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Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 26.03.2019 die Richtlinie für Urheberrechtsregeln für das Internet (348 Ja-Stimmen, 274 Gegenstimmen, 36 Enthaltungen) angenommen.
Damit endet das bereits 2016 begonnene Gesetzgebungsverfahren für das Europäische Parlament. Nun müssen die Mitgliedstaaten den gebilligten Beschluss des Parlaments ihrerseits im Europäischen Rat billigen. Wird er angenommen, muss der Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt dann in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben von da an zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationale Gesetzgebung umzusetzen.
Begleitet wurde der Prozess der Verabschiedung der Richtlinien mit kontroversen Diskussionen und Protesten gegen eine Beschränkung der Meinungsfreiheit im Netz. Unter anderem wurden unter „Stop the censorship-machinery! Save the Internet!“ massiv Stimmen gegen die Richtlinien gesammelt. Der Protest wendet sich vor allem gegen Artikel 11 und 13 des Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on copyright in the Digital Single Market.
Alles zum Urheberrechtsschutz aus Sicht des Europäischen Parlaments und häufig gestellten Fragen und Antworten finden sie hier.
Das Verfahren der Richtlinienfindung kann hier verfolgt werden.
Die Pressekonferenz des Berichterstatters Axel Voss (EPP, DE) können Sie hier verfolgen.
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