Europa-Wahl 2019: Aktions-Wand des Dokumentationszentrum UN-EU

Quelle: Matheo Mareski

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Auch das Dokumentationszentrum UN-EU der Universitätsbibliothek der FU Berlin beteiligt sich an dieser Aufforderung. Wir haben eine Europawahl Aktions-Wand in unserem Lesesaal-Bereich eingerichtet und jeder kann auf den „diesmalwähleich.eu“-Kampagnenzetteln anonym aufschreiben, wofür er wählt und wir hängen Sie auf.

Wir hoffen auf intensive Teilnahme an dieser Aktion, um möglichst viele Menschen dazu zu motivieren am 26. Mai für Europa zu wählen.

Noch mehr Informationen zur UN & EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

JETZT IM LIVE-STREAM: 10. Berliner Europa-Dialog: Under Pressure – Zur Zukunft der Europäischen Union

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

https://www.fu-berlin.de/sites/ub/ueber-uns/un-eu/veranstaltungen/BED-10/Live-Stream-BED-10/index.html

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

 

Vormerken! Under Pressure am 12.02.19

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Quelle: https://pixabay.com/de/schrott-presse-schrottplatz-569118/

Das Dokumentationszentrum UN-EU der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin lädt zum 10. Berliner Europa-Dialog ein. Am 12.02. um 18 Uhr beginnt die Veranstaltung mit dem Titel: Under pressure – zur Zukunft der Europäischen Union im Henry-Ford-Bau (Hörsaal A) in der Garystr. 35 in 14195 Berlin.

Ziel der Veranstaltung ist, Fragen zu den aktuellen Herausforderungen der Europäischen Union vor dem wahrscheinlich bevorstehenden Brexit und den Europawahlen zu diskutieren. Dabei stehen auch strategische Aspekte der EU-Reform sowie der künftigen Ausgestaltung der europäischen Integration in Zeiten einer polarisierten europapolitischen Debatte im Fokus.

Europa wird von innen wie von außen angegriffen: In Großbritannien nähert sich der Brexit, der ggf. härter ausfällt als erwartet. In Frankreich protestieren „Gelbwesten“ gegen die Politik Emmanuel Macrons, der mit einem ambitionierten proeuropäischen Programm gestartet war. Gegen Polen und Ungarn laufen Rechtsstaatsverfahren der Europäischen Kommission. Die italienische Regierung agitiert offen gegen die EU. Auch die Katalonienfrage steht noch auf der Agenda. Die Europa-Wahlen im Mai stehen vor der Tür und populistische Parteien in vielen EU-Ländern proklamieren Exit-Vorhaben.

Benötigen wir eine neue Erzählung Europas oder mehr, gar andere Ergebnisse? Wie wird der Brexit aussehen und wie wird die Europäische Union, the day after, in die Wahlen gehen? Welche Rolle spielt die Zivilgesellschaft dabei?

Diese und weitere Fragen diskutieren am Dienstag, den 12.02.2019 von 18:00 – 20:00 Uhr:

  • Laura Bethke, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Strategische Beratung und Koordination
  • Katja Sinko, Stellv. Vorsitzende, Junge Europäische Bewegung
  • Benjamin Knight, britischer Korrespondent für DW und andere Medien

Die Podiumsdiskussion wird moderiert von Prof. Dr. Tanja A. Börzel, Inhaberin des Jean Monnet Lehrstuhls und Leiterin der Arbeitsstelle Europäische Integration, Freie Universität Berlin.

Ort der Veranstaltung: Freie Universität Berlin, Henry-Ford-Bau, Hörsaal A, Garystraße 35, 14195 Berlin-Dahlem (U3 Freie Universität).

Die Veranstaltung im Rahmen der Reihe Berliner Europa-Dialog wird kooperativ organisiert vom Dokumentationszentrum Vereinte Nationen – Europäische Union der Freien Universität Berlin, dem Europäischen Informationszentrum Berlin (Träger: Deutsche Gesellschaft e. V.) sowie der Europa-Union Berlin e. V.

Wir würden uns freuen, Sie zu der Podiumsdiskussion begrüßen zu dürfen. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt frei. Ihre Anmeldung senden Sie bitte bis zum 11.02.2019 an info@eu-infozentrum-berlin.de.

Links zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Europawahl 2019: Formalien

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

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Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Vom 23.-26. Mai 2019 ist es wieder so weit.

Deutschland hat (derzeit) 96 Sitze im Parlament zu besetzen. Insgesamt wird es nach der Europawahl 750 Europaabgeordnete plus den Präsidentin/Präsidenten geben.

