EU – UN: Interdisziplinäre Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021

Im Sommersemester 2021 werden wieder zwei Lehrveranstaltungen zu UN-EU-Themen angeboten, die wir Ihnen gerne ans Herz legen:

The EU27 – The Future of Europe

Das Model European Union lädt Studierende im Sommersemester 2021 ein, an einem simulierten Treffen des Europäischen Rates teilzunehmen und Fragen zu Europas Zukunft zu diskutieren. Delegationen aus 1-2 Personen vertreten einen z. B. einen Mitgliedsstaat oder die Präsidentin der Europäischen Kommission. Die Konferenzsprache ist Englisch.
Studierende aller Fakultäten können sich bis zum 6. April 2021 um eine Teilnahme bewerben. Das Seminar besteht aus zwei Teilen – einer ausführlichen Vorbereitung und den simulierten Ratstreffen – mit wöchentlichen Sitzungen, die freitags von 12 bis 14 Uhr stattfinden.
Für das Seminar können 5 ECTS-Credits vergeben werden (Schlüsselqualifikationsschein, Rechtswissenschaftliche Fakultät).

The United Nations and the Sustainable Development Goals

Quelle: un.org

2015 haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Sie enthält 17 Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs), die darauf abzielen, Armut und Hunger zu verringern und Gesundheit, Bildung und nachhaltige Entwicklungen zu fördern.
In dem englischsprachigen Seminar The United Nations and the Sustainable Development Goals werden die 17 SDGs in Zweier-Teams betrachtet. Erfolgreich Teilnehmende erhalten 5 ECTS-Credits und einen „Nachweis der juristischen Sprachkenntnisse in Englisch“ gemäß § 8 Abs. 2 der Studienordnung. Die Online-Kurse finden montags von 14 bis 16 Uhr statt.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Peggy Wittke
Model United Nations / Model European Union
Rechtswissenschaftliche Fakultät, FU Berlin

Europaabgeordnete verabschieden Urheberrechtsregeln für das Internet

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Bild von Pete Linforth auf Pixabay

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 26.03.2019 die Richtlinie für Urheberrechtsregeln für das Internet (348 Ja-Stimmen, 274 Gegenstimmen, 36 Enthaltungen) angenommen.

Damit endet das bereits 2016 begonnene Gesetzgebungsverfahren für das Europäische Parlament. Nun müssen die Mitgliedstaaten den gebilligten Beschluss des Parlaments ihrerseits im Europäischen Rat billigen. Wird er angenommen, muss der Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt dann in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben von da an zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationale Gesetzgebung umzusetzen.

Begleitet wurde der Prozess der Verabschiedung der Richtlinien mit kontroversen Diskussionen und Protesten gegen eine Beschränkung der Meinungsfreiheit im Netz. Unter anderem wurden unter „Stop the censorship-machinery! Save the Internet!“ massiv Stimmen gegen die Richtlinien gesammelt. Der Protest wendet sich vor allem gegen Artikel 11 und 13 des Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on copyright in the Digital Single Market.

Alles zum Urheberrechtsschutz aus Sicht des Europäischen Parlaments und häufig gestellten Fragen und Antworten finden sie hier.

Das Verfahren der Richtlinienfindung kann hier verfolgt werden.

Die Pressekonferenz des Berichterstatters Axel Voss (EPP, DE) können Sie hier verfolgen.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Model European Union: The EU at 27 – Quo vadis, EU?

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

https://unsplash.com/photos/x_0hW-KaCgI

Am 22. und 23. Januar findet an der Freien Universität Berlin im Rahmen des Model European Union (MEU) „The EU at 27 – Quo vadis, EU?“ ein simuliertes Treffen des Europäischen Rates statt. Jeweils von 10:00 – bis 18:00 Uhr wird die folgende Agenda diskutiert:

  1. Adoption of the Agenda / Annahme der Tagesordnung
  2. European Integration / Europäische Integration
    a) Identity and Values / Identität und Werte
    b) EU Enlargement / EU-Erweiterung
  3. Security / Sicherheit
    a) Border Security / Grenzsicherheit
    b) Migration
    c) EU Defense / EU-Verteidigung
    d) Cyber Security / Onlinesicherheit
    e) Foreign Relations / Auslandsbeziehungen
  4. Economics / Wirtschaft
    a) The Single Market / der Binnenmarkt
    b) The Eurozone / die Eurozone
    c) The Banking Union / die Bankenunion
    d) Future Cooperation with the UK / zukünftige Zusammenarbeit mit Großbritannien
    e) Digitalization / Digitalisierung
  5. Climate Change / Klimawandel
  6. Education and Social Integration for Refugees / Bildung und soziale Integration für Flüchtlinge

Ort: Senatssaal im Henry-Ford-Bau, Garystr. 35, 14195 Berlin

Die Simulation ist öffentlich und findet in engischer Sprache statt.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Peggy Wittke
Lehrstuhl Univ.-Prof. Dr. Helmut Philipp Aust
Rechtswissenschaftliche Fakultät, FU Berlin
Tel.: (030) 838 547 05
Email: peg@zedat.fu-berlin.de

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Der künftige, langfristige EU-Haushalt – 2021 bis 2027

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Alle sieben Jahre entscheidet die Europäische Union über ihren künftigen langfristigen Haushalt – den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Der nächste Finanzrahmen für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 wird der erste Haushalt für die Europäische Union der 27 (ohne Großbritannien) sein.

Die Mitteilung der Kommission an das Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ist mit „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt“ (SWD(2018) 171 final) betitelt.

