht wurden
- finanzielle Abwicklung
- Übergangsregelungen
- institutionelle Bestimmungen