Neue Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin ab 1. November 2017

Ab dem 1. November 2017 tritt eine neue Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin  in Kraft.

Bitte nehmen Sie besonders die Änderungen bei den Mahngebühren in § 1 und beim Leistungsbescheid in § 2 zur Kenntnis.

Wird die Leihfrist überschritten, wird die Rückgabe der Bücher bzw. Medieneinheiten schriftlich angemahnt. Die Mahnungen sind gebührenpflichtig.

Die Mahngebühren betragen je Band bzw. Medieneinheit

für die 1. Mahnung 2,00 Euro,
für die 2. Mahnung 5,00 Euro zzgl. 2,00 Euro der ersten Mahnung = 7.00 Euro,
für die 3. Mahnung 10,00 Euro zzgl. 7,00 Euro der ersten und zweiten Mahnung = 17.00 Euro.

Nach erfolgloser dritter Mahnung wird ein Leistungsbescheid erstellt. Für die Erstellung des Leistungsbescheides wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben.

Die 3. Mahnung bzw. der Leistungsbescheid erfolgen eingeschrieben mit Rückschein oder durch ein anderes Zustellverfahren.

Die Mahngebühren bzw. die Gebühren für den Leistungsbescheid sind fällig mit der Erstellung der entsprechenden Schreiben. Die Mahnungen werden in regelmäßigen Abständen erstellt.

Autor: Petra Kende

Bibliothekarin an der Universitätsbibliothek, Team Digitale Dienste und Team des Informationszentrums

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