Veranschlagt ist ein Finanzrahmen von 1.135 Milliarden Euro im Zeitraum 2021 bis 2027. Das entspricht 1,11 Prozent der nationalen Beiträge des Bruttonationaleinkommens (BNE) der jeweiligen EU-Staaten. Die Beiträge steigen damit von 1,03 auf 1,11 Prozent – von 100 Euro die erwirtschaftet werden, gehen 1,11 Euro (bisher 1,03 Euro) in den EU-Haushalt.

Zwei entscheidende Prioritäten werden den langfristen Haushalt der EU stützen: zum einen werden die Mittelausstattung für Investitionen in Forschung und Innovation, junge Menschen und digitale Wirtschaft, Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung aufgestockt. So werden beispielsweise die Mittel für das Austauschprogramm Erasmus+ verdoppelt. Parallel dazu werden die Finanzmittel für die gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik um jeweils etwa 5-6 Prozent gekürzt.

Gleichzeitig sollen neue Finanzierungsquellen für die langfristige Haushaltsplanung erschlossen werden, um u. a.  von den Beiträgen der Nettozahler-Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien unabhängiger zu werden. Die Kommission schlägt Vereinfachungen bei den auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierenden Eigenmitteln und die Einführung eines sogenannten Korbs neuer Eigenmittel vor:

  • 20 % der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem;
  • einem Abrufsatz von 3 %, angewendet auf die neue Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ;
  • einem nationalen Beitrag (0,80 EUR/Kilo), der anhand der in jedem Mitgliedstaat anfallenden nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird (Plastiksteuer).

Diese neuen Eigenmittel werden, so die Schätzungen, 12 Prozent des gesamten EU-Haushalts ausmachen und könnten bis zu 22 Mrd. Euro jährlich zur Finanzierung neuer Prioritäten beitragen.

Es gilt grundsätzlich, die bekannten Schwachstellen des aktuellen Finanzrahmens zu beseitigen: der EU-Haushalt ist immer noch zu starr. Diese mangelnde Flexibilität verhindert, dass Europa in einer sich rasch wandelnden Welt ausreichend schnell und wirkungsvoll handeln kann. Komplexe und unterschiedlich ausgestaltete Förderregelungen erschweren den Zugang zu EU-Mitteln und lenken vom Wesentlichen ab. Der neue Haushalt soll vor allem modern, einfach und flexibel werden:

Modern: weiterer Abbau von Bürokratie für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden und Vorschriften auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks kohärenter gestalten. Damit sind Ergebnisse leichter zu überwachen und zu messen und bei Bedarf leichter Änderungen vorzunehmen.

Einfach: die Anzahl der Programme um mehr als ein Drittel (von derzeit 58 auf künftig 37) reduzieren. Beispielsweise ist vorgesehen, stark fragmentierte Finanzierungsquellen in neu integrierten Programmen zusammenzufassen und die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten – auch mithilfe des Fonds „InvestEU“ – stark zu straffen.

Flexibel: mehr Flexibilität innerhalb der Programme und zwischen den Programmen. Die Instrumente zur Krisenbewältigung sollen ausgebaut und eine neue „Unionsreserve“ eingeführt werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse und Notfälle, etwa in den Bereichen Sicherheit und Migration, reagieren zu können.

Eine sehr wichtige Neuerung des vorgeschlagenen Finanzrahmens ist die Tatsache, dass die Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein wird. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Ein neuer Mechanismus soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen. Der Zugang zu EU-Mitteln könnte proportional zur Art, zur Schwere und zum Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite ausgesetzt, verringert oder beschränkt werden.

Die Vorschläge der Kommission, wenn auch weniger ehrgeizig als die Position des Parlaments, werden von den Abgeordneten grundsätzlich begrüßt. Gelobt wurden die Pläne für neue Eigenmittel (GKKB, Emissionshandel, Plastiksteuer).

Als nächstes muss der Rat seinen Standpunkt zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vereinbaren. Eine endgültige Vereinbarung erfordert die Zustimmung des Parlaments. Die Abgeordneten haben dazu aufgerufen, unverzüglich Gespräche mit dem Rat und der Kommission aufzunehmen, um noch vor der Europawahl 2019 und dem Gipfeltreffen in Sibiu am 9. Mai 2019 eine Einigung zu erzielen.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Think Tank Repository online

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

EC_Symbol(POS)_QNeu im Datenbank-Infosystem (DBIS) nachgewiesen ist die freie Online-Ressource Think Tank Repository.

Das Think Tank Repository des Rats der Europäischen Union weist Online-Artikel ab dem Frühjahr 2013 nach, die thematisch die Europäische Union betreffen. Diese stammen von sogenannten Denkfabriken (engl. „Think Tanks“), Instituten, die durch Erforschung, Entwicklung und Bewerbung von politischen, sozialen und wirtschaftlichen Konzepten und Strategien Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nehmen. Die nachgewiesenen Dokumente, die monatlich online in der Think Tank Review (TTR) veröffentlicht und besprochen werden, stammen von 250 Denkfabriken weltweit. Aus Deutschland sind u.a. folgende Institutionen mit Inhalten vertreten:

Bertelsmann Stiftung
Centrum für Europäische Politik (CEP)
Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP)
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)
Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)
Hanns-Seidel-Stiftung
Institut für Europäische Politik (IEP)
Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS)
Stiftung Mercator
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)

Der Beschreibungstext ist dem Datenbank-Infosystem (DBIS) entnommen.

Noch mehr Informationen zu UN und EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.