Änderungen bei den Ausleihbedingungen ab 1. April 2022

Das Sommersemester 2022 naht und Sie haben sicherlich schon unsere E-Mails erhalten. Deshalb nochmal eine Erinnerung: Ab 1. April 2022 werden die Ausleihbedingungen in den Bibliotheken der Freien Universität Berlin auf Vor-Pandemie-Niveau zurückgesetzt.

Was bedeutet das konkret?

1. Mahn- und Fernleihgebühren (und Leistungsbescheide) werden wieder eingeführt.

2. Automatische Leihfristverlängerungen gelten nur noch für FU-interne Personen. Externe Nutzende verlängern bitte eigenständig ihre Leihfrist im Primo-Benutzungskonto oder telefonisch bzw. per E-Mail.

3. In einzelnen Fachbibliotheken werden spezielle Nutzungsbedingungen zurückgenommen.

Alle Informationen auf einen Blick finden Sie in unserem Blog-Artikel vom 7. März 2022 bzw. auf unserer Website. Bei Detailfragen können Sie sich jederzeit an die Kolleg*innen der Leihstelle wenden.

(Bildquelle: © dbv/Thomas Meyer/Ostkreuz)

Änderungen bei den Ausleihbedingungen zu Beginn des Sommersemesters 2022

Zu Beginn des Sommersemesters am 1./4. April 2022 werden die Benutzungsbedingungen an den FU-Bibliotheken zum Teil auf den Stand vor der Pandemie zurückgeführt. Dies hat zukünftig Folgen bei Gebührenvorgängen, der Leihfristverlängerung und der Ausleihe in Fachbibliotheken.

Die drei Änderungen ab April 2022 im Überblick:

  1. Die pandemiebedingt ausgesetzten Mahn- und Fernleihgebühren sowie die Gebühr für Leistungsbescheide werden zurückgeführt.
  2. Die automatische Leihfristverlängerung wird nur noch für FU-interne Nutzungsgruppen (z. B. FU-Studierende, -Dozent*innen, -Mitarbeiter*innen) bestehen bleiben. Alle externen Nutzer*innen müssen ab April 2022 wieder eigenständig die Leihfrist im Primo-Benutzungskonto verlängern oder die Verlängerung auf den bekannten Kanälen (telefonisch oder per E-Mail an die Leihstellen) beantragen.
  3. In einzelnen Fachbibliotheken werden spezielle Nutzungsbedingungen zurückgenommen:
    a) Die Ausleihe von Beständen, die nur für FU-Mitarbeitende vorgesehen ist, wird wieder nur für diese möglich sein (betrifft Campusbibliothek und Rechtswissenschaftliche Bibliothek).
    b) Die Bedingungen für alle Exemplare, die nur für 2 Wochen ausgeliehen werden können, werden wieder zurückgeführt (max. Verlängerungsfrist für FU-/ Charité-Studierende 6 Wochen statt 6 Monate! Ausleihe weiterhin nur an FU- Angehörige u. Charité-Studierende). Dies betrifft die Campusbibliothek, Philologische Bibliothek, Theaterwissenschaft, FMI/KHI sowie die Lehrbuchsammlung der Geowissenschaftlichen Bibliothek).

In Hinblick auf die Punkte eins und zwei wird zum 18. März 2022 an alle Nutzenden mit Ausleihen oder Gebühren und mit gültiger E-Mail-Adresse eine Ausleihübersicht mit einem Hinweistext als E-Mail versendet. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit im Primo-Benutzungskonto über den Stand Ihrer Ausleihen oder etwaige Gebührenvorgänge informieren.

Diese Entscheidungen sind ein Schritt in Richtung Normalität und wir teilen die Vision der Hochschulleitung, ein Sommersemester 2022 mit möglichst viel Präsenz zu erleben – nicht nur im Hörsaal, sondern auch auf den Campus und in den Bibliotheken und im Miteinander des studentischen Lebens. Alle aktuellen Informationen zur Pandemie erhalten Sie auf folgender Website: www.fu-berlin.de/sites/coronavirus

(Bildquelle: Pixabay.com)

Ausleihe während der Betriebsferien

Das FU-eigene Online-Magazin campus.leben hat zu Anfang der Woche nochmal im Artikel Das A-Z der Ausleihe während der Betriebsferien auf die Schließzeit der Bibliotheken während der Feiertage (22.12.12 – 06.01.13) hingewiesen. Ebenfalls enthalten ist eine Liste mit speziellen Ausleihregelungen für zahlreiche Fachbibliotheken.