Formalien:

In Deutschland wird am 26. Mai gewählt. Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 den 26. Mai 2019 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland bestimmt. („Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2019″ vom 8. Oktober 2018)

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Listen für ein Bundesland und gemeinsame Listen für alle Länder sind beim Bundeswahlleiter spätestens am 83. Tag vor der Wahl bis 18:00 Uhr schriftlich einzureichen (§ 11 Absatz 1 Europawahlgesetz).

Die Wahl:

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl, unter Beachtung des Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und einige weitere europäischer und nationaler Vorschriften, bestimmt.

Im Anschluss an die Europawahl wird der Präsident der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl, vom Europäischen Parlament gewählt. Die EU-Bürgerin und -Bürger bestimmen damit auch den Kommissionspräsidenten.

In Deutschland:

Jeder Wahlberechtigte verfügt über eine Stimme, mit der ein Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung gewählt werden kann.

Wer darf wählen:

Jeder Deutsche und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten (länger als 3 Monate). Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde eingetragen sein (kommen Sie aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, müssen Sie die Eintragung bei der Gemeinde beantragen). Allerdings müssen Sie sich entscheiden wo Sie wählen: in Deutschland, deutsche Abgeordnete oder in Ihrem Herkunftsland, die entsprechenden Abgeordneten. Jeder Wahlberechtigte darf nur einmal wählen.

Die Wahlbenachrichtigung mit allen nötigen Informationen bekommen Sie per Post zugeschickt.

Sie sind als Deutscher im EU-Ausland:

Hier gilt das Verfahren wie in Deutschland. Sie können entweder per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teilnehmen. Bei dem Wunsch vor Ort zu wählen, kontaktieren Sie frühzeitig ihre lokalen Gemeindebehörden (nationales Wahlrecht).
Wichtig: Wählen Sie im EU-Ausland, wählen Sie die Abgeordnenten dieses Landes – keine deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments.

Am wichtigsten: Per Briefwahl kann jeder wählen unabhängig von seinem Lebensort!

Wen kann man wählen? Wer kann sich zur Wahl stellen?

Gewählt werden kann jeder, der bei den Europawahlen selbst wählen darf, da er automatisch das passive Wahlrecht hat, um sich um einen Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament zu bewerben.

Kandidieren können Sie allerdings nur auf Bundes- oder Landeslisten von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen. Die deutschen und europäischen Wahlgesetze schreiben vor, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber auf Parteitagen oder Mitgliederversammlungen einem demokratischen Auswahlverfahren stellen müssen. In geheimer Wahl müssen Kandidatinnen und Kandidaten sowie die jeweiligen Listenplätze ermittelt werden.

Seit 2004 gibt es keine Doppelmandate mehr – entweder Bundestag oder Europäisches Parlament. Auf kommunaler Ebene (z. B. Stadt-, Gemeinde- oder Kreisrat) können Sie weiterhin beides ausüben.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

 

Unitour zur Europawahl – Foyer Mensa II

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Die Europawahl steht vor der Tür!

Am 26. Mai 2019 ist es wieder soweit und Ihr könnt Eure Stimme abgeben.

Habt Ihr noch Fragen zur Wahl oder wollt Euch engagieren?

Am 23. Januar 2019 wird ein Informationsstand im Rahmen der Kampagne „Diesmal wähle ich“ des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland die Freie Universität Berlin besuchen.

Schaut vorbei! Der Informationsstand wird von 9.30 -15.30 Uhr im Foyer der Mensa (Otto-von-Simson-Str 26  / Silberlaube) stehen.

Weitere Informationen findet Ihr auch unter: www.diesmalwaehleich.eu.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

This time I`m voting – Europawahl 2019

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Titel: sara-kurfess-747821-unsplash.jpg; Quelle: unsplash.com/@stereophototyp

Vom 23.-26. Mai 2019 finden die Europawahlen statt.

Die Teilnahme der EU-Bürgerinnen und -Bürger ist wichtiger als je zuvor. Es gibt viel zu tun in Europa, um die Idee Europa weiter auszubauen und vor allem zu schützen.

Viele nationalistisch geprägte Bewegungen und auch Regierungen innerhalb Europas versuchen sich gegen die Europäische Union zu stemmen und ihre Existenz in Zweifel zu ziehen.

Diesmal genügt es nicht, nur auf eine bessere Zukunft zu hoffen. Diesmal müssen wir alle Verantwortung übernehmen. Daher sagen Sie laut und deutlich „Diesmal wähle ich“.

Teilen Sie hierzu einfach diesen Link mit Ihrer Familie und Freunden, sei es per E-Mail oder in den sozialen Medien. Seien Sie ein Teil von Europa.

