Nutzungsbedingungen ab April 2022

FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt bestehen, 3G-Kontrollen und Anwesenheitserfassung entfallen.

Mit den geänderten gesetzlichen Verordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus passen auch die Bibliotheken der Freien Universität die Nutzungsbedingungen ab dem 1. April 2022 an:

Zugangsregeln und Anwesenheitserfassung

Die 3G-Kontrollen an den Eingängen der Bibliotheken entfallen. Die Anwesenheit ist bis auf Weiteres nicht mehr zu dokumentieren. Die Nutzung der Open-Source-Webanwendung zur digitalen Anwesenheitserfassung a.nwesen.de der Freien Universität ist ausgesetzt.

Mund-Nasen-Schutz

In den Räumen der Bibliotheken bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen, auch am Lesesaal-Arbeitsplatz. Bitte halten Sie weiterhin Abstände ein und nehmen Sie Rücksicht aufeinander und auch auf die Schutzbedürfnisse der Mitarbeitenden!

Gruppenarbeitsräume

Die bisher für Einzelarbeitsplätze genutzten Gruppenarbeitsräume können wir Ihnen noch nicht wie in gewohnter Weise anbieten. Wir informieren Sie, sobald wir diese wieder zur Verfügung stellen können.


Darüber hinaus werden die Ausleihbedingungen auf Vor-Pandemie-Niveau zurückgesetzt (für Details siehe News vom 22. März 2022):

  1. Mahn- und Fernleihgebühren (Leistungsbescheide) werden wieder eingeführt.
  2. Automatische Leihfristverlängerung nur noch für FU-interne Personen. Externe Nutzende verlängern bitte eigenständig ihre Leihfrist im Primo-Benutzungskonto oder telefonisch oder per E-Mail.
  3. In einzelnen Fachbibliotheken werden spezielle Nutzungsbedingungen zurückgenommen.

Die Rahmenbedingungen für den Hochschulbetrieb werden angesichts des Pandemiegeschehens regelmäßig zwischen den Berliner Hochschulen und der Senatsverwaltung abgestimmt und angepasst. Die dargestellten Hinweise zu Grundsätzen und Einzelaspekten gelten daher an der Freien Universität Berlin vorbehaltlich bundes- oder landesrechtlicher Änderungen der Planungs- und Betriebsvorgaben (Stand: 30.03.2022).

(Bildquelle: Pixabay.com)

Autor: Marc Spieseke

Zentralbibliothek, Team Auskunft und Teaching Library / Stabstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

3 Gedanken zu „Nutzungsbedingungen ab April 2022“

  1. „Wenn sie keinen ganzen Arbeitstag mit FFP2-Maske am Lesesaalarbeitsplatz konzentriert lernen können, dann sollen sie doch in ihrer Wannseevilla lernen?“ – alternativ: ihre 100qm Altbauwohnung, ihr Landhaus in Brandenburg, ihr Häuschen in Kleinmachnow…

    Sehr geehrter Herr Dr. Brandner,
    sehr geehrte weitere Verantwortliche der Universitätsbibliothek,

    eine bedauerlicherweise sehr ernst gemeinte Frage: hat bei der Abwägung über die fortgesetzte Maskenpflicht (auch am Bibliotheksarbeitsplatz!) eigentlich auch jemand die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek – insbesondere die der Studierenden als größten Nutzergruppe – mit einbezogen? Daran mag man doch sehr zweifeln.

    Ein Beispiel: Ein Examenskandidat hat zur sorgfältigen Vorbereitung auf die anspruchsvolle erste juristische Prüfung über einen Zeitraum von 1-1,5 Jahren hinweg etwa 1-2 Probeklausuren pro Woche auszuformulieren. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Stunden. Zeit für Trödeleien bleibt nicht. Die Zeit ist zur Vorbereitung auf den Ernstfall knapp bemessen. Während der gesamten Klausur muss in den Bibliotheken der UB Maske getragen werden. Hinzu kommen dann noch beispielsweise 2*45 Minuten Fahrtzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur UB und eine halbe Stunde Puffer für Toilettengänge, ein kurzes Frühstück, das Ablegen der Kleidung usw. Der Examenskandidat hat danach sieben Stunden lang die Maske zu tragen und – Überraschung – die meisten werden nach einer Mittagspause nach der Klausur noch ein paar Stunden länger bleiben müssen, um den Stoff zu wiederholen.

    Augenscheinlich ist Ihnen nicht bewusst, dass die Arbeitstische in den Bibliotheken für die meisten Studierenden nicht ein, sondern schlechterdings _der_ Arbeitsplatz ist. Viele finden zuhause die Bedingungen für ein konzentriertes Arbeiten am Stück nicht vor. Sei es, weil in ihrem 15qm WG-Zimmer für 600 € keine Arbeitsplatzatmosphäre herzustellen ist, weil die Mitbewohner möglicherweise einen anderen Lebensstil pflegen. Sei es, weil zuhause die benötigte Literatur und andere Arbeitsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen (etwa für Haus- und Abschlussarbeiten). Sei es, weil sie zuhause kleine Kinder zu betreuen haben, die sich nicht nach Arbeitszeiten richten. Und sei es nur weil sie ihren Lernalltag selbst strukturieren müssen und daher auf einen Tapetenwechsel dringend angewiesen sind.

