Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Am vergangenem Montag traf sich der zuständige Verkehrsausschuss im Europaparlament in Brüssel um über die geplante Abschaffung der Zeitumstellung zu sprechen.
Der Verkehrsausschuss schlägt vor, dass die Zeitumstellung am letzten Sonntag im März 2021 die letzte für die EU-Länder sein sollte, die beschließen, ihre Sommerzeit dauerhaft einzuhalten. Mitgliedstaaten, die es vorziehen, ihre Standardzeit, auch bekannt als „Winterzeit“, beizubehalten, können die Uhren am letzten Sonntag im Oktober 2021 zum letzten Mal umstellen.
Ein Berichtsentwurf des Ausschusses unterstützte mit 23 Ja- zu 11 Nein-Stimmen einen Vorschlag der Kommission zur Beendigung des saisonalen Wandels, verschob aber den Starttermin von 2019 auf 2021. Dies würde das Recht der EU-Länder, über ihre Standardzeit zu entscheiden, nicht beeinträchtigen.
Die Europaabgeordneten des Verkehrsausschusses fordern auch, dass die EU-Länder alle Änderungen, die sie untereinander vornehmen, koordinieren. Die Kommission sollte die Entscheidung eines Mitgliedstaats seine Normzeit zu ändern bewerten, um sicherzustellen, dass die Anwendung der Sommerzeit in einigen Ländern und der Winterzeit in anderen Ländern das Funktionieren des Binnenmarktes nicht beeinträchtigt.
Stellt die Kommission fest, dass die vorgesehenen Fristen zur Abschaffung der Zeitumstellung das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erheblich und dauerhaft beeinträchtigen könnten, kann sie einen Vorschlag zur Verschiebung des Anwendungsdatums der Richtlinie um höchstens 12 Monate unterbreiten.
Hintergrund
Unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Studien, die negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zeigen, und eine Reihe von Bedenken, die von verschiedenen Bürgerinitiativen geäußert wurden, forderte das Parlament die Kommission in einer Entschließung vom Februar 2018 auf, eine „gründliche Bewertung der geltenden Sommerzeitrichtlinie vorzunehmen und gegebenenfalls einen Vorschlag für ihre Überarbeitung vorzulegen“.
Als Reaktion darauf organisierte die Kommission im Sommer 2018 eine öffentliche Konsultation, die 4,6 Millionen Antworten erhielt (die höchste Zahl, die je bei einer von der Europäischen Kommission organisierten öffentlichen Konsultation erreicht wurde), von denen 84% die Einstellung der halbjährlichen Uhrenwechsel befürworteten, während 16% sie beibehalten wollten. Am 12. September 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Einstellung saisonaler Zeitverschiebungen vor.
Historische Fakten zur Zeitumstellung
Die Internationale Meridian-Konferenz in Washington 1884 mit Vertretern aus 25 Nationen entschied ausgehend vom Greenwicher Nullmeridian ein globales System mit 24 Zeitzonen zu schaffen. Im Laufe der Geschichte wurden aus wirtschaftlich-politischen Erwägungen wiederholt in vereinzelten Ländern eine um die „Normalzeit“ um eine Stunde, teilweise um zwei Stunden vorausgehende Sommerzeit und (z.B. im Winter 1946/47 in der Tschechoslowakei) eine Zurückstellung der Uhren um eine Stunde durchgeführt.
Frankreich führte als einziges europäisches Land 1976 die Sommerzeit mit der Begründung des Energiesparens ein. Alle anderen folgenden Länder der europäischen Gemeinschaft führten als Erklärung die Integration und Harmonisierung des gemeinsamen Binnenmarktes an. Bis 1996 wurden die verschiedenen Sommerzeitregelungen innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht und im Jahr 2001 in einer Richtlinie festgehalten.
Einige ausgewählte Dokumente zum Thema für Sie zusammengestellt:
Richtlinie vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit: https://publications.europa.eu/s/kJp9
European Parliament resolution of 8 February 2018 on time change arrangements (2017/2968(RS))
Final report of the public consultation
Noch mehr Informationen zur UN & EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.