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Der künftige, langfristige EU-Haushalt – 2021 bis 2027

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Alle sieben Jahre entscheidet die Europäische Union über ihren künftigen langfristigen Haushalt – den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Der nächste Finanzrahmen für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 wird der erste Haushalt für die Europäische Union der 27 (ohne Großbritannien) sein.

Die Mitteilung der Kommission an das Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ist mit „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt“ (SWD(2018) 171 final) betitelt.

Veranschlagt ist ein Finanzrahmen von 1.135 Milliarden Euro im Zeitraum 2021 bis 2027. Das entspricht 1,11 Prozent der nationalen Beiträge des Bruttonationaleinkommens (BNE) der jeweiligen EU-Staaten. Die Beiträge steigen damit von 1,03 auf 1,11 Prozent – von 100 Euro die erwirtschaftet werden, gehen 1,11 Euro (bisher 1,03 Euro) in den EU-Haushalt.

Zwei entscheidende Prioritäten werden den langfristen Haushalt der EU stützen: zum einen werden die Mittelausstattung für Investitionen in Forschung und Innovation, junge Menschen und digitale Wirtschaft, Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung aufgestockt. So werden beispielsweise die Mittel für das Austauschprogramm Erasmus+ verdoppelt. Parallel dazu werden die Finanzmittel für die gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik um jeweils etwa 5-6 Prozent gekürzt.

Gleichzeitig sollen neue Finanzierungsquellen für die langfristige Haushaltsplanung erschlossen werden, um u. a.  von den Beiträgen der Nettozahler-Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien unabhängiger zu werden. Die Kommission schlägt Vereinfachungen bei den auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierenden Eigenmitteln und die Einführung eines sogenannten Korbs neuer Eigenmittel vor:

  • 20 % der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem;
  • einem Abrufsatz von 3 %, angewendet auf die neue Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ;
  • einem nationalen Beitrag (0,80 EUR/Kilo), der anhand der in jedem Mitgliedstaat anfallenden nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird (Plastiksteuer).

Diese neuen Eigenmittel werden, so die Schätzungen, 12 Prozent des gesamten EU-Haushalts ausmachen und könnten bis zu 22 Mrd. Euro jährlich zur Finanzierung neuer Prioritäten beitragen.

Es gilt grundsätzlich, die bekannten Schwachstellen des aktuellen Finanzrahmens zu beseitigen: der EU-Haushalt ist immer noch zu starr. Diese mangelnde Flexibilität verhindert, dass Europa in einer sich rasch wandelnden Welt ausreichend schnell und wirkungsvoll handeln kann. Komplexe und unterschiedlich ausgestaltete Förderregelungen erschweren den Zugang zu EU-Mitteln und lenken vom Wesentlichen ab. Der neue Haushalt soll vor allem modern, einfach und flexibel werden:

Modern: weiterer Abbau von Bürokratie für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden und Vorschriften auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks kohärenter gestalten. Damit sind Ergebnisse leichter zu überwachen und zu messen und bei Bedarf leichter Änderungen vorzunehmen.

Einfach: die Anzahl der Programme um mehr als ein Drittel (von derzeit 58 auf künftig 37) reduzieren. Beispielsweise ist vorgesehen, stark fragmentierte Finanzierungsquellen in neu integrierten Programmen zusammenzufassen und die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten – auch mithilfe des Fonds „InvestEU“ – stark zu straffen.

Flexibel: mehr Flexibilität innerhalb der Programme und zwischen den Programmen. Die Instrumente zur Krisenbewältigung sollen ausgebaut und eine neue „Unionsreserve“ eingeführt werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse und Notfälle, etwa in den Bereichen Sicherheit und Migration, reagieren zu können.

Eine sehr wichtige Neuerung des vorgeschlagenen Finanzrahmens ist die Tatsache, dass die Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein wird. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Ein neuer Mechanismus soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen. Der Zugang zu EU-Mitteln könnte proportional zur Art, zur Schwere und zum Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite ausgesetzt, verringert oder beschränkt werden.

Die Vorschläge der Kommission, wenn auch weniger ehrgeizig als die Position des Parlaments, werden von den Abgeordneten grundsätzlich begrüßt. Gelobt wurden die Pläne für neue Eigenmittel (GKKB, Emissionshandel, Plastiksteuer).

Als nächstes muss der Rat seinen Standpunkt zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vereinbaren. Eine endgültige Vereinbarung erfordert die Zustimmung des Parlaments. Die Abgeordneten haben dazu aufgerufen, unverzüglich Gespräche mit dem Rat und der Kommission aufzunehmen, um noch vor der Europawahl 2019 und dem Gipfeltreffen in Sibiu am 9. Mai 2019 eine Einigung zu erzielen.

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