Wem „gehören“ Forschungsdaten?

Neue Publikation skizziert verschiedene (Rechts-)Positionen und macht sie Forschenden zugänglich.

Bei der Beratung von Forschenden tauchen manchmal Fragen auf, wer über die Weiterverwendung von Forschungsdaten, über deren Weitergabe oder die Veröffentlichung entscheiden darf. Forschende erkundigen sich häufig danach, wem die Forschungsdaten „gehören“.
Da es kein Eigentum an digitalen Forschungsdaten gibt, müsste die Frage eigentlich lauten: „Wer hat welche Rechte an Forschungsdaten?“

Der neu erschienene Artikel unseres Liaison Librarians Dr. Andreas Hübner skizziert verschiedene (Rechts-)Positionen und macht sie Forschenden, insbesondere an deutschen Hochschulen, zugänglich. Der Text bezieht sich auf den deutschen Rechtsrahmen. Das Verständnis dieser Positionen ist entscheidend, um beispielsweise dokumentierte Vereinbarungen über Nutzungsrechte an Forschungsdaten zu treffen, wie sie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) empfohlen werden. 

Er wurde zuerst auf Englisch publiziert und liegt inzwischen auch in der deutschen Version vor:

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