Neuerungen bei Arbeitsplatzbuchung und Maskenpflicht

(See below for the English Translation)

Nach Einführung des Online-Tools a.nwesen.de können an einigen Bibliotheksstandorten (z. B. Universitätsbibliothek, Bibliothek Rechtswissenschaft) die Arbeitsplätze ohne vorherige Reservierung über die Bibliothekswebseiten genutzt werden. Dennoch besteht weiterhin die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation. Bitte scannen Sie hierfür den am Arbeitsplatz befindlichen QR-Code mit ihrem Handy ein und geben Ihre Kontaktdaten und Anwesenheitszeit an. Alternativ lässt sich der URL auch manuell an einem Laptop eingeben.
In separaten Arbeitsräumen befindliche Plätze (Gruppenarbeitsräume, Studienkabinen) müssen i.d.R. weiterhin über die Webseiten der Bibliotheken reserviert werden. Auch hier ist die zusätzliche Anwesenheitsdokumentation über a.nwesen.de verpflichtend. (Bildquelle: Bernd Wannenmacher)

Seit dem 9. Oktober 2021 ist eine weitere Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Danach können in einigen Bibliotheken medizinische Masken oder FFP2-Masken am Arbeitsplatz in der abgenommen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern, die 3G-Regelungen sowie die (Online-)Anwesenheitsdokumentation eingehalten werden. In allen anderen Fällen – beim Betreten oder Verlassen des Arbeitsplatzes  – gilt weiterhin die bereits kommunizierte Maskenpflicht (bei Unterschreitung des Mindestabstands genügt das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske). Die veränderte Verordnung ist vorerst bis zum 6. November 2021 gültig.

After the introduction of the online tool a.nwesen.de (site in German), the workspaces at some library locations (e.g. University Library, Law Library) can be used without prior reservation via the library website. Nevertheless, there is still the obligation to document attendance. To do this, please scan the QR code at your chosen workspace with your mobile phone and enter your contact details and your time of attendance. Alternatively, the URL can also be entered manually on a laptop. Spaces in separate work rooms (group work rooms, carrels) must generally continue to be reserved via the libraries‘ websites. Here, too, additional attendance documentation via a.nwesen.de is mandatory. (Image source: Bernd Wannenmacher)

Another amendment to the Third SARS-CoV-2 Infection Protection Ordinance came into force on October 9, 2021. Thereafter, medical face masks or FFP-2 masks can be removed while at your workplace in some libraries, provided that the minimum distance of 1.5 meters, the 3G regulations and the (online) attendance documentation are observed. In all other cases – when entering or leaving the workplace – the mask requirement that has already been communicated continues to apply (if the minimum distance is not reached, it is sufficient to wear a medical mask or FFP2 mask). The amended regulation is initially valid until November 6, 2021.

Philologische Bibliothek: Öffnung der Arbeitsplätze und des Freihandbereichs

Ab Dienstag, dem 03.08.2021 ist der Zugang zum Freihandbereich der Philologischen Bibliothek für FU-Angehörige wieder möglich. Voraussetzung für den Einlass ist eine Arbeitsplatzbuchung und die Vorlage entsprechender medizinischer Nachweise (3 Gs). Die Bibliothek öffnet wochentags von 10 bis 18 Uhr.

Weitere Informationen: https://www.fu-berlin.de/sites/philbib/04Nutzungshinweise/Arbeiten-in-der-Bibliothek/index.html

Wir freuen uns sehr, nach der langen, sanierungsbedingten Schließung wieder persönlich für Sie da zu sein.

Arbeitsplätze in der Universitätsbibliothek nun ganztägig buchbar

Ab sofort können Sie das Kontingent an reinen Arbeitsplätzen in der Universitätsbibliothek ganztägig reservieren. Dies gilt sowohl für die Einzelplätze im 1. Stock (Leihstelle), als auch jene im 2. Stock (Lesesaal). Ausgenommen davon sind die wenigen Computerarbeitsplätze („Rechner“ bzw. „ZEDAT-Rechner“) im Lesesaal.

Eine vorherige Reservierung können Sie über das Buchungssystem tätigen. Bitte beachten Sie dafür die allgemeinen Voraussetzungen, u. a. muss auch weiterhin am gebuchten Arbeit eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder FFP2-Maske getragen werden.

Vor Ort in der Universitätsbibliothek arbeiten können sowohl FU-Angehörige, als auch externe Benutzerinnen und Benutzer.