    Ich fühle mich von der Freien Universität, insbesondere von den Bibliotheken, massivst (!) im Stich gelassen. Der Gesetzgeber hat bezüglich des Maskentragens eine Entscheidung getroffen, die nun von den Hochschulen im Wege des Hausrechts auf eine doch sehr zweifelhafte Art und Weise durch eine eigene ersetzt wird. Bei allem Respekt: ich vermute, dass die Entscheidungsträger*innen selbst jeweils ein Büro zur Verrichtung ihrer Tätigkeiten zur Verfügung haben, in dem sie die Maske die längste Zeit des Tages ablegen können.

    Mich verwundert letztlich, wie pauschal und undifferenziert mit der „Holzhammermethode“ vorgegangen wird. Wieso wird nicht einmal darüber nachgedacht, zumindest die Maskenpflicht am Platz nicht wieder einzuführen? Was spricht dagegen, Bereiche (einzelne Standorte oder einzelne Lesesäle an einem Standort) auszuweisen, in denen die Maske stets zu tragen ist bzw. davon abgesehen werden kann?
    Abschließend möchte ich anmerken, dass das Argument, solche Entscheidungen würden von höherer Stelle getroffen, nicht gelten kann. – das Bibliothekssystem hat die Interessen seiner Nutzer*innen auch dort so zu vertreten, dass gegebenenfalls Einzelfallregelungen getroffen werden können.

  2. Welche Anstrengungen unternimmt die UB, um die Not derjenigen zu lindern, die auf eine tageweise Nutzung der Lesesäle angewiesen sind und denen das stundenlange Maskentragen schwer fällt?

    1. Liebe*r Savigny , liebe*r Adewumni,

      vielen Dank für Ihre Anmerkungen und nachdenklichen Hinweise. Uns erreichen auf vielen Kanälen – auch direkt und vor Ort – Schreiben, Feedback und Wünsche, sehr viele von Studierenden, auch von Studierenden der Rechtswissenschaft. Es ist die Aufgabe der Bibliotheken, ein gutes Angebot nicht nur an Literatur, sondern auch an Lesesaalarbeitsplätzen zu bieten – und manches mehr. Die Wichtigkeit von Arbeitsplätzen für Studierende wurde schon früh in den vielen Gesprächsrunden zwischen Hochschule, Bibliotheken und Studierenden hervorgehoben. Daher sind die Bibliotheken seit langem auch mit ihren Arbeitsplätzen für Studierende offen. Es wurde auch auf das Bedürfnis von Studierenden reagiert, an den Arbeitsplätzen und mit dem WLAN von Bibliotheken an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen.

      Die Hochschule und die Bibliotheken erreichen viele besorgte Stimmen von Studierenden, die an Präsenzveranstaltungen teilnehmen und vor Ort in Bibliotheken arbeiten möchten und müssen, aber wegen der eigenen gesundheitlichen Lage sich nicht in Lesesäle wagen würden, wenn dort keine Masken getragen würden. Rücksicht auf Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen besonders vorsichtig sein müssen, ist insbesondere dann wichtig, wenn sich viele Menschen in großen Räumen aufhalten und man das Angebot vielen Menschen öffnen möchte. Dann muten die Einrichtungen in ihren Hygienekonzepten oder ihrem Hausrecht vielen Einschränkungen zu, die vulnerablen oder empfindlichen Menschen zugutekommen. Auch die Mitarbeitenden in Bibliotheken, die nicht nur ein- bis zweimal pro Woche, sondern täglich arbeiten, profitieren gesundheitlich von der Maskenpflicht für alle, die übrigens auch für Mitarbeitende in Bibliotheken gilt. Das Lüften der Lesesäle ist wegen der Witterung nicht immer in ausreichendem Maße möglich.

      Die Bibliotheken haben dort – wo das möglich schien – zum Beginn des Sommersemesters mehr Arbeitsplätze freigegeben, um vielen Studierenden, die während des Studiums noch nicht so großzügig wohnen, gute Arbeitsbedingungen in der Universität zu bieten. Da damit Abstand verringert wird, steigen die Gefahren der Ansteckung, insbesondere angesichts der besonders ansteckenden Varianten des Virus.

      Die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) hat sich auf die Maskenpflicht geeinigt, um sicherzustellen, dass möglichst viele Studierende im heute beginnenden Sommersemester möglichst viele Angebote auch in Präsenz wahrnehmen zu können. Dazu zählen auch die Angebote von Bibliotheken. Die Entscheidung nimmt gerade Rücksicht auf die von Studierenden geäußerten Bedürfnisse.

      Ihnen gebührt Anerkennung für Ihr – auch ohne die Pandemie – schwieriges Studium und die besonderen Härten durch viele umfassenden Prüfungen. Die zusätzliche Belastung für Sie durch das Maskentragen in der Bibliothek während des Lernens und Arbeitens eröffnet anderen, die in der von Ihnen beschriebenen schwierigen privaten Lernsituation sind, die Möglichkeit, auch die Bibliotheken zu nutzen, ohne um die eigene Gesundheit oder die von nahestehenden Personen zu fürchten. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Schutzmaßnahme und um Respekt für die schwierige Situation anderer Benutzer*innen von Bibliotheken. Zugleich danken wir Ihnen noch einmal für Ihre Anregung, auch wenn wir diesmal dem Schutz der angesprochenen Gruppen den Vorrang einräumen.

      Ihre Universtätsbibliothek

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