Universitätsbibliografie: Meldung Ihrer Publikationen 2022

Noch bis zum 30. April 2023 können Veröffentlichungen von Angehörigen der Freien Universität aus dem Jahr 2022 über das Selbsterfassungssystem SEP eingetragen werden.

Die Universitätsbibliografie der Freien Universität Berlin erfasst seit 1981 Veröffentlichungen von Mitgliedern der Universität und wird zugleich zur Leistungsmittelberechnung des Präsidiums genutzt. In der Universitätsbibliografie im Bibliotheksportal Primo sind alle gemeldeten FU-Publikationen seit 1993 dauerhaft auffindbar, recherchierbar und können auch als Datenliste in verschiedene Formate zur Weiternutzung exportiert werden.

Um eine möglichst vollständige Übersicht erstellen zu können, benötigt das Team der Universitätsbibliografie Ihre Unterstützung: Alle „aktiv beschäftigten“ Angehörigen der Freien Universität sind gebeten, ihre Publikationen des Jahres 2022 bis zum 30. April 2023 im Selbsterfassungssystem SEP zu melden. Nutzen Sie hierfür auch das schnelle und vereinfachte Eintragen der Publikationsdaten mit DOI!


Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wer kann Publikationen in SEP eintragen?

Alle, die einen ZEDAT-Account besitzen und „aktiv“ an der Freien Universität Berlin beschäftigt sind, können Publikationen für sich und auch für andere eintragen. Nicht fest beschäftigte FU-Angehörige – wie z.B. Emeriti, Lehrbeauftragte oder Promovierende – können sich an die SEP-Kontaktpersonen in den Bereichsbibliotheken wenden.

Welche Publikationen (elektronisch oder Print) können gemeldet werden?

Monografien, Herausgeber*innenschaften von Büchern, Zeitschriften oder Schriftenreihen, Buchbeiträge, Zeitschriftenaufsätze, ‚graue‘ Literatur (z.B. Working Papers, Privatdrucke etc.), Rezensionen, Patentschriften, (eigene) Rundfunk- und Fernsehbeiträge, andere elektronische Veröffentlichungen.


Weiterführende Informationen, FAQs, Hilfeseiten und Kontaktdaten zur Universitätsbibliografie finden Sie auf der Website der Universitätsbibliothek.

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